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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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anzuhalten, unter welcher resolution ich auch davon gegangen, des Vorsatzes, mit nächster Post dieserwegen an S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine unterthänigste Supplic abgehen zu lassen, wenn nicht folgendes Tages der Herr Superintendens durch einen guten Freund mich davon abgehalten hätte, der mir in seinen Nahmen andere Vorschläge gethan, die endlich dahinaus gelauffen, daß wenn ich mit Herren D. C. eine Christliche amnestie treffen würde, sodann die übrigen Herren des Ministerii, die mit mir insonderheit nichts zu thun hätten, in einen unterthänigsten Bericht an S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit sich erklären wollten, daß sie fernerweit an mir nichts zu praetendireen hätten. Weil ich dann dieses nicht nur ohne meine Beschimpffung gar füglich eingehen können, sondern auch selbsten von Anfang dieses oder ein dergleichen Mittel begehret, dabey aber mich befahret, daß bey mündlicher Erklährung Herr D. C. seinen Gebrauch nach nur viele sincerationes und aus der heiligen Schrifft erborgte undienliche und übel applicirte Einredungen, seine bißherige Begünstigungen wieder mich zu beschönen oder zu verneinen, mich aber auf piquante Manier zu rühren, hervorzusuchen sich angelegen seyn lassen würde; als habe ich zuförderst bey dem Herrn Superintendenten mir bedungen, daß er selbsten proponiren, und von uns beyden unsere Erlärung hierüber mit kurtzen zu thun erfordern sollte, bin auch in diesen Absehen am 25ten Julii frühe gegen 10. Uhr hin zu dem Herrn Superintendenten gegangen, und habe daselbst und in der Nähe biß nach 11. Uhr auf Herrn D. C. gewartet, welcher aber seinen Versprechen nach um 10. Uhr nicht erschienen, sondern erst nach 11. Uhr, nachdem ihn der Herr Superintendent hohlen lassen, dahin gekommen. Wiewohl aber noch so viel Zeit übrig gewesen, daß wohl zehen Vergleiche hätten vorgenommen werden können ich auch in einer Neben-Stube biß auf ein Virtel auf ein Uhr aufgewartet, so hat doch Herr D. C. nicht in Willens gehabt abgeredeter massen unsern Vergleich zu vollziehen, sondern auf mein geschehenes Nachfragen mir vermelden lassen, ich sollte Nachmittag wiederkommen, so sollte die Sache vorgenommen werden. Wann ich dann hieraus klärlich erkennet, daß es Herrn D. C. kein Ernst um dem Vergleich sey, auch mir laut meiner beykommenden Vorschläge sub A. seine Unversöhnlichkeit längst bekannt gewesen; als habe ich mich nicht verpflichtet gehalten, noch fernerweit von ihm äffen zu lassen; sondern habe beykommendes Schreiben sub C. (Siehe oben §. 66.) an den Herrn Superintendenten geschickt, und hätte mich dannenhero versehen, es würden zum wenigsten

anzuhalten, unter welcher resolution ich auch davon gegangen, des Vorsatzes, mit nächster Post dieserwegen an S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine unterthänigste Supplic abgehen zu lassen, wenn nicht folgendes Tages der Herr Superintendens durch einen guten Freund mich davon abgehalten hätte, der mir in seinen Nahmen andere Vorschläge gethan, die endlich dahinaus gelauffen, daß wenn ich mit Herren D. C. eine Christliche amnestie treffen würde, sodann die übrigen Herren des Ministerii, die mit mir insonderheit nichts zu thun hätten, in einen unterthänigsten Bericht an S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit sich erklären wollten, daß sie fernerweit an mir nichts zu praetendireen hätten. Weil ich dann dieses nicht nur ohne meine Beschimpffung gar füglich eingehen können, sondern auch selbsten von Anfang dieses oder ein dergleichen Mittel begehret, dabey aber mich befahret, daß bey mündlicher Erklährung Herr D. C. seinen Gebrauch nach nur viele sincerationes und aus der heiligen Schrifft erborgte undienliche und übel applicirte Einredungen, seine bißherige Begünstigungen wieder mich zu beschönen oder zu verneinen, mich aber auf piquante Manier zu rühren, hervorzusuchen sich angelegen seyn lassen würde; als habe ich zuförderst bey dem Herrn Superintendenten mir bedungen, daß er selbsten proponiren, und von uns beyden unsere Erlärung hierüber mit kurtzen zu thun erfordern sollte, bin auch in diesen Absehen am 25ten Julii frühe gegen 10. Uhr hin zu dem Herrn Superintendenten gegangen, und habe daselbst und in der Nähe biß nach 11. Uhr auf Herrn D. C. gewartet, welcher aber seinen Versprechen nach um 10. Uhr nicht erschienen, sondern erst nach 11. Uhr, nachdem ihn der Herr Superintendent hohlen lassen, dahin gekommen. Wiewohl aber noch so viel Zeit übrig gewesen, daß wohl zehen Vergleiche hätten vorgenommen werden können ich auch in einer Neben-Stube biß auf ein Virtel auf ein Uhr aufgewartet, so hat doch Herr D. C. nicht in Willens gehabt abgeredeter massen unsern Vergleich zu vollziehen, sondern auf mein geschehenes Nachfragen mir vermelden lassen, ich sollte Nachmittag wiederkommen, so sollte die Sache vorgenommen werden. Wann ich dann hieraus klärlich erkennet, daß es Herrn D. C. kein Ernst um dem Vergleich sey, auch mir laut meiner beykommenden Vorschläge sub A. seine Unversöhnlichkeit längst bekannt gewesen; als habe ich mich nicht verpflichtet gehalten, noch fernerweit von ihm äffen zu lassen; sondern habe beykommendes Schreiben sub C. (Siehe oben §. 66.) an den Herrn Superintendenten geschickt, und hätte mich dannenhero versehen, es würden zum wenigsten

