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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Empfang der letzten oben §. 37. erwehnten Aufflage von 15. April in Begriffber eine damahlige Keise war, eine kleine Reise meiner Gesundheit halber Zeit währender Oster-Messe zu thun; als satzte ich mich noch selben Abend alsbald nach Empfang erwehnter Aufflage drüber, notificirte der Universität meine Reife, und bate nach deren Endigung, in beyden Processen eine monatliche Frist zu Einbringung meiner Nothdurt aus, indessen aber die Theologische Facultät und das Ministerium dahin anzuhalten, daß sie den Concipienten so wohl ihrer Klagen oder denunciationen als der so genannten Erleuterungs-Puncten melden, und dieselben unterschreiben lassen möchten. Meine Reise selbst gienge auf Berlin, fürnehmlich den Herrn von Pufendorff zu sprechen, auch etlichen Ministris bey Hoffe auf zu warten. Von dar reisete ich nach Hamburg, mich mit einen von meinen gewesenen ersten Auditoribus privatissimis in jure (den itzigen Herrn Burgermeister G. S. meinen werthesten Gönner) etliche Tage jedoch bescheiden und erbar zu ergötzen, der mir auch viel unverdiente Höfflichkeit mit Abholung aus dem Gast-Hoffe in seine Wohnung, und angenehmer Bewirthung erwiese, deßwegen ich mich noch diese Stunde verbunden erachte, indem ich seit dem keine Gelegenheit gehabt weder Ihme noch denen Seinigen wiederumb angenehme Dienste zu erweisen. Es dürffte zwar manchen diese digression etwas Kindisch und gezwungen vorkommen, und könte ich auch allenfalls selbige mit meinen nunmehro durch GOttes Gnade vollendeten 66. Jahre entschuldigen; ich glaube aber doch, es werde diese Entschuldigung nicht brauchen, wenn ich dabey erwehne, das unerachtet ich nicht in willens war in Hamburg grosse Bekandtschafft zu machen oder weitläufftige visiten zu geben, dennoch Herr D. Meyer zur selbigen Zeit noch mein so guter und vertrauter Freund damahlen war, daß er mich zu sich zu Gaste bitten, durch seinen eigenen Wagen abholen ließ und in einer nur aus drey Personen bestehenden Compagnie mir in Vertrauen entdeckte, wer der Autor der damahls wieder mich edirten Schmähe Schrifft: judicium de Triga scriptorum recentium wäre (davon ein mehrers in dem Julio des 1689 Jahrs meiner Monatlichen Gedancken p. 524. seq. zu lesen ist, wiewohl ich damahls aus rechtmäßigen Ursachen Herrn D. Meyern nicht gemeldet) ja über dieses meine Verfolgung höchlich beklagte, und mir so viel scandalöse Dinge von denen beyden Urhebern derselbigen Herrn D. C. und Herrn D. P. vorsagte, daß ich mir nimmermehr hätte einbilden können: möglich zu seyn, daß er in gar kurtzer Zeit darauff mit diesen beyden sich wieder vereinbahren, und nebst ihnen den Seeligen Herrn D.

Empfang der letzten oben §. 37. erwehnten Aufflage von 15. April in Begriffber eine damahlige Keise war, eine kleine Reise meiner Gesundheit halber Zeit währender Oster-Messe zu thun; als satzte ich mich noch selben Abend alsbald nach Empfang erwehnter Aufflage drüber, notificirte der Universität meine Reife, und bate nach deren Endigung, in beyden Processen eine monatliche Frist zu Einbringung meiner Nothdurt aus, indessen aber die Theologische Facultät und das Ministerium dahin anzuhalten, daß sie den Concipienten so wohl ihrer Klagen oder denunciationen als der so genannten Erleuterungs-Puncten melden, und dieselben unterschreiben lassen möchten. Meine Reise selbst gienge auf Berlin, fürnehmlich den Herrn von Pufendorff zu sprechen, auch etlichen Ministris bey Hoffe auf zu warten. Von dar reisete ich nach Hamburg, mich mit einen von meinen gewesenen ersten Auditoribus privatissimis in jure (den itzigen Herrn Burgermeister G. S. meinen werthesten Gönner) etliche Tage jedoch bescheiden und erbar zu ergötzen, der mir auch viel unverdiente Höfflichkeit mit Abholung aus dem Gast-Hoffe in seine Wohnung, und angenehmer Bewirthung erwiese, deßwegen ich mich noch diese Stunde verbunden erachte, indem ich seit dem keine Gelegenheit gehabt weder Ihme noch denen Seinigen wiederumb angenehme Dienste zu erweisen. Es dürffte zwar manchen diese digression etwas Kindisch und gezwungen vorkommen, und könte ich auch allenfalls selbige mit meinen nunmehro durch GOttes Gnade vollendeten 66. Jahre entschuldigen; ich glaube aber doch, es werde diese Entschuldigung nicht brauchen, wenn ich dabey erwehne, das unerachtet ich nicht in willens war in Hamburg grosse Bekandtschafft zu machen oder weitläufftige visiten zu geben, dennoch Herr D. Meyer zur selbigen Zeit noch mein so guter und vertrauter Freund damahlen war, daß er mich zu sich zu Gaste bitten, durch seinen eigenen Wagen abholen ließ und in einer nur aus drey Personen bestehenden Compagnie mir in Vertrauen entdeckte, wer der Autor der damahls wieder mich edirten Schmähe Schrifft: judicium de Triga scriptorum recentium wäre (davon ein mehrers in dem Julio des 1689 Jahrs meiner Monatlichen Gedancken p. 524. seq. zu lesen ist, wiewohl ich damahls aus rechtmäßigen Ursachen Herrn D. Meyern nicht gemeldet) ja über dieses meine Verfolgung höchlich beklagte, und mir so viel scandalöse Dinge von denen beyden Urhebern derselbigen Herrn D. C. und Herrn D. P. vorsagte, daß ich mir nimmermehr hätte einbilden können: möglich zu seyn, daß er in gar kurtzer Zeit darauff mit diesen beyden sich wieder vereinbahren, und nebst ihnen den Seeligen Herrn D.

