Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

Bild:
<< vorherige Seite

meisters Magd habe zwischen ihr und Gottfrieden gelegen, der sie aber nicht angegriffen, es hätte auch Gottfried mit ihr nichts Böfes begangen, und wisse sie von keinen andern als Michaeln; Sie gehe über die Helffte ihrer Schwangerschafft, und es rege und bewege sich die Frucht bey ihr. Hierbey wurde registrirt, daß weil Gottfried nicht zu Hause, sondern abwesend gewesen, als wäre die Verhör und Confrontation mit selbigen suspendirt, und die stuprata dimittiret worden.

§. III. Den 25. Februarii kam Michael mit einem SchreibenFernerer Verlauf nebst dem ersten Urtheil welches dem Inquisito den Reinigungs-Eyd zuerkennet. ein, darinnen er protestirte, daß er so fort ad articulos vernommen worden, bat ihm die Acta vorzulegen, und zu Einbringung seiner Nothdurfft debitum spatium zu vergönnen cum appellatione an die Regierung nach A. Den 27. Martii gab er noch ein ander Schreiben ein, darinnen er sich nochmahls über die Abhörung ad articulos beschwerete, und meldete zugleich, daß stuprata ihm ausführlich erzehlet, wie Gottsried Anno 1717. in der Garküche bey ihr geschlaffen, ingleichen, daß ein anderer, den er benennet, viermahl dergleichen gethan, davon er mehr Umstände erwehnet, und der stupratae deßhalb das Jurament deferiret, auch bittet, sie umständlich drüber zu vernehmen, und hernach seinem Advocato die Acta fürzulegen. Den 2. Maji übergab er seine Defension, und dabey eine eydliche Zeugen Aussage über die allbereit in vorigen Paragrapho erwehnte und den 30. Januarii eingegebene 26. Articul, von der stupratae liederlichen Leben, die aber über diejenigen Umstände, die die stuprata allbereit selbst gestanden, nicht viel sonderliches aussagten. Er legte auch etliche unbeschworne Attestata bey, als 1. eines Predigers wegen der Stupratae liederlichen Lebens: 2. derer Mitbrauer, ingleichen der Gerichte, daß er Michael in Brauhause nie alleine gewesen, und ausser ihrer Gegenwart die Schlüssel zu dem Brauhause nicht gehabt hättte. 3. Daß der Stupratae Kind den 22. April getaufft und schlecht weg Christian genennet worden. 4. Drey Attestata von drey Predigern wegen seines bißherigen unbescholtenen Lebens und Wandels. Die Acta wurden hierauf nach J. verschickt, und daselbst a Scabinatu erkannt; daß Michael auf vorhergehende ernste Verwarnung vor dem Meyneyde und dessen schwerer Straffe, worzu auch ein Geistlicher zu gebrauchen, sich vermittelst Eydes zu reinigen, daß er mit der Stuprata sich fleischlich nicht vermischt, noch Unzucht getrieben. Er thue nun solches oder nicht, so ergienge doch darauf in der Sache, auch der Unkosten halber ferner was recht sey.

meisters Magd habe zwischen ihr und Gottfrieden gelegen, der sie aber nicht angegriffen, es hätte auch Gottfried mit ihr nichts Böfes begangen, und wisse sie von keinen andern als Michaeln; Sie gehe über die Helffte ihrer Schwangerschafft, und es rege und bewege sich die Frucht bey ihr. Hierbey wurde registrirt, daß weil Gottfried nicht zu Hause, sondern abwesend gewesen, als wäre die Verhör und Confrontation mit selbigen suspendirt, und die stuprata dimittiret worden.

