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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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XI. Handel. Des Cantzler Schwartzkopffs zu Braunschweig Bedencken von Einrichtung des Juris circa Sacra.

DAs Recht in geistlichen Sachen ist das vornehinste Regale, woran die gantze Majestät hänget §. I. p. 340. Worbey hauptsächlich auf Consultationem, Magistratuum constitutionem und Justitiae administrationem zu sehen §. II. p. 342. Bey der Consultation sind 1. die Räthe blosse Diener des Regenten §. III. p. 343. 2. Schreiben selbe denen Obrigkeiten und Richtern leges für §. IV. p. 343. Die 3. sich darnach zu richten schuldig sind / und nicht nach ihrem Kopfe darinnen etwas ändern könuen §. V. p. 344. Vielweniger 4. einer alleine an sich ziehen soll / was der Regente vielen anvertrauet §. VI. p. 346. Welches sonderlich in Bestallung der Prediger zu bepbachten §. VII. p. 346. Wird mit Exempeln bewiesen vom Papst / und was sich in Braunschweigischen Landen zugetragen §. VIII. p. 347. Autoris Vorhaben / summarisch vorzustellen / was etwan in Kirchen-Sachen zu emendiren §. IX. p. 348. Zumahl solches die Roth erfordert §. X. p. 348. Etliche Vorbedingungen des Autoris §. IX. p. 349. Der Regent muß sich das Regale legum ferendarum weder in dogmatibus noch ceremonialibus von seinen Theologis nicht nehmen lassen §. XII. p. 349. Zumahlen da hierzu das Fürstl. Consistorium gar nicht bestellet ist §. XIII. p. 350. Allerhand Eingriffe des damahligen Superintendentis Generalissimi in die definitionem controversiarum & mutationem ceremoniarum §. XIV. p. 351. Fernerer Eingriff desselben 1. in die Bestellung der Prediger / und was daraus für Schaden entstanden §. XV. p. 352. 2. Wegen der Ordnung unter den Priestern wird praesupponiret / wann und woher dieselbe entsranden §. XVI. p. 352. Was die weltliche Obrigkeit dadurch für Schaden gelitten / als der Papst die andern Patriarchen ausgebissen §. XVII. p. 354. Erzehlung / wie es vor dem mit Ordnung der General- und Superintendenten im Braunschweigischen beschaffen gewesen §. XIIX. p. 355. Was D. Basilius Sattler hierwieder für gerichtliche Neuerungen eingeführet §. XIX. p. 356. Dergleichen an andern Evaugelischen Höfen nicht bekannt §. XX. p. 357. Wenn der titulus mönstrosus eines Superintendentis Generalissimi im Braunschwetgischen Mode worden §. XXI. p. 358. Andere inconvenientien / die daraus wegen der Politischen Assessorum Consistorii entstanden. §. XXII. p. 358. 4. Ingleichen wegen der direction unter D. Lütkemannen §. XXIII. p. 359. 5. Wegen revision der Bescheide §. XXIV. p. 360. 6. Wegen Unterschreibung der originalien §. XXV. p. 360. 7. In einseitiger Ausfertigung der Consistorial Befehle §. XXVI. p. 360. 8. Erinnerungen wegen der Kirchen-visitationen / wie es mit denenselben vor Alters beschaffen gewesen §. XXVII. p. 360. Was hiervon die Brauuschweigischen Kirchen-Ordnungen verordnet §. XXIIX. p. 361. Neuerungen / die hernach von D. Bafilii Zeiten an in denen Kirchen-Visitationen entstanden §. XXIX. p. 362. Und was für vielerley Unfug daraus erwachsen §. XXX. p. 363. Wie in Gerichts-Sachen in Consistoriis verfahren werden soll §. XXXI. p. 364. Was in diesem Punet für Unordnungen durch D. Lütkemannen eingeführet worden §. XXXII. p. 365. Noch andere in das Consistorium eingeschlichene Mißbräuche / sonderlich wegen der Huren-Brüche §. XXXIII. p. 366. Auf was Weise allen diesen bißberigen Unordnungen abzuhelffen sey §. XXXIV. p. 366. 1. Daß das Consistorium in Lehr- und Ceremonial-Sachen für sich nichts ändere §. XXXV. p. 367. 2. Wie es mit den Synodis zu halten §. XXXVI. p. 367. 3. Ingleichen mit Besetzung des Consistorii §. XXXVII. p. 367. 4. Wie das praesidium des Consistorii einzurichten §. XXXVIII. p. 368. 5. Item die Bestallungen der Pfarherren im gantzen Lande §. XXXIX. p. 368. Nutzen dieser Verbesserung §. XL. p. 369. 6. Die Ordnungen der Prediger und Superintendenten §. XLI. p. 370. 7. Die Einsendungen der Berichte §. XLII. p. 370. 8. Verordnung wegen der Visitationen §. XLIII. p. 370. 9. Und jährlichen Synodorum §. XLIV. p. 371. 10. Verfertigung der Bescheide per majora §. LXV. p. 371. 11. Ingleichen der Consistorial-Verordnungen an die Geistlichen im gantzen Lande §. XLVI. p. 371. 12. Abschaffung der Winckel-Consistoriorum §. XLVII. p. 372. 13. Höchstnöthige Cautel wegen fester Haltüng der neu-verbesserten Ordnung §. XLVIII. p. 372. Beschluß §. XLIX. p. 373.

