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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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bringung der Catholischen, und Verschwerung der Lutherischen Religion.Printzeßin nicht nur beygebracht, sondern auch davon ein Aufsatz gemachet werde, welchen ein moderater Theologus Lutherischen Religion sehen dörffte, massen die Erfahrung zeiget, wie fast unerträglich die Schmeichler des Päbstlichen Stuhls oder sonst unerfahrne Leute die Lehr-Sätze Catholischer Religion zu proponiren pflegen. Wenn auch einer Evangelischen Printzeßin sehr hart seyn würde, en general die Lutherische Religion und die so derselben zugethan sind, und zugethan gewesen, abzuschweren, wäre zu Conservirung dero Gewissen, dahin die Sache zu disponiren, daß dieselbe mit der Abschwerung verschonet bliebe und absolutionem ab haeresi zu begehren nicht genöthiget würde.

Nöthige Prüfung der vorgeschützten Göttlichen Providenz und zu publicirende Declaration zu Hebung alles Aergernüsses.

Betreffend die zu Motiven in der zweyten Frage angeführte Anmerckungen 1) wann dabey die Göttliche Providence zu spühren, so wird schon sonder Zweiffel bald Anfangs dabey geforschet worden seyn, ob nicht etwa auch eine Prüfung darunter verborgen, massen manchmahl der allweise GOtt dieses oder jenes zur Prüfung meynet, was wir bloßhin seiner Providence, wodurch er uns zu was gewisses leiten wolle, ausdeuten, wie solches an denjenigen, was zwischen den Gibeoniten und Josua geschehen, zu ersehen ist. 2) Daß die Wohlfarth des gemeinen Wesens und eigenen Hauses dadurch befördert werde; so ist insonderheit dieses letztere um nach ein und andern Römischen Ceremonien sich zu bequemen, wohl vor dem schon in dergleichen Absichten in Consideration gezogen, wann aber darinn mit der Bedingung von gewissenhafften Theologis gerathen worden, daß doch das daher zu vermuthende Aergernüß durch eine Declaration oder dergleichen, so viel möglich, abgelehnet würde; so würde noch so viel mehr in diesem Casu es wohl die Nothdurfft erfordern, weiln die meisten unter unsern Lehrern so wohl für sich selbst ein gar zu übles Concept von der Römisch-Catholischen Lehre ihnen machen, als auch ihren Gemeinden beybringen, daß zu Ablehnung eines zu befürchtenden Aergernüsses, dessen sonst sowohl die Printzeßin als andere hohe Personen, die mit dieser Sache umgehen, eine Ursach werden möchten, ein und andere Declaration, oder dergleichen denen Unterthanen und unsern Glaubens-Genossen durch den Druck oder sonsten fürgeleget und bekannt gemachet werde, wodurch zu effectuiren wäre, daß weder diese Bekäntnüß zur Catholischen Religion gar zu greulich angesehen, weder auch hierdurch solchen Exempel indifferent nachzufolgen, niemand Anlaß gegeben werde.

Sehr eingeschränckte Beja-

Welcher Umstände Consideration, wie auch andere Vorsichtigkeiten, die denen, so um diese Affaire genauere Kundschafft haben, sich

bringung der Catholischen, und Verschwerung der Lutherischen Religion.Printzeßin nicht nur beygebracht, sondern auch davon ein Aufsatz gemachet werde, welchen ein moderater Theologus Lutherischen Religion sehen dörffte, massen die Erfahrung zeiget, wie fast unerträglich die Schmeichler des Päbstlichen Stuhls oder sonst unerfahrne Leute die Lehr-Sätze Catholischer Religion zu proponiren pflegen. Wenn auch einer Evangelischen Printzeßin sehr hart seyn würde, en general die Lutherische Religion und die so derselben zugethan sind, und zugethan gewesen, abzuschweren, wäre zu Conservirung dero Gewissen, dahin die Sache zu disponiren, daß dieselbe mit der Abschwerung verschonet bliebe und absolutionem ab haeresi zu begehren nicht genöthiget würde.

Nöthige Prüfung der vorgeschützten Göttlichen Providenz und zu publicirende Declaration zu Hebung alles Aergernüsses.

