Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

Johann Sigismund und der andre Marggraff Johann Georg hatten, da ihr Herr Vater Churfürst Joachim Friedrich noch Administrator gewesen, (per dicta §. 3) sich nebst gedachten ihrem Herrn Vater zur Formula Concordiae bekennet, und nichts destoweniger ware nicht allein der Herr Vater (per deducta §. 4) eben kein eyffriger Formularist gewesen, sondern es hatten auch in eben selbigem Jahr die beyden Herren Brüder die Reformirte Religion, (per §. 6. 7. 8) zweiffelsohne mit grossem Leidwesen der Magdeburgischen Geistlichkeit, im Brandenburgischen eingeführet. Sie hatten beyde Anno 1613. (per §. 9) den Herrn Administrator Christian Wilhelmen besucht: Es waren hier und dar noch unter denen Politicis viele denen Formularisten unleidliche Bediente, die gleichfalls der Reformirten Religion im Hertzen nicht feind waren, bisher immer in ihren officiis geblieben. Von dem Cantzler Meckbach in specie ist oben bey dem Anfang des §. 4. gedacht worden: und der Autor des vorhergehenden Bedenckens erwehnet seiner (in ratione 6. Politica p. 205) nahmentlich, und für andern, als eines Mannes, der vermuthlich nebst seinem Sohn für nicht [fremdsprachliches Material] Lutherisch gehalten worden; ja er gedencket dabey eines Bedienten, Johann Hünigkens, den er zwar einen ehrlichen Mann nennet, aber dabey meldet, daß er gar Catholisch gewesen. Gleichwie nun hiernächst der Ausgang gezeiget, da der Administrator Christian Wilhelm endlich selbst auch Catholisch worden, und wieder die Evangelische Religion geschrieben, daß er nicht so gar stahl-eisen-fest in der Lutherischen Religion gewesen, zu geschweigen, daß er sich über der Formula Concordiae solte haben todt schlagen lassen; Also waren auch vermuthlich viele von seinen Räthen und Bedienten, die man pro Crypto-Calvinianis hielte; und dieses war also wohl die Haupt-Ursache, warum das Dom-Capitul darauf gedrungen, daß wenn der Administrator heyrathen, und doch Administrator bleiben wolte, daß er vorher erst resigniren müste, und ob sie ihn schon versprochen, wieder zu postuliren, so hatte doch diese resignation und neue postulation diesen effect, daß weil ohnedem gebräuchlich ist, daß bey neuen Wahlen oder postulationibus die Capitul denen Electis aut Postulatis capitulationes vorschreiben können; sie in die neue Capitulation viele neue puncta setzen, und dieselbe, so scharff sie wolten, verclausuliren könnten, ohne deren Unterschrifft die neue postulation keinen effect hätte. Dabey ist aber nun ferner gar kein Zweiffel, daß wie der Autor des Bedenckens deutlich anzeucht, in diese neue capitulation mit gesetzt worden, daß alle Bedienten des neu-postulirten Administratoris künfftig sowohl als

Johann Sigismund und der andre Marggraff Johann Georg hatten, da ihr Herr Vater Churfürst Joachim Friedrich noch Administrator gewesen, (per dicta §. 3) sich nebst gedachten ihrem Herrn Vater zur Formula Concordiae bekennet, und nichts destoweniger ware nicht allein der Herr Vater (per deducta §. 4) eben kein eyffriger Formularist gewesen, sondern es hatten auch in eben selbigem Jahr die beyden Herren Brüder die Reformirte Religion, (per §. 6. 7. 8) zweiffelsohne mit grossem Leidwesen der Magdeburgischen Geistlichkeit, im Brandenburgischen eingeführet. Sie hatten beyde Anno 1613. (per §. 9) den Herrn Administrator Christian Wilhelmen besucht: Es waren hier und dar noch unter denen Politicis viele denen Formularisten unleidliche Bediente, die gleichfalls der Reformirten Religion im Hertzen nicht feind waren, bisher immer in ihren officiis geblieben. Von dem Cantzler Meckbach in specie ist oben bey dem Anfang des §. 