XI. Handel. Des Cantzler Schwartzkopffs zu Braunschweig Bedencken von Einrichtung des Juris circa Sacra.

DAs Recht in geistlichen Sachen ist das vornehinste Regale, woran die gantze Majestät hänget §. I. p. 340. Worbey hauptsächlich auf Consultationem, Magistratuum constitutionem und Justitiae administrationem zu sehen §. II. p. 342. Bey der Consultation sind 1. die Räthe blosse Diener des Regenten §. III. p. 343. 2. Schreiben selbe denen Obrigkeiten und Richtern leges für §. IV. p. 343. Die 3. sich darnach zu richten schuldig sind / und nicht nach ihrem Kopfe darinnen etwas ändern könuen §. V. p. 344. Vielweniger 4. einer alleine an sich ziehen soll / was der Regente vielen anvertrauet §. VI. p. 346. Welches sonderlich in Bestallung der Prediger zu bepbachten §. VII. p. 346. Wird mit Exempeln bewiesen vom Papst / und was sich in Braunschweigischen Landen zugetragen §. VIII. p. 347. Autoris Vorhaben / summarisch vorzustellen / was etwan in Kirchen-Sachen zu emendiren §. IX. p. 348. Zumahl solches die Roth erfordert §. X. p. 348. Etliche Vorbedingungen des Autoris §. IX. p. 349. Der Regent muß sich das Regale legum ferendarum weder in dogmatibus noch ceremonialibus von seinen Theologis nicht nehmen lassen §. XII. p. 349. Zumahlen da hierzu das Fürstl. Consistorium gar nicht bestellet ist §. XIII. p. 350. Allerhand Eingriffe des damahligen Superintendentis Generalissimi in die definitionem controversiarum & mutationem ceremoniarum §. XIV. p. 351. Fernerer Eingriff desselben 1. in die Bestellung der Prediger / und was daraus für Schaden entstanden §. XV. p. 352. 2. Wegen der Ordnung unter den Priestern wird praesupponiret / wann und woher dieselbe entsranden §. XVI. p. 352. Was die weltliche Obrigkeit dadurch für Schaden gelitten / als der Papst die andern Patriarchen ausgebissen §. XVII. p. 354. Erzehlung / wie es vor dem mit Ordnung der General- und Superintendenten im Braunschweigischen beschaffen gewesen §. XIIX. p. 355. Was D. Basilius Sattler hierwieder für gerichtliche Neuerungen eingeführet §. XIX. p. 356. Dergleichen an andern Evaugelischen Höfen nicht bekannt §. XX. p. 357. Wenn der titulus mönstrosus eines Superintendentis Generalissimi im Braunschwetgischen Mode worden §. XXI. p. 358. Andere inconvenientien / die daraus wegen der Politischen Assessorum Consistorii entstanden. §. XXII. p. 358. 4. Ingleichen wegen der direction unter D. Lütkemannen §. XXIII. p. 359. 5. Wegen revision der Bescheide §. XXIV. p. 360. 6. Wegen Unterschreibung der originalien §. XXV. p. 360. 7. In einseitiger Ausfertigung der Consistorial Befehle §. XXVI. p. 360. 8. Erinnerungen wegen der Kirchen-visitationen / wie es mit denenselben vor Alters beschaffen gewesen §. XXVII. p. 360. Was hiervon die Brauuschweigischen Kirchen-Ordnungen verordnet §. XXIIX. p. 361. Neuerungen / die hernach von D. Bafilii Zeiten an in denen Kirchen-Visitationen entstanden §. XXIX. p. 362. Und was für vielerley Unfug daraus erwachsen §. XXX. p. 363. Wie in Gerichts-Sachen in Consistoriis verfahren werden soll §. XXXI. p. 364. Was in diesem Punet für Unordnungen durch D. Lütkemannen eingeführet worden §. XXXII. p. 365. Noch andere in das Consistorium eingeschlichene Mißbräuche / sonderlich wegen der Huren-Brüche §. XXXIII. p. 366. Auf was Weise allen diesen bißberigen Unordnungen abzuhelffen sey §. XXXIV. p. 366. 