Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

derer Herren des Ministerii ihre wieder mich unterschriebene den unciation ohnedem wegfiele, also sie auch gar wohl geschehen lassen könnten, daß bey dem hochlöblichen Ober-Consistorio zu Dreßden zu meiner Nothdurfft ich diesen zwischen uns getroffenen Vergleich insinuiren dürffte, massen dann zu dem Ende mir zwey Originalia des Vergleichs ausgeantwortet worden: u. s. w.

Gegründete Klagen über zwey Herren Ministeriales in der andern Classe.

Die andere Classe betreffende, so lebe ich der beständigen Hoffnung, es werde Herr M. D. und Herr M. W. mir mit Bestande der Wahrheit, oder mit der geringsten Wahrscheinlichkeit nicht nachsagen können, daß sie in Person von mir weder mit Worten noch mit Wercken in geringsten touchiret worden. Denn obgleich, wie ich vernehme, Herr M. D. dasjenige, was ich in meinen Gesprächen einsmahlen von einen Bettel Voigte discuriret, auf sich ziehen, auch aus dem dabey im Kupffer gestochenen Aercker mit aller Gewalt eine Cantzel machen will, so wird er doch dieses falsche Fürgeben nicht mit der geringsten Wahrscheinlichkeit demonstriren können, ja ich habe das Vertrauen, es werden die fünff obbeniemte Herren des Ministerii selbst erkennen, (wenn ihnen Herr M. D. die fundamenta seiner conjectur aus meinen Schrifften etwan erweisen wollte) daß seine explication nicht anders, als bey denen Haaren hergezogen sey, und kan ich meines Orts keinen andern Grund dieser Beschuldigung, als sein böses Gewissen, muthmassen, weil ihm wohl bewust, auch Stadtkündig ist, daß er für dem Jahr, kurtz vor der Zeit, als ich das Gespräche, das er auf sich ziehet, geschrieben, zu zweyen unterschiedenen mahlen meine Schrifften auf der Cantzel gantz deutlich beschrieben, und dieselben als Sünden wieder das achte Geboth angegeben. Gleichwie er dannenhero hierdurch wieder sein heiliges Amt mich schon damahls gröblich injuriret, also hätte er billig, daß ich diese mir zugefügte Beschimpffung verdauet, zu frieden seyn, und nicht von neuen durch die Unterschrifft der denunciation sich an mich reiben sollen, Herr M W. aber hätte die vielleicht wegen einer alten controvers, die ich mit seiner Familie gehabt, an ihm noch vorhandene Rachbegierde durch die nahe Schwägerschafft, so zwischen uns ist, austilgen, oder doch zum wenigsten dieselbe so viel gelten lassen sollen, sich bey seinen Herren Collegen dieserwegen zu entschuldigen, zumahlen ich vernehme, daß man ihn sonsten bey denen Conventibus Ministerii in dergleichen Fällen, so wenig als den Pastorem Lazarethanum mit zu consuliren pfleget. Ob nun wohl hieraus so viel erhellet, daß ich mit guten Fug mich wegern könnte, diese beyden Herren des Ministerii, als die sich

derer Herren des Ministerii ihre wieder mich unterschriebene den unciation ohnedem wegfiele, also sie auch gar wohl geschehen lassen könnten, daß bey dem hochlöblichen Ober-Consistorio zu Dreßden zu meiner Nothdurfft ich diesen zwischen uns getroffenen Vergleich insinuiren dürffte, massen dann zu dem Ende mir zwey Originalia des Vergleichs ausgeantwortet worden: u. s. w.

Gegründete Klagen über zwey Herren Ministeriales in der andern Classe.

Die andere Classe betreffende, so lebe ich der beständigen Hoffnung, es werde Herr M. D. und Herr M. W. mir mit Bestande der Wahrheit, oder mit der geringsten Wahrscheinlichkeit nicht nachsagen können, daß sie in Person von mir weder mit Worten noch mit Wercken in geringsten touchiret worden. Denn obgleich, wie ich vernehme, Herr M. D. dasjenige, was ich in meinen Gesprächen einsmahlen von einen Bettel Voigte discuriret, auf sich ziehen, auch aus dem dabey im Kupffer gestochenen Aercker mit aller Gewalt eine Cantzel machen will, so wird er doch dieses falsche Fürgeben nicht mit der geringsten Wahrscheinlichkeit demonstriren können, ja ich habe das Vertrauen, es werden die fünff obbeniemte Herren des Ministerii selbst erkennen, (wenn ihnen Herr M. D. die fundamenta seiner conjectur aus meinen Schrifften etwan erweisen wollte) daß seine explication nicht anders, als bey denen Haaren hergezogen sey, und kan ich meines Orts keinen andern Grund dieser Beschuldigung, als sein böses Gewissen, muthmassen, weil ihm wohl bewust, auch Stadtkündig ist, daß er für dem Jahr, kurtz vor der Zeit, als ich das Gespräche, das er auf sich ziehet, geschrieben, zu zweyen unterschiedenen mahlen meine Schrifften auf der Cantzel gantz deutlich beschrieben, und dieselben als Sünden wieder das achte Geboth angegeben. Gleichwie er dannenhero hierdurch wieder sein heiliges Amt mich schon damahls gröblich injuriret, also hätte er billig, daß ich diese mir zugefügte Beschimpffung verdauet, zu frieden seyn, und nicht von neuen durch die Unterschrifft der denunciation sich an mich reiben sollen, Herr M W. aber hätte die vielleicht wegen einer alten controvers, die ich mit seiner Familie gehabt, an ihm noch vorhandene Rachbegierde durch die nahe Schwägerschafft, so zwischen uns ist, austilgen, oder doch zum wenigsten dieselbe so viel gelten lassen sollen, sich bey seinen Herren Collegen dieserwegen zu entschuldigen, zumahlen ich vernehme, daß man ihn sonsten bey denen Conventibus Ministerii in dergleichen Fällen, so wenig als den Pastorem Lazarethanum mit zu consuliren pfleget. Ob nun wohl hieraus so viel erhellet, daß ich mit guten Fug mich wegern könnte, diese beyden Herren des Ministerii, als die sich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0128" n="122"/>
derer Herren des Ministerii ihre wieder mich                      unterschriebene den unciation ohnedem wegfiele, also sie auch gar wohl geschehen                      lassen könnten, daß bey dem hochlöblichen Ober-Consistorio zu Dreßden zu meiner                      Nothdurfft ich diesen zwischen uns getroffenen Vergleich insinuiren dürffte,                      massen dann zu dem Ende mir zwey Originalia des Vergleichs ausgeantwortet                      worden: u. s. w.</p>
        <note place="left">Gegründete Klagen über zwey Herren <hi rendition="#i">Ministeriales</hi> in der andern Classe.</note>
        <p>Die andere Classe betreffende, so lebe ich der beständigen Hoffnung, es werde                      Herr M. D. und Herr M. W. mir mit Bestande der Wahrheit, oder mit der geringsten                      Wahrscheinlichkeit nicht nachsagen können, daß sie in Person von mir weder mit                      Worten noch mit Wercken in geringsten touchiret worden. Denn obgleich, wie ich                      vernehme, Herr M. D. dasjenige, was ich in meinen Gesprächen einsmahlen von                      einen Bettel Voigte discuriret, auf sich ziehen, auch aus dem dabey im Kupffer                      gestochenen Aercker mit aller Gewalt eine Cantzel machen will, so wird er doch                      dieses falsche Fürgeben nicht mit der geringsten Wahrscheinlichkeit demonstriren                      können, ja ich habe das Vertrauen, es werden die fünff obbeniemte Herren des                      Ministerii selbst erkennen, (wenn ihnen Herr M. D. die fundamenta seiner                      conjectur aus meinen Schrifften etwan erweisen wollte) daß seine explication                      nicht anders, als bey denen Haaren hergezogen sey, und kan ich meines Orts                      keinen andern Grund dieser Beschuldigung, als sein böses Gewissen, muthmassen,                      weil ihm wohl bewust, auch Stadtkündig ist, daß er für dem Jahr, kurtz vor der                      Zeit, als ich das Gespräche, das er auf sich ziehet, geschrieben, zu zweyen                      unterschiedenen mahlen meine Schrifften auf der Cantzel gantz deutlich                      beschrieben, und dieselben als Sünden wieder das achte Geboth angegeben.                      