Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

Bild:
<< vorherige Seite

Fall kurtz vor der Zeit geschehen, ehe Sie des Kindes genesen? TEST. 2. Ja. ARTIC. 7. Ob Anna ihnen nicht geklagt, daß Sie so hefftig aus den Backhause auf den Leib gefallen, davon ihr sehr wehe worden? Resp. TEST. 1. Anna hätte es ihr nicht geklaget, davon gehört hätte Sie. TEST. 2. Anna hätte vor Schrecken nichts gesagt. ART. 8. Ob Anna etliche Tage nach den Fall nicht zu ihnen gesaget, vor den Fall hätte Sie gefühlet, daß Sich etwas in ihrem Leibe gereget, nach den Fall aber nichts mehr? TEST. 1. Nein, Anna hätte zu ihr nichts gesagt. TEST. 2. Anna hätte zu ihr nichts gesagt, indem Sie es vor ihr stets gar verborgen gehalten. ART. 9. Ob Zeugin zu der Annen, als selbe in der Kindes-Noth gearbeitet, in die Kammer kommen sey? TEST. 1. Ja, Anna hätte Sie lassen hohlen. ART. 10. Ob Zeugin der Annen nicht auf den Leib gefühlet? TEST. 1. Ja, Sie hätte es gethan. ART. 11. Ob Sie damaln gefühlet, daß sich die Frucht im Mutter-Leibe gereget? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gefühlet. ART. 12. Ob nicht Zeugin gäntzl. dafür halte, daß das Kind bereits damaln im Mutter-Leibe todt gewesen? TEST. 1. Daß könne Sie nicht wissen, was GOtt gethan, auf der Annen Leibe hätte sie nichts sich darinnen regende gefühlet. ART. 13. Ob Zeuginnen nicht das todtgefundene Kind, welches von der Köchin nochmals ausgegraben worden, abgewaschen, oder doch bey der Abwaschung gewesen? TEST. 1. Abgewaschen gesehen hätte Sie das todte Kind, aber sie wäre nicht bey dessen Abwaschung gewesen, sondern Dorothea die junge Magd und Anna hätten es selbst abgewaschen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen. ART. 14. Ob Zeuginnen an dem todten Kinde einige Verwundung verspühret? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gesehen. TEST. 2. Sie hätte nichts gesehen. ART. 15. Ob Zeuginnen gewiß sagen können, daß zur Zeit der Abwaschung keine Verwundung an den todten Kinde zu sehen gewesen? TEST. 1. Sie hätte nichts daran gesehen, Sie könte es nicht sagen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen und so gerieben, daß die Haut sich gantz abgerieben von dem laulichten Wasser, aber nicht die geringste Verwundung gesehen. ART. 16. Ob Zeuginnen nicht wissend, wer die Wunden, so hernach bey der Besichtigung gefunden worden, in das todte Cörperlein gemacht. TEST. 1. Daß wisse sie nicht. TEST. 2. Das wisse Sie nicht, von der Köchin aber hätte Sie vernommen, daß Sie es wohl könte gestochen haben mit dem Brat-Spiese, indem sich dieselbe öffters auf den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen, beruffen, daß man es an solchen sehen könte, als hätte Sie selben Lappen damals sehr löcherich befunden, zur selben Zeit aber der Sachen so weit nicht nachgesonnen, nunmehro aber wäre der Lappen gantz vermodert.

2. D. Schreyers deduction.

§. XXVII. Herrn D. Schreyers deduction, daß die untersinckende Lunge im Wasser Anzeigungen geben, daß ein Kind oder Thier ausser Mutter-Leibe nicht gelebet habe, ist Vol. 2. fol. 129. seq. befindlich.

