Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.4. Vergleichung beider Wirthschaftsarten bei niedrigern Stuffen Betrachten wir die oben mitgetheilten Tableaux über Dieses Resultat wird noch auffallender, wenn man Die belgische Wirthschaft bedarf zur Produktion von Die mecklenburgische Wirthschaft bedarf zur Hervor- Beim Ertrage von 6 Körnern enthält demnach Die belgische Wirthschaft gibt hier bei einem um Bei dem Ertrage von 5,68 Körnern, wo die Land- Die Landrente der mecklenburgischen Wirthschaft ver- 4. Vergleichung beider Wirthſchaftsarten bei niedrigern Stuffen Betrachten wir die oben mitgetheilten Tableaux uͤber Dieſes Reſultat wird noch auffallender, wenn man Die belgiſche Wirthſchaft bedarf zur Produktion von Die mecklenburgiſche Wirthſchaft bedarf zur Hervor- Beim Ertrage von 6 Koͤrnern enthaͤlt demnach Die belgiſche Wirthſchaft gibt hier bei einem um Bei dem Ertrage von 5,68 Koͤrnern, wo die Land- Die Landrente der mecklenburgiſchen Wirthſchaft ver- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0115" n="101"/> <div n="4"> <head>4.</head><lb/> <p> <hi rendition="#c">Vergleichung beider Wirthſchaftsarten bei niedrigern Stuffen<lb/> der Fruchtbarkeit des Ackers.</hi> </p><lb/> <p>Betrachten wir die oben mitgetheilten Tableaux uͤber<lb/> die Landrente beider Wirthſchaften genauer, ſo finden wir,<lb/> daß der glaͤnzende Vorzug der B. W. immer mehr und<lb/> mehr verſchwindet, je mehr der Koͤrnerertrag abnimmt; ja<lb/> beim Ertrage von 6 Koͤrnern gibt die K. W. ſchon eine<lb/> hoͤhere Landrente als die B. W., und die Landrente der<lb/> letztern Wirthſchaft wird ſchon bei 5,68 Koͤrnern = 0,<lb/> waͤhrend die Landrente der K. W. erſt bei dem Ertrage<lb/> von 5,32 Koͤrnern verſchwindet.</p><lb/> <p>Dieſes Reſultat wird noch auffallender, wenn man<lb/> erwaͤgt, daß die belgiſche Wirthſchaft bei gleichem Koͤr-<lb/> nerertrage einen viel groͤßern Reichthum enthaͤlt, als die<lb/> mecklenburgiſche.</p><lb/> <p>Die belgiſche Wirthſchaft bedarf zur Produktion von<lb/> 10,56 Koͤrnern auf 100000 □R. Acker eines Reichthums<lb/> von 73130°; dies macht fuͤr den Ertrag von einem Korn<lb/> 6925°.</p><lb/> <p>Die mecklenburgiſche Wirthſchaft bedarf zur Hervor-<lb/> bringung eines gleichen Koͤrnerertrags in 100000 □R.<lb/> Acker nur 49730° Reichthum, alſo fuͤr 1 Korn 4710°.</p><lb/> <p>Beim Ertrage von 6 Koͤrnern enthaͤlt demnach<lb/><hi rendition="#c">die B. W. 6 × 6925 = 41550°<lb/> die K. W. 6 × 4710 = 28260°</hi></p><lb/> <p>Die belgiſche Wirthſchaft gibt hier bei einem um<lb/> 13290° hoͤhern Reichthum eine geringere Landrente als<lb/> die Koppelwirthſchaft.</p><lb/> <p>Bei dem Ertrage von 5,68 Koͤrnern, wo die Land-<lb/> rente der belgiſchen Wirthſchaft = 0 wird, enthaͤlt der<lb/> Acker noch <formula/> Reichthum.</p><lb/> <p>Die Landrente der mecklenburgiſchen Wirthſchaft ver-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [101/0115]
4.
Vergleichung beider Wirthſchaftsarten bei niedrigern Stuffen
der Fruchtbarkeit des Ackers.
Betrachten wir die oben mitgetheilten Tableaux uͤber
die Landrente beider Wirthſchaften genauer, ſo finden wir,
daß der glaͤnzende Vorzug der B. W. immer mehr und
mehr verſchwindet, je mehr der Koͤrnerertrag abnimmt; ja
beim Ertrage von 6 Koͤrnern gibt die K. W. ſchon eine
hoͤhere Landrente als die B. W., und die Landrente der
letztern Wirthſchaft wird ſchon bei 5,68 Koͤrnern = 0,
waͤhrend die Landrente der K. W. erſt bei dem Ertrage
von 5,32 Koͤrnern verſchwindet.
Dieſes Reſultat wird noch auffallender, wenn man
erwaͤgt, daß die belgiſche Wirthſchaft bei gleichem Koͤr-
nerertrage einen viel groͤßern Reichthum enthaͤlt, als die
mecklenburgiſche.
Die belgiſche Wirthſchaft bedarf zur Produktion von
10,56 Koͤrnern auf 100000 □R. Acker eines Reichthums
von 73130°; dies macht fuͤr den Ertrag von einem Korn
6925°.
Die mecklenburgiſche Wirthſchaft bedarf zur Hervor-
bringung eines gleichen Koͤrnerertrags in 100000 □R.
Acker nur 49730° Reichthum, alſo fuͤr 1 Korn 4710°.
Beim Ertrage von 6 Koͤrnern enthaͤlt demnach
die B. W. 6 × 6925 = 41550°
die K. W. 6 × 4710 = 28260°
Die belgiſche Wirthſchaft gibt hier bei einem um
13290° hoͤhern Reichthum eine geringere Landrente als
die Koppelwirthſchaft.
Bei dem Ertrage von 5,68 Koͤrnern, wo die Land-
rente der belgiſchen Wirthſchaft = 0 wird, enthaͤlt der
Acker noch [FORMEL] Reichthum.
Die Landrente der mecklenburgiſchen Wirthſchaft ver-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |