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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Urbarmachung unangebauter Ländereien.
und Stallmist machen zu können. Wenn das mit Klee auf etliche Jahre zur
Weide niedergelegte Land nun wieder umgebrochen wird, so wird es reichen Er-
trag, und dieser erste Theil nun wenigstens der vollständiger zu organisirenden
Wirthschaft Brodkorn. und Pferdefutterung liefern.

Nur muß die Absicht bei einer solchen Unternehmung zuerst lediglich darauf
gerichtet seyn, Futterung für das Vieh und dadurch Dünger zu produciren. Man
muß in den meisten Fällen auf reinen Geld-Ertrag einige Zeit Verzicht leisten,
und mittelst beständiger Zuschüsse, die sich jedoch von Jahr zu Jahr verringern
werden, ein Kapital im Boden belegen. Dies Kapital und die daraus zu erwar-
tende Rente wird bei gehörigem Verfahren alle verwandte Kosten und Aufopferun-
gen reichlich ersetzen. Vergl. Annalen des Ackerbaues 1808, Bd. VII., S. 313,
wo man das Projekt der Urbarmachung einer wüsten Feldmark detaillirt und be-
rechnet findet.

§. 194.

Nothwendi-
ges Erforder-
niß bei solchen
Unternehmun-
gen.
Es erhellet hieraus aber von selbst, daß solche Urbarmachungen und Ansiede-
lungen auf Boden von gewöhnlicher Güte durchaus ein angemessenes Vermögen,
mit Einsicht, Eifer und Geduld verbunden, erfordern, wenn sie durchgeführt
werden sollen, und daß sie auf keinen Fall die Sache eines Unvermögenden oder
eines Anfängers sind, die sich doch gewöhnlich damit befasset haben. Selbst auf
gutem Boden sind gewöhnlich erst mehrere Anbauer zu Grunde gegangen, und ha-
ben ihren verwandten Fleiß mit dem Rücken ansehen müssen, eher einer nothdürf-
tig darauf fortkam; und im glücklicheren Falle bleibt doch ein solches Grundstück
gegen das, was es hätte werden können, in einem sehr niedrigen Zustande zurück;
es sey denn der Boden von unerschöpflicher Reichhaltigkeit, wie die abgewässerten
Brücher an der Oder und Warthe es waren.

Am wenigsten sind Urbarmachungen die Sache kleiner Ansiedler aus der arbei-
tenden Klasse. Leute dieser Art können, auch bei erhaltener Unterstützung, ihre
Aussichten nicht auf eine längere Reihe von Jahren ausdehnen, sondern wollen
und müssen den Lohn ihrer Arbeit in dem nächsten Jahre genießen. Nun kann
freilich der Aufbruch eines alten Forst- oder Weidegrundes diesen geben und reich-
lich geben, wenn man ein aussaugendes System anwendet, und nach tüchtigem
Pflügen, unbekümmert um Viehhaltung und Düngung, verkäufliche Früchte

Urbarmachung unangebauter Laͤndereien.
und Stallmiſt machen zu koͤnnen. Wenn das mit Klee auf etliche Jahre zur
Weide niedergelegte Land nun wieder umgebrochen wird, ſo wird es reichen Er-
trag, und dieſer erſte Theil nun wenigſtens der vollſtaͤndiger zu organiſirenden
Wirthſchaft Brodkorn. und Pferdefutterung liefern.

Nur muß die Abſicht bei einer ſolchen Unternehmung zuerſt lediglich darauf
gerichtet ſeyn, Futterung fuͤr das Vieh und dadurch Duͤnger zu produciren. Man
muß in den meiſten Faͤllen auf reinen Geld-Ertrag einige Zeit Verzicht leiſten,
und mittelſt beſtaͤndiger Zuſchuͤſſe, die ſich jedoch von Jahr zu Jahr verringern
werden, ein Kapital im Boden belegen. Dies Kapital und die daraus zu erwar-
tende Rente wird bei gehoͤrigem Verfahren alle verwandte Koſten und Aufopferun-
gen reichlich erſetzen. Vergl. Annalen des Ackerbaues 1808, Bd. VII., S. 313,
wo man das Projekt der Urbarmachung einer wuͤſten Feldmark detaillirt und be-
rechnet findet.

§. 194.

