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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Gerechtigkeit, welche mir der HErr an jenem Tag, der gerechte Richter, geben wird, nicht mir aber allein, sondern auch allen, die seine Erscheinung lieb haben. 2. Tim. 4. v. 7. 8.

Beschluß dieses Responsi durch ein Gebet.

O gnädiger GOtt, der du uns durch Christum, deinen lieben Sohn erlöset, und durch den Heiligen Geist zu deinen Erben in Himmel beruffen, und wiedergebohren hast, erfülle die Hertzen, welche dieses wichtige Werck angehet, und die es unter Händen haben, mit Weisheit, Liebe und kindlicher Furcht gegen dich, daß sie nach deinen heiligen Willen schliessen und wählen, und niemand sich dabey versündige, sondern deine Ehre gesuchet werde, und die Durchlauchtigste Printzeßin samt den gantzen Hochfürstlichen Hause jedes zu deiner und seiner Zeit, wenn sie alt und Lebens satt sind, nach vielen Jahren, wie sie jetzo in der Einigkeit des Glaubens beysammen sind, wiederum zusammen kommen, und die ewige Seeligkeit erlangen mögen! Amen. Dieses was hieher und aufgesetzet, und auf die vorhergegangene Fragen in unterthänigsten Gehorsam geantwortet worden ist, kommet mit dem wahren und reinen Worte GOttes überein.

Das siebende Responsum.

§. XV. Das siebende Responsum war datirt H. den 20. Septembr 1705. und beantwortete die erste Frage mit Unterscheid, daß zwar ein in der Catholischen Religion lebender seelig werden könne, wenn er denen Catholischen Irrthümern ex ignorantia invincibili anhange, nicht aber wenn seine ignorantia vincibilis sey. Die andre Frage verneinte es schlechterdings.

Bey der ersten Frage wird ein Unterscheid gemacht unter denen, die de nen Catholischen Irrthümern ex ignorantia in vincibili & vincibili anhangen.

Es haben Eure Hochfürstliche Durchlauchtigkeit unserer Theologischen Facultät zwey Fragen gnädigst vorgetragen, mit dem gnädigsten Befehl, daß ein jeder unter uns seine gegründete Meynung absonders abfassen, und dem Decano verschlossen zustellen solle. Welchem gnädigsten Befehl zu unterthänigster Folge habe auch ich solche Fragen in der Furcht des HErrn und nach der von GOtt mir dargereichten Gnade erwogen. Was nun die erste Frage: Ob nicht ein jeder Mensch, es lebe derselbe in der Lutherischen oder Catholischen Religion, wenn er JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreiffet, und ihm appliciret, die ewige Seeligkeit erlange? Betrifft, so ist freylich ein wahrer Glaube, der das Verdienst und Gerechtigkeit JEsu Christi ergreiffet und ihm dergestalt zueignet, daß ein Mensch mit dem Apostel aus glaubiger Zuversicht sagen könne: Der Sohn GOttes hat mich geliebet, und sich selbst für mich

Gerechtigkeit, welche mir der HErr an jenem Tag, der gerechte Richter, geben wird, nicht mir aber allein, sondern auch allen, die seine Erscheinung lieb haben. 2. Tim. 4. v. 7. 8.

Beschluß dieses Responsi durch ein Gebet.

O gnädiger GOtt, der du uns durch Christum, deinen lieben Sohn erlöset, und durch den Heiligen Geist zu deinen Erben in Himmel beruffen, und wiedergebohren hast, erfülle die Hertzen, welche dieses wichtige Werck angehet, und die es unter Händen haben, mit Weisheit, Liebe und kindlicher Furcht gegen dich, daß sie nach deinen heiligen Willen schliessen und wählen, und niemand sich dabey versündige, sondern deine Ehre gesuchet werde, und die Durchlauchtigste Printzeßin samt den gantzen Hochfürstlichen Hause jedes zu deiner und seiner Zeit, wenn sie alt und Lebens satt sind, nach vielen Jahren, wie sie jetzo in der Einigkeit des Glaubens beysammen sind, wiederum zusammen kommen, und die ewige Seeligkeit erlangen mögen! Amen. Dieses was hieher und aufgesetzet, und auf die vorhergegangene Fragen in unterthänigsten Gehorsam geantwortet worden ist, kommet mit dem wahren und reinen Worte GOttes überein.

Das siebende Responsum.