§. III. Den 25. Februarii kam Michael mit einem SchreibenFernerer Verlauf nebst dem ersten Urtheil welches dem Inquisito den Reinigungs-Eyd zuerkennet. ein, darinnen er protestirte, daß er so fort ad articulos vernommen worden, bat ihm die Acta vorzulegen, und zu Einbringung seiner Nothdurfft debitum spatium zu vergönnen cum appellatione an die Regierung nach A. Den 27. Martii gab er noch ein ander Schreiben ein, darinnen er sich nochmahls über die Abhörung ad articulos beschwerete, und meldete zugleich, daß stuprata ihm ausführlich erzehlet, wie Gottsried Anno 1717. in der Garküche bey ihr geschlaffen, ingleichen, daß ein anderer, den er benennet, viermahl dergleichen gethan, davon er mehr Umstände erwehnet, und der stupratae deßhalb das Jurament deferiret, auch bittet, sie umständlich drüber zu vernehmen, und hernach seinem Advocato die Acta fürzulegen. Den 2. Maji übergab er seine Defension, und dabey eine eydliche Zeugen Aussage über die allbereit in vorigen Paragrapho erwehnte und den 30. Januarii eingegebene 26. Articul, von der stupratae liederlichen Leben, die aber über diejenigen Umstände, die die stuprata allbereit selbst gestanden, nicht viel sonderliches aussagten. Er legte auch etliche unbeschworne Attestata bey, als 1. eines Predigers wegen der Stupratae liederlichen Lebens: 2. derer Mitbrauer, ingleichen der Gerichte, daß er Michael in Brauhause nie alleine gewesen, und ausser ihrer Gegenwart die Schlüssel zu dem Brauhause nicht gehabt hättte. 3. Daß der Stupratae Kind den 22. April getaufft und schlecht weg Christian genennet worden. 4. Drey Attestata von drey Predigern wegen seines bißherigen unbescholtenen Lebens und Wandels. Die Acta wurden hierauf nach J. verschickt, und daselbst a Scabinatu erkannt; daß Michael auf vorhergehende ernste Verwarnung vor dem Meyneyde und dessen schwerer Straffe, worzu auch ein Geistlicher zu gebrauchen, sich vermittelst Eydes zu reinigen, daß er mit der Stuprata sich fleischlich nicht vermischt, noch Unzucht getrieben. Er thue nun solches oder nicht, so ergienge doch darauf in der Sache, auch der Unkosten halber ferner was recht sey.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0347" n="339"/>
meisters Magd habe zwischen ihr und                      Gottfrieden gelegen, der sie aber nicht angegriffen, es hätte auch Gottfried mit                      ihr nichts Böfes begangen, und wisse sie von keinen andern als Michaeln; Sie                      gehe über die Helffte ihrer Schwangerschafft, und es rege und bewege sich die                      Frucht bey ihr. Hierbey wurde registrirt, daß weil Gottfried nicht zu Hause,                      sondern abwesend gewesen, als wäre die Verhör und Confrontation mit selbigen                      suspendirt, und die stuprata dimittiret worden.</p>
        <p>§. III. Den 25. Februarii kam Michael mit einem Schreiben<note place="right">Fernerer Verlauf nebst dem ersten Urtheil welches dem <hi rendition="#i">Inquisito</hi> den Reinigungs-Eyd zuerkennet.</note> ein, darinnen er                      protestirte, daß er so fort ad articulos vernommen worden, bat ihm die Acta                      vorzulegen, und zu Einbringung seiner Nothdurfft debitum spatium zu vergönnen                      cum appellatione an die Regierung nach A. Den 27. Martii gab er noch ein ander                      Schreiben ein, darinnen er sich nochmahls über die Abhörung ad articulos                      beschwerete, und meldete zugleich, daß stuprata ihm ausführlich erzehlet, wie                      Gottsried Anno 1717. in der Garküche bey ihr geschlaffen, ingleichen, daß ein                      anderer, den er benennet, viermahl dergleichen gethan, davon er mehr Umstände                      erwehnet, und der stupratae deßhalb das Jurament deferiret, auch bittet, sie                      umständlich drüber zu vernehmen, und hernach seinem Advocato die Acta                      fürzulegen. Den 2. Maji übergab er seine Defension, und dabey eine eydliche                      Zeugen Aussage über die allbereit in vorigen Paragrapho erwehnte und den 30.                      