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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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dann auch diese Intention des D. A. als diejenigen, so er zuvor auf seine Seite gebracht, nichts gegründetes wieder mich in meinem Buche finde können, 4) Durch intendirte Verbietung aller Collegiorum Juridicorum et Philosophicorum.elidiret worden. 4) Was die Collegia anlanget, hat D. A. als er für fünff viertel Jahren nach Dreßden auf den Landtag als ein Abgeordneter von der Universität, verreiset, gegen unterschiedene gute Freunde gloriret; er wolle seinen Kopff nicht sanffte legen, biß er es dahin gebracht hätte, daß mir von Hoff aus Collegia Juridica und Philosophica zu halten untersaget würde. 5) Als ich auch ferner m ine Ernst- und Schertzhaffte Gedancken in vorigem Jahr angefangen heraus zu geben, ist Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Herrn Räthen im Ober-Consistorio selbsten zum Theil wohl bewust, wie D. A. durch sein falsches Angeben zuwege gebracht, 5) Durch intendirte Inquisition wegen der Monate.daß ein Befehl ergangen, wieder den Autorem derselben zu inquiriren, und wie er hernach, als bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich mich unterthänigst gemeldet, und daß sich meine Verleumbder nennen möchten, gebeten, sich nicht getrauet öffentlich wieder mich auszukommen. 6) Weil ihm dann dieser Streich nicht angehen wollen, als hat er, nachdem ich im 6) Durch Aufhetzung der Philosophischen Facultät wieder die Monate.Monat Martio ermeldeter Gedancken in der Vorrede die Eitelkeit der Aristotelischen Disciplinen berühret, die gesammten Professores der Philosophischen Facultät wieder mich aufgehetzet, daß sie ihre erste Klage wieder mich, so bey Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit sie eingegeben, verfertiget, und hat dieselben desto besser darzu zu disponiren, ihnen gewiß versprochen, daß er die Sache durch Hand-Brieffgen so nachdrücklich recommendiren wolle, daß in zweyen Tagen ein Befehlich solte ankommen, in welchen die Monatlichen Gespräche solten confisciret, und wieder den Autor derselben eine Inquisition angestellet werden. Ob nun wohl sowohl D. A. als die Professores Philosophiae, nachdem damahlen ihr unzeitiges petitum unresolvirt liegen blieben, hätten sollen gewitziget werden, von ihren unrechtmäßigen Beginnen wieder mich abzustehen, so hat doch D. A. nicht geruhet, nach der ihm einmahl fürgesetzten Grund-Regel 7) Durch abermahlige Aufhetzung der Philosophischen Facultät wieder diewieder mich zu verfahren, als ich 7) an vergangener Michaelis-Messe meine Introduction ad Philosophiam Aulicam heraus gegeben, und ein Collegium Disputatorium darüber angeschlagen. Denn weil er gesehen, daß ich in demselben Buche die Nichtigkeit seiner von allen seinen Collegis selbst verworffenen Lehren gantz klar und deutlich, wiewohl ohne seine Benennung, dargethan, und sich dasselbe durch vernünfftige und tüchtige Gründe, als einem rechtschaffenen Christlichen Theologo, wie er sich rühmet, gebühret hätte, zu wiederlegen nicht getrauet, hat er

dann auch diese Intention des D. A. als diejenigen, so er zuvor auf seine Seite gebracht, nichts gegründetes wieder mich in meinem Buche finde können, 4) Durch intendirte Verbietung aller Collegiorum Juridicorum et Philosophicorum.elidiret worden. 4) Was die Collegia anlanget, hat D. A. als er für fünff viertel Jahren nach Dreßden auf den Landtag als ein Abgeordneter von der Universität, verreiset, gegen unterschiedene gute Freunde gloriret; er wolle seinen Kopff nicht sanffte legen, biß er es dahin gebracht hätte, daß mir von Hoff aus Collegia Juridica und Philosophica zu halten untersaget würde. 5) Als ich auch ferner m ine Ernst- und Schertzhaffte Gedancken in vorigem Jahr angefangen heraus zu geben, ist Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Herrn Räthen im Ober-Consistorio selbsten zum Theil wohl bewust, wie D. A. durch sein falsches Angeben zuwege gebracht, 5) Durch intendirte Inquisition wegen der Monate.daß ein Befehl ergangen, wieder den Autorem derselben zu inquiriren, und wie er hernach, als bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich mich unterthänigst gemeldet, und daß sich meine Verleumbder nennen möchten, gebeten, sich nicht getrauet öffentlich wieder mich auszukommen. 6) Weil ihm dann dieser Streich nicht angehen wollen, als hat er, nachdem ich im 6) Durch Aufhetzung der Philosophischen Facultät wieder die Monate.Monat Martio ermeldeter Gedancken in der Vorrede die Eitelkeit der Aristotelischen Disciplinen berühret, die gesammten Professores der Philosophischen Facultät wieder mich aufgehetzet, daß sie ihre erste Klage wieder mich, so bey Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit sie eingegeben, verfertiget, und hat dieselben desto besser darzu zu disponiren, ihnen gewiß versprochen, daß er die Sache durch Hand-Brieffgen so nachdrücklich recommendiren wolle, daß in zweyen Tagen ein Befehlich solte ankommen, in welchen die Monatlichen Gespräche solten confisciret, und wieder den Autor derselben eine Inquisition angestellet werden. Ob nun wohl sowohl D. A. als die Professores Philosophiae, nachdem damahlen ihr unzeitiges petitum unresolvirt liegen blieben, hätten sollen gewitziget werden, von ihren unrechtmäßigen Beginnen wieder mich abzustehen, so hat doch D. A. nicht geruhet, nach der ihm einmahl fürgesetzten Grund-Regel 7) Durch abermahlige Aufhetzung der Philosophischen Facultät wieder diewieder mich zu verfahren, als ich 7) an vergangener Michaelis-Messe meine Introduction ad Philosophiam Aulicam heraus gegeben, und ein Collegium Disputatorium darüber angeschlagen. Denn weil er gesehen, daß ich in demselben Buche die Nichtigkeit seiner von allen seinen Collegis selbst verworffenen Lehren gantz klar und deutlich, wiewohl ohne seine Benennung, dargethan, und sich dasselbe durch vernünfftige und tüchtige Gründe, als einem rechtschaffenen Christlichen Theologo, wie er sich rühmet, gebühret hätte, zu wiederlegen nicht getrauet, hat er

