Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.renissimum nicht undeutlich bedrohet von Abendmahl auszuschliessen. (VI.) Und disfals selbigen fremden Theologis als Richtern unterwerffen wollen. (VII.) Welches alles als bisher unerhört, nach ihren eigenen Ausspruch mit scharffer Straffe beleget zuwerden verdienet. (IIX.) Beantwortung der pro mitigatione poenae etwa vorzubringenden Ursachen. (IX.) Schluß, daß Serenissimus befugt sey, die 2. Prediger entweder mit Gefängnüß oder Landes-Verweisung zubestraffen, (X.) oder dieselbe abzusetzen; (XI.) oder mit einer Geld-Busse zubestraffen und zu translociren. §. VII. p. 119. Allerhand Urtheile von diesen responso. Erzehlung etlicher die gar favorable geschienen. §. IIX. p. 191. Deren eigentlicher sensus mysticus §. IX. p. 192. Kurtzer Inhalt des Anfangs von einen Versuch der Historie des Streits zwischen der Obrigkeit und den Priesterthum wegen des Kirchen Rechts. §. X. p. 193. Die publication des Bedenckens, unerachtet der mit Anführung vieler Ursachen geschehenen deprecirung. §. XI. p. 197. Die erste wieder das Bedencken publicirte Schmähschrifft eines sich selbst verrathenden Anonymi. §. XII. p. 198. Warum dieselbe nicht beantwortet worden. Etliche specimina von dem Elenden Zustand dieser Schrifft. §. XIII. p. 199. (I.) Miserabler Beweiß, daß der Bindeschlüssel keine weltliche Straffe sey. §. XIV. p. 199. (II.) Falsche und erdichtete Anführungen der Worte aus meinen Bedencken. §. XV. p. 200. (III.) Unvernünfftig angebrachte Metaphysische Grillen. §. XVI. p. 201. (IV.) Entlarvter Phariläischer Hochmuth. §. XVII. p. 202. (V.) Gantz unvernünfftig angebrachte distinction unter Straffe und Artzney. §. XIIX. p. 203. Haupt-Ursache, warum ich mir vorgenommen, denen, die wider das Bedencken geschrieben, damahls nicht zu antworten. §. XIX. p. 204. Sebast. Edzardi neue Schrifft wieder das Bedencken. Etliche Specimina von denen straffbaren injurien, die Edzardi in dieser infamen Schrifft wider ehrliche Leute ausgestossen. §. XX. p. 205. Etliche Anmerckungen von Herren D. Pertschens, Thomae Erasti, Ludovici Molinaei, und Johannis Seldeni hieher gehörigen Schrifften. §. XXI, p. 207. renissimum nicht undeutlich bedrohet von Abendmahl auszuschliessen. (VI.) Und disfals selbigen fremden Theologis als Richtern unterwerffen wollen. (VII.) Welches alles als bisher unerhört, nach ihren eigenen Ausspruch mit scharffer Straffe beleget zuwerden verdienet. (IIX.) Beantwortung der pro mitigatione poenae etwa vorzubringenden Ursachen. (IX.) Schluß, daß Serenissimus befugt sey, die 2. Prediger entweder mit Gefängnüß oder Landes-Verweisung zubestraffen, (X.) oder dieselbe abzusetzen; (XI.) oder mit einer Geld-Busse zubestraffen und zu translociren. §. VII. p. 119. Allerhand Urtheile von diesen responso. Erzehlung etlicher die gar favorable geschienen. §. IIX. p. 191. Deren eigentlicher sensus mysticus §. IX. p. 192. Kurtzer Inhalt des Anfangs von einen Versuch der Historie des Streits zwischen der Obrigkeit und den Priesterthum wegen des Kirchen Rechts. §. X. p. 193. Die publication des Bedenckens, unerachtet der mit Anführung vieler Ursachen geschehenen deprecirung. §. XI. p. 197. Die erste wieder das Bedencken publicirte Schmähschrifft eines sich selbst verrathenden Anonymi. §. XII. p. 198. Warum dieselbe nicht beantwortet worden. Etliche specimina von dem Elenden Zustand dieser Schrifft. §. XIII. p. 199. (I.) Miserabler Beweiß, daß der Bindeschlüssel keine weltliche Straffe sey. §. XIV. p. 199. (II.) Falsche und erdichtete Anführungen der Worte aus meinen Bedencken. §. XV. p. 200. (III.) Unvernünfftig angebrachte Metaphysische Grillen. §. XVI. p. 201. (IV.) Entlarvter Phariläischer Hochmuth. §. XVII. p. 202. (V.) Gantz unvernünfftig angebrachte distinction unter Straffe und Artzney. §. XIIX. p. 203. Haupt-Ursache, warum ich mir vorgenommen, denen, die wider das Bedencken geschrieben, damahls nicht zu antworten. §. XIX. p. 204. Sebast. Edzardi neue Schrifft wieder das Bedencken. Etliche Specimina von denen straffbaren injurien, die Edzardi in dieser infamen Schrifft wider ehrliche Leute ausgestossen. §. XX. p. 205. Etliche Anmerckungen von Herren D. Pertschens, Thomae Erasti, Ludovici Molinaei, und Johannis Seldeni hieher gehörigen Schrifften. §. XXI, p. 207. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0370"/> renissimum nicht undeutlich bedrohet von Abendmahl auszuschliessen. (VI.) Und disfals selbigen fremden Theologis als Richtern unterwerffen wollen. (VII.) Welches alles als bisher unerhört, nach ihren eigenen Ausspruch mit scharffer Straffe beleget zuwerden verdienet. (IIX.) Beantwortung der pro mitigatione poenae etwa vorzubringenden Ursachen. (IX.) Schluß, daß Serenissimus befugt sey, die 2. Prediger entweder mit Gefängnüß oder Landes-Verweisung zubestraffen, (X.) oder dieselbe abzusetzen; (XI.) oder mit einer Geld-Busse zubestraffen und zu translociren. §. VII. p. 119. Allerhand Urtheile von diesen <hi rendition="#i">responso</hi>. Erzehlung etlicher die gar <hi rendition="#i">favorable</hi> geschienen. §. IIX. p. 191. Deren eigentlicher <hi rendition="#i">sensus mysticus §</hi>. IX. p. 192. Kurtzer Inhalt des Anfangs von einen Versuch der <hi rendition="#i">Historie</hi> des Streits zwischen der Obrigkeit und den Priesterthum wegen des Kirchen Rechts. §. X. p. 193. Die <hi rendition="#i">publication</hi> des Bedenckens, unerachtet der mit Anführung vieler Ursachen geschehenen <hi rendition="#i">deprecir</hi>ung. §. XI. p. 197. 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