Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Landwirthschaftliche Buchhaltung. soll. Er fällt ihm allerdings in sofern wieder zur Last, als sich dadurch der Werthdesselben beim Jahresschluß vermindert. Es kömmt hier, wie in allen Stücken, nur auf eine klare Vorstellung der ganzen Einrichtung dieser Buchhaltung an, und man wird sich aus dieser und einigen andern Schwierigkeiten leicht herauswickeln, wenn man nur mit Debet und Credit den richtigen Sinn, für ersteres nemlich "hat empfangen", für ihn "ist verwendet", für letzteres "hat geliefert, hat geleistet", verbindet. Beim Abschlusse der Rechnung muß die Summe aller Debets und aller Credits §. 247. Für diejenigen, welche meine Abhandlung über diese Buchführung im 4tenAnfängliche Landwirthſchaftliche Buchhaltung. ſoll. Er faͤllt ihm allerdings in ſofern wieder zur Laſt, als ſich dadurch der Werthdeſſelben beim Jahresſchluß vermindert. Es koͤmmt hier, wie in allen Stuͤcken, nur auf eine klare Vorſtellung der ganzen Einrichtung dieſer Buchhaltung an, und man wird ſich aus dieſer und einigen andern Schwierigkeiten leicht herauswickeln, wenn man nur mit Debet und Credit den richtigen Sinn, fuͤr erſteres nemlich „hat empfangen“, fuͤr ihn „iſt verwendet“, fuͤr letzteres „hat geliefert, hat geleiſtet“, verbindet. Beim Abſchluſſe der Rechnung muß die Summe aller Debets und aller Credits §. 247. Fuͤr diejenigen, welche meine Abhandlung uͤber dieſe Buchfuͤhrung im 4tenAnfaͤngliche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0275" n="231"/><fw place="top" type="header">Landwirthſchaftliche Buchhaltung.</fw><lb/> ſoll. Er faͤllt ihm allerdings in ſofern wieder zur Laſt, als ſich dadurch der Werth<lb/> deſſelben beim Jahresſchluß vermindert. Es koͤmmt hier, wie in allen Stuͤcken, nur<lb/> auf eine klare Vorſtellung der ganzen Einrichtung dieſer Buchhaltung an, und man<lb/> wird ſich aus dieſer und einigen andern Schwierigkeiten leicht herauswickeln, wenn<lb/> man nur mit <hi rendition="#g">Debet</hi> und <hi rendition="#g">Credit</hi> den richtigen Sinn, fuͤr erſteres nemlich „<hi rendition="#g">hat<lb/> empfangen</hi>“, fuͤr ihn „<hi rendition="#g">iſt verwendet</hi>“, fuͤr letzteres „<hi rendition="#g">hat geliefert, hat<lb/> geleiſtet</hi>“, verbindet.</p><lb/> <p>Beim Abſchluſſe der Rechnung muß die Summe aller Debets und aller Credits<lb/> gleich ſeyn. Aber das Debet und Credit der meiſten Conto’s werden verſchieden ſeyn,<lb/> und einige haben vielleicht gar kein Debet oder kein Credit. Dasjenige, was ein<lb/> Conto an dem einen weniger hat, oder die Summe, welche zur Ausgleichung auf der<lb/> einen Seite fehlt, heißt nach der kaufmaͤnniſchen Sprache das <hi rendition="#g">Saldo</hi>. Man kann<lb/> es auch Verluſt oder Gewinn, Minus oder Plus nennen. Werden nun die ſaͤmmt-<lb/> lichen Gewinne aller Conto’s, die Gewinn gegeben haben, auf die eine Seite, die<lb/> Verluſte aller derer Conto’s, welche <hi rendition="#g">dieſen</hi> haben, auf die andere Seite geſchrie-<lb/> ben, ſo muß die Summe beider <hi rendition="#g">wieder</hi> gleich ſeyn. Um nun aber den Ertrag des<lb/> Gewerbsbetriebes von dem beſchloſſenen Jahre auszumitteln, kommt auf das allge-<lb/> meine Debet deſſelben zu ſtehen: 1) der Verluſt aller derer Conto’s, welche zum<lb/> Betriebe der Wirthſchaft noͤthig waren, oder, was einerlei iſt, der Koſtenaufwand<lb/> fuͤr die Wirthſchaft; 2) das Credit des vorigen Jahres. Dagegen kommt auf das<lb/> allgemeine Credit der abzuſchließenden Rechnung