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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Die Bewässerung.
§. 287.

Es ist nicht selten der Fall, daß an dem Abhange eines Hügels, am Fuße einesBewässerung
einer abhän-
gigen Fläche
in mehreren
Abtheilungen.

Berges, durch die Abfangung eines herabfließenden Baches das Wasser durch einen
Kanal auf der Anhöhe herumgeleitet und darauf erhalten werden kann. Hierdurch
wird die ganze unterhalb liegende abhängige Fläche vom Wasser beherrscht, und kann
bewässert werden. Um das sämmtliche Wasser des Baches benutzen, aber doch die
Wiesen theil- und wechselsweise wässern und trocken legen zu können, ist sie in sechs
Plane abgetheilt. Taf. VIII. Fig 1.

Aus dem Bache wird der Hauptgraben b in der Horizontallinie, worin das
Wasser, da wo es durch die Schleuse a abgefangen wird, stehet, an der Anhöhe her-
gezogen, so weit er den Umständen nach geführt werden kann. Hier wird er mit dem
die Anhöhe hinunterlaufenden Graben cc verbunden, und aus diesem werden nun
wieder fünf andere Gräben, mit dem Graben b parallel oder fast parallel laufend, ge-
zogen, wodurch die unterhalb liegende Wässerungsfläche in sechs Plane getheilt wird.
Diese Plane können nun nach Willkühr jeder besonders bewässert und trocken gelegt
werden, oder man kann auch das Ganze auf einmal wässern, wenn Wasser genug vor-
handen ist. Soll letzteres geschehen, so werden nämlich die sämmtlichen im Graben
cc angelegten Schützen zugesetzt; so wie sie sämmtlich geöffnet werden, wenn die ganze
Fläche trocken gelegt werden soll, wo dann das Wasser durch den Abzugsgraben dd,
des stärkeren Gefälles wegen, dem Bache wieder zufließt. Jeder einzelne Plan kann aber
bewässert werden, wenn man sein Schütz zusetzt, und jeder trocken liegen, wenn man
es öffnet. Setzt man z. B. die Schütze 1, 3, 5 zu, so erhalten die Plane I., III.,
V.
Wasser, und II., IV., VI. sind trocken. Wenn die Schütze 2, 4, 6 dagegen
geschlossen und die anderen geöffnet werden, so haben II., IV., VI. das Wasser.

In diesem Falle verrichten die Gräben 2, 3, 4, 5, 6 zugleich die Dienste
eines Bewässerungs- und Entwässerungsgraben, indem sie das Wasser von dem hö-
her liegenden Plane aufnehmen, und wenn man es in ihnen stauet, dem unterliegen-
den wiedergeben. Es versteht sich, daß sie an dieser unteren Seite bewallet sind,
und daß das Wasser durch Einlässe einfließe.

§. 288.

Manchmal, und hauptsächlich wenn das Ganze einen minder starken Abhang
hat, sind jedoch besondere Abwässerungsgräben nöthig, welche das Wasser von einem

Die Bewaͤſſerung.
§. 287.

Es iſt nicht ſelten der Fall, daß an dem Abhange eines Huͤgels, am Fuße einesBewaͤſſerung
einer abhaͤn-
gigen Flaͤche
in mehreren
Abtheilungen.

Berges, durch die Abfangung eines herabfließenden Baches das Waſſer durch einen
Kanal auf der Anhoͤhe herumgeleitet und darauf erhalten werden kann. Hierdurch
wird die ganze unterhalb liegende abhaͤngige Flaͤche vom Waſſer beherrſcht, und kann
bewaͤſſert werden. Um das ſaͤmmtliche Waſſer des Baches benutzen, aber doch die
Wieſen theil- und wechſelsweiſe waͤſſern und trocken legen zu koͤnnen, iſt ſie in ſechs
Plane abgetheilt. Taf. VIII. Fig 1.

Aus dem Bache wird der Hauptgraben b in der Horizontallinie, worin das
Waſſer, da wo es durch die Schleuſe a abgefangen wird, ſtehet, an der Anhoͤhe her-
gezogen, ſo weit er den Umſtaͤnden nach gefuͤhrt werden kann. Hier wird er mit dem
die Anhoͤhe hinunterlaufenden Graben cc verbunden, und aus dieſem werden nun
wieder fuͤnf andere Graͤben, mit dem Graben b parallel oder faſt parallel laufend, ge-
zogen, wodurch die unterhalb liegende Waͤſſerungsflaͤche in ſechs Plane getheilt wird.
Dieſe Plane koͤnnen nun nach Willkuͤhr jeder beſonders bewaͤſſert und trocken gelegt
werden, oder man kann auch das Ganze auf einmal waͤſſern, wenn Waſſer genug vor-
handen iſt. Soll letzteres geſchehen, ſo werden naͤmlich die ſaͤmmtlichen im Graben
cc angelegten Schuͤtzen zugeſetzt; ſo wie ſie ſaͤmmtlich geoͤffnet werden, wenn die ganze
Flaͤche trocken gelegt werden ſoll, wo dann das Waſſer durch den Abzugsgraben dd,
des ſtaͤrkeren Gefaͤlles wegen, dem Bache wieder zufließt. Jeder einzelne Plan kann aber
bewaͤſſert werden, wenn man ſein Schuͤtz zuſetzt, und jeder trocken liegen, wenn man
es oͤffnet. Setzt man z. B. die Schuͤtze 1, 3, 5 zu, ſo erhalten die Plane I., III.,
V.
Waſſer, und II., IV., VI. ſind trocken. Wenn die Schuͤtze 2, 4, 6 dagegen
geſchloſſen und die anderen geoͤffnet werden, ſo haben II., IV., VI. das Waſſer.

