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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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tigkeit und dero GOttseelige Antiquität und Vorfahren auf der Universität zu dociren Gnädigst angeordnet hätten.

Nützliches Remedium das der Autor wieder diese attaque gebraucht.

§. VI. Es waren zwar schon damahls in Leipzig nicht wenige, die sich über diese Prostitution meiner Herren Ankläger nicht wenig ärgerten, daß, da sie insgesamt pro [fremdsprachliches Material] Lutheranis und die keine transsubstantation glaubten, gehalten werden wolten, sie nichts destoweniger par force diese treuhertzige Bekäntnüß meiner Meynungen in ein so grosses Crimen zu transsubstantiren sich so eyffrig angelegen seyn liessen: aber es ware doch auch auff meiner Seite nöthig zu vigiliren, weil meine Herren Adversarii unter denen Herren Assessoribus im Ober Consistorio unterschiedene gute Freunde und Patronen hatten, ich aber damit nicht versehen war. Und weil mir dann von einigen Freunden in Vertrauen gemeldet worden, daß der damahlige Premier-Ministre zu Dreßden der Herr Ober-Hoff Marschall von H. mit meinen Monaten nicht übel zufrieden wäre, und das Vornehmen des Herrn D. A. improbirte; als nahm ich dahero Gelegenheit ihn im Anfang des Aprills die bißherigen drey Monaten zu übersenden, und dabey sein patrocinium auf folgende Art zu suchen. P. P. Eure Hochwohlgebohrne Exellenz mit gegenwärtigen verdrießlich zufallen, solte mich billig entsehen, wenn nicht eine hohe Nothwendigkeit mich hierzu veranlassete. Gnädiger Herr die bißher heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken, von welchen ich beykommend ein Exemplar übersende, haben wieder des Autoris Intention bald anfänglich etliche Wiederwärtige angetroffen, die dieselben beym Chur-Sachsischen Ober-Consistorio diffamiret, und Anlaß gegeben, daß dawieder inquiriret worden, wiewohl solches, als ich interveniendo eingekommen und gebeten, daß sich die Diffamanten nahmhafft machen, und ich gnüglich gehöret werden möchte, bald nachblieben. Nunmehro aber muß ich vernehmen, daß die Philosophische Facultät zu Leipzig durch die Vorrede beym Mertz sich höchlich touchiret befindet, auch diese Woche eine unterthänige Supplic an das Hochlöbliche Ober-Consistorium eingesendet, in welcher sie Sr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit denunciret, als wenn der Autor die Dilciplinen, die Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu dociren gnädigst verordnet, durchhächelte, da doch mit nichten die Disciplinen selbst, sondern der Mißbrauch derselben und viele handgreiffliche Pedantereyen berühret worden. Ob ich nun gleich mir getraue, denen Herrn Philosophis dergestalt mit Nachdruck auf ihre Denunciation zu antworten, daß sie so bald dergleichen ungegründete Angebung nicht wieder vorzunehmen Be-

tigkeit und dero GOttseelige Antiquität und Vorfahren auf der Universität zu dociren Gnädigst angeordnet hätten.

Nützliches Remedium das der Autor wieder diese attaque gebraucht.

§. VI. Es waren zwar schon damahls in Leipzig nicht wenige, die sich über diese Prostitution meiner Herren Ankläger nicht wenig ärgerten, daß, da sie insgesamt pro [fremdsprachliches Material] Lutheranis und die keine transsubstantation glaubten, gehalten werden wolten, sie nichts destoweniger par force diese treuhertzige Bekäntnüß meiner Meynungen in ein so grosses Crimen zu transsubstantiren sich so eyffrig angelegen seyn liessen: aber es ware doch auch auff meiner Seite nöthig zu vigiliren, weil meine Herren Adversarii unter denen Herren Assessoribus im Ober Consistorio unterschiedene gute Freunde und Patronen hatten, ich aber damit nicht versehen war. Und weil mir dann von einigen Freunden in Vertrauen gemeldet worden, daß der damahlige Premier-Ministre zu Dreßden der Herr Ober-Hoff Marschall von H. mit meinen Monaten nicht übel zufrieden wäre, und das Vornehmen des Herrn D. A. improbirte; als nahm ich dahero Gelegenheit ihn im Anfang des Aprills die bißherigen drey Monaten zu übersenden, und dabey sein patrocinium auf folgende Art zu suchen. P. P. Eure Hochwohlgebohrne Exellenz mit gegenwärtigen verdrießlich zufallen, solte mich billig entsehen, wenn nicht eine hohe Nothwendigkeit mich hierzu veranlassete. Gnädiger Herr die bißher heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken, von welchen ich beykommend ein Exemplar übersende, haben wieder des Autoris Intention bald anfänglich etliche Wiederwärtige angetroffen, die dieselben beym Chur-Sachsischen Ober-Consistorio diffamiret, und Anlaß gegeben, daß dawieder inquiriret worden, wiewohl solches, als ich interveniendo eingekommen und gebeten, daß sich die Diffamanten nahmhafft machen, und ich gnüglich gehöret werden möchte, bald nachblieben. Nunmehro aber muß ich vernehmen, daß die Philosophische Facultät zu Leipzig durch die Vorrede beym Mertz sich höchlich touchiret befindet, auch diese Woche eine unterthänige Supplic an das Hochlöbliche Ober-Consistorium eingesendet, in welcher sie Sr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit denunciret, als wenn der Autor die Dilciplinen, die Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu dociren gnädigst verordnet, durchhächelte, da doch mit nichten die Disciplinen selbst, sondern der Mißbrauch derselben und viele handgreiffliche Pedantereyen berühret worden. Ob ich nun gleich mir getraue, denen Herrn Philosophis dergestalt mit Nachdruck auf ihre Denunciation zu antworten, daß sie so bald dergleichen ungegründete Angebung nicht wieder vorzunehmen Be-

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[12/0018] tigkeit und dero GOttseelige Antiquität und Vorfahren auf der Universität zu dociren Gnädigst angeordnet hätten. §. VI. Es waren zwar schon damahls in Leipzig nicht wenige, die sich über diese Prostitution meiner Herren Ankläger nicht wenig ärgerten, daß, da sie insgesamt pro _ Lutheranis und die keine transsubstantation glaubten, gehalten werden wolten, sie nichts destoweniger par force diese treuhertzige Bekäntnüß meiner Meynungen in ein so grosses Crimen zu transsubstantiren sich so eyffrig angelegen seyn liessen: aber es ware doch auch auff meiner Seite nöthig zu vigiliren, weil meine Herren Adversarii unter denen Herren Assessoribus im Ober Consistorio unterschiedene gute Freunde und Patronen hatten, ich aber damit nicht versehen war. Und weil mir dann von einigen Freunden in Vertrauen gemeldet worden, daß der damahlige Premier-Ministre zu Dreßden der Herr Ober-Hoff Marschall von H. mit meinen Monaten nicht übel zufrieden wäre, und das Vornehmen des Herrn D. A. improbirte; als nahm ich dahero Gelegenheit ihn im Anfang des Aprills die bißherigen drey Monaten zu übersenden, und dabey sein patrocinium auf folgende Art zu suchen. P. P. Eure Hochwohlgebohrne Exellenz mit gegenwärtigen verdrießlich zufallen, solte mich billig entsehen, wenn nicht eine hohe Nothwendigkeit mich hierzu veranlassete. Gnädiger Herr die bißher heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken, von welchen ich beykommend ein Exemplar übersende, haben wieder des Autoris Intention bald anfänglich etliche Wiederwärtige angetroffen, die dieselben beym Chur-Sachsischen Ober-Consistorio diffamiret, und Anlaß gegeben, daß dawieder inquiriret worden, wiewohl solches, als ich interveniendo eingekommen und gebeten, daß sich die Diffamanten nahmhafft machen, und ich gnüglich gehöret werden möchte, bald nachblieben. Nunmehro aber muß ich vernehmen, daß die Philosophische Facultät zu Leipzig durch die Vorrede beym Mertz sich höchlich touchiret befindet, auch diese Woche eine unterthänige Supplic an das Hochlöbliche Ober-Consistorium eingesendet, in welcher sie Sr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit denunciret, als wenn der Autor die Dilciplinen, die Seine Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu dociren gnädigst verordnet, durchhächelte, da doch mit nichten die Disciplinen selbst, sondern der Mißbrauch derselben und viele handgreiffliche Pedantereyen berühret worden. Ob ich nun gleich mir getraue, denen Herrn Philosophis dergestalt mit Nachdruck auf ihre Denunciation zu antworten, daß sie so bald dergleichen ungegründete Angebung nicht wieder vorzunehmen Be-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/18>, abgerufen am 23.11.2024.