1. Daß das Consistorium in Lehr- und Ceremonial-Sachen für sich nichts ändere §. XXXV. p. 367. 2. Wie es mit den Synodis zu halten §. XXXVI. p. 367. 3. Ingleichen mit Besetzung des Consistorii §. XXXVII. p. 367. 4. Wie das praesidium des Consistorii einzurichten §. XXXVIII. p. 368. 5. Item die Bestallungen der Pfarherren im gantzen Lande §. XXXIX. p. 368. Nutzen dieser Verbesserung §. XL. p. 369. 6. Die Ordnungen der Prediger und Superintendenten §. XLI. p. 370. 7. Die Einsendungen der Berichte §. XLII. p. 370. 8. Verordnung wegen der Visitationen §. XLIII. p. 370. 9. Und jährlichen Synodorum §. XLIV. p. 371. 10. Verfertigung der Bescheide per majora §. LXV. p. 371. 11. Ingleichen der Consistorial-Verordnungen an die Geistlichen im gantzen Lande §. XLVI. p. 371. 12. Abschaffung der Winckel-Consistoriorum §. XLVII. p. 372. 13. Höchstnöthige Cautel wegen fester Haltüng der neu-verbesserten Ordnung §. XLVIII. p. 372. Beschluß §. XLIX. p. 373.

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VIII. p. 347. Autoris Vorhaben / summarisch vorzustellen / was                      etwan in Kirchen-Sachen zu emendiren §. IX. p. 348. Zumahl solches die Roth                      erfordert §. X. p. 348. Etliche Vorbedingungen des Autoris §. IX. p. 349. Der                      Regent muß sich das Regale legum ferendarum weder in dogmatibus noch                      ceremonialibus von seinen Theologis nicht nehmen lassen §. XII. p. 349. Zumahlen                      da hierzu das Fürstl. Consistorium gar nicht bestellet ist §. XIII. p. 350.                      Allerhand Eingriffe des damahligen Superintendentis Generalissimi in die                      definitionem controversiarum &amp; mutationem ceremoniarum §. XIV. p. 351.                      Fernerer Eingriff desselben 1. in die Bestellung der Prediger / und was daraus                      für Schaden entstanden §. XV. p. 352. 2. Wegen der Ordnung unter den Priestern                      wird praesupponiret / wann und woher dieselbe entsranden §. XVI. p. 352. Was die                      weltliche Obrigkeit dadurch für Schaden gelitten / als der Papst die andern                      Patriarchen ausgebissen §. XVII. p. 354. Erzehlung / wie es vor dem mit Ordnung                      der General- und Superintendenten im Braunschweigischen beschaffen gewesen §.                      XIIX. p. 355. Was D. Basilius Sattler hierwieder für gerichtliche Neuerungen                      eingeführet §. XIX. p. 356. Dergleichen an andern Evaugelischen Höfen nicht                      bekannt §. XX. p. 357. Wenn der titulus mönstrosus eines Superintendentis                      Generalissimi im Braunschwetgischen Mode worden §. XXI. p. 358. Andere                      inconvenientien / die daraus wegen der Politischen Assessorum Consistorii                      entstanden. §. XXII. p. 358. 4. Ingleichen wegen der direction unter D.                      Lütkemannen §. XXIII. p. 359. 5. Wegen revision der Bescheide §. XXIV. p. 360.                      6. Wegen Unterschreibung der originalien §. XXV. p. 360. 7. In einseitiger                      Ausfertigung der Consistorial Befehle §. XXVI. p. 360. 