Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.Die Abschwemmung oder Anlage der Schwemmwiesen. b) ob die Thalbreite bis zur Mitte der Niederung von beiden Seiten stark genug c) oder die Thalbreite zu stark sey, um sie von einer Seite überschwemmen zu d) ob der Boden von beiden Seiten zum Schwemmen gleich gut geeignet sey. Wo von beiden Seiten geschwemmt werden soll, werden dann zwei Zuleitungs- §. 303. Durchführung Zuweilen kommt man dagegen an Anhöhen, die man ihres Bodens wegen oder §. 304. Unbestimm- Die Abſchwemmung oder Anlage der Schwemmwieſen. b) ob die Thalbreite bis zur Mitte der Niederung von beiden Seiten ſtark genug c) oder die Thalbreite zu ſtark ſey, um ſie von einer Seite uͤberſchwemmen zu d) ob der Boden von beiden Seiten zum Schwemmen gleich gut geeignet ſey. Wo von beiden Seiten geſchwemmt werden ſoll, werden dann zwei Zuleitungs- §. 303. Durchfuͤhrung Zuweilen kommt man dagegen an Anhoͤhen, die man ihres Bodens wegen oder §. 304. Unbeſtimm- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0236" n="214"/> <fw place="top" type="header">Die Abſchwemmung oder Anlage der Schwemmwieſen.</fw><lb/> <p><hi rendition="#aq">b)</hi> ob die Thalbreite bis zur Mitte der Niederung von beiden Seiten ſtark genug<lb/> ſey, ſo daß die erhaltene Flaͤche die Schwemmanlage genugſam bezahle.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">c)</hi> oder die Thalbreite zu ſtark ſey, um ſie von einer Seite uͤberſchwemmen zu<lb/> koͤnnen, indem ſich uͤber 40 Ruthen breit nicht wohl ſchwemmen laͤßt.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">d)</hi> ob der Boden von beiden Seiten zum Schwemmen gleich gut geeignet ſey.</p><lb/> <p>Wo von beiden Seiten geſchwemmt werden ſoll, werden dann zwei Zuleitungs-<lb/> graͤben oder zwei Aeſte deſſelben in die Hoͤhe hineingeleitet, deren jeder mit einer<lb/> Schleuſe verſehen ſeyn muß, um das Waſſer nach der einen oder nach der andern<lb/> Seite hinzudraͤngen. Gewoͤhnlich braucht man aber nur einen Ableitungsgraben,<lb/> der dann ſeine Stelle in der Mitte der Niederung bekommt, oder da, wo ſie am tief-<lb/> ſten iſt. Bei der einſeitigen Schwemmung legt man den Abzugsgraben ſo weit als<lb/> moͤglich nach dem entgegengeſetzten Ufer heruͤber, jedoch ſo, daß ſein Bord niedriger<lb/> zu liegen komme, als die tiefſte Stelle der aufgeſchwemmten Flaͤche werden ſoll.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 303.</head><lb/> <p><note place="left">Durchfuͤhrung<lb/> des Grabens<lb/> ohne zu<lb/> ſchwemmen.</note>Nicht immer iſt es bei einer ausgedehntern Anlage moͤglich und noͤthig, Alles zu<lb/> ſchwemmen. Man kommt oft an Stellen, wo die ganze Flaͤche von dem Waſſer<lb/> ſchon beherrſcht wird, ohne abzuſchwemmen, und wo ſelbige die abhaͤngige ebene<lb/> Flaͤche, die zum Bewaͤſſern erforderlich iſt, ſchon von Natur hat. Hier darf nur<lb/> eine Bewallung vor dem Laufe, den der Waͤſſerungsgraben nehmen ſoll, auf einer<lb/> oder auf beiden Seiten gemacht werden, damit der Stauſpiegel deſſelben nicht ſinke.</p><lb/> <p>Zuweilen kommt man dagegen an Anhoͤhen, die man ihres Bodens wegen oder<lb/> weil in der anliegenden Niederung kein Raum fuͤr die Erde iſt, nicht abſchwemmen<lb/> kann. Durch dieſe muß man dann den Graben in gleicher Horizontaltiefe der Sohle<lb/> hindurchfuͤhren, oder aber, wenn ſolche Huͤgel zu hoch ſeyn ſollten, ihn um den Ab-<lb/> hang derſelben herumleiten.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 304.</head><lb/> <p><note place="left">Unbeſtimm-<lb/> barkeit der<lb/> Koſten im All-<lb/> gemeinen.</note>Die Arbeit und Koſten, welche eine ſolche Anlage erfordert, laſſen ſich im Ver-<lb/> haͤltniſſe der Flaͤche auch nicht ungefaͤhr und nicht nach einem allgemeinen Durchſchnitte<lb/> angeben; denn der Unterſchied, welchen die Lokalitaͤt dabei macht, iſt gar zu groß.<lb/> Man hat ſolche Wieſenanlagen gemacht, wo der Morgen kaum 5 Rthlr. koſtete, und<lb/> andere, wo ſich die Summe <hi rendition="#aq">per</hi> Morgen repartirt auf 50 Rthlr. belief. Dieſe<lb/> Verſchiedenheit der Koſten gruͤndet ſich hauptſaͤchlich auf folgende Umſtaͤnde:</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [214/0236]
Die Abſchwemmung oder Anlage der Schwemmwieſen.
