Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.oder bey dem Lycurgo in Sparta, oder in der Solonischen Republique zu Athen, bald aber bey denen Römern gesuchet, (wie die Papisten ihre u) Petrus Magnus de consilio p. m. 652. seq.Kirchen-Regiments-Form vor allen übrigen recommendiren) u) die Mosaische Republique aber fast mit allgemeinem Beyfall übergangen, obgleich GOtt selbst der Urheber davon gewesen, und sie, was die Policey anbetrifft, mit denen klügsten Gesetzen und Gebräuchen versehen. Hiebey ist zu gedencken, daß Joh. Fried. Horn, welcher die gemeine Lehre zu verbessern angefangen / sich nur um den architectonischen Theil der Politic das ist, um die Einrichtung einer gesunden Policey bekümmert, die Lehre aber von Verbesserung derselben, als von dem vornehmsten Theile der Politischen Artzney-Kunst gar nicht berühret, und daß der sonst berühmte Juriste, welcher zu unsern Zeiten diesen Mangel auch ersetzen wollen, zwar viele gute Sachen colligiret, unpartheyischen Leuten aber keine Gnüge gethan / als welche lieber klare Beweiß-Gründe als Aristotelische Macht-Sprüche verlangen, und gewiß davor halten, daß das Politische Hülffs-Mittel des Aristotelis, so heut zu Tage fast überall gültig seyn will: Man müsse die Kranckheiten durch Gebothe, welche das Wiederspiel mit Bedrohung der Straffe anbefehlen, heilen; der Wahrheit w) vid. Hertius Elem. Prud. Civ. Part. 2. in proleg. ex V. Polit. 8.am allermeisten zuwieder sey. w) Alleine wenn nun das Gemüthe eines Menschen solche nüchterne und unzulängliche Lehren eingesogen hat, der einem Fürsten wegen Verbesserung derer verdrießlichen Processe rathen soll, wie will es da möglich seyn, daß wenn er auch alle seine Kunst und Kräffte zusammen nähm, ein ersprießlicher und nützlicher Rathschlag von ihm solte können gegeben werden. Dahero wenn ein geschickter Verbesserer der Justiz, von dem jetzo die Rede ist, alle diese Fehler nicht selbst ausbessert, so weiß ich nicht, wen man ihm hierinne zu lesen vorschlagen solte, sondern man muß vielmehr die wahre Politic unter diejenige Dinge rechnen, welche man auf Academien noch wünschet, die aber bisher noch nicht zu Stande gebracht worden. §. XI. Weil aber die Historie nicht allein das eine Auge der Weisheit ist, sondern auch den Ursprung derer Irrthümer anzeiget, und zugleich zu Verbesserung der falschen Lehren anführet, so ist kein Zweiffel, daß die Erlernung derselben unserm Artzte vortreflich werde zustatten kommen, wenn er obberührten Mangel der Politic ersetzen will. Hiezu hat er nicht sowohl die Historie der Philosophie, sondern vornehmlich die Politische vonnöthen. Unter der Politischen Historie verstehe ich auch die Kirchen-Historie, welche bisanhero aus einem Papistischen Staats-Streich der Politischen entgegen gesetzet, oder zum wenigsten davon ab oder bey dem Lycurgo in Sparta, oder in der Solonischen Republique zu Athen, bald aber bey denen Römern gesuchet, (wie die Papisten ihre u) Petrus Magnus de consilio p. m. 652. seq.Kirchen-Regiments-Form vor allen übrigen recommendiren) u) die Mosaische Republique aber fast mit allgemeinem Beyfall übergangen, obgleich GOtt selbst der Urheber davon gewesen, und sie, was die Policey anbetrifft, mit denen klügsten Gesetzen und Gebräuchen versehen. Hiebey ist zu gedencken, daß Joh. Fried. Horn, welcher die gemeine Lehre zu verbessern angefangen / sich nur um den architectonischen Theil der Politic das ist, um die Einrichtung einer gesunden Policey bekümmert, die Lehre aber von Verbesserung derselben, als von dem vornehmsten Theile der Politischen Artzney-Kunst gar nicht berühret, und daß der sonst berühmte Juriste, welcher zu unsern Zeiten diesen Mangel auch ersetzen wollen, zwar viele gute Sachen colligiret, unpartheyischen Leuten aber keine Gnüge gethan / als welche lieber klare Beweiß-Gründe als Aristotelische Macht-Sprüche verlangen, und gewiß davor halten, daß das Politische Hülffs-Mittel des Aristotelis, so heut zu Tage fast überall gültig seyn will: Man müsse die Kranckheiten durch Gebothe, welche das Wiederspiel mit Bedrohung der Straffe anbefehlen, heilen; der Wahrheit w) vid. Hertius Elem. Prud. Civ. Part. 2. in proleg. ex V. Polit. 8.am allermeisten zuwieder sey. w) Alleine wenn nun das Gemüthe eines Menschen solche nüchterne und unzulängliche Lehren eingesogen hat, der einem Fürsten wegen Verbesserung derer verdrießlichen Processe rathen soll, wie will es da möglich seyn, daß wenn er auch alle seine Kunst und Kräffte zusammen nähm, ein ersprießlicher und nützlicher Rathschlag von ihm solte können gegeben werden. Dahero wenn ein geschickter Verbesserer der Justiz, von dem jetzo die Rede ist, alle diese Fehler nicht selbst ausbessert, so weiß ich nicht, wen man ihm hierinne zu lesen vorschlagen solte, sondern man muß vielmehr die wahre Politic unter diejenige Dinge rechnen, welche man auf Academien noch wünschet, die aber bisher noch nicht zu Stande gebracht worden. §. XI. Weil aber die Historie nicht allein das eine Auge der Weisheit ist, sondern auch den Ursprung derer Irrthümer anzeiget, und zugleich zu Verbesserung der falschen Lehren anführet, so ist kein Zweiffel, daß die Erlernung derselben unserm Artzte vortreflich werde zustatten kommen, wenn er obberührten Mangel der Politic ersetzen will. Hiezu hat er nicht sowohl die Historie der Philosophie, sondern vornehmlich die Politische vonnöthen. 