Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.wenn der Amts-Vogt vorher die Schlieperin summarisch, jedoch glimpflich darüber vernommen hätte. Was Hoppenhausen von seiner Kranckheit gesagt, das kan auch wohl, wenn es anders alles wahr ist, aus unzeitiger Furcht und Einbildung geschehen seyn, indem man viel Exempel hat, daß dergleichen furchtsame Einbildung noch wunderlichere Würckungen vorgebracht. Jedoch wäre dabey auch zu untersuchen, ob nicht der Hoppenhausen eine Venerische Kranckheit gehabt hätte, davon er seine Schande zu bedecken, die wahren Umstände nicht melden, und lieber die wahre Ursachen mit einer vorgegebenen Hexerey bemänteln wollen. Und diese schreckhaffte oder furchtsame Einbildung, ingleichen fallacia non causae ut causae wird noch mehr durch das Exempel, das Jost Schlüter angeführet, bescheiniget, worzu noch eine andre abergläubische Einbildung gekommen, nemlich vom Weyh-Wasser und worzu selbiges gut sey. §. IIX. Ob nun wohl der Amts-Voigt dieses hätte bedencken,Der fünfte actus: Abhörung über Artickel u. Confrontation. und ehe er mit der Abhörung ad articulos fortgefahren, zu vorhero seinen Obern diese neuen registraturen zuschicken sollen, so hat ihn doch die tieffe Einbildung von dem unnatürlichen Licht, und muthmaßlich auch das, was vom Weyh-Wasser gemeldet worden, angetrieben, daß er alsbald des andern Tages drauff die Schlieperin auf Artickel vernommen, und mit den Zeugen confrontirt. Actum den 28. May 1695. Wurde Inquisita zu dem Amt durch den Gerichts-Diener gefodert, und über vorhergende articulos inquisitionales gütlichen vernommen, worauf dieselbe deponirte, wie folget; Art. 1. Wie Inquisita hiesse? Resp. Catharina Schlieperin. 2. Wie alt sie sey? 38. Jahr. 3. Wer ihre Eltern und Groß-Eltern gewesen? Ihr Vater lebe noch und heisse Andreas Helmolt, wer ihre Mutter gewesen, wisse sie nicht, habe gehöret, daß dieselbe Orthia geheissen und 9. Jahr zu Einbeck gedienet habe, dero Zunahmen wisse sie nicht, habe auch nicht gefragt, wie dero Zunahmen sey; ihre Mutter sey gestorben, als sie deponentin 8 Jahr alt gewesen. 4. Was dieselbe vor ein Gerücht von sich gehabt? Sie hätten einen guten Nahmen gehabt / und würde ihren Eltern und Groß-Eltern niemand etwas Böses nachsagen können. 5. Wie lange Inquisita verheyrathet gewesen und mit wem? 19. Jahr mit Christian Schlieper, welcher im Octobri vorigen Jahrs gestorben sey. 6. Ob und wie viel Kinder sie erzielet? Affirmat, und zwar 3. Söhne und 2. Töchter. 7. Ob denn einige, wann, und an was vor Kranckheit dieselbe gestorben? Affirmat, und wären 2. Söhne an den Blattern gestorben, der 3te Sohn vom Pferd gefallen und habe von diesem Fall wenn der Amts-Vogt vorher die Schlieperin summarisch, jedoch glimpflich darüber vernommen hätte. Was Hoppenhausen von seiner Kranckheit gesagt, das kan auch wohl, wenn es anders alles wahr ist, aus unzeitiger Furcht und Einbildung geschehen seyn, indem man viel Exempel hat, daß dergleichen furchtsame Einbildung noch wunderlichere Würckungen vorgebracht. Jedoch wäre dabey auch zu untersuchen, ob nicht der Hoppenhausen eine Venerische Kranckheit gehabt hätte, davon er seine Schande zu bedecken, die wahren Umstände nicht melden, und lieber die wahre Ursachen mit einer vorgegebenen Hexerey bemänteln wollen. Und diese schreckhaffte oder furchtsame Einbildung, ingleichen fallacia non causae ut causae wird noch mehr durch das Exempel, das Jost Schlüter angeführet, bescheiniget, worzu noch eine andre abergläubische Einbildung gekommen, nemlich vom Weyh-Wasser und worzu selbiges gut sey. §. IIX. Ob nun wohl der Amts-Voigt dieses hätte bedencken,Der fünfte actus: Abhörung über Artickel u. Confrontation. und ehe er mit der Abhörung ad articulos fortgefahren, zu vorhero seinen Obern diese neuen registraturen zuschicken sollen, so hat ihn doch die tieffe Einbildung von dem unnatürlichen Licht, und muthmaßlich auch das, was vom Weyh-Wasser gemeldet worden, angetrieben, daß er alsbald des andern Tages drauff die Schlieperin auf Artickel vernommen, und mit den Zeugen confrontirt. Actum den 28. May 1695. Wurde Inquisita zu dem Amt durch den Gerichts-Diener gefodert, und über vorhergende articulos inquisitionales gütlichen vernommen, worauf dieselbe deponirte, wie folget; Art. 1. Wie Inquisita hiesse? Resp. Catharina Schlieperin. 