8. Erinnerungen wegen der                      Kirchen-visitationen /  wie es mit denenselben vor Alters beschaffen gewesen                      §. XXVII. p. 360. Was hiervon die Brauuschweigischen Kirchen-Ordnungen verordnet                      §. XXIIX. p. 361. Neuerungen / die hernach von D. Bafilii Zeiten an in denen                      Kirchen-Visitationen entstanden §. XXIX. p. 362. Und was für vielerley Unfug                      daraus erwachsen §. XXX. p. 363. Wie in Gerichts-Sachen in Consistoriis                      verfahren werden soll §. XXXI. p. 364. Was in diesem Punet für Unordnungen durch                      D. Lütkemannen eingeführet worden §. XXXII. p. 365. Noch andere in das                      Consistorium eingeschlichene Mißbräuche / sonderlich wegen der Huren-Brüche §.                      XXXIII. p. 366. Auf was Weise allen diesen bißberigen Unordnungen abzuhelffen                      sey §. XXXIV. p. 366. 1. Daß das Consistorium in Lehr- und Ceremonial-Sachen für                      sich nichts ändere §. XXXV. p. 367. 2. Wie es mit den Synodis zu halten §.                      XXXVI. p. 367. 3. Ingleichen mit Besetzung des Consistorii §. XXXVII. p. 367. 4.                      Wie das praesidium des Consistorii einzurichten §. XXXVIII. p. 368. 5. Item die                      Bestallungen der Pfarherren im gantzen Lande §. XXXIX. p. 368. Nutzen dieser                      Verbesserung §. XL. p. 369. 6. Die Ordnungen der Prediger und Superintendenten                      §. XLI. p. 370. 7. Die Einsendungen der Berichte §. XLII. p. 370. 8. Verordnung                      wegen der Visitationen §. XLIII. p. 370. 9. Und jährlichen Synodorum §. XLIV. p.                      371. 10. Verfertigung der Bescheide per majora §. LXV. p. 371. 11. Ingleichen                      der Consistorial-Verordnungen an die Geistlichen im gantzen Lande §. XLVI. p.                      371. 12. Abschaffung der Winckel-Consistoriorum §. XLVII. p. 372. 13.                      Höchstnöthige Cautel wegen fester Haltüng der neu-verbesserten Ordnung §.                      XLVIII. p. 372. Beschluß §. XLIX. p. 373.</p>
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[0388] XI. Handel. Des Cantzler Schwartzkopffs zu Braunschweig Bedencken von Einrichtung des Juris circa Sacra. DAs Recht in geistlichen Sachen ist das vornehinste Regale, woran die gantze Majestät hänget §. I. p. 340. Worbey hauptsächlich auf Consultationem, Magistratuum constitutionem und Justitiae administrationem zu sehen §. II. p. 342. Bey der Consultation sind 1. die Räthe blosse Diener des Regenten §. III. p. 343. 2. Schreiben selbe denen Obrigkeiten und Richtern leges für §. IV. p. 343. Die 3. sich darnach zu richten schuldig sind / und nicht nach ihrem Kopfe darinnen etwas ändern könuen §. V. p. 344. Vielweniger 4. einer alleine an sich ziehen soll / was der Regente vielen anvertrauet §. VI. p. 346. Welches sonderlich in Bestallung der Prediger zu bepbachten §. VII. p. 346. Wird mit Exempeln bewiesen vom Papst / und was sich in Braunschweigischen Landen zugetragen §. VIII. p. 347. Autoris Vorhaben / summarisch vorzustellen / was etwan in Kirchen-Sachen zu emendiren §. IX. p. 348. Zumahl solches die Roth erfordert §. X. p. 348. Etliche Vorbedingungen des Autoris §. IX. p. 