Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

Als bitten Defensions-Führer inständig hiermit in Rechten zu erkennen und auszusprechen, daß die wieder sie angestellete Inquisition gestalten Sachen nach nicht statt habe. Salvis ulterioribus remediis juris.

Gedancken über die Defension. Christophs andere Verhör ad articulos.

§. VI. Die vorstehende Defension ist recht nach dem alten damahlen höchstüblichen Schrot und Korn eingerichtet, und hatte dieselbe nicht der Advocate Thrum, so selbige unterschrieben, sondern dessen Patron ein berühmter Mann in praxi Hr. D. U. verfertiget, der aber seinen Nahmen aus gewissen Ursachen, von welchen bald soll gemeldet werden, nicht unterschrieben. Nun mochte er sich freylich nicht eingebildet haben, daß der eine Cliente Christoph so eilig und geschwinde auf articulos ohne vorhergehende summarische Aussage solte vernommen seyn, und ob er gleich mochte gehöret haben, daß die acta zum Verspruch verschicket worden, konte er sich doch, eo supposito, noch nicht befahren, daß die Sache schon auf die Erkäntniß wegen der Tortur solte können avanciret seyn, sondern vermeinete, es wäre erst auf die special Inquisition und Antwort auf articulos erkannt worden. Und die Wahrheit zusagen, war es etwas ohngewöhnliches, einen denunciaten das erstemahl da er erscheinet, alsbald auf articulos zuvernehmen. Alleine es war geschehen. Bey dieser Bewandnüß nun wurde zwar die defension ad acta genommen, aber nichts desto weniger Christoph für Gericht citirt, und am 23. Julii, da er erschienen, wider von neuen über die articulos Inquisitionales abgehöret, wie folgende registratura fol. 26. actor. weiset (bey welcher zu desto besserer Verständnüß die Artickul selbst oben ex §. 3. müssen wieder nachgesehen werden.

Christoph erscheinet endlich auf Erfordern, und wurde ihm vorgehalten, er hätte neulichst, als er auf Articul befragt worden, alles was ihm Schuld gegeben, geläugnet, in dem heute unter ihn und Görgens (von dem er doch vorhin auch nichts gesaget) Nahmen eingegebenen Schreiben aber hätte er nebst diesem ein und das andere gestanden, darum er jetzo auf die Articul, so er geläugnet, nochmahls befragt werden solte, und hat darauf, wie folget, geantwortet. Ad Art. 4. S. Ja. ad 5. S. Ja. ad 6. S. Ja. ad 7. S. Er kennete sie wahrhafftig nicht. ad. 8 S. Ja. ad. 9. S. ja, es wären die beyden Schüler gewesen, die ihm neulichst vorgestellet worden. ad 10. S. sie wären wohl ein paar 100. Schritt von ihm gewesen, und er gesehen, daß sie sich lange mit einander gerungen, und erst gemeinet, daß sie sich gezäcket, endlich wären sie mit einander übergefallen, und die Weibs-Persohnen unten zu liegen kommen. ad 11. S. Das habe er nicht gesehen. ad 12. S. Er hätte nicht anders verstanden, als daß sie hätten geschrien, umb Christus GOttes willen solten sie ihnen zu Hülffe kommen. ad 13. S. Wie sie geruffen, so wäre er Inquisit,

Als bitten Defensions-Führer inständig hiermit in Rechten zu erkennen und auszusprechen, daß die wieder sie angestellete Inquisition gestalten Sachen nach nicht statt habe. Salvis ulterioribus remediis juris.

Gedancken über die Defension. Christophs andere Verhör ad articulos.

§. VI. Die vorstehende Defension ist recht nach dem alten damahlen höchstüblichen Schrot und Korn eingerichtet, und hatte dieselbe nicht der Advocate Thrum, so selbige unterschrieben, sondern dessen Patron ein berühmter Mann in praxi Hr. D. U. verfertiget, der aber seinen Nahmen aus gewissen Ursachen, von welchen bald soll gemeldet werden, nicht unterschrieben. Nun mochte er sich freylich nicht eingebildet haben, daß der eine Cliente Christoph so eilig und geschwinde auf articulos ohne vorhergehende summarische Aussage solte vernommen seyn, und ob er gleich mochte gehöret haben, daß die acta zum Verspruch verschicket worden, konte er sich doch, eo supposito, noch nicht befahren, daß die Sache schon auf die Erkäntniß wegen der Tortur solte können avanciret seyn, sondern vermeinete, es wäre erst auf die special Inquisition und Antwort auf articulos erkannt worden. Und die Wahrheit zusagen, war es etwas ohngewöhnliches, einen denunciaten das erstemahl da er erscheinet, alsbald auf articulos zuvernehmen. Alleine es war geschehen. Bey dieser Bewandnüß nun wurde zwar die defension ad acta genommen, aber nichts desto weniger Christoph für Gericht citirt, und am 23. Julii, da er erschienen, wider von neuen über die articulos Inquisitionales abgehöret, wie folgende registratura fol. 26. actor. weiset (bey welcher zu desto besserer Verständnüß die Artickul selbst oben ex §. 3. müssen wieder nachgesehen werden.