b) ob die Thalbreite bis zur Mitte der Niederung von beiden Seiten ſtark genug
ſey, ſo daß die erhaltene Flaͤche die Schwemmanlage genugſam bezahle.
c) oder die Thalbreite zu ſtark ſey, um ſie von einer Seite uͤberſchwemmen zu
koͤnnen, indem ſich uͤber 40 Ruthen breit nicht wohl ſchwemmen laͤßt.
d) ob der Boden von beiden Seiten zum Schwemmen gleich gut geeignet ſey.
Wo von beiden Seiten geſchwemmt werden ſoll, werden dann zwei Zuleitungs-
graͤben oder zwei Aeſte deſſelben in die Hoͤhe hineingeleitet, deren jeder mit einer
Schleuſe verſehen ſeyn muß, um das Waſſer nach der einen oder nach der andern
Seite hinzudraͤngen. Gewoͤhnlich braucht man aber nur einen Ableitungsgraben,
der dann ſeine Stelle in der Mitte der Niederung bekommt, oder da, wo ſie am tief-
ſten iſt. Bei der einſeitigen Schwemmung legt man den Abzugsgraben ſo weit als
moͤglich nach dem entgegengeſetzten Ufer heruͤber, jedoch ſo, daß ſein Bord niedriger
zu liegen komme, als die tiefſte Stelle der aufgeſchwemmten Flaͤche werden ſoll.
§. 303.
Nicht immer iſt es bei einer ausgedehntern Anlage moͤglich und noͤthig, Alles zu
ſchwemmen. Man kommt oft an Stellen, wo die ganze Flaͤche von dem Waſſer
ſchon beherrſcht wird, ohne abzuſchwemmen, und wo ſelbige die abhaͤngige ebene
Flaͤche, die zum Bewaͤſſern erforderlich iſt, ſchon von Natur hat. Hier darf nur
eine Bewallung vor dem Laufe, den der Waͤſſerungsgraben nehmen ſoll, auf einer
oder auf beiden Seiten gemacht werden, damit der Stauſpiegel deſſelben nicht ſinke.
Durchfuͤhrung
des Grabens
ohne zu
ſchwemmen.
Zuweilen kommt man dagegen an Anhoͤhen, die man ihres Bodens wegen oder
weil in der anliegenden Niederung kein Raum fuͤr die Erde iſt, nicht abſchwemmen
kann. Durch dieſe muß man dann den Graben in gleicher Horizontaltiefe der Sohle
hindurchfuͤhren, oder aber, wenn ſolche Huͤgel zu hoch ſeyn ſollten, ihn um den Ab-
hang derſelben herumleiten.
§. 304.
Die Arbeit und Koſten, welche eine ſolche Anlage erfordert, laſſen ſich im Ver-
haͤltniſſe der Flaͤche auch nicht ungefaͤhr und nicht nach einem allgemeinen Durchſchnitte
angeben; denn der Unterſchied, welchen die Lokalitaͤt dabei macht, iſt gar zu groß.
Man hat ſolche Wieſenanlagen gemacht, wo der Morgen kaum 5 Rthlr. koſtete, und
andere, wo ſich die Summe per Morgen repartirt auf 50 Rthlr. belief. Dieſe
Verſchiedenheit der Koſten gruͤndet ſich hauptſaͤchlich auf folgende Umſtaͤnde:
Unbeſtimm-
barkeit der
Koſten im All-
gemeinen.
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