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Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815.

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die Frucht nicht ihre sämmtlichen Bestellungsko-
sten zugleich mit einer angemessenen Bodenrente
bezahlt; jedoch kann letztere von einem Vorbe-
reitungsjahre, wie der zweijährige Klee ist, nur
mäßig gefordert werden.


Um Mißverständnisse zu vermeiden, muß ich
hier bemerken, daß unter den Kosten die Boden-
rente zwar nicht mit begriffen sey; daß diese aber
bei dem Abschlusse der Jahres-Rechnung aller-
dings in Betracht komme. Die Bodenrente
sammt Zinsen des Inventariums und Betriebs-
Kapitals, müssen erst bezahlt seyn; nur das übrige
nehme ich als Rein-Ertrag des Wirthschaftsbe-
triebes an. Ich unterscheide die Pacht, die der
Boden geben könnte, und den Gewinn, den der
Pächter machen würde, nachdem er jene bezah-
let hat.

Ich nehme aber die reine Bodenrente oder
den Pachtwerth der Schläge, so wie sie im Jahre
1815 sind, folgendermaßen an:

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die Frucht nicht ihre ſaͤmmtlichen Beſtellungsko-
ſten zugleich mit einer angemeſſenen Bodenrente
bezahlt; jedoch kann letztere von einem Vorbe-
reitungsjahre, wie der zweijaͤhrige Klee iſt, nur
maͤßig gefordert werden.


Um Mißverſtaͤndniſſe zu vermeiden, muß ich
hier bemerken, daß unter den Koſten die Boden-
rente zwar nicht mit begriffen ſey; daß dieſe aber
bei dem Abſchluſſe der Jahres-Rechnung aller-
dings in Betracht komme. Die Bodenrente
ſammt Zinſen des Inventariums und Betriebs-
Kapitals, muͤſſen erſt bezahlt ſeyn; nur das uͤbrige
nehme ich als Rein-Ertrag des Wirthſchaftsbe-
triebes an. Ich unterſcheide die Pacht, die der
Boden geben koͤnnte, und den Gewinn, den der
Paͤchter machen wuͤrde, nachdem er jene bezah-
let hat.

Ich nehme aber die reine Bodenrente oder
den Pachtwerth der Schlaͤge, ſo wie ſie im Jahre
1815 ſind, folgendermaßen an:

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[177/0194] die Frucht nicht ihre ſaͤmmtlichen Beſtellungsko- ſten zugleich mit einer angemeſſenen Bodenrente bezahlt; jedoch kann letztere von einem Vorbe- reitungsjahre, wie der zweijaͤhrige Klee iſt, nur maͤßig gefordert werden. Um Mißverſtaͤndniſſe zu vermeiden, muß ich hier bemerken, daß unter den Koſten die Boden- rente zwar nicht mit begriffen ſey; daß dieſe aber bei dem Abſchluſſe der Jahres-Rechnung aller- dings in Betracht komme. Die Bodenrente ſammt Zinſen des Inventariums und Betriebs- Kapitals, muͤſſen erſt bezahlt ſeyn; nur das uͤbrige nehme ich als Rein-Ertrag des Wirthſchaftsbe- triebes an. Ich unterſcheide die Pacht, die der Boden geben koͤnnte, und den Gewinn, den der Paͤchter machen wuͤrde, nachdem er jene bezah- let hat. Ich nehme aber die reine Bodenrente oder den Pachtwerth der Schlaͤge, ſo wie ſie im Jahre 1815 ſind, folgendermaßen an: 12

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815, S. 177. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_moeglin_1815/194>, abgerufen am 28.03.2024.