Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.ren, aber die Registraturen von 27. May werden unten zeigen, daß diese drey als die Hertzhafftesten vier Schritte vor dem Fenster stehen blieben, und sich nicht näher hinzugetrauet, und daß also vermuthlich der Herr Amts-Vogt, und sein groß-Knecht, nebst dem denuncianten, etliche vier oder noch wohl mehr Schritte zurücke blieben, damit sie sich desto eher retiriren könten, wenn etwa der Hexen-Teuffel aus dem Fenster herausfahren solte. Ja es ist noch notabler, daß er nur registriret, was die erstgemeldeten dreye gesehen; von sich aber und den andern dreyen registriret er nichts, daß sie was gesehen: Ob sie nun so gestanden, daß sie nichts sehen können, oder ob sie aus Furcht gar die Augen zugehalten, daß sie nichts sehen können, stehet dahin. §. IV. Dem allen unerachtet hielte doch der Herr Amts-VogtDer andre Actus. das registrirte indicium für sufficient, eine recht mühsame inquisition anzustellen, in welcher er es sich auch rechtschaffen angelegen seyn liesse, hinter dieses crimen Magiae zu kommen, und zwar secundum regulas artis, Actum den 20. April. 1695. Der Schlieperin ihre Nachbarn und zwar in specie Johannes Haue und Adam Engelhard referiren, daß sie und zwar der letztere zum öfftern gesehen, daß es in relictae Christian Schliepers ihrer Stuben so helle gewesen, auch die Funcken herum geflogen, als wenn es das Haus anstecken wolte. Catharina Schlieperin giebt hierauf die Antwort, daß sie davon keine Wissenschafft hätte, es müsse denn daher rühren, weil sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen, das Licht aber auf den Hauß-Aehren zu hängen pflegte, so sie gestern Abends auch gethan hätte; bald hierauf recolligirte sie sich, und sagte nein, sie hätte kein Licht gehabt, auf ferners Befragen, ob sie nicht ein Licht gehabt und wohin sie solches gestellet, sagte sie, daß sie es über den Tisch gehäncket, vielleicht auch wohl an die Blasen; vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen, und hätte gemolcken. Interrogata: Ob sie mit dem Licht die Katze hinaus gebracht resp. Nein, denn sie hätte bey Tage die Katze aus der Stuben gebracht. Regina Schlieperin filia Catharinae interrogata, ob gestern ein fremder Mann in ihrem Haus gewesen? Resp. Nein. Ob gestern Abend ihre Mutter das Licht vor die Stuben-Thür gehangen und bey dem Lichte gemolcken?. it. Ob ihre Mutter die Katze des Abends auf den Boden zu bringen pflege? Resp. Nein. Actum eod. Andreas Sieborgers, welcher eben kranck gelegen, Eheweib referiret, was gestalt ihr Mann sie gefragt ohngefehr vor 4. Wochen, ob der alte ren, aber die Registraturen von 27. May werden unten zeigen, daß diese drey als die Hertzhafftesten vier Schritte vor dem Fenster stehen blieben, und sich nicht näher hinzugetrauet, und daß also vermuthlich der Herr Amts-Vogt, und sein groß-Knecht, nebst dem denuncianten, etliche vier oder noch wohl mehr Schritte zurücke blieben, damit sie sich desto eher retiriren könten, wenn etwa der Hexen-Teuffel aus dem Fenster herausfahren solte. Ja es ist noch notabler, daß er nur registriret, was die erstgemeldeten dreye gesehen; von sich aber und den andern dreyen registriret er nichts, daß sie was gesehen: Ob sie nun so gestanden, daß sie nichts sehen können, oder ob sie aus Furcht gar die Augen zugehalten, daß sie nichts sehen können, stehet dahin. §. IV. Dem allen unerachtet hielte doch der Herr Amts-VogtDer andre Actus. das registrirte indicium für sufficient, eine recht mühsame inquisition anzustellen, in welcher er es sich auch rechtschaffen angelegen seyn liesse, hinter dieses crimen Magiae zu kommen, und zwar secundum regulas artis, Actum den 20. April. 1695. Der Schlieperin ihre Nachbarn und zwar in specie Johannes Haue und Adam Engelhard referiren, daß sie und zwar der letztere zum öfftern gesehen, daß es in relictae Christian Schliepers ihrer Stuben so helle gewesen, auch die Funcken herum geflogen, als wenn es das Haus anstecken wolte. Catharina Schlieperin giebt hierauf die Antwort, daß sie davon keine Wissenschafft hätte, es müsse denn daher rühren, weil sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen, das Licht aber auf den Hauß-Aehren zu hängen pflegte, so sie gestern Abends auch gethan hätte; bald hierauf recolligirte sie sich, und sagte nein, sie hätte kein Licht gehabt, auf ferners Befragen, ob sie nicht ein Licht gehabt und wohin sie solches gestellet, sagte sie, daß sie es über den Tisch gehäncket, vielleicht auch wohl an die Blasen; vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen, und hätte gemolcken. Interrogata: Ob sie mit dem Licht die Katze hinaus gebracht resp. Nein, denn sie hätte bey Tage die Katze aus der Stuben gebracht. Regina Schlieperin filia Catharinae interrogata, ob gestern ein fremder Mann in ihrem Haus gewesen? Resp. Nein. Ob gestern Abend ihre Mutter das