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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Beantwortung der 2. Frage, daß die Römische Kirche den Glaubens-Grund gantz behalte.

Andere Frage: Ob Ecclesia Romana das fundamentum fidei gantz behalten: Obs. 1. Ob es schon ist eine Ecclesia positive falsa, wie aus dem vielen unreinen Zusatz zu ersehen, welcher dem rechten Glauben in der That manchen Eingriff thut, so ist doch oben ad Thes. XV. schon erwiesen, welcher gestalt die von Römischen Lehren beygefügte Moderamina (obschon an völliger Conciliation mit dem Glaubens-Grunde noch ein grosses fehlet) so viel zu wege bringen, daß der bey ihnen völlig behaltenen Grund-Lehre nichts entgehet, oder aus dem Hertzen derer, die aus Einfalt solchen Zusatz mit annehmen, so leicht entrissen wird. Obs. 2. Daß sie aber die Grund-Lehre des Catechismi in der That behalten, erweiset sich. [fremdsprachliches Material]) Weil in unserm kleinen Catechismo nichts stehet, welches nicht von verständigen Römisch-Catholischen recht geheissen wird, ja gar unser Catechismus von Luthero aus dem Pastthum mit heraus gebracht ist. [fremdsprachliches Material]) Weil auch Menzeri Manuale Catholicum eine Zeitlang unter ihnen ist in usu gewesen, und grossen Applausum gefunden, bis man erfahren, wer der Autor. [fremdsprachliches Material]) Augustana Confessio setzt im Epilogo der 21. Articul, daß in denselben unsre Lehre nicht abgehe von dem Glauben Römischer Kirche, so weit derselbe in öffentlichen Schrifften kund worden, sondern daß nur der Streit sey über die 7. hernach specificirte Abusus. [fremdsprachliches Material]) Weil die meisien unserer Gesänge, das Paradieß-Gärtlein Johann Arnds, und viel andere geistreiche Bücher von rechtschaffenen Papisten nicht verworffen, sondern vielmehr sothane Gesänge auch in ihren Kirchen gesungen werden. [fremdsprachliches Material]) Weil viel Prediger unter ihnen die Streit-Fragen und Legenden wenig auf die Cantzel bringen, und manche Predigten halten, wodurch auch Lutherischen Zuhörern das Hertz gerühret, und sehr geistreich erbauet wird. Und aus solchen ihren Predigten kan gar wohl ein Corpus verae doctrinae gesammlet werden, daß nichts zurück bleibe, was man zur Seeligkeit wissen muß. [fremdsprachliches Material]) Weil Bellarminus selbst gezeiget, und die itzige Praxis es bestätiget, daß im Pabstthum die Sterbende nicht im Vertrauen auf ihre Wercke, sondern allein auf Christi Verdienst erinnert werden abzuscheiden, aus welchem D. Seb. Schmidius in seinem überzeugten Pabstthum erweiset, daß die besten Papisten an ihrem Ende gut Lutherisch sterben, wie auch der Ausgang an vielen Verfolgern Lutheri, als Carolo V. Henrico Juniore, Georgio Saxone (der den Seinigen in Todes-Nöthen diese Lehre ernstlich eingeprediget hat, in der Meynung, man müste es nur den Sterbenden vorsagen) und andern genugsam erwiesen hat. [fremdsprachliches Material]) Von allen diesen ist mit Verwunderung nachzulesen Ger-

Beantwortung der 2. Frage, daß die Römische Kirche den Glaubens-Grund gantz behalte.