Fall kurtz vor der Zeit geschehen, ehe Sie des Kindes genesen? TEST. 2. Ja. ARTIC. 7. Ob Anna ihnen nicht geklagt, daß Sie so hefftig aus den Backhause auf den Leib gefallen, davon ihr sehr wehe worden? Resp. TEST. 1. Anna hätte es ihr nicht geklaget, davon gehört hätte Sie. TEST. 2. Anna hätte vor Schrecken nichts gesagt. ART. 8. Ob Anna etliche Tage nach den Fall nicht zu ihnen gesaget, vor den Fall hätte Sie gefühlet, daß Sich etwas in ihrem Leibe gereget, nach den Fall aber nichts mehr? TEST. 1. Nein, Anna hätte zu ihr nichts gesagt. TEST. 2. Anna hätte zu ihr nichts gesagt, indem Sie es vor ihr stets gar verborgen gehalten. ART. 9. Ob Zeugin zu der Annen, als selbe in der Kindes-Noth gearbeitet, in die Kammer kommen sey? TEST. 1. Ja, Anna hätte Sie lassen hohlen. ART. 10. Ob Zeugin der Annen nicht auf den Leib gefühlet? TEST. 1. Ja, Sie hätte es gethan. ART. 11. Ob Sie damaln gefühlet, daß sich die Frucht im Mutter-Leibe gereget? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gefühlet. ART. 12. Ob nicht Zeugin gäntzl. dafür halte, daß das Kind bereits damaln im Mutter-Leibe todt gewesen? TEST. 1. Daß könne Sie nicht wissen, was GOtt gethan, auf der Annen Leibe hätte sie nichts sich darinnen regende gefühlet. ART. 13. Ob Zeuginnen nicht das todtgefundene Kind, welches von der Köchin nochmals ausgegraben worden, abgewaschen, oder doch bey der Abwaschung gewesen? TEST. 1. Abgewaschen gesehen hätte Sie das todte Kind, aber sie wäre nicht bey dessen Abwaschung gewesen, sondern Dorothea die junge Magd und Anna hätten es selbst abgewaschen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen. ART. 14. Ob Zeuginnen an dem todten Kinde einige Verwundung verspühret? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gesehen. TEST. 2. Sie hätte nichts gesehen. ART. 15. Ob Zeuginnen gewiß sagen können, daß zur Zeit der Abwaschung keine Verwundung an den todten Kinde zu sehen gewesen? TEST. 1. Sie hätte nichts daran gesehen, Sie könte es nicht sagen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen und so gerieben, daß die Haut sich gantz abgerieben von dem laulichten Wasser, aber nicht die geringste Verwundung gesehen. ART. 16. Ob Zeuginnen nicht wissend, wer die Wunden, so hernach bey der Besichtigung gefunden worden, in das todte Cörperlein gemacht. TEST. 1. Daß wisse sie nicht. TEST. 2. Das wisse Sie nicht, von der Köchin aber hätte Sie vernommen, daß Sie es wohl könte gestochen haben mit dem Brat-Spiese, indem sich dieselbe öffters auf den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen, beruffen, daß man es an solchen sehen könte, als hätte Sie selben Lappen damals sehr löcherich befunden, zur selben Zeit aber der Sachen so weit nicht nachgesonnen, nunmehro aber wäre der Lappen gantz vermodert.

