Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.Urbarmachung der Moore und Brücher. §. 270. Nachdem man den Hauptabzug durch den festen Grund angelegt hat, kann erstBegrabung §. 271. Moore, die Torf zu einer beträchtlichen Tiefe enthalten, werden kultivirt: a) Was den eigentlichen Torfstich anbetrifft, so sage ich um so weniger etwasKultur der Eiselen Handbuch oder ausführlicher theoretisch-praktischer Unterricht zur Ich rede nur von der Urbarmachung und landwirthschaftlichen Kultur. Es fin- Dritter Theil. Z
Urbarmachung der Moore und Bruͤcher. §. 270. Nachdem man den Hauptabzug durch den feſten Grund angelegt hat, kann erſtBegrabung §. 271. Moore, die Torf zu einer betraͤchtlichen Tiefe enthalten, werden kultivirt: a) Was den eigentlichen Torfſtich anbetrifft, ſo ſage ich um ſo weniger etwasKultur der Eiſelen Handbuch oder ausfuͤhrlicher theoretiſch-praktiſcher Unterricht zur Ich rede nur von der Urbarmachung und landwirthſchaftlichen Kultur. Es fin- Dritter Theil. Z
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Urbarmachung der Moore und Bruͤcher.
§. 270.
Nachdem man den Hauptabzug durch den feſten Grund angelegt hat, kann erſt
mit der Begrabung des Moores ſelbſt der Anfang gemacht werden. Bei tiefern und
groͤßern Mooren kann dies ſelten auf einmal, ſondern nur in einem Zeitraume von
mehreren Jahren bewerkſtelligt werden; indem die ſchwammige mit Waſſer angefuͤllte
Subſtanz des Moores die Ziehung der Graͤben zu voller Tiefe nicht erlaubt. Man
faͤngt damit an, den Hauptgraben nur erſt etliche Fuß tief auszuſtechen, und mit dem-
ſelben ſo weit hineinzugehen, als die Naͤſſe es verſtattet. Im folgenden Jahre ſticht
man dieſen Graben tiefer aus, und geht damit nicht nur in gerader Linie weiter hinein,
ſondern zieht auch ſeitwaͤrts Nebenzweige nach verſchiedenen Richtungen. Im drit-
ten Jahre iſt das Waſſer ſo abgezogen und die Oberflaͤche ſo ausgetrocknet, daß man
mit dem Hauptgraben bis zu ſeiner vollen Tiefe und mit ſelbigem und den Nebengraͤ-
ben immer weiter eindringen kann. Die vom Waſſer aufgeblaͤhete, ſchwammige
Subſtanz ſenkt ſich nun, ſo daß der Graben flacher wird, als man ihn gemacht hatte,
und es oft ſcheint, als habe er ſich wieder verſchlammt, ohne daß dies geſchehen iſt.
Die Subſtanz ziehet ſich aber auch ſeitwaͤrts zuſammen, ſo wie ſie austrocknet, und
der Graben wird oben breiter, erhaͤlt von ſelbſt eine Doſſirung, die man ihn nicht
gegeben hatte, und in dieſem Falle nicht zu geben braucht.
Begrabung
des Moors.
§. 271.
Moore, die Torf zu einer betraͤchtlichen Tiefe enthalten, werden kultivirt:
a) nachdem ſie ausgeſtochen worden;
b) ohne daß dieſes geſchiehet.
a) Was den eigentlichen Torfſtich anbetrifft, ſo ſage ich um ſo weniger etwas
daruͤber, da wir ein klaſſiſches hoͤchſt vollſtaͤndiges Werk beſitzen.
Kultur der
ausgetorften
Moore.
Eiſelen Handbuch oder ausfuͤhrlicher theoretiſch-praktiſcher Unterricht zur
naͤheren Kenntniß des Torfweſens. Zweite Auflage, Berlin 1802.
Ich rede nur von der Urbarmachung und landwirthſchaftlichen Kultur. Es fin-
det dieſe aber nur auf ſolchen Torfmooren ſtatt, die regulaͤr ausgetorft worden, nicht
auf denen, wo man den Ausſtich, wie man es richtig zu nennen pflegt, auf den Raub
genommen hat.
Dritter Theil. Z
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