In dieſem Falle verrichten die Graͤben 2, 3, 4, 5, 6 zugleich die Dienſte
eines Bewaͤſſerungs- und Entwaͤſſerungsgraben, indem ſie das Waſſer von dem hoͤ-
her liegenden Plane aufnehmen, und wenn man es in ihnen ſtauet, dem unterliegen-
den wiedergeben. Es verſteht ſich, daß ſie an dieſer unteren Seite bewallet ſind,
und daß das Waſſer durch Einlaͤſſe einfließe.

§. 288.

Manchmal, und hauptſaͤchlich wenn das Ganze einen minder ſtarken Abhang
hat, ſind jedoch beſondere Abwaͤſſerungsgraͤben noͤthig, welche das Waſſer von einem

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[199/0221] Die Bewaͤſſerung. §. 287. Es iſt nicht ſelten der Fall, daß an dem Abhange eines Huͤgels, am Fuße eines Berges, durch die Abfangung eines herabfließenden Baches das Waſſer durch einen Kanal auf der Anhoͤhe herumgeleitet und darauf erhalten werden kann. Hierdurch wird die ganze unterhalb liegende abhaͤngige Flaͤche vom Waſſer beherrſcht, und kann bewaͤſſert werden. Um das ſaͤmmtliche Waſſer des Baches benutzen, aber doch die Wieſen theil- und wechſelsweiſe waͤſſern und trocken legen zu koͤnnen, iſt ſie in ſechs Plane abgetheilt. Taf. VIII. Fig 1. Bewaͤſſerung einer abhaͤn- gigen Flaͤche in mehreren Abtheilungen. Aus dem Bache wird der Hauptgraben b in der Horizontallinie, worin das Waſſer, da wo es durch die Schleuſe a abgefangen wird, ſtehet, an der Anhoͤhe her- gezogen, ſo weit er den Umſtaͤnden nach gefuͤhrt werden kann. Hier wird er mit dem die Anhoͤhe hinunterlaufenden Graben cc verbunden, und aus dieſem werden nun wieder fuͤnf andere Graͤben, mit dem Graben b parallel oder faſt parallel laufend, ge- zogen, wodurch die unterhalb liegende Waͤſſerungsflaͤche in ſechs Plane getheilt wird. Dieſe Plane koͤnnen nun nach Willkuͤhr jeder beſonders bewaͤſſert und trocken gelegt werden, oder man kann auch das Ganze auf einmal waͤſſern, wenn Waſſer genug vor- handen iſt. Soll letzteres geſchehen, ſo werden naͤmlich die ſaͤmmtlichen im Graben cc angelegten Schuͤtzen zugeſetzt; ſo wie ſie ſaͤmmtlich geoͤffnet werden, wenn die ganze Flaͤche trocken gelegt werden ſoll, wo dann das Waſſer durch den Abzugsgraben dd, des ſtaͤrkeren Gefaͤlles wegen, dem Bache wieder zufließt. Jeder einzelne Plan kann aber bewaͤſſert werden, wenn man ſein Schuͤtz zuſetzt, und jeder trocken liegen, wenn man es oͤffnet. Setzt man z. B. die Schuͤtze 1, 3, 5 zu, ſo erhalten die Plane I., III., V. Waſſer, und II., IV., VI. ſind trocken. Wenn die Schuͤtze 2, 4, 6 dagegen geſchloſſen und die anderen geoͤffnet werden, ſo haben II., IV., VI. das Waſſer. In dieſem Falle verrichten die Graͤben 2, 3, 4, 5, 6 zugleich die Dienſte eines Bewaͤſſerungs- und Entwaͤſſerungsgraben, indem ſie das Waſſer von dem hoͤ- her liegenden Plane aufnehmen, und wenn man es in ihnen ſtauet, dem unterliegen- den wiedergeben. Es verſteht ſich, daß ſie an dieſer unteren Seite bewallet ſind, und daß das Waſſer durch Einlaͤſſe einfließe. §. 288. Manchmal, und hauptſaͤchlich wenn das Ganze einen minder ſtarken Abhang hat, ſind jedoch beſondere Abwaͤſſerungsgraͤben noͤthig, welche das Waſſer von einem

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/221>, abgerufen am 09.11.2024.