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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Churfürstliche Durchlauchtigkeit Universität zu Leipzig so wohl bey der studierenden Jugend, als auswärtig prostituiren, und eine Barbarey einführen. Dannenhero ist nichts mehr übrig, als daß mit Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit gnädigsten Erlaubniß ich noch aufs kürtzeste erweise, wie sehr besagte meine Calumnianten Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit verletzet, indem sie wegen Sachen, die vermöge gemeiner und in Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Landen üblichen Rechten, nimmermehr inquisitorie tractiret werden können, eine Inquisition wieder mich gesucht, und nunmehr, als ob sie mich zum Inquisiten gemacht hätten, bey Special-Antwort.männiglich gloriren. Ew. Churfl. Durchlauchtigkeit hat selbsten gefallen, in dem an die Universität und Creyß-Amtmann zu Leipzig ergangenen Befehle, von denen Begünstigungen, dessen mich D. A. und die Philosophi angeschuldiget, folgende, als injuriosische und scommatische Schrifften, Satyrische Schreib-Art und das Auditorium domesticum nahmhafftig 1) Auf die Beschuldigung injuriosischer Schrifften.zu machen. Was das erste anlanget, so wäre, wenn ich gleich D. A. eines Diebstahls oder Concussion beschuldiget hätte, wie doch nicht geschehen / dieses eine injuria privata, in Ansehen besagter D. A. wenn er schon in seinem Amte geschimpffet worden, dennoch als Ephorus Stipendiatorum keine Jurisdiction hat, oder potestatem magistratus sich arrogiren kan, auf welchem Fall sonst bewährter Rechts-Lehrer Meynung nach propter injurias die Inquisition statt findet. Und obgleich die Philosophi mich angeschuldiget daß die von Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit angeordnete doctrinas publicas ich injuriret hätte; so ist doch dieses nicht alleine ein offenbahrer Ungrund, massen ich solches allbereit in einem programmate publico, in welchen ich vorigen Sommer die studierende Jugend zu einem Collegio Ethico invitiret, dargethan, sondern ich getraue mir auch gar deutlich zu erweisen, wenn Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit die Gnade mich zu hören mir wiederfahren lassen werden, daß ich im Martio wieder die Disciplinas Aristotelicas nichts geschrieben, als was alle gelehrte Leute, die sich eine wahre Renommee erworben, approbiren, ja was die Professores Philosophiae zum Theil 2) Auf die Anklage wegen Satyrischer Schreib-Art.selbst dociren und vertheydigen. So viel aber die Satyrische Schreib-Art betrifft, der ich mich in meinen Monat-Gesprächen vorigen Jahres bedienet, so hätten sich die Philosophi billig entsehen sollen, dieselbe als ein Inquisitions würdiges Laster anzugiessen, massen nicht allein nach Göttlichen und weltlichen Rechten die Satyrische Schreib-Art niemahls verboten gewesen, sondern denen Philosophis selbsten bestens be-

Churfürstliche Durchlauchtigkeit Universität zu Leipzig so wohl bey der studierenden Jugend, als auswärtig prostituiren, und eine Barbarey einführen. Dannenhero ist nichts mehr übrig, als daß mit Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit gnädigsten Erlaubniß ich noch aufs kürtzeste erweise, wie sehr besagte meine Calumnianten Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit verletzet, indem sie wegen Sachen, die vermöge gemeiner und in Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Landen üblichen Rechten, nimmermehr inquisitorie tractiret werden können, eine Inquisition wieder mich gesucht, und nunmehr, als ob sie mich zum Inquisiten gemacht hätten, bey Special-Antwort.männiglich gloriren. Ew. Churfl. Durchlauchtigkeit hat selbsten gefallen, in dem an die Universität und Creyß-Amtmann zu Leipzig ergangenen Befehle, von denen Begünstigungen, dessen mich D. A. und die Philosophi angeschuldiget, folgende, als injuriosische und scommatische Schrifften, Satyrische Schreib-Art und das Auditorium domesticum nahmhafftig 1) Auf die Beschuldigung injuriosischer Schrifften.zu machen. Was das erste anlanget, so wäre, wenn ich gleich D. A. eines Diebstahls oder Concussion beschuldiget