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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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mit denen Weibs-Personen hätte er zwar getantzet, kennete sie aber nicht, er hätte die Schüler auch nicht geschlagen, vielweniger ihnen etwas genommen, wie die Schlägerey geschehen, und die Weibs-Personen die Sachen weggetragen gehabt, hätte er gesagt zu denen andern: wir könten in Verantwortung kommen, warum sie denen Weibsstücken nachgegangen, und zusehen wollen, wo sie hinkommen, sie hätten aber selbige nicht antreffen können. George könte nicht sagen, daß er denen Schülern was gethan, oder genommen. Wie ihm ferner zugeredet wurde: Warumb sie die Weibs-Personen nicht zu Zurückgebung der Sachen angehalten, ehe dieselben weggegangen? antwortet er: Er habe es nicht so bedacht. Ihm wurde gesagt: es sollte die Wahrheit schon aus ihm gebracht werden, und George es ihm unter die Augen sagen. Ille: das möchte er thun, wenn es lange währete, müste er sich selber was anthun. Ihm wurde solches verwiesen, und dem Thalvoigt befohlen, denen Stadt-Knechten zu sagen, daß sie ihm kein Messer lassen solten. Weil er nun bey seinem leugnen bliebe, ist gedachter George auch aus dem Gefängniß vom Rathhauß aufs Thalhauß gebracht, und Christophen vorgestellet worden, und sagt derselbe das, was er heute früh ausgesagt, Inquisiten Christophen unter Augen, Christoph aber will nichts gestehen, auch die Weibs-Personen nicht gekannt haben, ohnerachtet er mit ihnen mehr getantzet: daß die Weibs-Personen Kühren-Christel geruffen, hätte er nicht gehöret, denn er hörete schwerlich. Zu Hülffe wäre er ihnen kommen, und zwar mit Görgen zugleiche, ein paar Ohrfeigen hätte er dem einen Schüler im schwartzen Kleide gegeben, weil sie gesagt, die Weibs-Personen wären ihre Huren, dem andern aber hätte er nichts gethan, ohnexachtet ihm George nochmals sagete, daß er ihn geschlagen, daß er geblutet. Er Christoph sagt weiter, daß er nicht darzwischen getreten, wie dem einen Weibsstücke der Schüler den Mantel wieder nehmen wollen, die Hüte hätte er denen Schülern nicht genommen, und hingeworffen, sondern sie hätten an der Erde gelegen, die die Weibs-Personen aufgehoben; InSumma er will nichts schuldig seyn, darum sie beyde wieder auf das Rathhauß in das vorige Gefängniß gebracht worden.

Den 5. und 6. September fol. 111. seq. sind Christian Frosch und Jeremias Schumann vernommen worden.

Christian Frosch (so auf unterschiedlich es Erfordern sich endlich gestellet, und entschuldiget sich, daß er nicht einheimisch gewesen) wurde befragt, wer die Huren gewesen, mit denen er nebst Christophen des Tages, wie Abends die Schüler geschlagen und ihnen die Mäntel und Hüte genommen worden, getantzet. Ille antwortet, er hätte mit ihnen nicht getantzet, wäre auch nicht bey dem Tantz gewesen, und wisse er nicht, wie dieselben mit Nahmen hiessen, von andern aber hätte er gehöret, daß es Heubinders Töchter gewesen seyn solten. Derselbe wurde weiter befragt, ob er Christoph und George sich nicht hinaus vor das Clauß-Thor bestellet, und Ver

mit denen Weibs-Personen hätte er zwar getantzet, kennete sie aber nicht, er hätte die Schüler auch nicht geschlagen, vielweniger ihnen etwas genommen, wie die Schlägerey geschehen, und die Weibs-Personen die Sachen weggetragen gehabt, hätte er gesagt zu denen andern: wir könten in Verantwortung kommen, warum sie denen Weibsstücken nachgegangen, und zusehen wollen, wo sie hinkommen, sie hätten aber selbige nicht antreffen können. George könte nicht sagen, daß er denen Schülern was gethan, oder genommen. Wie ihm ferner zugeredet wurde: Warumb sie die Weibs-Personen nicht zu Zurückgebung der Sachen angehalten, ehe dieselben weggegangen? antwortet er: Er habe es nicht so bedacht. Ihm wurde gesagt: es sollte die Wahrheit schon aus ihm gebracht werden, und George es ihm unter die Augen sagen. Ille: das möchte er thun, wenn es lange währete, müste er sich selber was anthun. Ihm wurde solches verwiesen, und dem Thalvoigt befohlen, denen Stadt-Knechten zu sagen, daß sie ihm kein Messer lassen solten. Weil er nun bey seinem leugnen bliebe, ist gedachter George auch aus dem Gefängniß vom Rathhauß aufs Thalhauß gebracht, und Christophen vorgestellet worden, und sagt derselbe das, was er heute früh ausgesagt, Inquisiten Christophen unter Augen, Christoph aber will nichts gestehen, auch die Weibs-Personen nicht gekannt haben, ohnerachtet er mit ihnen mehr getantzet: daß die Weibs-Personen Kühren-Christel geruffen, hätte er nicht gehöret, denn er hörete schwerlich. Zu Hülffe wäre er ihnen kommen, und zwar mit Görgen zugleiche, ein paar Ohrfeigen hätte er dem einen Schüler im schwartzen Kleide gegeben, weil sie gesagt, die Weibs-Personen wären ihre Huren, dem andern aber hätte er nichts gethan, ohnexachtet ihm George nochmals sagete, daß er ihn geschlagen, daß er geblutet. Er Christoph sagt weiter, daß er nicht darzwischen getreten, wie dem einen Weibsstücke der Schüler den Mantel wieder nehmen wollen, die Hüte hätte er denen Schülern nicht genommen, und hingeworffen, sondern sie hätten an der Erde gelegen, die die Weibs-Personen aufgehoben; InSumma er will nichts schuldig seyn, darum sie beyde wieder auf das Rathhauß in das vorige Gefängniß gebracht worden.

