Haaken an die Egge befestiget, oder, was am wirksamsten scheint, einen eisernen Bügel von folgender Gestalt.
[Abbildung]
Soll die Egge nur flach eingreifen, so wird der Zug in den untern Haaken, soll sie tief eingreifen, in den obersten gehangen. Dieser Bügel hat ungefähr vorn die Länge von 11/2 Fuß, und ist auf dem Eggenbalken festgenagelt.
§. 134.
Bespannung der Eggen.Wo mit vielen Pferden geegget wird, pflegen gewöhnlich die Pferde in schrä- ger Richtung und so angespannt zu seyn, daß man nur das erste zu führen braucht, die andern aber diesem folgen müssen. Man befestigt nämlich den Zügel des zwei- ten entweder am Schwengel des ersten Pferdes oder an dessen Egge, das dritte Pferd an der des zweiten u. s. w. Hierdurch werden die Pferde in ihrer Richtung erhalten, indem sie nach der einen Seite wegen des Zügels, nach der andern Seite wegen der neben ihnen gehenden Eggen nicht ausweichen können. Sie scheuen sich vor dieser neben ihnen gehenden Egge natürlich so sehr, daß man nicht zu be- sorgen hat, daß sie eintreten werden, wenn sie solche anders sehen können. Des- halb darf man ihnen aber beim Eggen durchaus kein Hauptgeschirr mit Scheuklap- pen auflegen, oder muß wenigstens die Scheuklappe auf der Eggenseite zurückbie- gen. Blinde Pferde zum Eggen dieser Art zu gebrauchen, ist sehr gefährlich; es sey denn, daß sie an diesen Gang lange, und eher sie blind wurden, ge- wöhnt waren.
§. 135.
Eggen- schleifen.Zu den Eggen gehört immer ein Schlitten oder Schleife, womit sie auf das Feld gefahren werden; es sey denn, daß ein trockener guter Weg dahin ginge, in welchem Falle es zuweilen nützlich ist, die Eggen darin herzuziehn, um ihn zu eb- nen. Solche Schleifen werden auch zu dem Hinführen der räderlosen Pflüge ge- braucht, und sind wenigstens sehr anzurathen.
Die Ackerwerkzeuge.
Haaken an die Egge befeſtiget, oder, was am wirkſamſten ſcheint, einen eiſernen Buͤgel von folgender Geſtalt.
[Abbildung]
Soll die Egge nur flach eingreifen, ſo wird der Zug in den untern Haaken, ſoll ſie tief eingreifen, in den oberſten gehangen. Dieſer Buͤgel hat ungefaͤhr vorn die Laͤnge von 1½ Fuß, und iſt auf dem Eggenbalken feſtgenagelt.
§. 134.
Beſpannung der Eggen.Wo mit vielen Pferden geegget wird, pflegen gewoͤhnlich die Pferde in ſchraͤ- ger Richtung und ſo angeſpannt zu ſeyn, daß man nur das erſte zu fuͤhren braucht, die andern aber dieſem folgen muͤſſen. Man befeſtigt naͤmlich den Zuͤgel des zwei- ten entweder am Schwengel des erſten Pferdes oder an deſſen Egge, das dritte Pferd an der des zweiten u. ſ. w. Hierdurch werden die Pferde in ihrer Richtung erhalten, indem ſie nach der einen Seite wegen des Zuͤgels, nach der andern Seite wegen der neben ihnen gehenden Eggen nicht ausweichen koͤnnen. Sie ſcheuen ſich vor dieſer neben ihnen gehenden Egge natuͤrlich ſo ſehr, daß man nicht zu be- ſorgen hat, daß ſie eintreten werden, wenn ſie ſolche anders ſehen koͤnnen. Des- halb darf man ihnen aber beim Eggen durchaus kein Hauptgeſchirr mit Scheuklap- pen auflegen, oder muß wenigſtens die Scheuklappe auf der Eggenſeite zuruͤckbie- gen. Blinde Pferde zum Eggen dieſer Art zu gebrauchen, iſt ſehr gefaͤhrlich; es ſey denn, daß ſie an dieſen Gang lange, und eher ſie blind wurden, ge- woͤhnt waren.
§. 135.
Eggen- ſchleifen.Zu den Eggen gehoͤrt immer ein Schlitten oder Schleife, womit ſie auf das Feld gefahren werden; es ſey denn, daß ein trockener guter Weg dahin ginge, in welchem Falle es zuweilen nuͤtzlich iſt, die Eggen darin herzuziehn, um ihn zu eb- nen. Solche Schleifen werden auch zu dem Hinfuͤhren der raͤderloſen Pfluͤge ge- braucht, und ſind wenigſtens ſehr anzurathen.
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Die Ackerwerkzeuge.
Haaken an die Egge befeſtiget, oder, was am wirkſamſten ſcheint, einen eiſernen
Buͤgel von folgender Geſtalt.
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Soll die Egge nur flach eingreifen, ſo wird der Zug in den untern Haaken,
ſoll ſie tief eingreifen, in den oberſten gehangen. Dieſer Buͤgel hat ungefaͤhr
vorn die Laͤnge von 1½ Fuß, und iſt auf dem Eggenbalken feſtgenagelt.
§. 134.
Wo mit vielen Pferden geegget wird, pflegen gewoͤhnlich die Pferde in ſchraͤ-
ger Richtung und ſo angeſpannt zu ſeyn, daß man nur das erſte zu fuͤhren braucht,
die andern aber dieſem folgen muͤſſen. Man befeſtigt naͤmlich den Zuͤgel des zwei-
ten entweder am Schwengel des erſten Pferdes oder an deſſen Egge, das dritte
Pferd an der des zweiten u. ſ. w. Hierdurch werden die Pferde in ihrer Richtung
erhalten, indem ſie nach der einen Seite wegen des Zuͤgels, nach der andern Seite
wegen der neben ihnen gehenden Eggen nicht ausweichen koͤnnen. Sie ſcheuen
ſich vor dieſer neben ihnen gehenden Egge natuͤrlich ſo ſehr, daß man nicht zu be-
ſorgen hat, daß ſie eintreten werden, wenn ſie ſolche anders ſehen koͤnnen. Des-
halb darf man ihnen aber beim Eggen durchaus kein Hauptgeſchirr mit Scheuklap-
pen auflegen, oder muß wenigſtens die Scheuklappe auf der Eggenſeite zuruͤckbie-
gen. Blinde Pferde zum Eggen dieſer Art zu gebrauchen, iſt ſehr gefaͤhrlich; es
ſey denn, daß ſie an dieſen Gang lange, und eher ſie blind wurden, ge-
woͤhnt waren.
Beſpannung
der Eggen.
§. 135.
Zu den Eggen gehoͤrt immer ein Schlitten oder Schleife, womit ſie auf das
Feld gefahren werden; es ſey denn, daß ein trockener guter Weg dahin ginge, in
welchem Falle es zuweilen nuͤtzlich iſt, die Eggen darin herzuziehn, um ihn zu eb-
nen. Solche Schleifen werden auch zu dem Hinfuͤhren der raͤderloſen Pfluͤge ge-
braucht, und ſind wenigſtens ſehr anzurathen.
Eggen-
ſchleifen.
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/80>, abgerufen am 27.07.2024.
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