Licht vor die Stuben-Thür gehangen und bey dem Lichte gemolcken?. it. Ob ihre Mutter die Katze des Abends auf den Boden zu bringen pflege? Resp. Nein. Actum eod. Andreas Sieborgers, welcher eben kranck gelegen, Eheweib referiret, was gestalt ihr Mann sie gefragt ohngefehr vor 4. Wochen, ob der alte <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0311" n="303"/> ren, aber die Registraturen von 27. May werden unten zeigen, daß diese drey als die Hertzhafftesten vier Schritte vor dem Fenster stehen blieben, und sich nicht näher hinzugetrauet, und daß also vermuthlich der Herr Amts-Vogt, und sein groß-Knecht, nebst dem denuncianten, etliche vier oder noch wohl mehr Schritte zurücke blieben, damit sie sich desto eher retiriren könten, wenn etwa der Hexen-Teuffel aus dem Fenster herausfahren solte. Ja es ist noch notabler, daß er nur registriret, was die erstgemeldeten dreye gesehen; von sich aber und den andern dreyen registriret er nichts, daß sie was gesehen: Ob sie nun so gestanden, daß sie nichts sehen können, oder ob sie aus Furcht gar die Augen zugehalten, daß sie nichts sehen können, stehet dahin.</p> <p>§. IV. Dem allen unerachtet hielte doch der Herr Amts-Vogt<note place="right">Der andre <hi rendition="#i">Actus</hi>.</note> das registrirte indicium für sufficient, eine recht mühsame inquisition anzustellen, in welcher er es sich auch rechtschaffen angelegen seyn liesse, hinter dieses crimen Magiae zu kommen, und zwar secundum regulas artis,</p> </div> <div> <head>Actum den 20. 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Interrogata: Ob sie mit dem Licht die Katze hinaus gebracht resp. Nein, denn sie hätte bey Tage die Katze aus der Stuben gebracht.</p> <p>Regina Schlieperin filia Catharinae interrogata, ob gestern ein fremder Mann in ihrem Haus gewesen? Resp. Nein. Ob gestern Abend ihre Mutter das Licht vor die Stuben-Thür gehangen und bey dem Lichte gemolcken?. it. Ob ihre Mutter die Katze des Abends auf den Boden zu bringen pflege? Resp. Nein.</p> </div> <div> <head>Actum eod.</head><lb/> <p>Andreas Sieborgers, welcher eben kranck gelegen, Eheweib referiret, was gestalt ihr Mann sie gefragt ohngefehr vor 4. Wochen, ob der alte </p> </div> </body> </text> </TEI> [303/0311]
ren, aber die Registraturen von 27. May werden unten zeigen, daß diese drey als die Hertzhafftesten vier Schritte vor dem Fenster stehen blieben, und sich nicht näher hinzugetrauet, und daß also vermuthlich der Herr Amts-Vogt, und sein groß-Knecht, nebst dem denuncianten, etliche vier oder noch wohl mehr Schritte zurücke blieben, damit sie sich desto eher retiriren könten, wenn etwa der Hexen-Teuffel aus dem Fenster herausfahren solte. Ja es ist noch notabler, daß er nur registriret, was die erstgemeldeten dreye gesehen; von sich aber und den andern dreyen registriret er nichts, daß sie was gesehen: Ob sie nun so gestanden, daß sie nichts sehen können, oder ob sie aus Furcht gar die Augen zugehalten, daß sie nichts sehen können, stehet dahin.
§. IV. Dem allen unerachtet hielte doch der Herr Amts-Vogt das registrirte indicium für sufficient, eine recht mühsame inquisition anzustellen, in welcher er es sich auch rechtschaffen angelegen seyn liesse, hinter dieses crimen Magiae zu kommen, und zwar secundum regulas artis,
Der andre Actus. Actum den 20. April. 1695.
Der Schlieperin ihre Nachbarn und zwar in specie Johannes Haue und Adam Engelhard referiren, daß sie und zwar der letztere zum öfftern gesehen, daß es in relictae Christian Schliepers ihrer Stuben so helle gewesen, auch die Funcken herum geflogen, als wenn es das Haus anstecken wolte.
Catharina Schlieperin giebt hierauf die Antwort, daß sie davon keine Wissenschafft hätte, es müsse denn daher rühren, weil sie alle Abend ihre Katze auf den Boden zu bringen, das Licht aber auf den Hauß-Aehren zu hängen pflegte, so sie gestern Abends auch gethan hätte; bald hierauf recolligirte sie sich, und sagte nein, sie hätte kein Licht gehabt, auf ferners Befragen, ob sie nicht ein Licht gehabt und wohin sie solches gestellet, sagte sie, daß sie es über den Tisch gehäncket, vielleicht auch wohl an die Blasen; vielleicht wäre sie wohl des Nachts mit dem Licht in den Stall gegangen, und hätte gemolcken. Interrogata: Ob sie mit dem Licht die Katze hinaus gebracht resp. Nein, denn sie hätte bey Tage die Katze aus der Stuben gebracht.
Regina Schlieperin filia Catharinae interrogata, ob gestern ein fremder Mann in ihrem Haus gewesen? Resp. Nein. Ob gestern Abend ihre Mutter das Licht vor die Stuben-Thür gehangen und bey dem Lichte gemolcken?. it. Ob ihre Mutter die Katze des Abends auf den Boden zu bringen pflege? Resp. Nein.
Actum eod.
Andreas Sieborgers, welcher eben kranck gelegen, Eheweib referiret, was gestalt ihr Mann sie gefragt ohngefehr vor 4. Wochen, ob der alte
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