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[30/0036] dann auch diese Intention des D. A. als diejenigen, so er zuvor auf seine Seite gebracht, nichts gegründetes wieder mich in meinem Buche finde können, elidiret worden. 4) Was die Collegia anlanget, hat D. A. als er für fünff viertel Jahren nach Dreßden auf den Landtag als ein Abgeordneter von der Universität, verreiset, gegen unterschiedene gute Freunde gloriret; er wolle seinen Kopff nicht sanffte legen, biß er es dahin gebracht hätte, daß mir von Hoff aus Collegia Juridica und Philosophica zu halten untersaget würde. 5) Als ich auch ferner m ine Ernst- und Schertzhaffte Gedancken in vorigem Jahr angefangen heraus zu geben, ist Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Herrn Räthen im Ober-Consistorio selbsten zum Theil wohl bewust, wie D. A. durch sein falsches Angeben zuwege gebracht, daß ein Befehl ergangen, wieder den Autorem derselben zu inquiriren, und wie er hernach, als bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich mich unterthänigst gemeldet, und daß sich meine Verleumbder nennen möchten, gebeten, sich nicht getrauet öffentlich wieder mich auszukommen. 6) Weil ihm dann dieser Streich nicht angehen wollen, als hat er, nachdem ich im Monat Martio ermeldeter Gedancken in der Vorrede die Eitelkeit der Aristotelischen Disciplinen berühret, die gesammten Professores der Philosophischen Facultät wieder mich aufgehetzet, daß sie ihre erste Klage wieder mich, so bey Ew. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit sie eingegeben, verfertiget, und hat dieselben desto besser darzu zu disponiren, ihnen gewiß versprochen, daß er die Sache durch Hand-Brieffgen so nachdrücklich recommendiren wolle, daß in zweyen Tagen ein Befehlich solte ankommen, in welchen die Monatlichen Gespräche solten confisciret, und wieder den Autor derselben eine Inquisition angestellet werden. Ob nun wohl sowohl D. A. als die Professores Philosophiae, nachdem damahlen ihr unzeitiges petitum unresolvirt liegen blieben, hätten sollen gewitziget werden, von ihren unrechtmäßigen Beginnen wieder mich abzustehen, so hat doch D. A. nicht geruhet, nach der ihm einmahl fürgesetzten Grund-Regel wieder mich zu verfahren, als ich 7) an vergangener Michaelis-Messe meine Introduction ad Philosophiam Aulicam heraus gegeben, und ein Collegium Disputatorium darüber angeschlagen. Denn weil er gesehen, daß ich in demselben Buche die Nichtigkeit seiner von allen seinen Collegis selbst verworffenen Lehren gantz klar und deutlich, wiewohl ohne seine Benennung, dargethan, und sich dasselbe durch vernünfftige und tüchtige Gründe, als einem rechtschaffenen Christlichen Theologo, wie er sich rühmet, gebühret hätte, zu wiederlegen nicht getrauet, hat er 4) Durch intendirte Verbietung aller Collegiorum Juridicorum et Philosophicorum. 5) Durch intendirte Inquisition wegen der Monate. 6) Durch Aufhetzung der Philosophischen Facultät wieder die Monate. 7) Durch abermahlige Aufhetzung der Philosophischen Facultät wieder die

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/36>, abgerufen am 26.04.2024.