zu ſtehen: 1) das Debet des Eigen-<lb/> thuͤmers, oder was er baar und in Naturalien aus der Wirthſchaft erhalten hat;<lb/> 2) das Debet des Meliorationsaufwandes; 3) das Debet des kuͤnftigen Jahres;<lb/> und endlich 4) das Debet von ſolchen Zufaͤlligkeiten, welche nicht der Gewerbsbe-<lb/> trieb, oder was einerlei iſt, der Paͤchter, — im Falle, daß das Gut verpachtet<lb/> waͤre — ſondern das Grundeigenthum oder der Verpaͤchter zu tragen haͤtte, als wo-<lb/> fuͤr ein beſonderes Conto angelegt ſeyn muß. Nach Abzug des erſtern von letztern er-<lb/> giebt ſich dann der reine Wirthſchaftsertrag.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 247.</head><lb/> <p>Fuͤr diejenigen, welche meine Abhandlung uͤber dieſe Buchfuͤhrung im 4ten<note place="right">Anfaͤngliche<lb/> Schwierigkeit<lb/> bei dieſer<lb/> Buchhal-<lb/> tungsform.</note><lb/> Bande der Annalen des Ackerbaues, und die darauf Bezug habenden verſchiedenen<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [231/0275]
Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
ſoll. Er faͤllt ihm allerdings in ſofern wieder zur Laſt, als ſich dadurch der Werth
deſſelben beim Jahresſchluß vermindert. Es koͤmmt hier, wie in allen Stuͤcken, nur
auf eine klare Vorſtellung der ganzen Einrichtung dieſer Buchhaltung an, und man
wird ſich aus dieſer und einigen andern Schwierigkeiten leicht herauswickeln, wenn
man nur mit Debet und Credit den richtigen Sinn, fuͤr erſteres nemlich „hat
empfangen“, fuͤr ihn „iſt verwendet“, fuͤr letzteres „hat geliefert, hat
geleiſtet“, verbindet.
Beim Abſchluſſe der Rechnung muß die Summe aller Debets und aller Credits
gleich ſeyn. Aber das Debet und Credit der meiſten Conto’s werden verſchieden ſeyn,
und einige haben vielleicht gar kein Debet oder kein Credit. Dasjenige, was ein
Conto an dem einen weniger hat, oder die Summe, welche zur Ausgleichung auf der
einen Seite fehlt, heißt nach der kaufmaͤnniſchen Sprache das Saldo. Man kann
es auch Verluſt oder Gewinn, Minus oder Plus nennen. Werden nun die ſaͤmmt-
lichen Gewinne aller Conto’s, die Gewinn gegeben haben, auf die eine Seite, die
Verluſte aller derer Conto’s, welche dieſen haben, auf die andere Seite geſchrie-
ben, ſo muß die Summe beider wieder gleich ſeyn. Um nun aber den Ertrag des
Gewerbsbetriebes von dem beſchloſſenen Jahre auszumitteln, kommt auf das allge-
meine Debet deſſelben zu ſtehen: 1) der Verluſt aller derer Conto’s, welche zum
Betriebe der Wirthſchaft noͤthig waren, oder, was einerlei iſt, der Koſtenaufwand
fuͤr die Wirthſchaft; 2) das Credit des vorigen Jahres. Dagegen kommt auf das
allgemeine Credit der abzuſchließenden Rechnung zu ſtehen: 1) das Debet des Eigen-
thuͤmers, oder was er baar und in Naturalien aus der Wirthſchaft erhalten hat;
2) das Debet des Meliorationsaufwandes; 3) das Debet des kuͤnftigen Jahres;
und endlich 4) das Debet von ſolchen Zufaͤlligkeiten, welche nicht der Gewerbsbe-
trieb, oder was einerlei iſt, der Paͤchter, — im Falle, daß das Gut verpachtet
waͤre — ſondern das Grundeigenthum oder der Verpaͤchter zu tragen haͤtte, als wo-
fuͤr ein beſonderes Conto angelegt ſeyn muß. Nach Abzug des erſtern von letztern er-
giebt ſich dann der reine Wirthſchaftsertrag.
§. 247.
Fuͤr diejenigen, welche meine Abhandlung uͤber dieſe Buchfuͤhrung im 4ten
Bande der Annalen des Ackerbaues, und die darauf Bezug habenden verſchiedenen
Anfaͤngliche
Schwierigkeit
bei dieſer
Buchhal-
tungsform.
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