Thomé de Gamond, Louis-Joseph-Aimé: Leben Davids, ersten Malers Napoleons. Übers. v. E. S. Leipzig u. a., 1827.Leben und Marats erhalten ihre Stelle in dem Si-tzungssaal der Volksrepräsentanten." "Art. IV. Sie sollen unter Davids Lei- "Art. V. Der Nationalschatz soll zur Dis- "Art. VI. Von jedem Kupferstich sollen "Art. VII. Wenn 3000 Exemplare abge- "Art. VIII. Die Gemälde dürfen, sobald Wenn Robespierre gegen Marat Schonung Leben und Marats erhalten ihre Stelle in dem Si-tzungsſaal der Volksrepraͤſentanten.“ „Art. IV. Sie ſollen unter Davids Lei- „Art. V. Der Nationalſchatz ſoll zur Dis- „Art. VI. Von jedem Kupferſtich ſollen „Art. VII. Wenn 3000 Exemplare abge- „Art. VIII. Die Gemaͤlde duͤrfen, ſobald Wenn Robespierre gegen Marat Schonung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0092" n="78"/><fw place="top" type="header">Leben</fw><lb/> und <hi rendition="#g">Marats</hi> erhalten ihre Stelle in dem Si-<lb/> tzungsſaal der Volksrepraͤſentanten.“</p><lb/> <p>„Art. <hi rendition="#aq">IV.</hi> Sie ſollen unter Davids Lei-<lb/> tung von einem durch ihn zu erwaͤhlenden Kuͤnſt-<lb/> ler in Kupfer geſtochen werden.“</p><lb/> <p>„Art. <hi rendition="#aq">V.</hi> Der Nationalſchatz ſoll zur Dis-<lb/> poſition des Miniſters des Jnnern eine ſich bis<lb/> auf 24000 Livres belaufende Summe zur De-<lb/> ckung der Stecher- und Druckkoſten ſtellen.“</p><lb/> <p>„Art. <hi rendition="#aq">VI.</hi> Von jedem Kupferſtich ſollen<lb/> tauſend Exemplare an die Volksrepraͤſentanten<lb/> und die Departements vertheilt werden; der Ue-<lb/> berſchuß wird in dem Archiv niedergelegt.“</p><lb/> <p>„Art. <hi rendition="#aq">VII.</hi> Wenn 3000 Exemplare abge-<lb/> zogen worden, ſind die Platten ein Eigenthum<lb/> Davids.“</p><lb/> <p>„Art. <hi rendition="#aq">VIII.</hi> Die Gemaͤlde duͤrfen, ſobald<lb/> ſie einmal in dem Sitzungsſaal des Convents<lb/> aufgeſtellt ſind, unter keinem Vorwande von den<lb/> nachfolgenden Geſetzgebern herausgenommen wer-<lb/> den.“</p><lb/> <p>Wenn Robespierre gegen Marat Schonung<lb/> bewies, wenn es ſelbſt den Anſchein hatte, als<lb/> billige er deſſen Rede und Schrift, ſo geſchah<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [78/0092]
Leben
und Marats erhalten ihre Stelle in dem Si-
tzungsſaal der Volksrepraͤſentanten.“
„Art. IV. Sie ſollen unter Davids Lei-
tung von einem durch ihn zu erwaͤhlenden Kuͤnſt-
ler in Kupfer geſtochen werden.“
„Art. V. Der Nationalſchatz ſoll zur Dis-
poſition des Miniſters des Jnnern eine ſich bis
auf 24000 Livres belaufende Summe zur De-
ckung der Stecher- und Druckkoſten ſtellen.“
„Art. VI. Von jedem Kupferſtich ſollen
tauſend Exemplare an die Volksrepraͤſentanten
und die Departements vertheilt werden; der Ue-
berſchuß wird in dem Archiv niedergelegt.“
„Art. VII. Wenn 3000 Exemplare abge-
zogen worden, ſind die Platten ein Eigenthum
Davids.“
„Art. VIII. Die Gemaͤlde duͤrfen, ſobald
ſie einmal in dem Sitzungsſaal des Convents
aufgeſtellt ſind, unter keinem Vorwande von den
nachfolgenden Geſetzgebern herausgenommen wer-
den.“
Wenn Robespierre gegen Marat Schonung
bewies, wenn es ſelbſt den Anſchein hatte, als
billige er deſſen Rede und Schrift, ſo geſchah
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |