Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

Empfang der letzten oben §. 37. erwehnten Aufflage von 15. April in Begriffber eine damahlige Keise war, eine kleine Reise meiner Gesundheit halber Zeit währender Oster-Messe zu thun; als satzte ich mich noch selben Abend alsbald nach Empfang erwehnter Aufflage drüber, notificirte der Universität meine Reife, und bate nach deren Endigung, in beyden Processen eine monatliche Frist zu Einbringung meiner Nothdurt aus, indessen aber die Theologische Facultät und das Ministerium dahin anzuhalten, daß sie den Concipienten so wohl ihrer Klagen oder denunciationen als der so genannten Erleuterungs-Puncten melden, und dieselben unterschreiben lassen möchten. Meine Reise selbst gienge auf Berlin, fürnehmlich den Herrn von Pufendorff zu sprechen, auch etlichen Ministris bey Hoffe auf zu warten. Von dar reisete ich nach Hamburg, mich mit einen von meinen gewesenen ersten Auditoribus privatissimis in jure (den itzigen Herrn Burgermeister G. S. meinen werthesten Gönner) etliche Tage jedoch bescheiden und erbar zu ergötzen, der mir auch viel unverdiente Höfflichkeit mit Abholung aus dem Gast-Hoffe in seine Wohnung, und angenehmer Bewirthung erwiese, deßwegen ich mich noch diese Stunde verbunden erachte, indem ich seit dem keine Gelegenheit gehabt weder Ihme noch denen Seinigen wiederumb angenehme Dienste zu erweisen. Es dürffte zwar manchen diese digression etwas Kindisch und gezwungen vorkommen, und könte ich auch allenfalls selbige mit meinen nunmehro durch GOttes Gnade vollendeten 66. Jahre entschuldigen; ich glaube aber doch, es werde diese Entschuldigung nicht brauchen, wenn ich dabey erwehne, das unerachtet ich nicht in willens war in Hamburg grosse Bekandtschafft zu machen oder weitläufftige visiten zu geben, dennoch Herr D. Meyer zur selbigen Zeit noch mein so guter und vertrauter Freund damahlen war, daß er mich zu sich zu Gaste bitten, durch seinen eigenen Wagen abholen ließ und in einer nur aus drey Personen bestehenden Compagnie mir in Vertrauen entdeckte, wer der Autor der damahls wieder mich edirten Schmähe Schrifft: judicium de Triga scriptorum recentium wäre (davon ein mehrers in dem Julio des 1689 Jahrs meiner Monatlichen Gedancken p. 524. seq. zu lesen ist, wiewohl ich damahls aus rechtmäßigen Ursachen Herrn D. Meyern nicht gemeldet) ja über dieses meine Verfolgung höchlich beklagte, und mir so viel scandalöse Dinge von denen beyden Urhebern derselbigen Herrn D. C. und Herrn D. P. vorsagte, daß ich mir nimmermehr hätte einbilden können: möglich zu seyn, daß er in gar kurtzer Zeit darauff mit diesen beyden sich wieder vereinbahren, und nebst ihnen den Seeligen Herrn D.

Empfang der letzten oben §. 37. erwehnten Aufflage von 15. April in Begriffber eine damahlige Keise war, eine kleine Reise meiner Gesundheit halber Zeit währender Oster-Messe zu thun; als satzte ich mich noch selben Abend alsbald nach Empfang erwehnter Aufflage drüber, notificirte der Universität meine Reife, und bate nach deren Endigung, in beyden Processen eine monatliche Frist zu Einbringung meiner Nothdurt aus, indessen aber die Theologische Facultät und das Ministerium dahin anzuhalten, daß sie den Concipienten so wohl ihrer Klagen oder denunciationen als der so genannten Erleuterungs-Puncten melden, und dieselben unterschreiben lassen möchten. Meine Reise selbst gienge auf Berlin, fürnehmlich den Herrn von Pufendorff zu sprechen, auch etlichen Ministris bey Hoffe auf zu warten. Von dar reisete ich nach Hamburg, mich mit einen von meinen gewesenen ersten Auditoribus privatissimis in jure (den itzigen Herrn Burgermeister G. S. meinen werthesten Gönner) etliche Tage jedoch bescheiden und erbar zu ergötzen, der mir auch viel unverdiente Höfflichkeit mit Abholung aus dem Gast-Hoffe in seine Wohnung, und angenehmer Bewirthung erwiese, deßwegen ich mich noch diese Stunde verbunden erachte, indem ich seit dem keine Gelegenheit gehabt weder Ihme noch denen Seinigen wiederumb angenehme Dienste zu erweisen. Es dürffte zwar manchen diese digression etwas Kindisch und gezwungen vorkommen, und könte ich auch allenfalls selbige mit meinen nunmehro durch GOttes Gnade vollendeten 66. Jahre entschuldigen; ich glaube aber doch, es werde diese Entschuldigung nicht brauchen, wenn ich dabey erwehne, das unerachtet ich nicht in willens war in Hamburg grosse Bekandtschafft zu machen oder weitläufftige visiten zu geben, dennoch Herr D. Meyer zur selbigen Zeit noch mein so guter und vertrauter Freund damahlen war, daß er mich zu sich zu Gaste bitten, durch seinen eigenen Wagen abholen ließ und in einer nur aus drey Personen bestehenden Compagnie mir in Vertrauen entdeckte, wer der Autor der damahls wieder mich edirten Schmähe Schrifft: judicium de Triga scriptorum recentium wäre (davon ein mehrers in dem Julio des 1689 Jahrs meiner Monatlichen Gedancken p. 524. seq. zu lesen ist, wiewohl ich damahls aus rechtmäßigen Ursachen Herrn D. Meyern nicht gemeldet) ja über dieses meine Verfolgung höchlich beklagte, und mir so viel scandalöse Dinge von denen beyden Urhebern derselbigen Herrn D. C. und Herrn D. P. vorsagte, daß ich mir nimmermehr hätte einbilden können: möglich zu seyn, daß er in gar kurtzer Zeit darauff mit diesen beyden sich wieder vereinbahren, und nebst ihnen den Seeligen Herrn D.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0105" n="99"/>
Empfang der letzten oben §. 37. erwehnten Aufflage von                      15. April in Begriff<note place="right">ber eine damahlige Keise</note>                      war, eine kleine Reise meiner Gesundheit halber Zeit währender Oster-Messe zu                      thun; als satzte ich mich noch selben Abend alsbald nach Empfang erwehnter                      Aufflage drüber, notificirte der Universität meine Reife, und bate nach deren                      Endigung, in beyden Processen eine monatliche Frist zu Einbringung meiner                      Nothdurt aus, indessen aber die Theologische Facultät und das Ministerium                      dahin anzuhalten, daß sie den Concipienten so wohl ihrer Klagen oder                      denunciationen als der so genannten Erleuterungs-Puncten melden, und dieselben                      unterschreiben lassen möchten. Meine Reise selbst gienge auf Berlin, fürnehmlich                      den Herrn von Pufendorff zu sprechen, auch etlichen Ministris bey Hoffe auf zu                      warten. Von dar reisete ich nach Hamburg, mich mit einen von meinen gewesenen                      ersten Auditoribus privatissimis in jure (den itzigen Herrn Burgermeister G. S.                      meinen werthesten Gönner) etliche Tage jedoch bescheiden und erbar zu ergötzen,                      der mir auch viel unverdiente Höfflichkeit mit Abholung aus dem Gast-Hoffe in                      seine Wohnung, und angenehmer Bewirthung erwiese, deßwegen ich mich noch diese                      Stunde verbunden erachte, indem ich seit dem keine Gelegenheit gehabt weder Ihme                      noch denen Seinigen wiederumb angenehme Dienste zu erweisen. Es dürffte zwar                      manchen diese digression etwas Kindisch und gezwungen vorkommen, und könte ich                      auch allenfalls selbige mit meinen nunmehro durch GOttes Gnade vollendeten 66.                      