Gleichwie er dannenhero hierdurch wieder sein heiliges Amt mich schon damahls                      gröblich injuriret, also hätte er billig, daß ich diese mir zugefügte                      Beschimpffung verdauet, zu frieden seyn, und nicht von neuen durch die                      Unterschrifft der denunciation sich an mich reiben sollen, Herr M W. aber hätte                      die vielleicht wegen einer alten controvers, die ich mit seiner Familie gehabt,                      an ihm noch vorhandene Rachbegierde durch die nahe Schwägerschafft, so zwischen                      uns ist, austilgen, oder doch zum wenigsten dieselbe so viel gelten lassen                      sollen, sich bey seinen Herren Collegen dieserwegen zu entschuldigen, zumahlen                      ich vernehme, daß man ihn sonsten bey denen Conventibus Ministerii in                      dergleichen Fällen, so wenig als den Pastorem Lazarethanum mit zu consuliren                      pfleget. Ob nun wohl hieraus so viel erhellet, daß ich mit guten Fug mich wegern                      könnte, diese beyden Herren des Ministerii, als die sich
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[122/0128] derer Herren des Ministerii ihre wieder mich unterschriebene den unciation ohnedem wegfiele, also sie auch gar wohl geschehen lassen könnten, daß bey dem hochlöblichen Ober-Consistorio zu Dreßden zu meiner Nothdurfft ich diesen zwischen uns getroffenen Vergleich insinuiren dürffte, massen dann zu dem Ende mir zwey Originalia des Vergleichs ausgeantwortet worden: u. s. w. Die andere Classe betreffende, so lebe ich der beständigen Hoffnung, es werde Herr M. D. und Herr M. W. mir mit Bestande der Wahrheit, oder mit der geringsten Wahrscheinlichkeit nicht nachsagen können, daß sie in Person von mir weder mit Worten noch mit Wercken in geringsten touchiret worden. Denn obgleich, wie ich vernehme, Herr M. D. dasjenige, was ich in meinen Gesprächen einsmahlen von einen Bettel Voigte discuriret, auf sich ziehen, auch aus dem dabey im Kupffer gestochenen Aercker mit aller Gewalt eine Cantzel machen will, so wird er doch dieses falsche Fürgeben nicht mit der geringsten Wahrscheinlichkeit demonstriren können, ja ich habe das Vertrauen, es werden die fünff obbeniemte Herren des Ministerii selbst erkennen, (wenn ihnen Herr M. D. die fundamenta seiner conjectur aus meinen Schrifften etwan erweisen wollte) daß seine explication nicht anders, als bey denen Haaren hergezogen sey, und kan ich meines Orts keinen andern Grund dieser Beschuldigung, als sein böses Gewissen, muthmassen, weil ihm wohl bewust, auch Stadtkündig ist, daß er für dem Jahr, kurtz vor der Zeit, als ich das Gespräche, das er auf sich ziehet, geschrieben, zu zweyen unterschiedenen mahlen meine Schrifften auf der Cantzel gantz deutlich beschrieben, und dieselben als Sünden wieder das achte Geboth angegeben. Gleichwie er dannenhero hierdurch wieder sein heiliges Amt mich schon damahls gröblich injuriret, also hätte er billig, daß ich diese mir zugefügte Beschimpffung verdauet, zu frieden seyn, und nicht von neuen durch die Unterschrifft der denunciation sich an mich reiben sollen, Herr M W. aber hätte die vielleicht wegen einer alten controvers, die ich mit seiner Familie gehabt, an ihm noch vorhandene Rachbegierde durch die nahe Schwägerschafft, so zwischen uns ist, austilgen, oder doch zum wenigsten dieselbe so viel gelten lassen sollen, sich bey seinen Herren Collegen dieserwegen zu entschuldigen, zumahlen ich vernehme, daß man ihn sonsten bey denen Conventibus Ministerii in dergleichen Fällen, so wenig als den Pastorem Lazarethanum mit zu consuliren pfleget. Ob nun wohl hieraus so viel erhellet, daß ich mit guten Fug mich wegern könnte, diese beyden Herren des Ministerii, als die sich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/128
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/128>, abgerufen am 23.11.2024.