4. gedacht worden: und der Autor des vorhergehenden Bedenckens erwehnet seiner (in ratione 6. Politica p. 205) nahmentlich, und für andern, als eines Mannes, der vermuthlich nebst seinem Sohn für nicht [fremdsprachliches Material] Lutherisch gehalten worden; ja er gedencket dabey eines Bedienten, Johann Hünigkens, den er zwar einen ehrlichen Mann nennet, aber dabey meldet, daß er gar Catholisch gewesen. Gleichwie nun hiernächst der Ausgang gezeiget, da der Administrator Christian Wilhelm endlich selbst auch Catholisch worden, und wieder die Evangelische Religion geschrieben, daß er nicht so gar stahl-eisen-fest in der Lutherischen Religion gewesen, zu geschweigen, daß er sich über der Formula Concordiae solte haben todt schlagen lassen; Also waren auch vermuthlich viele von seinen Räthen und Bedienten, die man pro Crypto-Calvinianis hielte; und dieses war also wohl die Haupt-Ursache, warum das Dom-Capitul darauf gedrungen, daß wenn der Administrator heyrathen, und doch Administrator bleiben wolte, daß er vorher erst resigniren müste, und ob sie ihn schon versprochen, wieder zu postuliren, so hatte doch diese resignation und neue postulation diesen effect, daß weil ohnedem gebräuchlich ist, daß bey neuen Wahlen oder postulationibus die Capitul denen Electis aut Postulatis capitulationes vorschreiben können; sie in die neue Capitulation viele neue puncta setzen, und dieselbe, so scharff sie wolten, verclausuliren könnten, ohne deren Unterschrifft die neue postulation keinen effect hätte. Dabey ist aber nun ferner gar kein Zweiffel, daß wie der Autor des Bedenckens deutlich anzeucht, in diese neue capitulation mit gesetzt worden, daß alle Bedienten des neu-postulirten Administratoris künfftig sowohl als

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0261" n="253"/>
Johann Sigismund und der andre                      Marggraff Johann Georg hatten, da ihr Herr Vater Churfürst Joachim Friedrich                      noch Administrator gewesen, (per dicta §. 3) sich nebst gedachten ihrem Herrn                      Vater zur Formula Concordiae bekennet, und nichts destoweniger ware nicht allein                      der Herr Vater (per deducta §. 4) eben kein eyffriger Formularist gewesen,                      sondern es hatten auch in eben selbigem Jahr die beyden Herren Brüder die                      Reformirte Religion, (per §. 6. 7. 8) zweiffelsohne mit grossem Leidwesen der                      Magdeburgischen Geistlichkeit, im Brandenburgischen eingeführet. Sie hatten                      beyde Anno 1613. (per §. 9) den Herrn Administrator Christian Wilhelmen besucht:                      Es waren hier und dar noch unter denen Politicis viele denen Formularisten                      unleidliche Bediente, die gleichfalls der Reformirten Religion im Hertzen nicht                      feind waren, bisher immer in ihren officiis geblieben. Von dem Cantzler Meckbach                      in specie ist oben bey dem Anfang des §. 4. gedacht worden: und der Autor des                      vorhergehenden Bedenckens erwehnet seiner (in ratione 6. Politica p. 205)                      nahmentlich, und für andern, als eines Mannes, der vermuthlich nebst seinem Sohn                      für nicht <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> Lutherisch gehalten worden; ja er gedencket                      dabey eines Bedienten, Johann Hünigkens, den er zwar einen ehrlichen Mann                      nennet, aber dabey meldet, daß er gar Catholisch gewesen. Gleichwie nun                      hiernächst der Ausgang gezeiget, da der Administrator Christian Wilhelm endlich                      selbst auch Catholisch worden, und wieder die Evangelische Religion geschrieben,                      daß er nicht so gar stahl-eisen-fest in der Lutherischen Religion gewesen, zu                      geschweigen, daß er sich über der Formula Concordiae solte haben todt schlagen                      lassen; Also waren auch vermuthlich viele von seinen Räthen und Bedienten, die                      man pro Crypto-Calvinianis hielte; und dieses war also wohl die Haupt-Ursache,                      