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[99/0105] Empfang der letzten oben §. 37. erwehnten Aufflage von 15. April in Begriff war, eine kleine Reise meiner Gesundheit halber Zeit währender Oster-Messe zu thun; als satzte ich mich noch selben Abend alsbald nach Empfang erwehnter Aufflage drüber, notificirte der Universität meine Reife, und bate nach deren Endigung, in beyden Processen eine monatliche Frist zu Einbringung meiner Nothdurt aus, indessen aber die Theologische Facultät und das Ministerium dahin anzuhalten, daß sie den Concipienten so wohl ihrer Klagen oder denunciationen als der so genannten Erleuterungs-Puncten melden, und dieselben unterschreiben lassen möchten. Meine Reise selbst gienge auf Berlin, fürnehmlich den Herrn von Pufendorff zu sprechen, auch etlichen Ministris bey Hoffe auf zu warten. Von dar reisete ich nach Hamburg, mich mit einen von meinen gewesenen ersten Auditoribus privatissimis in jure (den itzigen Herrn Burgermeister G. S. meinen werthesten Gönner) etliche Tage jedoch bescheiden und erbar zu ergötzen, der mir auch viel unverdiente Höfflichkeit mit Abholung aus dem Gast-Hoffe in seine Wohnung, und angenehmer Bewirthung erwiese, deßwegen ich mich noch diese Stunde verbunden erachte, indem ich seit dem keine Gelegenheit gehabt weder Ihme noch denen Seinigen wiederumb angenehme Dienste zu erweisen. Es dürffte zwar manchen diese digression etwas Kindisch und gezwungen vorkommen, und könte ich auch allenfalls selbige mit meinen nunmehro durch GOttes Gnade vollendeten 66. Jahre entschuldigen; ich glaube aber doch, es werde diese Entschuldigung nicht brauchen, wenn ich dabey erwehne, das unerachtet ich nicht in willens war in Hamburg grosse Bekandtschafft zu machen oder weitläufftige visiten zu geben, dennoch Herr D. Meyer zur selbigen Zeit noch mein so guter und vertrauter Freund damahlen war, daß er mich zu sich zu Gaste bitten, durch seinen eigenen Wagen abholen ließ und in einer nur aus drey Personen bestehenden Compagnie mir in Vertrauen entdeckte, wer der Autor der damahls wieder mich edirten Schmähe Schrifft: judicium de Triga scriptorum recentium wäre (davon ein mehrers in dem Julio des 1689 Jahrs meiner Monatlichen Gedancken p. 524. seq. zu lesen ist, wiewohl ich damahls aus rechtmäßigen Ursachen Herrn D. Meyern nicht gemeldet) ja über dieses meine Verfolgung höchlich beklagte, und mir so viel scandalöse Dinge von denen beyden Urhebern derselbigen Herrn D. C. und Herrn D. P. vorsagte, daß ich mir nimmermehr hätte einbilden können: möglich zu seyn, daß er in gar kurtzer Zeit darauff mit diesen beyden sich wieder vereinbahren, und nebst ihnen den Seeligen Herrn D. ber eine damahlige Keise

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/105>, abgerufen am 23.11.2024.