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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Koppelwirthschaft.
sie mit wenigem Dünger und also auch mit geringem Wiesenwachse ausreichen, und
ihr Vieh mäßig ausfuttern.

Die Zwölfschlägige, welche nach jeder Brache drei Ernten nimmt,
kömmt in ihren Verhältnissen der sechsschlägigen gleich. Wenn sie mit ihr glei-
chen Dünger gewinnt, so kann sie der ersten Brache einigen Dünger geben, die
zweite Brache aber um desto stärker düngen, und scheint mir dann einen Vorzug
vor der sechsschlägigen zu haben, weil der Dünger hier vermindert wird, wo er we-
niger nöthig ist, und vielleicht gar Lagergetreide geben könnte: aber um so stärker
dahin kommt, wo der Acker seiner bedarf. Kann sie nur eine Brache oder alle
zwölf Jahr nur einmal düngen, so wird ihre starke Aussaat einen nach Verhältniß
geringen Ertrag geben, und dennoch Erschöpfung zurücklassen.

§. 349.

Die Folge der Früchte ist mit wenigen Ausnahmen die, daß man nur nachFruchtfolge
bei derselben.

der Brache Winterung, dann aber zwei-, drei- und in einigen Fällen gar viermal
Sömmerung, zuerst gewöhnlich Gerste, dann Hafer nimmt. Hülsenfrüchte werden
im Ganzen wenig gebaut, und man nahm die Erbsen, wenn man sie bauete, häu-
fig in Abtragschlag. Der Ertrag derselben an dieser Stelle konnte wenig dazu
aufmuntern. Jetzt werden sie mehrentheils im dritten Fruchtschlage gesäet, und
dann nach denselben der Acker mit Winterung zu Grase niedergelegt. Der Bau
anderer Früchte gehört noch zu den Seltenheiten, die von neuerern Verbesserern
eingeführt sind, und die nicht in Betracht kommen können, wenn von der landüb-
lichen Mecklenburgischen Wirthschaft die Rede ist.

Den Acker länger als vier Jahre zur Weide liegen zu lassen, hat man in
Mecklenburg nie rathsam gefunden, weil schon mit dem vierten Jahre die Ergiebig-
keit derselben sehr abnimmt, nach demselben der Boden sich aber gar vermooset,
und das Vieh nur kümmerlich ernährt. Dies rührt wohl weniger von dem Un-
terschiede des Klima's und Bodens in Mecklenburg und Hollstein, als von der
mehreren Erschöpfung her, worin das Land zu Grase niedergelegt wird. Von
Camillo Tarellos Prinzip, den Dünger erst mit der letzten Saat unterzubrin-
gen, oder gar auf den jungen Rasen zu streuen, will man daselbst nichts wissen,
und der Uebergang zu dieser Methode, wo man den Dünger gleichsam als ein

T t 2

Die Koppelwirthſchaft.
ſie mit wenigem Duͤnger und alſo auch mit geringem Wieſenwachſe ausreichen, und
ihr Vieh maͤßig ausfuttern.

Die Zwoͤlfſchlaͤgige, welche nach jeder Brache drei Ernten nimmt,
koͤmmt in ihren Verhaͤltniſſen der ſechsſchlaͤgigen gleich. Wenn ſie mit ihr glei-
chen Duͤnger gewinnt, ſo kann ſie der erſten Brache einigen Duͤnger geben, die
zweite Brache aber um deſto ſtaͤrker duͤngen, und ſcheint mir dann einen Vorzug
vor der ſechsſchlaͤgigen zu haben, weil der Duͤnger hier vermindert wird, wo er we-
niger noͤthig iſt, und vielleicht gar Lagergetreide geben koͤnnte: aber um ſo ſtaͤrker
dahin kommt, wo der Acker ſeiner bedarf. Kann ſie nur eine Brache oder alle
zwoͤlf Jahr nur einmal duͤngen, ſo wird ihre ſtarke Ausſaat einen nach Verhaͤltniß
geringen Ertrag geben, und dennoch Erſchoͤpfung zuruͤcklaſſen.

§. 349.

Die Folge der Fruͤchte iſt mit wenigen Ausnahmen die, daß man nur nachFruchtfolge
bei derſelben.

der Brache Winterung, dann aber zwei-, drei- und in einigen Faͤllen gar viermal
Soͤmmerung, zuerſt gewoͤhnlich Gerſte, dann Hafer nimmt. Huͤlſenfruͤchte werden
im Ganzen wenig gebaut, und man nahm die Erbſen, wenn man ſie bauete, haͤu-
fig in Abtragſchlag. Der Ertrag derſelben an dieſer Stelle konnte wenig dazu
aufmuntern. Jetzt werden ſie mehrentheils im dritten Fruchtſchlage geſaͤet, und
dann nach denſelben der Acker mit Winterung zu Graſe niedergelegt. Der Bau
anderer Fruͤchte gehoͤrt noch zu den Seltenheiten, die von neuerern Verbeſſerern
eingefuͤhrt ſind, und die nicht in Betracht kommen koͤnnen, wenn von der landuͤb-
lichen Mecklenburgiſchen Wirthſchaft die Rede iſt.