349. Der Regent muß sich das Regale legum ferendarum weder in dogmatibus noch ceremonialibus von seinen Theologis nicht nehmen lassen §. XII. p. 349. Zumahlen da hierzu das Fürstl. Consistorium gar nicht bestellet ist §. XIII. p. 350. Allerhand Eingriffe des damahligen Superintendentis Generalissimi in die definitionem controversiarum & mutationem ceremoniarum §. XIV. p. 351. Fernerer Eingriff desselben 1. in die Bestellung der Prediger / und was daraus für Schaden entstanden §. XV. p. 352. 2. Wegen der Ordnung unter den Priestern wird praesupponiret / wann und woher dieselbe entsranden §. XVI. p. 352. Was die weltliche Obrigkeit dadurch für Schaden gelitten / als der Papst die andern Patriarchen ausgebissen §. XVII. p. 354. Erzehlung / wie es vor dem mit Ordnung der General- und Superintendenten im Braunschweigischen beschaffen gewesen §. XIIX. p. 355. Was D. Basilius Sattler hierwieder für gerichtliche Neuerungen eingeführet §. XIX. p. 356. Dergleichen an andern Evaugelischen Höfen nicht bekannt §. XX. p. 357. Wenn der titulus mönstrosus eines Superintendentis Generalissimi im Braunschwetgischen Mode worden §. XXI. p. 358. Andere inconvenientien / die daraus wegen der Politischen Assessorum Consistorii entstanden. §. XXII. p. 358. 4. Ingleichen wegen der direction unter D. Lütkemannen §. XXIII. p. 359. 5. Wegen revision der Bescheide §. XXIV. p. 360. 6. Wegen Unterschreibung der originalien §. XXV. p. 360. 7. In einseitiger Ausfertigung der Consistorial Befehle §. XXVI. p. 360. 8. Erinnerungen wegen der Kirchen-visitationen / wie es mit denenselben vor Alters beschaffen gewesen §. XXVII. p. 360. Was hiervon die Brauuschweigischen Kirchen-Ordnungen verordnet §. XXIIX. p. 361. Neuerungen / die hernach von D. Bafilii Zeiten an in denen Kirchen-Visitationen entstanden §. XXIX. p. 362. Und was für vielerley Unfug daraus erwachsen §. XXX. p. 363. Wie in Gerichts-Sachen in Consistoriis verfahren werden soll §. XXXI. p. 364. Was in diesem Punet für Unordnungen durch D. Lütkemannen eingeführet worden §. XXXII. p. 365. Noch andere in das Consistorium eingeschlichene Mißbräuche / sonderlich wegen der Huren-Brüche §. XXXIII. p. 366. Auf was Weise allen diesen bißberigen Unordnungen abzuhelffen sey §. XXXIV. p. 366. 1. Daß das Consistorium in Lehr- und Ceremonial-Sachen für sich nichts ändere §. XXXV. p. 367. 2. Wie es mit den Synodis zu halten §. XXXVI. p. 367. 3. Ingleichen mit Besetzung des Consistorii §. XXXVII. p. 367. 4. Wie das praesidium des Consistorii einzurichten §. XXXVIII. p. 368. 5. Item die Bestallungen der Pfarherren im gantzen Lande §. XXXIX. p. 368. Nutzen dieser Verbesserung §. XL. p. 369. 6. Die Ordnungen der Prediger und Superintendenten §. XLI. p. 370. 7. Die Einsendungen der Berichte §. XLII. p. 370. 8. Verordnung wegen der Visitationen §. XLIII. p. 370. 9. Und jährlichen Synodorum §. XLIV. p. 371. 10. Verfertigung der Bescheide per majora §. LXV. p. 371. 11. Ingleichen der Consistorial-Verordnungen an die Geistlichen im gantzen Lande §. XLVI. p. 371. 12. Abschaffung der Winckel-Consistoriorum §. XLVII. p. 372. 13. Höchstnöthige Cautel wegen fester Haltüng der neu-verbesserten Ordnung §. XLVIII. p. 372. Beschluß §. XLIX. p. 373.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/388>, abgerufen am 21.11.2024.