hätte, wie doch nicht geschehen / dieses eine injuria privata, in Ansehen besagter D. A. wenn er schon in seinem Amte geschimpffet worden, dennoch als Ephorus Stipendiatorum keine Jurisdiction hat, oder potestatem magistratus sich arrogiren kan, auf welchem Fall sonst bewährter Rechts-Lehrer Meynung nach propter injurias die Inquisition statt findet. Und obgleich die Philosophi mich angeschuldiget daß die von Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit angeordnete doctrinas publicas ich injuriret hätte; so ist doch dieses nicht alleine ein offenbahrer Ungrund, massen ich solches allbereit in einem programmate publico, in welchen ich vorigen Sommer die studierende Jugend zu einem Collegio Ethico invitiret, dargethan, sondern ich getraue mir auch gar deutlich zu erweisen, wenn Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit die Gnade mich zu hören mir wiederfahren lassen werden, daß ich im Martio wieder die Disciplinas Aristotelicas nichts geschrieben, als was alle gelehrte Leute, die sich eine wahre Renommée erworben, approbiren, ja was die Professores Philosophiae zum Theil 2) Auf die Anklage wegen Satyrischer Schreib-Art.selbst dociren und vertheydigen. So viel aber die Satyrische Schreib-Art betrifft, der ich mich in meinen Monat-Gesprächen vorigen Jahres bedienet, so hätten sich die Philosophi billig entsehen sollen, dieselbe als ein Inquisitions würdiges Laster anzugiessen, massen nicht allein nach Göttlichen und weltlichen Rechten die Satyrische Schreib-Art niemahls verboten gewesen, sondern denen Philosophis selbsten bestens be-

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Churfürstliche Durchlauchtigkeit Universität zu Leipzig so wohl bey der                      studierenden Jugend, als auswärtig prostituiren, und eine Barbarey einführen.                      Dannenhero ist nichts mehr übrig, als daß mit Ew. Churfürstlichen                      Durchlauchtigkeit gnädigsten Erlaubniß ich noch aufs kürtzeste erweise, wie sehr                      besagte meine Calumnianten Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit verletzet, indem                      sie wegen Sachen, die vermöge gemeiner und in Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit                      Landen üblichen Rechten, nimmermehr inquisitorie tractiret werden können, eine                      Inquisition wieder mich gesucht, und nunmehr, als ob sie mich zum Inquisiten                      gemacht hätten, bey <note place="left"><hi rendition="#i">Special</hi>-Antwort.</note>männiglich gloriren. Ew. Churfl.                      Durchlauchtigkeit hat selbsten gefallen, in dem an die Universität und                      Creyß-Amtmann zu Leipzig ergangenen Befehle, von denen Begünstigungen, dessen                      mich D. A. und die Philosophi angeschuldiget, folgende, als injuriosische und                      scommatische Schrifften, Satyrische Schreib-Art und das Auditorium domesticum                      nahmhafftig <note place="left">1) Auf die Beschuldigung <hi rendition="#i">injuriosi</hi>scher Schrifften.</note>zu machen. Was das                      erste anlanget, so wäre, wenn ich gleich D. A. eines Diebstahls oder Concussion                      beschuldiget hätte, wie doch nicht geschehen / dieses eine injuria privata, in                      Ansehen besagter D. A. wenn er schon in seinem Amte geschimpffet worden, dennoch                      als Ephorus Stipendiatorum keine Jurisdiction hat, oder potestatem magistratus                      sich arrogiren kan, auf welchem Fall sonst bewährter Rechts-Lehrer Meynung nach                      propter injurias die Inquisition statt findet. Und obgleich die Philosophi mich                      angeschuldiget daß die von Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit angeordnete                      doctrinas publicas ich injuriret hätte; so ist doch dieses nicht alleine ein                      offenbahrer Ungrund, massen ich solches allbereit in einem programmate publico,                      in welchen ich vorigen Sommer die studierende Jugend