Den 5. und 6. September fol. 111. seq. sind Christian Frosch und Jeremias Schumann vernommen worden.

Christian Frosch (so auf unterschiedlich es Erfordern sich endlich gestellet, und entschuldiget sich, daß er nicht einheimisch gewesen) wurde befragt, wer die Huren gewesen, mit denen er nebst Christophen des Tages, wie Abends die Schüler geschlagen und ihnen die Mäntel und Hüte genommen worden, getantzet. Ille antwortet, er hätte mit ihnen nicht getantzet, wäre auch nicht bey dem Tantz gewesen, und wisse er nicht, wie dieselben mit Nahmen hiessen, von andern aber hätte er gehöret, daß es Heubinders Töchter gewesen seyn solten. Derselbe wurde weiter befragt, ob er Christoph und George sich nicht hinaus vor das Clauß-Thor bestellet, und Ver

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[72/0080] mit denen Weibs-Personen hätte er zwar getantzet, kennete sie aber nicht, er hätte die Schüler auch nicht geschlagen, vielweniger ihnen etwas genommen, wie die Schlägerey geschehen, und die Weibs-Personen die Sachen weggetragen gehabt, hätte er gesagt zu denen andern: wir könten in Verantwortung kommen, warum sie denen Weibsstücken nachgegangen, und zusehen wollen, wo sie hinkommen, sie hätten aber selbige nicht antreffen können. George könte nicht sagen, daß er denen Schülern was gethan, oder genommen. Wie ihm ferner zugeredet wurde: Warumb sie die Weibs-Personen nicht zu Zurückgebung der Sachen angehalten, ehe dieselben weggegangen? antwortet er: Er habe es nicht so bedacht. Ihm wurde gesagt: es sollte die Wahrheit schon aus ihm gebracht werden, und George es ihm unter die Augen sagen. Ille: das möchte er thun, wenn es lange währete, müste er sich selber was anthun. Ihm wurde solches verwiesen, und dem Thalvoigt befohlen, denen Stadt-Knechten zu sagen, daß sie ihm kein Messer lassen solten. Weil er nun bey seinem leugnen bliebe, ist gedachter George auch aus dem Gefängniß vom Rathhauß aufs Thalhauß gebracht, und Christophen vorgestellet worden, und sagt derselbe das, was er heute früh ausgesagt, Inquisiten Christophen unter Augen, Christoph aber will nichts gestehen, auch die Weibs-Personen nicht gekannt haben, ohnerachtet er mit ihnen mehr getantzet: daß die Weibs-Personen Kühren-Christel geruffen, hätte er nicht gehöret, denn er hörete schwerlich. Zu Hülffe wäre er ihnen kommen, und zwar mit Görgen zugleiche, ein paar Ohrfeigen hätte er dem einen Schüler im schwartzen Kleide gegeben, weil sie gesagt, die Weibs-Personen wären ihre Huren, dem andern aber hätte er nichts gethan, ohnexachtet ihm George nochmals sagete, daß er ihn geschlagen, daß er geblutet. Er Christoph sagt weiter, daß er nicht darzwischen getreten, wie dem einen Weibsstücke der Schüler den Mantel wieder nehmen wollen, die Hüte hätte er denen Schülern nicht genommen, und hingeworffen, sondern sie hätten an der Erde gelegen, die die Weibs-Personen aufgehoben; InSumma er will nichts schuldig seyn, darum sie beyde wieder auf das Rathhauß in das vorige Gefängniß gebracht worden. Den 5. und 6. September fol. 111. seq. sind Christian Frosch und Jeremias Schumann vernommen worden. Christian Frosch (so auf unterschiedlich es Erfordern sich endlich gestellet, und entschuldiget sich, daß er nicht einheimisch gewesen) wurde befragt, wer die Huren gewesen, mit denen er nebst Christophen des Tages, wie Abends die Schüler geschlagen und ihnen die Mäntel und Hüte genommen worden, getantzet. Ille antwortet, er hätte mit ihnen nicht getantzet, wäre auch nicht bey dem Tantz gewesen, und wisse er nicht, wie dieselben mit Nahmen hiessen, von andern aber hätte er gehöret, daß es Heubinders Töchter gewesen seyn solten. Derselbe wurde weiter befragt, ob er Christoph und George sich nicht hinaus vor das Clauß-Thor bestellet, und Ver

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/80>, abgerufen am 23.11.2024.