Januarii eingegebene 26. Articul, von der stupratae liederlichen Leben, die aber                      über diejenigen Umstände, die die stuprata allbereit selbst gestanden, nicht                      viel sonderliches aussagten. Er legte auch etliche unbeschworne Attestata bey,                      als 1. eines Predigers wegen der Stupratae liederlichen Lebens: 2. derer                      Mitbrauer, ingleichen der Gerichte, daß er Michael in Brauhause nie alleine                      gewesen, und ausser ihrer Gegenwart die Schlüssel zu dem Brauhause nicht gehabt                      hättte. 3. Daß der Stupratae Kind den 22. April getaufft und schlecht weg                      Christian genennet worden. 4. Drey Attestata von drey Predigern wegen seines                      bißherigen unbescholtenen Lebens und Wandels. Die Acta wurden hierauf nach J.                      verschickt, und daselbst a Scabinatu erkannt; daß Michael auf vorhergehende                      ernste Verwarnung vor dem Meyneyde und dessen schwerer Straffe, worzu auch ein                      Geistlicher zu gebrauchen, sich vermittelst Eydes zu reinigen, daß er mit der                      Stuprata sich fleischlich nicht vermischt, noch Unzucht getrieben. Er thue nun                      solches oder nicht, so ergienge doch darauf in der Sache, auch der Unkosten                      halber ferner was recht sey.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[339/0347] meisters Magd habe zwischen ihr und Gottfrieden gelegen, der sie aber nicht angegriffen, es hätte auch Gottfried mit ihr nichts Böfes begangen, und wisse sie von keinen andern als Michaeln; Sie gehe über die Helffte ihrer Schwangerschafft, und es rege und bewege sich die Frucht bey ihr. Hierbey wurde registrirt, daß weil Gottfried nicht zu Hause, sondern abwesend gewesen, als wäre die Verhör und Confrontation mit selbigen suspendirt, und die stuprata dimittiret worden. §. III. Den 25. Februarii kam Michael mit einem Schreiben ein, darinnen er protestirte, daß er so fort ad articulos vernommen worden, bat ihm die Acta vorzulegen, und zu Einbringung seiner Nothdurfft debitum spatium zu vergönnen cum appellatione an die Regierung nach A. Den 27. Martii gab er noch ein ander Schreiben ein, darinnen er sich nochmahls über die Abhörung ad articulos beschwerete, und meldete zugleich, daß stuprata ihm ausführlich erzehlet, wie Gottsried Anno 1717. in der Garküche bey ihr geschlaffen, ingleichen, daß ein anderer, den er benennet, viermahl dergleichen gethan, davon er mehr Umstände erwehnet, und der stupratae deßhalb das Jurament deferiret, auch bittet, sie umständlich drüber zu vernehmen, und hernach seinem Advocato die Acta fürzulegen. Den 2. Maji übergab er seine Defension, und dabey eine eydliche Zeugen Aussage über die allbereit in vorigen Paragrapho erwehnte und den 30. Januarii eingegebene 26. Articul, von der stupratae liederlichen Leben, die aber über diejenigen Umstände, die die stuprata allbereit selbst gestanden, nicht viel sonderliches aussagten. Er legte auch etliche unbeschworne Attestata bey, als 1. eines Predigers wegen der Stupratae liederlichen Lebens: 2. derer Mitbrauer, ingleichen der Gerichte, daß er Michael in Brauhause nie alleine gewesen, und ausser ihrer Gegenwart die Schlüssel zu dem Brauhause nicht gehabt hättte. 3. Daß der Stupratae Kind den 22. April getaufft und schlecht weg Christian genennet worden. 4. Drey Attestata von drey Predigern wegen seines bißherigen unbescholtenen Lebens und Wandels. Die Acta wurden hierauf nach J. verschickt, und daselbst a Scabinatu erkannt; daß Michael auf vorhergehende ernste Verwarnung vor dem Meyneyde und dessen schwerer Straffe, worzu auch ein Geistlicher zu gebrauchen, sich vermittelst Eydes zu reinigen, daß er mit der Stuprata sich fleischlich nicht vermischt, noch Unzucht getrieben. Er thue nun solches oder nicht, so ergienge doch darauf in der Sache, auch der Unkosten halber ferner was recht sey. Fernerer Verlauf nebst dem ersten Urtheil welches dem Inquisito den Reinigungs-Eyd zuerkennet.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/347
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/347>, abgerufen am 23.11.2024.