Christoph erscheinet endlich auf Erfordern, und wurde ihm vorgehalten, er hätte neulichst, als er auf Articul befragt worden, alles was ihm Schuld gegeben, geläugnet, in dem heute unter ihn und Görgens (von dem er doch vorhin auch nichts gesaget) Nahmen eingegebenen Schreiben aber hätte er nebst diesem ein und das andere gestanden, darum er jetzo auf die Articul, so er geläugnet, nochmahls befragt werden solte, und hat darauf, wie folget, geantwortet. Ad Art. 4. S. Ja. ad 5. S. Ja. ad 6. S. Ja. ad 7. S. Er kennete sie wahrhafftig nicht. ad. 8 S. Ja. ad. 9. S. ja, es wären die beyden Schüler gewesen, die ihm neulichst vorgestellet worden. ad 10. S. sie wären wohl ein paar 100. Schritt von ihm gewesen, und er gesehen, daß sie sich lange mit einander gerungen, und erst gemeinet, daß sie sich gezäcket, endlich wären sie mit einander übergefallen, und die Weibs-Persohnen unten zu liegen kommen. ad 11. S. Das habe er nicht gesehen. ad 12. S. Er hätte nicht anders verstanden, als daß sie hätten geschrien, umb Christus GOttes willen solten sie ihnen zu Hülffe kommen. ad 13. S. Wie sie geruffen, so wäre er Inquisit,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0052" n="44"/>
        <p>Als bitten Defensions-Führer inständig hiermit in Rechten zu erkennen und                      auszusprechen, daß die wieder sie angestellete Inquisition gestalten Sachen nach                      nicht statt habe. Salvis ulterioribus remediis juris.</p>
        <note place="left">Gedancken über die <hi rendition="#i">Defension.</hi> Christophs andere Verhör <hi rendition="#i">ad articulos.</hi></note>
        <p>§. VI. Die vorstehende Defension ist recht nach dem alten damahlen höchstüblichen                      Schrot und Korn eingerichtet, und hatte dieselbe nicht der Advocate Thrum, so                      selbige unterschrieben, sondern dessen Patron ein berühmter Mann in praxi Hr. D.                      U. verfertiget, der aber seinen Nahmen aus gewissen Ursachen, von welchen bald                      soll gemeldet werden, nicht unterschrieben. Nun mochte er sich freylich nicht                      eingebildet haben, daß der eine Cliente Christoph so eilig und geschwinde auf                      articulos ohne vorhergehende summarische Aussage solte vernommen seyn, und ob er                      gleich mochte gehöret haben, daß die acta zum Verspruch verschicket worden,                      konte er sich doch, eo supposito, noch nicht befahren, daß die Sache schon auf                      die Erkäntniß wegen der Tortur solte können avanciret seyn, sondern vermeinete,                      es wäre erst auf die special Inquisition und Antwort auf articulos erkannt                      worden. Und die Wahrheit zusagen, war es etwas ohngewöhnliches, einen                      denunciaten das erstemahl da er erscheinet, alsbald auf articulos zuvernehmen.                      Alleine es war geschehen. Bey dieser Bewandnüß nun wurde zwar die defension ad                      acta genommen, aber nichts desto weniger Christoph für Gericht citirt, und am                      23. Julii, da er erschienen, wider von neuen über die articulos Inquisitionales                      abgehöret, wie folgende registratura fol. 26. actor. weiset (bey welcher zu                      desto besserer Verständnüß die Artickul selbst oben ex §. 3. müssen wieder                      nachgesehen werden.</p>