Nothwendi-
ges Erforder-
niß bei ſolchen
Unternehmun-
gen.
Es erhellet hieraus aber von ſelbſt, daß ſolche Urbarmachungen und Anſiede-
lungen auf Boden von gewoͤhnlicher Guͤte durchaus ein angemeſſenes Vermoͤgen,
mit Einſicht, Eifer und Geduld verbunden, erfordern, wenn ſie durchgefuͤhrt
werden ſollen, und daß ſie auf keinen Fall die Sache eines Unvermoͤgenden oder
eines Anfaͤngers ſind, die ſich doch gewoͤhnlich damit befaſſet haben. Selbſt auf
gutem Boden ſind gewoͤhnlich erſt mehrere Anbauer zu Grunde gegangen, und ha-
ben ihren verwandten Fleiß mit dem Ruͤcken anſehen muͤſſen, eher einer nothduͤrf-
tig darauf fortkam; und im gluͤcklicheren Falle bleibt doch ein ſolches Grundſtuͤck
gegen das, was es haͤtte werden koͤnnen, in einem ſehr niedrigen Zuſtande zuruͤck;
es ſey denn der Boden von unerſchoͤpflicher Reichhaltigkeit, wie die abgewaͤſſerten
Bruͤcher an der Oder und Warthe es waren.

Am wenigſten ſind Urbarmachungen die Sache kleiner Anſiedler aus der arbei-
tenden Klaſſe. Leute dieſer Art koͤnnen, auch bei erhaltener Unterſtuͤtzung, ihre
Ausſichten nicht auf eine laͤngere Reihe von Jahren ausdehnen, ſondern wollen
und muͤſſen den Lohn ihrer Arbeit in dem naͤchſten Jahre genießen. Nun kann
freilich der Aufbruch eines alten Forſt- oder Weidegrundes dieſen geben und reich-
lich geben, wenn man ein ausſaugendes Syſtem anwendet, und nach tuͤchtigem
Pfluͤgen, unbekuͤmmert um Viehhaltung und Duͤngung, verkaͤufliche Fruͤchte

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[110/0132] Urbarmachung unangebauter Laͤndereien. und Stallmiſt machen zu koͤnnen. Wenn das mit Klee auf etliche Jahre zur Weide niedergelegte Land nun wieder umgebrochen wird, ſo wird es reichen Er- trag, und dieſer erſte Theil nun wenigſtens der vollſtaͤndiger zu organiſirenden Wirthſchaft Brodkorn. und Pferdefutterung liefern. Nur muß die Abſicht bei einer ſolchen Unternehmung zuerſt lediglich darauf gerichtet ſeyn, Futterung fuͤr das Vieh und dadurch Duͤnger zu produciren. Man muß in den meiſten Faͤllen auf reinen Geld-Ertrag einige Zeit Verzicht leiſten, und mittelſt beſtaͤndiger Zuſchuͤſſe, die ſich jedoch von Jahr zu Jahr verringern werden, ein Kapital im Boden belegen. Dies Kapital und die daraus zu erwar- tende Rente wird bei gehoͤrigem Verfahren alle verwandte Koſten und Aufopferun- gen reichlich erſetzen. Vergl. Annalen des Ackerbaues 1808, Bd. VII., S. 313, wo man das Projekt der Urbarmachung einer wuͤſten Feldmark detaillirt und be- rechnet findet. §. 194. Es erhellet hieraus aber von ſelbſt, daß ſolche Urbarmachungen und Anſiede- lungen auf Boden von gewoͤhnlicher Guͤte durchaus ein angemeſſenes Vermoͤgen, mit Einſicht, Eifer und Geduld verbunden, erfordern, wenn ſie durchgefuͤhrt werden ſollen, und daß ſie auf keinen Fall die Sache eines Unvermoͤgenden oder eines Anfaͤngers ſind, die ſich doch gewoͤhnlich damit befaſſet haben. Selbſt auf gutem Boden ſind gewoͤhnlich erſt mehrere Anbauer zu Grunde gegangen, und ha- ben ihren verwandten Fleiß mit dem Ruͤcken anſehen muͤſſen, eher einer nothduͤrf- tig darauf fortkam; und im gluͤcklicheren Falle bleibt doch ein ſolches Grundſtuͤck gegen das, was es haͤtte werden koͤnnen, in einem ſehr niedrigen Zuſtande zuruͤck; es ſey denn der Boden von unerſchoͤpflicher Reichhaltigkeit, wie die abgewaͤſſerten Bruͤcher an der Oder und Warthe es waren. Nothwendi- ges Erforder- niß bei ſolchen Unternehmun- gen. Am wenigſten ſind Urbarmachungen die Sache kleiner Anſiedler aus der arbei- tenden Klaſſe. Leute dieſer Art koͤnnen, auch bei erhaltener Unterſtuͤtzung, ihre Ausſichten nicht auf eine laͤngere Reihe von Jahren ausdehnen, ſondern wollen und muͤſſen den Lohn ihrer Arbeit in dem naͤchſten Jahre genießen. Nun kann freilich der Aufbruch eines alten Forſt- oder Weidegrundes dieſen geben und reich- lich geben, wenn man ein ausſaugendes Syſtem anwendet, und nach tuͤchtigem Pfluͤgen, unbekuͤmmert um Viehhaltung und Duͤngung, verkaͤufliche Fruͤchte

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/132>, abgerufen am 13.10.2024.