Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.telen der Prediger für der Con mission. §. XXIV. p. 234. Was ferner bey der Commission passiret. §. XXV. p. 237. Conferirung der bißher erzehlten Umstände mit der gegentheiligen specie facti. §. XXVI. p. 238. Anmerckung wegen der Allotriorum und dem wahren Ursprung artis Rabulisticae. §. XXVII. p. 239. Ingleichen was die gegentheilige facti species ferner referiret. §. XXIIX. p. 239. Antwort der Prediger: Auf das 1. gravamen, von Vergleichung Serenissimi mit denen Römischen Missionariis. Auf das 2. gravamen, von der Beschuldigung, daß Serenissimus sich zum Gebrauch des H. Abendmahls unfähig gemacht, und von der applicirung des responsi bey dem Dedekenno auf ihre Durchl. Auf das 3. und 4. gravamen, daß sie ihre Durchl. von der Beicht und Abendmahl de facto abgehalten, und ihre intentionem banni minoris, durch das, was sie mit dem neuen Confessionario vorgenommen, bestättiget hätten: Auf das 5. gravamen, daß sie dadurch die Kirchen-Ordnung ungebührlich violiret hätten: Auf das 6. gravamen von der Comparation zwischen ihrer Duchlauchtigkeit und Nadab, Abihu, Usa &c. Auf das 7. gravamen wegen der opponirten exceptionis spolii. Auf das 8. gravamen wegen der Widersetzlichkeit, wieder das Oberhaupt der Kirchen in dem Fürstenthum. Auf das 9. gravamen, wegen des aus dem vorigen deducirten straffbaren Verbrechens, und gegebenen Aergernüsses. §. XXIX. p. 240. Erinnerung wegen der opponirten exceptionis spolii. Gedancken über des Salomons Absetzung des Abjathars §. XXX. p. 254. Ungleiche Relation von dem denen Predigern hierauff zugeschickten decreto remotionis. §. XXXI. p. 255. Als welches nur ein Decrctum dimissionis war. §. XXXII. p. 256. Ungleiche relation von der Predigt des bißherigen Confessionarii. §. XXXIII. p. 256. Gegen welche eine anderwärtige relation vorgestellet wird, so wohl von dessen gehaltener Predigt. §. XXXIV. p. 257. Als auch von der Predigt seines Adversarii. §. XXXV. p. 258. Ende dieses Handels. §. XXXVI. p. 259. Erleuterung dieses Handels durch unterschiedene andere Responsa. §. XXXVII. p. 260. IV. Handel. Etliche Fragen wegen eines Codicills. VOranmerckung. §. I. p. 261. Das Responsum selbst. Species facti. I. Frage von der Gültigkeit des Codicills. II. Frage von telen der Prediger für der Con mission. §. XXIV. p. 234. Was ferner bey der Commission passiret. §. XXV. p. 237. Conferirung der bißher erzehlten Umstände mit der gegentheiligen specie facti. §. XXVI. p. 238. Anmerckung wegen der Allotriorum und dem wahren Ursprung artis Rabulisticae. §. XXVII. p. 239. Ingleichen was die gegentheilige facti species ferner referiret. §. XXIIX. p. 239. Antwort der Prediger: Auf das 1. gravamen, von Vergleichung Serenissimi mit denen Römischen Missionariis. Auf das 2. gravamen, von der Beschuldigung, daß Serenissimus sich zum Gebrauch des H. Abendmahls unfähig gemacht, und von der applicirung des responsi bey dem Dedekenno auf ihre Durchl. Auf das 3. und 4. gravamen, daß sie ihre Durchl. von der Beicht und Abendmahl de facto abgehalten, und ihre intentionem banni minoris, durch das, was sie mit dem neuen Confessionario vorgenommen, bestättiget hätten: Auf das 5. gravamen, daß sie dadurch die Kirchen-Ordnung ungebührlich violiret hätten: Auf das 6. gravamen von der Comparation zwischen ihrer Duchlauchtigkeit und Nadab, Abihu, Usa &c. Auf das 7. gravamen wegen der opponirten exceptionis spolii. Auf das 8. gravamen wegen der Widersetzlichkeit, wieder das Oberhaupt der Kirchen in dem Fürstenthum. Auf das 9. gravamen, wegen des aus dem vorigen deducirten straffbaren Verbrechens, und gegebenen Aergernüsses. §. XXIX. p. 240. Erinnerung wegen der opponirten exceptionis spolii. Gedancken über des Salomons Absetzung des Abjathars §. XXX. p. 254. Ungleiche Relation von dem denen Predigern hierauff zugeschickten decreto remotionis. §. XXXI. p. 255. Als welches nur ein Decrctum dimissionis war. §. XXXII. p. 256. Ungleiche relation von der Predigt des bißherigen Confessionarii. §. XXXIII. p. 256. Gegen welche eine anderwärtige relation vorgestellet wird, so wohl von dessen gehaltener Predigt. §. XXXIV. p. 257. Als auch von der Predigt seines Adversarii. §. XXXV. p. 258. Ende dieses Handels. §. XXXVI. p. 259. Erleuterung dieses Handels durch unterschiedene andere Responsa. §. XXXVII. p. 260. IV. Handel. Etliche Fragen wegen eines Codicills. VOranmerckung. §. I. p. 261. Das Responsum selbst. Species facti. I. Frage von der Gültigkeit des Codicills. II. Frage von <TEI> <text> <body> <div> <p><hi rendition="#i"><pb facs="#f0372"/> tel</hi>en der Prediger für der <hi rendition="#i">Con mission. §</hi>. XXIV. p. 234. 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IV. Handel. Etliche Fragen wegen eines Codicills.
VOranmerckung. §. I. p. 261. Das Responsum selbst. Species facti. I. Frage von der Gültigkeit des Codicills. II. Frage von
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/372>, abgerufen am 22.07.2024. |