        <p>Christoph erscheinet endlich auf Erfordern, und wurde ihm vorgehalten, er hätte                      neulichst, als er auf Articul befragt worden, alles was ihm Schuld gegeben,                      geläugnet, in dem heute unter ihn und Görgens (von dem er doch vorhin auch                      nichts gesaget) Nahmen eingegebenen Schreiben aber hätte er nebst diesem ein und                      das andere gestanden, darum er jetzo auf die Articul, so er geläugnet, nochmahls                      befragt werden solte, und hat darauf, wie folget, geantwortet. Ad Art. 4. S. Ja.                      ad 5. S. Ja. ad 6. S. Ja. ad 7. S. Er kennete sie wahrhafftig nicht. ad. 8 S.                      Ja. ad. 9. S. ja, es wären die beyden Schüler gewesen, die ihm neulichst                      vorgestellet worden. ad 10. S. sie wären wohl ein paar 100. Schritt von ihm                      gewesen, und er gesehen, daß sie sich lange mit einander gerungen, und erst                      gemeinet, daß sie sich gezäcket, endlich wären sie mit einander übergefallen,                      und die Weibs-Persohnen unten zu liegen kommen. ad 11. S. Das habe er nicht                      gesehen. ad 12. S. Er hätte nicht anders verstanden, als daß sie hätten                      geschrien, umb Christus GOttes willen solten sie ihnen zu Hülffe kommen. ad 13.                      S. Wie sie geruffen, so wäre er Inquisit,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[44/0052] Als bitten Defensions-Führer inständig hiermit in Rechten zu erkennen und auszusprechen, daß die wieder sie angestellete Inquisition gestalten Sachen nach nicht statt habe. Salvis ulterioribus remediis juris. §. VI. Die vorstehende Defension ist recht nach dem alten damahlen höchstüblichen Schrot und Korn eingerichtet, und hatte dieselbe nicht der Advocate Thrum, so selbige unterschrieben, sondern dessen Patron ein berühmter Mann in praxi Hr. D. U. verfertiget, der aber seinen Nahmen aus gewissen Ursachen, von welchen bald soll gemeldet werden, nicht unterschrieben. Nun mochte er sich freylich nicht eingebildet haben, daß der eine Cliente Christoph so eilig und geschwinde auf articulos ohne vorhergehende summarische Aussage solte vernommen seyn, und ob er gleich mochte gehöret haben, daß die acta zum Verspruch verschicket worden, konte er sich doch, eo supposito, noch nicht befahren, daß die Sache schon auf die Erkäntniß wegen der Tortur solte können avanciret seyn, sondern vermeinete, es wäre erst auf die special Inquisition und Antwort auf articulos erkannt worden. Und die Wahrheit zusagen, war es etwas ohngewöhnliches, einen denunciaten das erstemahl da er erscheinet, alsbald auf articulos zuvernehmen. Alleine es war geschehen. Bey dieser Bewandnüß nun wurde zwar die defension ad acta genommen, aber nichts desto weniger Christoph für Gericht citirt, und am 23. Julii, da er erschienen, wider von neuen über die articulos Inquisitionales abgehöret, wie folgende registratura fol. 26. actor. weiset (bey welcher zu desto besserer Verständnüß die Artickul selbst oben ex §. 3. müssen wieder nachgesehen werden. Christoph erscheinet endlich auf Erfordern, und wurde ihm vorgehalten, er hätte neulichst, als er auf Articul befragt worden, alles was ihm Schuld gegeben, geläugnet, in dem heute unter ihn und Görgens (von dem er doch vorhin auch nichts gesaget) Nahmen eingegebenen Schreiben aber hätte er nebst diesem ein und das andere gestanden, darum er jetzo auf die Articul, so er geläugnet, nochmahls befragt werden solte, und hat darauf, wie folget, geantwortet. Ad Art. 4. S. Ja. ad 5. S. Ja. ad 6. S. Ja. ad 7. S. Er kennete sie wahrhafftig nicht. ad. 8 S. Ja. ad. 9. S. ja, es wären die beyden Schüler gewesen, die ihm neulichst vorgestellet worden. ad 10. S. sie wären wohl ein paar 100. Schritt von ihm gewesen, und er gesehen, daß sie sich lange mit einander gerungen, und erst gemeinet, daß sie sich gezäcket, endlich wären sie mit einander übergefallen, und die Weibs-Persohnen unten zu liegen kommen. ad 11. S. Das habe er nicht gesehen. ad 12. S. Er hätte nicht anders verstanden, als daß sie hätten geschrien, umb Christus GOttes willen solten sie ihnen zu Hülffe kommen. ad 13. S. Wie sie geruffen, so wäre er Inquisit,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/52
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/52>, abgerufen am 18.05.2024.