§. XV. Das siebende Responsum war datirt H. den 20. Septembr 1705. und beantwortete die erste Frage mit Unterscheid, daß zwar ein in der Catholischen Religion lebender seelig werden könne, wenn er denen Catholischen Irrthümern ex ignorantia invincibili anhange, nicht aber wenn seine ignorantia vincibilis sey. Die andre Frage verneinte es schlechterdings.

Bey der ersten Frage wird ein Unterscheid gemacht unter denen, die de nen Catholischen Irrthümern ex ignorantia in vincibili & vincibili anhangen.

Es haben Eure Hochfürstliche Durchlauchtigkeit unserer Theologischen Facultät zwey Fragen gnädigst vorgetragen, mit dem gnädigsten Befehl, daß ein jeder unter uns seine gegründete Meynung absonders abfassen, und dem Decano verschlossen zustellen solle. Welchem gnädigsten Befehl zu unterthänigster Folge habe auch ich solche Fragen in der Furcht des HErrn und nach der von GOtt mir dargereichten Gnade erwogen. Was nun die erste Frage: Ob nicht ein jeder Mensch, es lebe derselbe in der Lutherischen oder Catholischen Religion, wenn er JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreiffet, und ihm appliciret, die ewige Seeligkeit erlange? Betrifft, so ist freylich ein wahrer Glaube, der das Verdienst und Gerechtigkeit JEsu Christi ergreiffet und ihm dergestalt zueignet, daß ein Mensch mit dem Apostel aus glaubiger Zuversicht sagen könne: Der Sohn GOttes hat mich geliebet, und sich selbst für mich

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[50/0058] Gerechtigkeit, welche mir der HErr an jenem Tag, der gerechte Richter, geben wird, nicht mir aber allein, sondern auch allen, die seine Erscheinung lieb haben. 2. Tim. 4. v. 7. 8. O gnädiger GOtt, der du uns durch Christum, deinen lieben Sohn erlöset, und durch den Heiligen Geist zu deinen Erben in Himmel beruffen, und wiedergebohren hast, erfülle die Hertzen, welche dieses wichtige Werck angehet, und die es unter Händen haben, mit Weisheit, Liebe und kindlicher Furcht gegen dich, daß sie nach deinen heiligen Willen schliessen und wählen, und niemand sich dabey versündige, sondern deine Ehre gesuchet werde, und die Durchlauchtigste Printzeßin samt den gantzen Hochfürstlichen Hause jedes zu deiner und seiner Zeit, wenn sie alt und Lebens satt sind, nach vielen Jahren, wie sie jetzo in der Einigkeit des Glaubens beysammen sind, wiederum zusammen kommen, und die ewige Seeligkeit erlangen mögen! Amen. Dieses was hieher und aufgesetzet, und auf die vorhergegangene Fragen in unterthänigsten Gehorsam geantwortet worden ist, kommet mit dem wahren und reinen Worte GOttes überein. §. XV. Das siebende Responsum war datirt H. den 20. Septembr 1705. und beantwortete die erste Frage mit Unterscheid, daß zwar ein in der Catholischen Religion lebender seelig werden könne, wenn er denen Catholischen Irrthümern ex ignorantia invincibili anhange, nicht aber wenn seine ignorantia vincibilis sey. Die andre Frage verneinte es schlechterdings. Es haben Eure Hochfürstliche Durchlauchtigkeit unserer Theologischen Facultät zwey Fragen gnädigst vorgetragen, mit dem gnädigsten Befehl, daß ein jeder unter uns seine gegründete Meynung absonders abfassen, und dem Decano verschlossen zustellen solle. Welchem gnädigsten Befehl zu unterthänigster Folge habe auch ich solche Fragen in der Furcht des HErrn und nach der von GOtt mir dargereichten Gnade erwogen. Was nun die erste Frage: Ob nicht ein jeder Mensch, es lebe derselbe in der Lutherischen oder Catholischen Religion, wenn er JEsum Christum für das Mittel der Seeligkeit hält, dessen Verdienst und Gerechtigkeit durch den rechten Glauben ergreiffet, und ihm appliciret, die ewige Seeligkeit erlange? Betrifft, so ist freylich ein wahrer Glaube, der das Verdienst und Gerechtigkeit JEsu Christi ergreiffet und ihm dergestalt zueignet, daß ein Mensch mit dem Apostel aus glaubiger Zuversicht sagen könne: Der Sohn GOttes hat mich geliebet, und sich selbst für mich

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Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/58>, abgerufen am 22.11.2024.