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Horn, welcher die gemeine Lehre zu verbessern angefangen / sich nur um den architectonischen Theil der Politic das ist, um die Einrichtung einer gesunden Policey bekümmert, die Lehre aber von Verbesserung derselben, als von dem vornehmsten Theile der Politischen Artzney-Kunst gar nicht berühret, und daß der sonst berühmte Juriste, welcher zu unsern Zeiten diesen Mangel auch ersetzen wollen, zwar viele gute Sachen colligiret, unpartheyischen Leuten aber keine Gnüge gethan / als welche lieber klare Beweiß-Gründe als Aristotelische Macht-Sprüche verlangen, und gewiß davor halten, daß das Politische Hülffs-Mittel des Aristotelis, so heut zu Tage fast überall gültig seyn will: Man müsse die Kranckheiten durch Gebothe, welche das Wiederspiel mit Bedrohung der Straffe anbefehlen, heilen; der Wahrheit <note place="left">w) vid. Hertius Elem. Prud. Civ. Part. 2. in proleg. ex V. Polit. 8.</note>am allermeisten zuwieder sey. w) Alleine wenn nun das Gemüthe eines Menschen solche nüchterne und unzulängliche Lehren eingesogen hat, der einem Fürsten wegen Verbesserung derer verdrießlichen Processe rathen soll, wie will es da möglich seyn, daß wenn er auch alle seine Kunst und Kräffte zusammen nähm, ein ersprießlicher und nützlicher Rathschlag von ihm solte können gegeben werden. Dahero wenn ein geschickter Verbesserer der Justiz, von dem jetzo die Rede ist, alle diese Fehler nicht selbst ausbessert, so weiß ich nicht, wen man ihm hierinne zu lesen vorschlagen solte, sondern man muß vielmehr die wahre Politic unter diejenige Dinge rechnen, welche man auf Academien noch wünschet, die aber bisher noch nicht zu Stande gebracht worden.</p> <note place="left">7) Nicht weniger die Politische und Kirchen-Historie.</note> <p>§. XI. 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oder bey dem Lycurgo in Sparta, oder in der Solonischen Republique zu Athen, bald aber bey denen Römern gesuchet, (wie die Papisten ihre Kirchen-Regiments-Form vor allen übrigen recommendiren) u) die Mosaische Republique aber fast mit allgemeinem Beyfall übergangen, obgleich GOtt selbst der Urheber davon gewesen, und sie, was die Policey anbetrifft, mit denen klügsten Gesetzen und Gebräuchen versehen. Hiebey ist zu gedencken, daß Joh. Fried. Horn, welcher die gemeine Lehre zu verbessern angefangen / sich nur um den architectonischen Theil der Politic das ist, um die Einrichtung einer gesunden Policey bekümmert, die Lehre aber von Verbesserung derselben, als von dem vornehmsten Theile der Politischen Artzney-Kunst gar nicht berühret, und daß der sonst berühmte Juriste, welcher zu unsern Zeiten diesen Mangel auch ersetzen wollen, zwar viele gute Sachen colligiret, unpartheyischen Leuten aber keine Gnüge gethan / als welche lieber klare Beweiß-Gründe als Aristotelische Macht-Sprüche verlangen, und gewiß davor halten, daß das Politische Hülffs-Mittel des Aristotelis, so heut zu Tage fast überall gültig seyn will: Man müsse die Kranckheiten durch Gebothe, welche das Wiederspiel mit Bedrohung der Straffe anbefehlen, heilen; der Wahrheit am allermeisten zuwieder sey. w) Alleine wenn nun das Gemüthe eines Menschen solche nüchterne und unzulängliche Lehren eingesogen hat, der einem Fürsten wegen Verbesserung derer verdrießlichen Processe rathen soll, wie will es da möglich seyn, daß wenn er auch alle seine Kunst und Kräffte zusammen nähm, ein ersprießlicher und nützlicher Rathschlag von ihm solte können gegeben werden. Dahero wenn ein geschickter Verbesserer der Justiz, von dem jetzo die Rede ist, alle diese Fehler nicht selbst ausbessert, so weiß ich nicht, wen man ihm hierinne zu lesen vorschlagen solte, sondern man muß vielmehr die wahre Politic unter diejenige Dinge rechnen, welche man auf Academien noch wünschet, die aber bisher noch nicht zu Stande gebracht worden.
u) Petrus Magnus de consilio p. m. 652. seq.
w) vid. Hertius Elem. Prud. Civ. Part. 2. in proleg. ex V. Polit. 8. §. XI. Weil aber die Historie nicht allein das eine Auge der Weisheit ist, sondern auch den Ursprung derer Irrthümer anzeiget, und zugleich zu Verbesserung der falschen Lehren anführet, so ist kein Zweiffel, daß die Erlernung derselben unserm Artzte vortreflich werde zustatten kommen, wenn er obberührten Mangel der Politic ersetzen will. Hiezu hat er nicht sowohl die Historie der Philosophie, sondern vornehmlich die Politische vonnöthen. Unter der Politischen Historie verstehe ich auch die Kirchen-Historie, welche bisanhero aus einem Papistischen Staats-Streich der Politischen entgegen gesetzet, oder zum wenigsten davon ab
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/182>, abgerufen am 16.07.2024. |