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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Klagen und Denunciationes insgesamt ein Kirchenbann und Ausschliessung von Abendmahl sehr mercklich intendiret wurde. In übrigen entsinne ich mich zwar / daß ich in der Vorrede zum andern Theil dem Leser Hoffnung gemacht / daß in diesen dritten Theil meine Anmerckungen über den ersten Handel des andern Theils von Verbesserung des Justitien-Wesens folgen solte; dieweil ich aber auch ietzo an deren Ausarbeitung durch andere Geschäffte verhindert worden; Als wird er sich belieben lassen / noch so lange zu gedulden / biß ich in dem Stande seyn werde, mein Versprechen zu leisten. Wegen des in letzten Handel des andern Theils angeführten Schwartzkopfischen Bedenckens / hat mir zwar ein guter Freund / wegen des in 8. §. erwehnten zu Braunschweig Anno 1604. entstandenen Aufruhrs allbereit in November vorigen Jahrs unterschiedene bißher unbekannte / und von andern unterdruckte / oder mit Vorsatz verschwiegene / damahls über das Verfahren der Clerisey eingehohlte Responsa mitzutheilen versprochen / wofür ich hertzlich dancke / nachdem aber dieses von meinen Haupt-Scopo etwas abgehet / gleichwohl ich die besagten Responsa, und was der geehrte Freund von andern in Händen habenden Consiliis Politicis und Cameralibus mir gemeldet / allerdings für würdig halte / daß sie publiciret werden; Als will ich ihn hiermit Publice darum ersucht haben / und verspreche / da über Verhoffen / sich sonst kein Verleger dazu finden solte / mich zu bemühen einen zu verschaffen. Halle den 22. April. 1721.

Klagen und Denunciationes insgesamt ein Kirchenbann und Ausschliessung von Abendmahl sehr mercklich intendiret wurde. In übrigen entsinne ich mich zwar / daß ich in der Vorrede zum andern Theil dem Leser Hoffnung gemacht / daß in diesen dritten Theil meine Anmerckungen über den ersten Handel des andern Theils von Verbesserung des Justitien-Wesens folgen solte; dieweil ich aber auch ietzo an deren Ausarbeitung durch andere Geschäffte verhindert worden; Als wird er sich belieben lassen / noch so lange zu gedulden / biß ich in dem Stande seyn werde, mein Versprechen zu leisten. Wegen des in letzten Handel des andern Theils angeführten Schwartzkopfischen Bedenckens / hat mir zwar ein guter Freund / wegen des in 8. §. erwehnten zu Braunschweig Anno 1604. entstandenen Aufruhrs allbereit in November vorigen Jahrs unterschiedene bißher unbekannte / und von andern unterdruckte / oder mit Vorsatz verschwiegene / damahls über das Verfahren der Clerisey eingehohlte Responsa mitzutheilen versprochen / wofür ich hertzlich dancke / nachdem aber dieses von meinen Haupt-Scopo etwas abgehet / gleichwohl ich die besagten Responsa, und was der geehrte Freund von andern in Händen habenden Consiliis Politicis und Cameralibus mir gemeldet / allerdings für würdig halte / daß sie publiciret werden; Als will ich ihn hiermit Publice darum ersucht haben / und verspreche / da über Verhoffen / sich sonst kein Verleger dazu finden solte / mich zu bemühen einen zu verschaffen. Halle den 22. April. 1721.

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Klagen und Denunciationes insgesamt ein Kirchenbann und Ausschliessung von                      Abendmahl sehr mercklich intendiret wurde. In übrigen entsinne ich mich zwar /                      daß ich in der Vorrede zum andern Theil dem Leser Hoffnung gemacht / daß in                      diesen dritten Theil meine Anmerckungen über den ersten Handel des andern Theils                      von Verbesserung des Justitien-Wesens folgen solte; dieweil ich aber auch ietzo                      an deren Ausarbeitung durch andere Geschäffte verhindert worden; Als wird er                      sich belieben lassen / noch so lange zu gedulden / biß ich in dem Stande seyn                      werde, mein Versprechen zu leisten. Wegen des in letzten Handel des andern                      Theils angeführten Schwartzkopfischen Bedenckens / hat mir zwar ein guter Freund                      / wegen des in 8. §. erwehnten zu Braunschweig Anno 1604. entstandenen Aufruhrs                      allbereit in November vorigen Jahrs unterschiedene bißher unbekannte / und von                      andern unterdruckte / oder mit Vorsatz verschwiegene / damahls über das                      Verfahren der Clerisey eingehohlte Responsa mitzutheilen versprochen / wofür ich                      hertzlich dancke / nachdem aber dieses von meinen Haupt-Scopo etwas abgehet /                      gleichwohl ich die besagten Responsa, und was der geehrte Freund von andern in                      Händen habenden Consiliis Politicis und Cameralibus mir gemeldet / allerdings                      für würdig halte / daß sie publiciret werden; Als will ich ihn hiermit Publice                      darum ersucht haben / und verspreche / da über Verhoffen / sich sonst kein                      Verleger dazu finden solte / mich zu bemühen einen zu verschaffen. Halle den 22.                      April. 1721.</p>
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[0006] Klagen und Denunciationes insgesamt ein Kirchenbann und Ausschliessung von Abendmahl sehr mercklich intendiret wurde. In übrigen entsinne ich mich zwar / daß ich in der Vorrede zum andern Theil dem Leser Hoffnung gemacht / daß in diesen dritten Theil meine Anmerckungen über den ersten Handel des andern Theils von Verbesserung des Justitien-Wesens folgen solte; dieweil ich aber auch ietzo an deren Ausarbeitung durch andere Geschäffte verhindert worden; Als wird er sich belieben lassen / noch so lange zu gedulden / biß ich in dem Stande seyn werde, mein Versprechen zu leisten. Wegen des in letzten Handel des andern Theils angeführten Schwartzkopfischen Bedenckens / hat mir zwar ein guter Freund / wegen des in 8. §. erwehnten zu Braunschweig Anno 1604. entstandenen Aufruhrs allbereit in November vorigen Jahrs unterschiedene bißher unbekannte / und von andern unterdruckte / oder mit Vorsatz verschwiegene / damahls über das Verfahren der Clerisey eingehohlte Responsa mitzutheilen versprochen / wofür ich hertzlich dancke / nachdem aber dieses von meinen Haupt-Scopo etwas abgehet / gleichwohl ich die besagten Responsa, und was der geehrte Freund von andern in Händen habenden Consiliis Politicis und Cameralibus mir gemeldet / allerdings für würdig halte / daß sie publiciret werden; Als will ich ihn hiermit Publice darum ersucht haben / und verspreche / da über Verhoffen / sich sonst kein Verleger dazu finden solte / mich zu bemühen einen zu verschaffen. Halle den 22. April. 1721.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/6>, abgerufen am 03.12.2024.