zu einem Collegio Ethico                      invitiret, dargethan, sondern ich getraue mir auch gar deutlich zu erweisen,                      wenn Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit die Gnade mich zu hören mir                      wiederfahren lassen werden, daß ich im Martio wieder die Disciplinas                      Aristotelicas nichts geschrieben, als was alle gelehrte Leute, die sich eine                      wahre Renommée erworben, approbiren, ja was die Professores Philosophiae zum                      Theil <note place="left">2) Auf die Anklage wegen Satyrischer                          Schreib-Art.</note>selbst dociren und vertheydigen. So viel aber die                      Satyrische Schreib-Art betrifft, der ich mich in meinen Monat-Gesprächen vorigen                      Jahres bedienet, so hätten sich die Philosophi billig entsehen sollen, dieselbe                      als ein Inquisitions würdiges Laster anzugiessen, massen nicht allein nach                      Göttlichen und weltlichen Rechten die Satyrische Schreib-Art niemahls verboten                      gewesen, sondern denen Philosophis selbsten bestens be-
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[32/0038] Churfürstliche Durchlauchtigkeit Universität zu Leipzig so wohl bey der studierenden Jugend, als auswärtig prostituiren, und eine Barbarey einführen. Dannenhero ist nichts mehr übrig, als daß mit Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit gnädigsten Erlaubniß ich noch aufs kürtzeste erweise, wie sehr besagte meine Calumnianten Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit verletzet, indem sie wegen Sachen, die vermöge gemeiner und in Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Landen üblichen Rechten, nimmermehr inquisitorie tractiret werden können, eine Inquisition wieder mich gesucht, und nunmehr, als ob sie mich zum Inquisiten gemacht hätten, bey männiglich gloriren. Ew. Churfl. Durchlauchtigkeit hat selbsten gefallen, in dem an die Universität und Creyß-Amtmann zu Leipzig ergangenen Befehle, von denen Begünstigungen, dessen mich D. A. und die Philosophi angeschuldiget, folgende, als injuriosische und scommatische Schrifften, Satyrische Schreib-Art und das Auditorium domesticum nahmhafftig zu machen. Was das erste anlanget, so wäre, wenn ich gleich D. A. eines Diebstahls oder Concussion beschuldiget hätte, wie doch nicht geschehen / dieses eine injuria privata, in Ansehen besagter D. A. wenn er schon in seinem Amte geschimpffet worden, dennoch als Ephorus Stipendiatorum keine Jurisdiction hat, oder potestatem magistratus sich arrogiren kan, auf welchem Fall sonst bewährter Rechts-Lehrer Meynung nach propter injurias die Inquisition statt findet. Und obgleich die Philosophi mich angeschuldiget daß die von Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit angeordnete doctrinas publicas ich injuriret hätte; so ist doch dieses nicht alleine ein offenbahrer Ungrund, massen ich solches allbereit in einem programmate publico, in welchen ich vorigen Sommer die studierende Jugend zu einem Collegio Ethico invitiret, dargethan, sondern ich getraue mir auch gar deutlich zu erweisen, wenn Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit die Gnade mich zu hören mir wiederfahren lassen werden, daß ich im Martio wieder die Disciplinas Aristotelicas nichts geschrieben, als was alle gelehrte Leute, die sich eine wahre Renommée erworben, approbiren, ja was die Professores Philosophiae zum Theil selbst dociren und vertheydigen. So viel aber die Satyrische Schreib-Art betrifft, der ich mich in meinen Monat-Gesprächen vorigen Jahres bedienet, so hätten sich die Philosophi billig entsehen sollen, dieselbe als ein Inquisitions würdiges Laster anzugiessen, massen nicht allein nach Göttlichen und weltlichen Rechten die Satyrische Schreib-Art niemahls verboten gewesen, sondern denen Philosophis selbsten bestens be- Special-Antwort. 1) Auf die Beschuldigung injuriosischer Schrifften. 2) Auf die Anklage wegen Satyrischer Schreib-Art.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/38>, abgerufen am 28.03.2024.