Betreffend die zu Motiven in der zweyten Frage angeführte Anmerckungen 1) wann dabey die Göttliche Providence zu spühren, so wird schon sonder Zweiffel bald Anfangs dabey geforschet worden seyn, ob nicht etwa auch eine Prüfung darunter verborgen, massen manchmahl der allweise GOtt dieses oder jenes zur Prüfung meynet, was wir bloßhin seiner Providence, wodurch er uns zu was gewisses leiten wolle, ausdeuten, wie solches an denjenigen, was zwischen den Gibeoniten und Josua geschehen, zu ersehen ist. 2) Daß die Wohlfarth des gemeinen Wesens und eigenen Hauses dadurch befördert werde; so ist insonderheit dieses letztere um nach ein und andern Römischen Ceremonien sich zu bequemen, wohl vor dem schon in dergleichen Absichten in Consideration gezogen, wann aber darinn mit der Bedingung von gewissenhafften Theologis gerathen worden, daß doch das daher zu vermuthende Aergernüß durch eine Declaration oder dergleichen, so viel möglich, abgelehnet würde; so würde noch so viel mehr in diesem Casu es wohl die Nothdurfft erfordern, weiln die meisten unter unsern Lehrern so wohl für sich selbst ein gar zu übles Concept von der Römisch-Catholischen Lehre ihnen machen, als auch ihren Gemeinden beybringen, daß zu Ablehnung eines zu befürchtenden Aergernüsses, dessen sonst sowohl die Printzeßin als andere hohe Personen, die mit dieser Sache umgehen, eine Ursach werden möchten, ein und andere Declaration, oder dergleichen denen Unterthanen und unsern Glaubens-Genossen durch den Druck oder sonsten fürgeleget und bekannt gemachet werde, wodurch zu effectuiren wäre, daß weder diese Bekäntnüß zur Catholischen Religion gar zu greulich angesehen, weder auch hierdurch solchen Exempel indifferent nachzufolgen, niemand Anlaß gegeben werde.

Sehr eingeschränckte Beja-

Welcher Umstände Consideration, wie auch andere Vorsichtigkeiten, die denen, so um diese Affaire genauere Kundschafft haben, sich

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[34/0042] Printzeßin nicht nur beygebracht, sondern auch davon ein Aufsatz gemachet werde, welchen ein moderater Theologus Lutherischen Religion sehen dörffte, massen die Erfahrung zeiget, wie fast unerträglich die Schmeichler des Päbstlichen Stuhls oder sonst unerfahrne Leute die Lehr-Sätze Catholischer Religion zu proponiren pflegen. Wenn auch einer Evangelischen Printzeßin sehr hart seyn würde, en general die Lutherische Religion und die so derselben zugethan sind, und zugethan gewesen, abzuschweren, wäre zu Conservirung dero Gewissen, dahin die Sache zu disponiren, daß dieselbe mit der Abschwerung verschonet bliebe und absolutionem ab haeresi zu begehren nicht genöthiget würde. bringung der Catholischen, und Verschwerung der Lutherischen Religion. Betreffend die zu Motiven in der zweyten Frage angeführte Anmerckungen 1) wann dabey die Göttliche Providence zu spühren, so wird schon sonder Zweiffel bald Anfangs dabey geforschet worden seyn, ob nicht etwa auch eine Prüfung darunter verborgen, massen manchmahl der allweise GOtt dieses oder jenes zur Prüfung meynet, was wir bloßhin seiner Providence, wodurch er uns zu was gewisses leiten wolle, ausdeuten, wie solches an denjenigen, was zwischen den Gibeoniten und Josua geschehen, zu ersehen ist. 2) Daß die Wohlfarth des gemeinen Wesens und eigenen Hauses dadurch befördert werde; so ist insonderheit dieses letztere um nach ein und andern Römischen Ceremonien sich zu bequemen, wohl vor dem schon in dergleichen Absichten in Consideration gezogen, wann aber darinn mit der Bedingung von gewissenhafften Theologis gerathen worden, daß doch das daher zu vermuthende Aergernüß durch eine Declaration oder dergleichen, so viel möglich, abgelehnet würde; so würde noch so viel mehr in diesem Casu es wohl die Nothdurfft erfordern, weiln die meisten unter unsern Lehrern so wohl für sich selbst ein gar zu übles Concept von der Römisch-Catholischen Lehre ihnen machen, als auch ihren Gemeinden beybringen, daß zu Ablehnung eines zu befürchtenden Aergernüsses, dessen sonst sowohl die Printzeßin als andere hohe Personen, die mit dieser Sache umgehen, eine Ursach werden möchten, ein und andere Declaration, oder dergleichen denen Unterthanen und unsern Glaubens-Genossen durch den Druck oder sonsten fürgeleget und bekannt gemachet werde, wodurch zu effectuiren wäre, daß weder diese Bekäntnüß zur Catholischen Religion gar zu greulich angesehen, weder auch hierdurch solchen Exempel indifferent nachzufolgen, niemand Anlaß gegeben werde. Welcher Umstände Consideration, wie auch andere Vorsichtigkeiten, die denen, so um diese Affaire genauere Kundschafft haben, sich

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/42>, abgerufen am 29.03.2024.