Jahre entschuldigen; ich glaube aber doch, es werde diese Entschuldigung nicht                      brauchen, wenn ich dabey erwehne, das unerachtet ich nicht in willens war in                      Hamburg grosse Bekandtschafft zu machen oder weitläufftige visiten zu geben,                      dennoch Herr D. Meyer zur selbigen Zeit noch mein so guter und vertrauter Freund                      damahlen war, daß er mich zu sich zu Gaste bitten, durch seinen eigenen Wagen                      abholen ließ und in einer nur aus drey Personen bestehenden Compagnie mir in                      Vertrauen entdeckte, wer der Autor der damahls wieder mich edirten Schmähe                      Schrifft: judicium de Triga scriptorum recentium wäre (davon ein mehrers in dem                      Julio des 1689 Jahrs meiner Monatlichen Gedancken p. 524. seq. zu lesen ist,                      wiewohl ich damahls aus rechtmäßigen Ursachen Herrn D. Meyern nicht gemeldet) ja                      über dieses meine Verfolgung höchlich beklagte, und mir so viel scandalöse Dinge                      von denen beyden Urhebern derselbigen Herrn D. C. und Herrn D. P. vorsagte, daß                      ich mir nimmermehr hätte einbilden können: möglich zu seyn, daß er in gar                      kurtzer Zeit darauff mit diesen beyden sich wieder vereinbahren, und nebst ihnen                      den Seeligen Herrn D.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[99/0105] Empfang der letzten oben §. 37. erwehnten Aufflage von 15. April in Begriff war, eine kleine Reise meiner Gesundheit halber Zeit währender Oster-Messe zu thun; als satzte ich mich noch selben Abend alsbald nach Empfang erwehnter Aufflage drüber, notificirte der Universität meine Reife, und bate nach deren Endigung, in beyden Processen eine monatliche Frist zu Einbringung meiner Nothdurt aus, indessen aber die Theologische Facultät und das Ministerium dahin anzuhalten, daß sie den Concipienten so wohl ihrer Klagen oder denunciationen als der so genannten Erleuterungs-Puncten melden, und dieselben unterschreiben lassen möchten. Meine Reise selbst gienge auf Berlin, fürnehmlich den Herrn von Pufendorff zu sprechen, auch etlichen Ministris bey Hoffe auf zu warten. Von dar reisete ich nach Hamburg, mich mit einen von meinen gewesenen ersten Auditoribus privatissimis in jure (den itzigen Herrn Burgermeister G. S. meinen werthesten Gönner) etliche Tage jedoch bescheiden und erbar zu ergötzen, der mir auch viel unverdiente Höfflichkeit mit Abholung aus dem Gast-Hoffe in seine Wohnung, und angenehmer Bewirthung erwiese, deßwegen ich mich noch diese Stunde verbunden erachte, indem ich seit dem keine Gelegenheit gehabt weder Ihme noch denen Seinigen wiederumb angenehme Dienste zu erweisen. Es dürffte zwar manchen diese digression etwas Kindisch und gezwungen vorkommen, und könte ich auch allenfalls selbige mit meinen nunmehro durch GOttes Gnade vollendeten 66. Jahre entschuldigen; ich glaube aber doch, es werde diese Entschuldigung nicht brauchen, wenn ich dabey erwehne, das unerachtet ich nicht in willens war in Hamburg grosse Bekandtschafft zu machen oder weitläufftige visiten zu geben, dennoch Herr D. Meyer zur selbigen Zeit noch mein so guter und vertrauter Freund damahlen war, daß er mich zu sich zu Gaste bitten, durch seinen eigenen Wagen abholen ließ und in einer nur aus drey Personen bestehenden Compagnie mir in Vertrauen entdeckte, wer der Autor der damahls wieder mich edirten Schmähe Schrifft: judicium de Triga scriptorum recentium wäre (davon ein mehrers in dem Julio des 1689 Jahrs meiner Monatlichen Gedancken p. 524. seq. zu lesen ist, wiewohl ich damahls aus rechtmäßigen Ursachen Herrn D. Meyern nicht gemeldet) ja über dieses meine Verfolgung höchlich beklagte, und mir so viel scandalöse Dinge von denen beyden Urhebern derselbigen Herrn D. C. und Herrn D. P. vorsagte, daß ich mir nimmermehr hätte einbilden können: möglich zu seyn, daß er in gar kurtzer Zeit darauff mit diesen beyden sich wieder vereinbahren, und nebst ihnen den Seeligen Herrn D. ber eine damahlige Keise

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/105
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/105>, abgerufen am 04.05.2024.