2. D. Schreyers deduction.

§. XXVII. Herrn D. Schreyers deduction, daß die untersinckende Lunge im Wasser Anzeigungen geben, daß ein Kind oder Thier ausser Mutter-Leibe nicht gelebet habe, ist Vol. 2. fol. 129. seq. befindlich.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0090" n="74"/>
Fall kurtz vor der Zeit geschehen, ehe Sie des                      Kindes genesen? TEST. 2. Ja. ARTIC. 7. Ob Anna ihnen nicht geklagt, daß Sie so                      hefftig aus den Backhause auf den Leib gefallen, davon ihr sehr wehe worden?                      Resp. TEST. 1. Anna hätte es ihr nicht geklaget, davon gehört hätte Sie. TEST.                      2. Anna hätte vor Schrecken nichts gesagt. ART. 8. Ob Anna etliche Tage nach den                      Fall nicht zu ihnen gesaget, vor den Fall hätte Sie gefühlet, daß Sich etwas in                      ihrem Leibe gereget, nach den Fall aber nichts mehr? TEST. 1. Nein, Anna hätte                      zu ihr nichts gesagt. TEST. 2. Anna hätte zu ihr nichts gesagt, indem Sie es vor                      ihr stets gar verborgen gehalten. ART. 9. Ob Zeugin zu der Annen, als selbe in                      der Kindes-Noth gearbeitet, in die Kammer kommen sey? TEST. 1. Ja, Anna hätte                      Sie lassen hohlen. ART. 10. Ob Zeugin der Annen nicht auf den Leib gefühlet?                      TEST. 1. Ja, Sie hätte es gethan. ART. 11. Ob Sie damaln gefühlet, daß sich die                      Frucht im Mutter-Leibe gereget? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gefühlet. ART.                      12. Ob nicht Zeugin gäntzl. dafür halte, daß das Kind bereits damaln im                      Mutter-Leibe todt gewesen? TEST. 1. Daß könne Sie nicht wissen, was GOtt gethan,                      auf der Annen Leibe hätte sie nichts sich darinnen regende gefühlet. ART. 13. Ob                      Zeuginnen nicht das todtgefundene Kind, welches von der Köchin nochmals                      ausgegraben worden, abgewaschen, oder doch bey der Abwaschung gewesen? TEST. 1.                      Abgewaschen gesehen hätte Sie das todte Kind, aber sie wäre nicht bey dessen                      Abwaschung gewesen, sondern Dorothea die junge Magd und Anna hätten es selbst                      abgewaschen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen. ART. 14. Ob Zeuginnen an dem                      todten Kinde einige Verwundung verspühret? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts                      gesehen. TEST. 2. Sie hätte nichts gesehen. ART. 15. Ob Zeuginnen gewiß sagen                      können, daß zur Zeit der Abwaschung keine Verwundung an den todten Kinde zu                      sehen gewesen? TEST. 1. Sie hätte nichts daran gesehen, Sie könte es nicht                      sagen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen und so gerieben, daß die Haut sich                      gantz abgerieben von dem laulichten Wasser, aber nicht die geringste Verwundung                      gesehen. ART. 16. Ob Zeuginnen nicht wissend, wer die Wunden, so hernach bey der                      Besichtigung gefunden worden, in das todte Cörperlein gemacht. TEST. 1. Daß                      wisse sie nicht. TEST. 2. Das wisse Sie nicht, von der Köchin aber hätte Sie                      vernommen, daß Sie es wohl könte gestochen haben mit dem Brat-Spiese, indem sich                      dieselbe öffters auf den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen,                      beruffen, daß man es an solchen sehen könte, als hätte Sie selben Lappen damals                      sehr löcherich befunden, zur selben Zeit aber der Sachen so weit nicht                      nachgesonnen, nunmehro aber wäre der Lappen gantz vermodert.</p>
        <note place="left"><hi rendition="#i">2. D.</hi> Schreyers <hi rendition="#i">deduction.</hi></note>
        <p>§. XXVII. Herrn D. Schreyers deduction, daß die untersinckende Lunge im Wasser                      Anzeigungen geben, daß ein Kind oder Thier ausser Mutter-Leibe nicht gelebet                      habe, ist Vol. 2. fol. 129. seq. befindlich.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[74/0090] Fall kurtz vor der Zeit geschehen, ehe Sie des Kindes genesen? TEST. 2. Ja. ARTIC. 7. Ob Anna ihnen nicht geklagt, daß Sie so hefftig aus den Backhause auf den Leib gefallen, davon ihr sehr wehe worden? Resp. TEST. 1. Anna hätte es ihr nicht geklaget, davon gehört hätte Sie. TEST. 2. Anna hätte vor Schrecken nichts gesagt. ART. 8. Ob Anna etliche Tage nach den Fall nicht zu ihnen gesaget, vor den Fall hätte Sie gefühlet, daß Sich etwas in ihrem Leibe gereget, nach den Fall aber nichts mehr? TEST. 1. Nein, Anna hätte zu ihr nichts gesagt. TEST. 2. Anna hätte zu ihr nichts gesagt, indem Sie es vor ihr stets gar verborgen gehalten. ART. 9. Ob Zeugin zu der Annen, als selbe in der Kindes-Noth gearbeitet, in die Kammer kommen sey? TEST. 1. Ja, Anna hätte Sie lassen hohlen. ART. 10. Ob Zeugin der Annen nicht auf den Leib gefühlet? TEST. 1. Ja, Sie hätte es gethan. ART. 11. Ob Sie damaln gefühlet, daß sich die Frucht im Mutter-Leibe gereget? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gefühlet. ART. 12. Ob nicht Zeugin gäntzl. dafür halte, daß das Kind bereits damaln im Mutter-Leibe todt gewesen? TEST. 1. Daß könne Sie nicht wissen, was GOtt gethan, auf der Annen Leibe hätte sie nichts sich darinnen regende gefühlet. ART. 13. Ob Zeuginnen nicht das todtgefundene Kind, welches von der Köchin nochmals ausgegraben worden, abgewaschen, oder doch bey der Abwaschung gewesen? TEST. 1. Abgewaschen gesehen hätte Sie das todte Kind, aber sie wäre nicht bey dessen Abwaschung gewesen, sondern Dorothea die junge Magd und Anna hätten es selbst abgewaschen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen. ART. 14. Ob Zeuginnen an dem todten Kinde einige Verwundung verspühret? TEST. 1. Nein, Sie hätte nichts gesehen. TEST. 2. Sie hätte nichts gesehen. ART. 15. Ob Zeuginnen gewiß sagen können, daß zur Zeit der Abwaschung keine Verwundung an den todten Kinde zu sehen gewesen? TEST. 1. Sie hätte nichts daran gesehen, Sie könte es nicht sagen. TEST. 2. Sie hätte es abgewaschen und so gerieben, daß die Haut sich gantz abgerieben von dem laulichten Wasser, aber nicht die geringste Verwundung gesehen. ART. 16. Ob Zeuginnen nicht wissend, wer die Wunden, so hernach bey der Besichtigung gefunden worden, in das todte Cörperlein gemacht. TEST. 1. Daß wisse sie nicht. TEST. 2. Das wisse Sie nicht, von der Köchin aber hätte Sie vernommen, daß Sie es wohl könte gestochen haben mit dem Brat-Spiese, indem sich dieselbe öffters auf den Lappen, darein gedachtes Cörperlein gewickelt gewesen, beruffen, daß man es an solchen sehen könte, als hätte Sie selben Lappen damals sehr löcherich befunden, zur selben Zeit aber der Sachen so weit nicht nachgesonnen, nunmehro aber wäre der Lappen gantz vermodert. §. XXVII. Herrn D. Schreyers deduction, daß die untersinckende Lunge im Wasser Anzeigungen geben, daß ein Kind oder Thier ausser Mutter-Leibe nicht gelebet habe, ist Vol. 2. fol. 129. seq. befindlich.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/90
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/90>, abgerufen am 25.04.2024.