2. Wie alt sie sey? 38. Jahr. 3. Wer ihre Eltern und Groß-Eltern gewesen? Ihr Vater lebe noch und heisse Andreas Helmolt, wer ihre Mutter gewesen, wisse sie nicht, habe gehöret, daß dieselbe Orthia geheissen und 9. Jahr zu Einbeck gedienet habe, dero Zunahmen wisse sie nicht, habe auch nicht gefragt, wie dero Zunahmen sey; ihre Mutter sey gestorben, als sie deponentin 8 Jahr alt gewesen. 4. Was dieselbe vor ein Gerücht von sich gehabt? Sie hätten einen guten Nahmen gehabt / und würde ihren Eltern und Groß-Eltern niemand etwas Böses nachsagen können. 5. Wie lange Inquisita verheyrathet gewesen und mit wem? 19. Jahr mit Christian Schlieper, welcher im Octobri vorigen Jahrs gestorben sey. 6. Ob und wie viel Kinder sie erzielet? Affirmat, und zwar 3. Söhne und 2. Töchter. 7. Ob denn einige, wann, und an was vor Kranckheit dieselbe gestorben? Affirmat, und wären 2. Söhne an den Blattern gestorben, der 3te Sohn vom Pferd gefallen und habe von diesem Fall <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0317" n="309"/> wenn der Amts-Vogt vorher die Schlieperin summarisch, jedoch glimpflich darüber vernommen hätte. 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Ihr Vater lebe noch und heisse Andreas Helmolt, wer ihre Mutter gewesen, wisse sie nicht, habe gehöret, daß dieselbe Orthia geheissen und 9. Jahr zu Einbeck gedienet habe, dero Zunahmen wisse sie nicht, habe auch nicht gefragt, wie dero Zunahmen sey; ihre Mutter sey gestorben, als sie deponentin 8 Jahr alt gewesen. 4. Was dieselbe vor ein Gerücht von sich gehabt? Sie hätten einen guten Nahmen gehabt / und würde ihren Eltern und Groß-Eltern niemand etwas Böses nachsagen können. 5. Wie lange Inquisita verheyrathet gewesen und mit wem? 19. Jahr mit Christian Schlieper, welcher im Octobri vorigen Jahrs gestorben sey. 6. Ob und wie viel Kinder sie erzielet? Affirmat, und zwar 3. Söhne und 2. Töchter. 7. Ob denn einige, wann, und an was vor Kranckheit dieselbe gestorben? Affirmat, und wären 2. Söhne an den Blattern gestorben, der 3te Sohn vom Pferd gefallen und habe von diesem Fall </p> </div> </body> </text> </TEI> [309/0317]
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§. IIX. Ob nun wohl der Amts-Voigt dieses hätte bedencken, und ehe er mit der Abhörung ad articulos fortgefahren, zu vorhero seinen Obern diese neuen registraturen zuschicken sollen, so hat ihn doch die tieffe Einbildung von dem unnatürlichen Licht, und muthmaßlich auch das, was vom Weyh-Wasser gemeldet worden, angetrieben, daß er alsbald des andern Tages drauff die Schlieperin auf Artickel vernommen, und mit den Zeugen confrontirt.
Der fünfte actus: Abhörung über Artickel u. Confrontation. Actum den 28. May 1695.
Wurde Inquisita zu dem Amt durch den Gerichts-Diener gefodert, und über vorhergende articulos inquisitionales gütlichen vernommen, worauf dieselbe deponirte, wie folget; Art. 1. Wie Inquisita hiesse? Resp. Catharina Schlieperin. 2. Wie alt sie sey? 38. Jahr. 3. Wer ihre Eltern und Groß-Eltern gewesen? Ihr Vater lebe noch und heisse Andreas Helmolt, wer ihre Mutter gewesen, wisse sie nicht, habe gehöret, daß dieselbe Orthia geheissen und 9. Jahr zu Einbeck gedienet habe, dero Zunahmen wisse sie nicht, habe auch nicht gefragt, wie dero Zunahmen sey; ihre Mutter sey gestorben, als sie deponentin 8 Jahr alt gewesen. 4. Was dieselbe vor ein Gerücht von sich gehabt? Sie hätten einen guten Nahmen gehabt / und würde ihren Eltern und Groß-Eltern niemand etwas Böses nachsagen können. 5. Wie lange Inquisita verheyrathet gewesen und mit wem? 19. Jahr mit Christian Schlieper, welcher im Octobri vorigen Jahrs gestorben sey. 6. Ob und wie viel Kinder sie erzielet? Affirmat, und zwar 3. Söhne und 2. Töchter. 7. Ob denn einige, wann, und an was vor Kranckheit dieselbe gestorben? Affirmat, und wären 2. Söhne an den Blattern gestorben, der 3te Sohn vom Pferd gefallen und habe von diesem Fall
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/317>, abgerufen am 16.07.2024. |