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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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Fall kurtz vor der Zeit geschehen, ehe Sie des Kindes genesen? TEST. 2. Ja. ARTIC. 7. Ob Anna ihnen nicht geklagt, daß Sie so hefftig aus den Backhause auf den Leib gefallen, davon ihr sehr wehe worden? Resp. TEST. 1. Anna hätte es ihr nicht geklaget, davon gehört hätte Sie. TEST. 2. Anna hätte vor Schrecken nichts gesagt. ART. 8. Ob Anna etliche Tage nach den Fall nicht zu ihnen gesaget, vor den Fall hätte Sie gefühlet, daß Sich etwas in ihrem Leibe gereget, nach den Fall aber nichts mehr? TEST. 1. Nein, Anna hätte zu ihr nichts gesagt. TEST. 2. Anna hätte zu ihr nichts gesagt, indem Sie es vor ihr stets gar verborgen gehalten. ART. 9. Ob Zeugin zu der Annen, als selbe in der Kindes-Noth gearbeitet, in die Kammer kommen sey? TEST. 1. Ja, Anna hätte Sie lassen hohlen. ART. 10. Ob Zeugin der Annen nicht auf den Leib gefühlet? TEST. 1. Ja, Sie hätte es gethan. ART. 11. Ob Sie damaln gefühlet, daß sich die Frucht im Mutter-Leibe gereget? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gefühlet. ART. 12. Ob nicht Zeugin gäntzl. dafür halte, daß das Kind bereits damaln im Mutter-Leibe todt gewesen? TEST. 1. Daß könne Sie nicht wissen, was GOtt gethan, auf der Annen Leibe hätte sie nichts sich darinnen regende gefühlet. ART. 13. Ob Zeuginnen nicht das todtgefundene Kind, welches von der Köchin nochmals ausgegraben worden, abgewaschen, oder doch bey der Abwaschung gewesen? TEST. 1. Abgewaschen gesehen hätte Sie das todte Kind, aber sie wäre nicht bey dessen Abwaschung gewesen, sondern Dorothea die junge Magd und Anna hätten es selbst abgewaschen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen. ART. 14. Ob Zeuginnen an dem todten Kinde einige Verwundung verspühret? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gesehen. TEST. 2. Sie hätte nichts gesehen. ART. 15. Ob Zeuginnen gewiß sagen können, daß zur Zeit der Abwaschung keine Verwundung an den todten Kinde zu sehen gewesen? TEST. 1. Sie hätte nichts daran gesehen, Sie könte es nicht sagen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen und so gerieben, daß die Haut sich gantz abgerieben von dem laulichten Wasser, aber nicht die geringste Verwundung gesehen. ART. 16. Ob Zeuginnen nicht wissend, wer die Wunden, so hernach bey der Besichtigung gefunden worden, in das todte Cörperlein gemacht. TEST. 1. Daß wisse sie nicht. TEST. 2. Das wisse Sie nicht, von der Köchin aber hätte Sie vernommen, daß Sie es wohl könte gestochen haben mit dem Brat-Spiese, indem sich dieselbe öffters auf den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen, beruffen, daß man es an solchen sehen könte, als hätte Sie selben Lappen damals sehr löcherich befunden, zur selben Zeit aber der Sachen so weit nicht nachgesonnen, nunmehro aber wäre der Lappen gantz vermodert.

2. D. Schreyers deduction.

§. XXVII. Herrn D. Schreyers deduction, daß die untersinckende Lunge im Wasser Anzeigungen geben, daß ein Kind oder Thier ausser Mutter-Leibe nicht gelebet habe, ist Vol. 2. fol. 129. seq. befindlich.

Fall kurtz vor der Zeit geschehen, ehe Sie des Kindes genesen? TEST. 2. Ja. ARTIC. 7. Ob Anna ihnen nicht geklagt, daß Sie so hefftig aus den Backhause auf den Leib gefallen, davon ihr sehr wehe worden? Resp. TEST. 1. Anna hätte es ihr nicht geklaget, davon gehört hätte Sie. TEST. 2. Anna hätte vor Schrecken nichts gesagt. ART. 8. Ob Anna etliche Tage nach den Fall nicht zu ihnen gesaget, vor den Fall hätte Sie gefühlet, daß Sich etwas in ihrem Leibe gereget, nach den Fall aber nichts mehr? TEST. 1. Nein, Anna hätte zu ihr nichts gesagt. TEST. 2. Anna hätte zu ihr nichts gesagt, indem Sie es vor ihr stets gar verborgen gehalten. ART. 9. Ob Zeugin zu der Annen, als selbe in der Kindes-Noth gearbeitet, in die Kammer kommen sey? TEST. 1. Ja, Anna hätte Sie lassen hohlen. ART. 10. Ob Zeugin der Annen nicht auf den Leib gefühlet? TEST. 1. Ja, Sie hätte es gethan. ART. 11. Ob Sie damaln gefühlet, daß sich die Frucht im Mutter-Leibe gereget? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gefühlet. ART. 12. Ob nicht Zeugin gäntzl. dafür halte, daß das Kind bereits damaln im Mutter-Leibe todt gewesen? TEST. 1. Daß könne Sie nicht wissen, was GOtt gethan, auf der Annen Leibe hätte sie nichts sich darinnen regende gefühlet. ART. 13. Ob Zeuginnen nicht das todtgefundene Kind, welches von der Köchin nochmals ausgegraben worden, abgewaschen, oder doch bey der Abwaschung gewesen? TEST. 1. Abgewaschen gesehen hätte Sie das todte Kind, aber sie wäre nicht bey dessen Abwaschung gewesen, sondern Dorothea die junge Magd und Anna hätten es selbst abgewaschen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen. ART. 14. Ob Zeuginnen an dem todten Kinde einige Verwundung verspühret? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gesehen. TEST. 2. Sie hätte nichts gesehen. ART. 15. Ob Zeuginnen gewiß sagen können, daß zur Zeit der Abwaschung keine Verwundung an den todten Kinde zu sehen gewesen? TEST. 1. Sie hätte nichts daran gesehen, Sie könte es nicht sagen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen und so gerieben, daß die Haut sich gantz abgerieben von dem laulichten Wasser, aber nicht die geringste Verwundung gesehen. ART. 16. Ob Zeuginnen nicht wissend, wer die Wunden, so hernach bey der Besichtigung gefunden worden, in das todte Cörperlein gemacht. TEST. 1. Daß wisse sie nicht. TEST. 2. Das wisse Sie nicht, von der Köchin aber hätte Sie vernommen, daß Sie es wohl könte gestochen haben mit dem Brat-Spiese, indem sich dieselbe öffters auf den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen, beruffen, daß man es an solchen sehen könte, als hätte Sie selben Lappen damals sehr löcherich befunden, zur selben Zeit aber der Sachen so weit nicht nachgesonnen, nunmehro aber wäre der Lappen gantz vermodert.