Andere Frage: Ob Ecclesia Romana das fundamentum fidei gantz behalten: Obs. 1. Ob es schon ist eine Ecclesia positive falsa, wie aus dem vielen unreinen Zusatz zu ersehen, welcher dem rechten Glauben in der That manchen Eingriff thut, so ist doch oben ad Thes. XV. schon erwiesen, welcher gestalt die von Römischen Lehren beygefügte Moderamina (obschon an völliger Conciliation mit dem Glaubens-Grunde noch ein grosses fehlet) so viel zu wege bringen, daß der bey ihnen völlig behaltenen Grund-Lehre nichts entgehet, oder aus dem Hertzen derer, die aus Einfalt solchen Zusatz mit annehmen, so leicht entrissen wird. Obs. 2. Daß sie aber die Grund-Lehre des Catechismi in der That behalten, erweiset sich. [fremdsprachliches Material]) Weil in unserm kleinen Catechismo nichts stehet, welches nicht von verständigen Römisch-Catholischen recht geheissen wird, ja gar unser Catechismus von Luthero aus dem Pastthum mit heraus gebracht ist. [fremdsprachliches Material]) Weil auch Menzeri Manuale Catholicum eine Zeitlang unter ihnen ist in usu gewesen, und grossen Applausum gefunden, bis man erfahren, wer der Autor. [fremdsprachliches Material]) Augustana Confessio setzt im Epilogo der 21. Articul, daß in denselben unsre Lehre nicht abgehe von dem Glauben Römischer Kirche, so weit derselbe in öffentlichen Schrifften kund worden, sondern daß nur der Streit sey über die 7. hernach specificirte Abusus. [fremdsprachliches Material]) Weil die meisien unserer Gesänge, das Paradieß-Gärtlein Johann Arnds, und viel andere geistreiche Bücher von rechtschaffenen Papisten nicht verworffen, sondern vielmehr sothane Gesänge auch in ihren Kirchen gesungen werden. [fremdsprachliches Material]) Weil viel Prediger unter ihnen die Streit-Fragen und Legenden wenig auf die Cantzel bringen, und manche Predigten halten, wodurch auch Lutherischen Zuhörern das Hertz gerühret, und sehr geistreich erbauet wird. Und aus solchen ihren Predigten kan gar wohl ein Corpus verae doctrinae gesammlet werden, daß nichts zurück bleibe, was man zur Seeligkeit wissen muß. [fremdsprachliches Material]) Weil Bellarminus selbst gezeiget, und die itzige Praxis es bestätiget, daß im Pabstthum die Sterbende nicht im Vertrauen auf ihre Wercke, sondern allein auf Christi Verdienst erinnert werden abzuscheiden, aus welchem D. Seb. Schmidius in seinem überzeugten Pabstthum erweiset, daß die besten Papisten an ihrem Ende gut Lutherisch sterben, wie auch der Ausgang an vielen Verfolgern Lutheri, als Carolo V. Henrico Juniore, Georgio Saxone (der den Seinigen in Todes-Nöthen diese Lehre ernstlich eingeprediget hat, in der Meynung, man müste es nur den Sterbenden vorsagen) und andern genugsam erwiesen hat. [fremdsprachliches Material]) Von allen diesen ist mit Verwunderung nachzulesen Ger-

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[72/0080] Andere Frage: Ob Ecclesia Romana das fundamentum fidei gantz behalten: Obs. 1. Ob es schon ist eine Ecclesia positive falsa, wie aus dem vielen unreinen Zusatz zu ersehen, welcher dem rechten Glauben in der That manchen Eingriff thut, so ist doch oben ad Thes. XV. schon erwiesen, welcher gestalt die von Römischen Lehren beygefügte Moderamina (obschon an völliger Conciliation mit dem Glaubens-Grunde noch ein grosses fehlet) so viel zu wege bringen, daß der bey ihnen völlig behaltenen Grund-Lehre nichts entgehet, oder aus dem Hertzen derer, die aus Einfalt solchen Zusatz mit annehmen, so leicht entrissen wird. Obs. 2. Daß sie aber die Grund-Lehre des Catechismi in der That behalten, erweiset sich. _ ) Weil in unserm kleinen Catechismo nichts stehet, welches nicht von verständigen Römisch-Catholischen recht geheissen wird, ja gar unser Catechismus von Luthero aus dem Pastthum mit heraus gebracht ist. _ ) Weil auch Menzeri Manuale Catholicum eine Zeitlang unter ihnen ist in usu gewesen, und grossen Applausum gefunden, bis man erfahren, wer der Autor. _ ) Augustana Confessio setzt im Epilogo der 21. Articul, daß in denselben unsre Lehre nicht abgehe von dem Glauben Römischer Kirche, so weit derselbe in öffentlichen Schrifften kund worden, sondern daß nur der Streit sey über die 7. hernach specificirte Abusus. _ ) Weil die meisien unserer Gesänge, das Paradieß-Gärtlein Johann Arnds, und viel andere geistreiche Bücher von rechtschaffenen Papisten nicht verworffen, sondern vielmehr sothane Gesänge auch in ihren Kirchen gesungen werden. _ ) Weil viel Prediger unter ihnen die Streit-Fragen und Legenden wenig auf die Cantzel bringen, und manche Predigten halten, wodurch auch Lutherischen Zuhörern das Hertz gerühret, und sehr geistreich erbauet wird. Und aus solchen ihren Predigten kan gar wohl ein Corpus verae doctrinae gesammlet werden, daß nichts zurück bleibe, was man zur Seeligkeit wissen muß. _ ) Weil Bellarminus selbst gezeiget, und die itzige Praxis es bestätiget, daß im Pabstthum die Sterbende nicht im Vertrauen auf ihre Wercke, sondern allein auf Christi Verdienst erinnert werden abzuscheiden, aus welchem D. Seb. Schmidius in seinem überzeugten Pabstthum erweiset, daß die besten Papisten an ihrem Ende gut Lutherisch sterben, wie auch der Ausgang an vielen Verfolgern Lutheri, als Carolo V. Henrico Juniore, Georgio Saxone (der den Seinigen in Todes-Nöthen diese Lehre ernstlich eingeprediget hat, in der Meynung, man müste es nur den Sterbenden vorsagen) und andern genugsam erwiesen hat. _ ) Von allen diesen ist mit Verwunderung nachzulesen Ger-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/80>, abgerufen am 09.11.2024.