Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.quaest. 1. unter andern gemeldet worden, daß auch sponsalia de praesenti propter ortas inimicitias capitales geschieden werden möchten. Wenn nun dieses richtig, würde zu untersuchen seyn, was doch eigentlich die Ursache sey, daß man bey uns dergleichen Feindschafft nicht auch für eine gnungsame Ursache halte, die Ehe zu scheiden? Ob es nicht hauptsächlich deßwegen geschehe, daß die Ehe durch die Priesterliche Trauung was Sacramentisches worden? etc. 2. Weisen es die antecedentia & consequentia, daß die in dem responso ad quaest. 1. in fine befindliche und mit andern Litern gedruckte Parenthesis mit denenselben nicht wohl connectire. Wie dann auch besagte Parenthesis in das von mir verfertigte Responsum bey der Revision von einer andern Hand war darzu geschrieben worden; wannenhero ich auch dieses dem Leser überlasse zu beurtheilen, ob nicht in dieser Parenthesi noch viele reliquiae arcanorum juris Canonici verborgen, sonderlich aber unter was für einem praetext die sponsalia quaestionis dafür ausgegeben werden mögen, daß sie in GOttes Nahmen (warhafftig) angefangen worden, da doch die species facti gantz ein anders bezeuget. Register der Händel I. Handel. Defension einer Frauens-Person, die wegen Kinder-Mords verdächtig war. HUmmarisches Geschrey wegen des Kinder-Mords. §. l. p. 1. Praeliminar Bedencken und Uberlegung des Defensoris. §. II. p. 2. Auf was Weise derselbe die indicia in Actis zu sehen bekommen. §. III. p. 3. Starcke indicia wieder die Inquisitinnen. §. IV. p. 4. Fernere Uberlegung und resolution des Defensoris. §. V. p. 14. Nachricht von dem, was mit des todten Kindes Lunge probiret worden, und was daraus zu praesumiren. §. VI. p. 16. Praeliminar Verhör der beyden Inquisitinnen von dem Defensore vorgenommen, und derselben Nutzen. §. VII. p. 17. Fortsetzung des Processes, und was dabey merckwürdig von 15. Octobris 1681. biß zu dessen Ende. §. IIX. p. 20. Neuer und die Sache in etwas alterirender Incident-Punct, wegen allzuzeitiger Suchung eines andern Collegii zu Sprechung der Urtheile. §. IX. p. 25. Neuer Umstand wegen angegebener Intimidirung und Corrumpirung der Zeugen. §. X. p. 38. Erstes Urtheil in dieser Sache Mense Novembr. 1681. §. XI. quaest. 1. unter andern gemeldet worden, daß auch sponsalia de praesenti propter ortas inimicitias capitales geschieden werden möchten. Wenn nun dieses richtig, würde zu untersuchen seyn, was doch eigentlich die Ursache sey, daß man bey uns dergleichen Feindschafft nicht auch für eine gnungsame Ursache halte, die Ehe zu scheiden? Ob es nicht hauptsächlich deßwegen geschehe, daß die Ehe durch die Priesterliche Trauung was Sacramentisches worden? etc. 2. Weisen es die antecedentia & consequentia, daß die in dem responso ad quaest. 1. in fine befindliche und mit andern Litern gedruckte Parenthesis mit denenselben nicht wohl connectire. Wie dann auch besagte Parenthesis in das von mir verfertigte Responsum bey der Revision von einer andern Hand war darzu geschrieben worden; wannenhero ich auch dieses dem Leser überlasse zu beurtheilen, ob nicht in dieser Parenthesi noch viele reliquiae arcanorum juris Canonici verborgen, sonderlich aber unter was für einem praetext die sponsalia quaestionis dafür ausgegeben werden mögen, daß sie in GOttes Nahmen (warhafftig) angefangen worden, da doch die species facti gantz ein anders bezeuget. Register der Händel I. Handel. Defension einer Frauens-Person, die wegen Kinder-Mords verdächtig war. HUmmarisches Geschrey wegen des Kinder-Mords. §. l. p. 1. Praeliminar Bedencken und Uberlegung des Defensoris. §. II. p. 2. Auf was Weise derselbe die indicia in Actis zu sehen bekommen. §. III. p. 3. Starcke indicia wieder die Inquisitinnen. §. IV. p. 4. Fernere Uberlegung und resolution des Defensoris. §. V. p. 14. Nachricht von dem, was mit des todten Kindes Lunge probiret worden, und was daraus zu praesumiren. §. VI. p. 16. Praeliminar Verhör der beyden Inquisitinnen von dem Defensore vorgenommen, und derselben Nutzen. §. VII. p. 17. Fortsetzung des Processes, und was dabey merckwürdig von 15. Octobris 1681. biß zu dessen Ende. §. IIX. p. 20. Neuer und die Sache in etwas alterirender Incident-Punct, wegen allzuzeitiger Suchung eines andern Collegii zu Sprechung der Urtheile. §. IX. p. 25. Neuer Umstand wegen angegebener Intimidirung und Corrumpirung der Zeugen. §. X. p. 38. Erstes Urtheil in dieser Sache Mense Novembr. 1681. §. XI. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0383" n="367"/> quaest. 