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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Die Ackerwerkzeuge.

Man muß unter diesen Instrumenten mit gehöriger Ueberlegung diejenigen
auswählen, welche dem Boden, dem Zwecke und den Wirthschaftsverhältnissen
am angemessensten sind. Hat man diese getroffen, so wäre es eine jämmerliche
Sparsamkeit, sich der Kosten wegen die großen Vortheile derselben zu entziehen.
Sie bezahlen sich unter jener Bedingung in einem Jahre oder in einer Bestellungs-
zeit oft zwei- und mehrfach, wie z. B. jener Saatpflug bloß durch die Ersparung
der Einsaat. Kaum sollte man es glauben, daß unter Landwirthen noch häufig
ein so kleinlicher und thörichter Geiz obwalte, daß sie selbst bei Anerkennung der
Vortheile dennoch die Kosten an ein solches Instrument zu wenden scheuen; ja,
was noch mehr ist, daß Schriftsteller diesen Geiz vertheidigen, und gegen eine
Vermehrung des Geschirr-Inventariums warnen. Der niedrigste Handwerker
wird sich nicht besinnen, ein zweckmäßiges Handwerkszeug anzuschaffen, wenn er
überzeugt ist, daß dieses die Arbeit verbessert und erleichtert, ist er anders nur
einigermaßen im Stande, die Kosten daran zu wenden. So etwas kann wirklich
das erhabene Gewerbe des Landwirths unter das gemeinste Handwerk erniedrigen.

Von denjenigen Werkzeugen, deren man sich während der Vegetation bei
gewissen Kulturarten und Gewächsen bedient, und die man sonst auch mit unter
dem Namen des Kultivators begreift, werde ich an ihrem Orte reden.

Ich werde nun erst von den übrigen gewöhnlichen Ackerwerkzeugen reden,
und dann auf die Pflugarbeit zurückkommen.

Die Eggen.
§. 128.

Die Eggen sind die zweite Art von Instrumenten, deren man zur Bestellung
des Ackers unumgänglich bedarf, und ohne welche der Pflug den Zweck sehr un-
vollkommen erfüllen würde.

Die Einrichtung derselben ist ebenfalls höchst mannigfaltig, und muß es zur
Erreichung der verschiedenen Zwecke seyn.

Man unterscheidet hauptsächlich schwere Eggen, die mit zwei, vier und sechs
Pferden gezogen werden, und kleine Eggen, deren jedes Pferd eine oder gar wohl
zwei zieht.


Die Ackerwerkzeuge.

Man muß unter dieſen Inſtrumenten mit gehoͤriger Ueberlegung diejenigen
auswaͤhlen, welche dem Boden, dem Zwecke und den Wirthſchaftsverhaͤltniſſen
am angemeſſenſten ſind. Hat man dieſe getroffen, ſo waͤre es eine jaͤmmerliche
Sparſamkeit, ſich der Koſten wegen die großen Vortheile derſelben zu entziehen.
Sie bezahlen ſich unter jener Bedingung in einem Jahre oder in einer Beſtellungs-
zeit oft zwei- und mehrfach, wie z. B. jener Saatpflug bloß durch die Erſparung
der Einſaat. Kaum ſollte man es glauben, daß unter Landwirthen noch haͤufig
ein ſo kleinlicher und thoͤrichter Geiz obwalte, daß ſie ſelbſt bei Anerkennung der
Vortheile dennoch die Koſten an ein ſolches Inſtrument zu wenden ſcheuen; ja,
was noch mehr iſt, daß Schriftſteller dieſen Geiz vertheidigen, und gegen eine
Vermehrung des Geſchirr-Inventariums warnen. Der niedrigſte Handwerker
wird ſich nicht beſinnen, ein zweckmaͤßiges Handwerkszeug anzuſchaffen, wenn er
uͤberzeugt iſt, daß dieſes die Arbeit verbeſſert und erleichtert, iſt er anders nur
einigermaßen im Stande, die Koſten daran zu wenden. So etwas kann wirklich
das erhabene Gewerbe des Landwirths unter das gemeinſte Handwerk erniedrigen.