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[146/0152] anzuhalten, unter welcher resolution ich auch davon gegangen, des Vorsatzes, mit nächster Post dieserwegen an S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine unterthänigste Supplic abgehen zu lassen, wenn nicht folgendes Tages der Herr Superintendens durch einen guten Freund mich davon abgehalten hätte, der mir in seinen Nahmen andere Vorschläge gethan, die endlich dahinaus gelauffen, daß wenn ich mit Herren D. C. eine Christliche amnestie treffen würde, sodann die übrigen Herren des Ministerii, die mit mir insonderheit nichts zu thun hätten, in einen unterthänigsten Bericht an S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit sich erklären wollten, daß sie fernerweit an mir nichts zu praetendireen hätten. Weil ich dann dieses nicht nur ohne meine Beschimpffung gar füglich eingehen können, sondern auch selbsten von Anfang dieses oder ein dergleichen Mittel begehret, dabey aber mich befahret, daß bey mündlicher Erklährung Herr D. C. seinen Gebrauch nach nur viele sincerationes und aus der heiligen Schrifft erborgte undienliche und übel applicirte Einredungen, seine bißherige Begünstigungen wieder mich zu beschönen oder zu verneinen, mich aber auf piquante Manier zu rühren, hervorzusuchen sich angelegen seyn lassen würde; als habe ich zuförderst bey dem Herrn Superintendenten mir bedungen, daß er selbsten proponiren, und von uns beyden unsere Erlärung hierüber mit kurtzen zu thun erfordern sollte, bin auch in diesen Absehen am 25ten Julii frühe gegen 10. Uhr hin zu dem Herrn Superintendenten gegangen, und habe daselbst und in der Nähe biß nach 11. Uhr auf Herrn D. C. gewartet, welcher aber seinen Versprechen nach um 10. Uhr nicht erschienen, sondern erst nach 11. Uhr, nachdem ihn der Herr Superintendent hohlen lassen, dahin gekommen. Wiewohl aber noch so viel Zeit übrig gewesen, daß wohl zehen Vergleiche hätten vorgenommen werden können ich auch in einer Neben-Stube biß auf ein Virtel auf ein Uhr aufgewartet, so hat doch Herr D. C. nicht in Willens gehabt abgeredeter massen unsern Vergleich zu vollziehen, sondern auf mein geschehenes Nachfragen mir vermelden lassen, ich sollte Nachmittag wiederkommen, so sollte die Sache vorgenommen werden. Wann ich dann hieraus klärlich erkennet, daß es Herrn D. C. kein Ernst um dem Vergleich sey, auch mir laut meiner beykommenden Vorschläge sub A. seine Unversöhnlichkeit längst bekannt gewesen; als habe ich mich nicht verpflichtet gehalten, noch fernerweit von ihm äffen zu lassen; sondern habe beykommendes Schreiben sub C. (Siehe oben §. 66.) an den Herrn Superintendenten geschickt, und hätte mich dannenhero versehen, es würden zum wenigsten

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/152>, abgerufen am 02.05.2024.