Den Acker laͤnger als vier Jahre zur Weide liegen zu laſſen, hat man in
Mecklenburg nie rathſam gefunden, weil ſchon mit dem vierten Jahre die Ergiebig-
keit derſelben ſehr abnimmt, nach demſelben der Boden ſich aber gar vermooſet,
und das Vieh nur kuͤmmerlich ernaͤhrt. Dies ruͤhrt wohl weniger von dem Un-
terſchiede des Klima’s und Bodens in Mecklenburg und Hollſtein, als von der
mehreren Erſchoͤpfung her, worin das Land zu Graſe niedergelegt wird. Von
Camillo Tarellos Prinzip, den Duͤnger erſt mit der letzten Saat unterzubrin-
gen, oder gar auf den jungen Raſen zu ſtreuen, will man daſelbſt nichts wiſſen,
und der Uebergang zu dieſer Methode, wo man den Duͤnger gleichſam als ein

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[331/0377] Die Koppelwirthſchaft. ſie mit wenigem Duͤnger und alſo auch mit geringem Wieſenwachſe ausreichen, und ihr Vieh maͤßig ausfuttern. Die Zwoͤlfſchlaͤgige, welche nach jeder Brache drei Ernten nimmt, koͤmmt in ihren Verhaͤltniſſen der ſechsſchlaͤgigen gleich. Wenn ſie mit ihr glei- chen Duͤnger gewinnt, ſo kann ſie der erſten Brache einigen Duͤnger geben, die zweite Brache aber um deſto ſtaͤrker duͤngen, und ſcheint mir dann einen Vorzug vor der ſechsſchlaͤgigen zu haben, weil der Duͤnger hier vermindert wird, wo er we- niger noͤthig iſt, und vielleicht gar Lagergetreide geben koͤnnte: aber um ſo ſtaͤrker dahin kommt, wo der Acker ſeiner bedarf. Kann ſie nur eine Brache oder alle zwoͤlf Jahr nur einmal duͤngen, ſo wird ihre ſtarke Ausſaat einen nach Verhaͤltniß geringen Ertrag geben, und dennoch Erſchoͤpfung zuruͤcklaſſen. §. 349. Die Folge der Fruͤchte iſt mit wenigen Ausnahmen die, daß man nur nach der Brache Winterung, dann aber zwei-, drei- und in einigen Faͤllen gar viermal Soͤmmerung, zuerſt gewoͤhnlich Gerſte, dann Hafer nimmt. Huͤlſenfruͤchte werden im Ganzen wenig gebaut, und man nahm die Erbſen, wenn man ſie bauete, haͤu- fig in Abtragſchlag. Der Ertrag derſelben an dieſer Stelle konnte wenig dazu aufmuntern. Jetzt werden ſie mehrentheils im dritten Fruchtſchlage geſaͤet, und dann nach denſelben der Acker mit Winterung zu Graſe niedergelegt. Der Bau anderer Fruͤchte gehoͤrt noch zu den Seltenheiten, die von neuerern Verbeſſerern eingefuͤhrt ſind, und die nicht in Betracht kommen koͤnnen, wenn von der landuͤb- lichen Mecklenburgiſchen Wirthſchaft die Rede iſt. Fruchtfolge bei derſelben. Den Acker laͤnger als vier Jahre zur Weide liegen zu laſſen, hat man in Mecklenburg nie rathſam gefunden, weil ſchon mit dem vierten Jahre die Ergiebig- keit derſelben ſehr abnimmt, nach demſelben der Boden ſich aber gar vermooſet, und das Vieh nur kuͤmmerlich ernaͤhrt. Dies ruͤhrt wohl weniger von dem Un- terſchiede des Klima’s und Bodens in Mecklenburg und Hollſtein, als von der mehreren Erſchoͤpfung her, worin das Land zu Graſe niedergelegt wird. Von Camillo Tarellos Prinzip, den Duͤnger erſt mit der letzten Saat unterzubrin- gen, oder gar auf den jungen Raſen zu ſtreuen, will man daſelbſt nichts wiſſen, und der Uebergang zu dieſer Methode, wo man den Duͤnger gleichſam als ein T t 2

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/377>, abgerufen am 21.11.2024.