Von denjenigen Werkzeugen, deren man ſich waͤhrend der Vegetation bei
gewiſſen Kulturarten und Gewaͤchſen bedient, und die man ſonſt auch mit unter
dem Namen des Kultivators begreift, werde ich an ihrem Orte reden.

Ich werde nun erſt von den uͤbrigen gewoͤhnlichen Ackerwerkzeugen reden,
und dann auf die Pflugarbeit zuruͤckkommen.

Die Eggen.
§. 128.

Die Eggen ſind die zweite Art von Inſtrumenten, deren man zur Beſtellung
des Ackers unumgaͤnglich bedarf, und ohne welche der Pflug den Zweck ſehr un-
vollkommen erfuͤllen wuͤrde.

Die Einrichtung derſelben iſt ebenfalls hoͤchſt mannigfaltig, und muß es zur
Erreichung der verſchiedenen Zwecke ſeyn.

Man unterſcheidet hauptſaͤchlich ſchwere Eggen, die mit zwei, vier und ſechs
Pferden gezogen werden, und kleine Eggen, deren jedes Pferd eine oder gar wohl
zwei zieht.


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[53/0075] Die Ackerwerkzeuge. Man muß unter dieſen Inſtrumenten mit gehoͤriger Ueberlegung diejenigen auswaͤhlen, welche dem Boden, dem Zwecke und den Wirthſchaftsverhaͤltniſſen am angemeſſenſten ſind. Hat man dieſe getroffen, ſo waͤre es eine jaͤmmerliche Sparſamkeit, ſich der Koſten wegen die großen Vortheile derſelben zu entziehen. Sie bezahlen ſich unter jener Bedingung in einem Jahre oder in einer Beſtellungs- zeit oft zwei- und mehrfach, wie z. B. jener Saatpflug bloß durch die Erſparung der Einſaat. Kaum ſollte man es glauben, daß unter Landwirthen noch haͤufig ein ſo kleinlicher und thoͤrichter Geiz obwalte, daß ſie ſelbſt bei Anerkennung der Vortheile dennoch die Koſten an ein ſolches Inſtrument zu wenden ſcheuen; ja, was noch mehr iſt, daß Schriftſteller dieſen Geiz vertheidigen, und gegen eine Vermehrung des Geſchirr-Inventariums warnen. Der niedrigſte Handwerker wird ſich nicht beſinnen, ein zweckmaͤßiges Handwerkszeug anzuſchaffen, wenn er uͤberzeugt iſt, daß dieſes die Arbeit verbeſſert und erleichtert, iſt er anders nur einigermaßen im Stande, die Koſten daran zu wenden. So etwas kann wirklich das erhabene Gewerbe des Landwirths unter das gemeinſte Handwerk erniedrigen. Von denjenigen Werkzeugen, deren man ſich waͤhrend der Vegetation bei gewiſſen Kulturarten und Gewaͤchſen bedient, und die man ſonſt auch mit unter dem Namen des Kultivators begreift, werde ich an ihrem Orte reden. Ich werde nun erſt von den uͤbrigen gewoͤhnlichen Ackerwerkzeugen reden, und dann auf die Pflugarbeit zuruͤckkommen. Die Eggen. §. 128. Die Eggen ſind die zweite Art von Inſtrumenten, deren man zur Beſtellung des Ackers unumgaͤnglich bedarf, und ohne welche der Pflug den Zweck ſehr un- vollkommen erfuͤllen wuͤrde. Die Einrichtung derſelben iſt ebenfalls hoͤchſt mannigfaltig, und muß es zur Erreichung der verſchiedenen Zwecke ſeyn. Man unterſcheidet hauptſaͤchlich ſchwere Eggen, die mit zwei, vier und ſechs Pferden gezogen werden, und kleine Eggen, deren jedes Pferd eine oder gar wohl zwei zieht.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/75>, abgerufen am 09.11.2024.