warum das Dom-Capitul darauf gedrungen, daß wenn der Administrator heyrathen,                      und doch Administrator bleiben wolte, daß er vorher erst resigniren müste, und                      ob sie ihn schon versprochen, wieder zu postuliren, so hatte doch diese                      resignation und neue postulation diesen effect, daß weil ohnedem gebräuchlich                      ist, daß bey neuen Wahlen oder postulationibus die Capitul denen Electis aut                      Postulatis capitulationes vorschreiben können; sie in die neue Capitulation                      viele neue puncta setzen, und dieselbe, so scharff sie wolten, verclausuliren                      könnten, ohne deren Unterschrifft die neue postulation keinen effect hätte.                      Dabey ist aber nun ferner gar kein Zweiffel, daß wie der Autor des Bedenckens                      deutlich anzeucht, in diese neue capitulation mit gesetzt worden, daß alle                      Bedienten des neu-postulirten Administratoris künfftig sowohl als
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[253/0261] Johann Sigismund und der andre Marggraff Johann Georg hatten, da ihr Herr Vater Churfürst Joachim Friedrich noch Administrator gewesen, (per dicta §. 3) sich nebst gedachten ihrem Herrn Vater zur Formula Concordiae bekennet, und nichts destoweniger ware nicht allein der Herr Vater (per deducta §. 4) eben kein eyffriger Formularist gewesen, sondern es hatten auch in eben selbigem Jahr die beyden Herren Brüder die Reformirte Religion, (per §. 6. 7. 8) zweiffelsohne mit grossem Leidwesen der Magdeburgischen Geistlichkeit, im Brandenburgischen eingeführet. Sie hatten beyde Anno 1613. (per §. 9) den Herrn Administrator Christian Wilhelmen besucht: Es waren hier und dar noch unter denen Politicis viele denen Formularisten unleidliche Bediente, die gleichfalls der Reformirten Religion im Hertzen nicht feind waren, bisher immer in ihren officiis geblieben. Von dem Cantzler Meckbach in specie ist oben bey dem Anfang des §. 4. gedacht worden: und der Autor des vorhergehenden Bedenckens erwehnet seiner (in ratione 6. Politica p. 205) nahmentlich, und für andern, als eines Mannes, der vermuthlich nebst seinem Sohn für nicht _ Lutherisch gehalten worden; ja er gedencket dabey eines Bedienten, Johann Hünigkens, den er zwar einen ehrlichen Mann nennet, aber dabey meldet, daß er gar Catholisch gewesen. Gleichwie nun hiernächst der Ausgang gezeiget, da der Administrator Christian Wilhelm endlich selbst auch Catholisch worden, und wieder die Evangelische Religion geschrieben, daß er nicht so gar stahl-eisen-fest in der Lutherischen Religion gewesen, zu geschweigen, daß er sich über der Formula Concordiae solte haben todt schlagen lassen; Also waren auch vermuthlich viele von seinen Räthen und Bedienten, die man pro Crypto-Calvinianis hielte; und dieses war also wohl die Haupt-Ursache, warum das Dom-Capitul darauf gedrungen, daß wenn der Administrator heyrathen, und doch Administrator bleiben wolte, daß er vorher erst resigniren müste, und ob sie ihn schon versprochen, wieder zu postuliren, so hatte doch diese resignation und neue postulation diesen effect, daß weil ohnedem gebräuchlich ist, daß bey neuen Wahlen oder postulationibus die Capitul denen Electis aut Postulatis capitulationes vorschreiben können; sie in die neue Capitulation viele neue puncta setzen, und dieselbe, so scharff sie wolten, verclausuliren könnten, ohne deren Unterschrifft die neue postulation keinen effect hätte. Dabey ist aber nun ferner gar kein Zweiffel, daß wie der Autor des Bedenckens deutlich anzeucht, in diese neue capitulation mit gesetzt worden, daß alle Bedienten des neu-postulirten Administratoris künfftig sowohl als

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/261
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/261>, abgerufen am 23.11.2024.