1. unter andern gemeldet worden, daß auch sponsalia de praesenti propter ortas inimicitias capitales geschieden werden möchten. Wenn nun dieses richtig, würde zu untersuchen seyn, was doch eigentlich die Ursache sey, daß man bey uns dergleichen Feindschafft nicht auch für eine gnungsame Ursache halte, die Ehe zu scheiden? Ob es nicht hauptsächlich deßwegen geschehe, daß die Ehe durch die Priesterliche Trauung was Sacramentisches worden? etc. 2. Weisen es die antecedentia & consequentia, daß die in dem responso ad quaest. 1. in fine befindliche und mit andern Litern gedruckte Parenthesis mit denenselben nicht wohl connectire. Wie dann auch besagte Parenthesis in das von mir verfertigte Responsum bey der Revision von einer andern Hand war darzu geschrieben worden; wannenhero ich auch dieses dem Leser überlasse zu beurtheilen, ob nicht in dieser Parenthesi noch viele reliquiae arcanorum juris Canonici verborgen, sonderlich aber unter was für einem praetext die sponsalia quaestionis dafür ausgegeben werden mögen, daß sie in GOttes Nahmen (warhafftig) angefangen worden, da doch die species facti gantz ein anders bezeuget.</p> </div> <div> <head>Register der Händel</head><lb/> </div> <div> <head>I. Handel. Defension einer Frauens-Person, die wegen Kinder-Mords verdächtig war.</head><lb/> <p>HUmmarisches Geschrey wegen des Kinder-Mords. §. l. p. 1. Praeliminar Bedencken und Uberlegung des Defensoris. §. II. p. 2. Auf was Weise derselbe die indicia in Actis zu sehen bekommen. §. III. p. 3. Starcke indicia wieder die Inquisitinnen. §. IV. p. 4. Fernere Uberlegung und resolution des Defensoris. §. V. p. 14. Nachricht von dem, was mit des todten Kindes Lunge probiret worden, und was daraus zu praesumiren. §. VI. p. 16. Praeliminar Verhör der beyden Inquisitinnen von dem Defensore vorgenommen, und derselben Nutzen. §. VII. p. 17. Fortsetzung des Processes, und was dabey merckwürdig von 15. Octobris 1681. biß zu dessen Ende. §. IIX. p. 20. Neuer und die Sache in etwas alterirender Incident-Punct, wegen allzuzeitiger Suchung eines andern Collegii zu Sprechung der Urtheile. §. IX. p. 25. Neuer Umstand wegen angegebener Intimidirung und Corrumpirung der Zeugen. §. X. p. 38. Erstes Urtheil in dieser Sache Mense Novembr. 1681. §. XI. </p> </div> </body> </text> </TEI> [367/0383]
quaest. 1. unter andern gemeldet worden, daß auch sponsalia de praesenti propter ortas inimicitias capitales geschieden werden möchten. Wenn nun dieses richtig, würde zu untersuchen seyn, was doch eigentlich die Ursache sey, daß man bey uns dergleichen Feindschafft nicht auch für eine gnungsame Ursache halte, die Ehe zu scheiden? Ob es nicht hauptsächlich deßwegen geschehe, daß die Ehe durch die Priesterliche Trauung was Sacramentisches worden? etc. 2. Weisen es die antecedentia & consequentia, daß die in dem responso ad quaest. 1. in fine befindliche und mit andern Litern gedruckte Parenthesis mit denenselben nicht wohl connectire. Wie dann auch besagte Parenthesis in das von mir verfertigte Responsum bey der Revision von einer andern Hand war darzu geschrieben worden; wannenhero ich auch dieses dem Leser überlasse zu beurtheilen, ob nicht in dieser Parenthesi noch viele reliquiae arcanorum juris Canonici verborgen, sonderlich aber unter was für einem praetext die sponsalia quaestionis dafür ausgegeben werden mögen, daß sie in GOttes Nahmen (warhafftig) angefangen worden, da doch die species facti gantz ein anders bezeuget.
Register der Händel
I. Handel. Defension einer Frauens-Person, die wegen Kinder-Mords verdächtig war.
HUmmarisches Geschrey wegen des Kinder-Mords. §. l. p. 1. Praeliminar Bedencken und Uberlegung des Defensoris. §. II. p. 2. Auf was Weise derselbe die indicia in Actis zu sehen bekommen. §. III. p. 3. Starcke indicia wieder die Inquisitinnen. §. IV. p. 4. Fernere Uberlegung und resolution des Defensoris. §. V. p. 14. Nachricht von dem, was mit des todten Kindes Lunge probiret worden, und was daraus zu praesumiren. §. VI. p. 16. Praeliminar Verhör der beyden Inquisitinnen von dem Defensore vorgenommen, und derselben Nutzen. §. VII. p. 17. Fortsetzung des Processes, und was dabey merckwürdig von 15. Octobris 1681. biß zu dessen Ende. §. IIX. p. 20. Neuer und die Sache in etwas alterirender Incident-Punct, wegen allzuzeitiger Suchung eines andern Collegii zu Sprechung der Urtheile. §. IX. p. 25. Neuer Umstand wegen angegebener Intimidirung und Corrumpirung der Zeugen. §. X. p. 38. Erstes Urtheil in dieser Sache Mense Novembr. 1681. §. XI.
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/383>, abgerufen am 23.07.2024. |