2. D. Schreyers deduction.

§. XXVII. Herrn D. Schreyers deduction, daß die untersinckende Lunge im Wasser Anzeigungen geben, daß ein Kind oder Thier ausser Mutter-Leibe nicht gelebet habe, ist Vol. 2. fol. 129. seq. befindlich.

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[74/0090] Fall kurtz vor der Zeit geschehen, ehe Sie des Kindes genesen? TEST. 2. Ja. ARTIC. 7. Ob Anna ihnen nicht geklagt, daß Sie so hefftig aus den Backhause auf den Leib gefallen, davon ihr sehr wehe worden? Resp. TEST. 1. Anna hätte es ihr nicht geklaget, davon gehört hätte Sie. TEST. 2. Anna hätte vor Schrecken nichts gesagt. ART. 8. Ob Anna etliche Tage nach den Fall nicht zu ihnen gesaget, vor den Fall hätte Sie gefühlet, daß Sich etwas in ihrem Leibe gereget, nach den Fall aber nichts mehr? TEST. 1. Nein, Anna hätte zu ihr nichts gesagt. TEST. 2. Anna hätte zu ihr nichts gesagt, indem Sie es vor ihr stets gar verborgen gehalten. ART. 9. Ob Zeugin zu der Annen, als selbe in der Kindes-Noth gearbeitet, in die Kammer kommen sey? TEST. 1. Ja, Anna hätte Sie lassen hohlen. ART. 10. Ob Zeugin der Annen nicht auf den Leib gefühlet? TEST. 1. Ja, Sie hätte es gethan. ART. 11. Ob Sie damaln gefühlet, daß sich die Frucht im Mutter-Leibe gereget? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gefühlet. ART. 12. Ob nicht Zeugin gäntzl. dafür halte, daß das Kind bereits damaln im Mutter-Leibe todt gewesen? TEST. 1. Daß könne Sie nicht wissen, was GOtt gethan, auf der Annen Leibe hätte sie nichts sich darinnen regende gefühlet. ART. 13. Ob Zeuginnen nicht das todtgefundene Kind, welches von der Köchin nochmals ausgegraben worden, abgewaschen, oder doch bey der Abwaschung gewesen? TEST. 1. Abgewaschen gesehen hätte Sie das todte Kind, aber sie wäre nicht bey dessen Abwaschung gewesen, sondern Dorothea die junge Magd und Anna hätten es selbst abgewaschen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen. ART. 14. Ob Zeuginnen an dem todten Kinde einige Verwundung verspühret? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gesehen. TEST. 2. Sie hätte nichts gesehen. ART. 15. Ob Zeuginnen gewiß sagen können, daß zur Zeit der Abwaschung keine Verwundung an den todten Kinde zu sehen gewesen? TEST. 1. Sie hätte nichts daran gesehen, Sie könte es nicht sagen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen und so gerieben, daß die Haut sich gantz abgerieben von dem laulichten Wasser, aber nicht die geringste Verwundung gesehen. ART. 16. Ob Zeuginnen nicht wissend, wer die Wunden, so hernach bey der Besichtigung gefunden worden, in das todte Cörperlein gemacht. TEST. 1. Daß wisse sie nicht. TEST. 2. Das wisse Sie nicht, von der Köchin aber hätte Sie vernommen, daß Sie es wohl könte gestochen haben mit dem Brat-Spiese, indem sich dieselbe öffters auf den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen, beruffen, daß man es an solchen sehen könte, als hätte Sie selben Lappen damals sehr löcherich befunden, zur selben Zeit aber der Sachen so weit nicht nachgesonnen, nunmehro aber wäre der Lappen gantz vermodert. §. XXVII. Herrn D. Schreyers deduction, daß die untersinckende Lunge im Wasser Anzeigungen geben, daß ein Kind oder Thier ausser Mutter-Leibe nicht gelebet habe, ist Vol. 2. fol. 129. seq. befindlich.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/90>, abgerufen am 23.11.2024.