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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Handarbeiten.

Beim Aufnehmen und Abschneiden des Krauts werden vier bis fünf Weiber
per Morgen erforderlich seyn.

9) Wenn bei der Futterung und Wartung des sämmtlichen Viehes das Ge-
sinde nicht zureicht, insbesondere wenn viel Häcksel gefüttert wird, so müssen dazu
Tagelöhner angestellt werden, deren Zahl sich aber bei den mannigfaltigen Ver-
hältnissen nicht berechnen läßt.

Beim Waschen und Scheeren der Schafe rechnet man auf 1000 Stück 60 bis
70 Arbeitstage.

Auch werden zu mancherlei Hof- und Hausarbeiten Tagelöhner nöthig seyn,
wenn man nicht überflüssiges Gesinde unterhält. Auch an die Stelle des kranken
Gesindes müssen zuweilen welche angenommen werden.

10) Bei der Gartenbestellung, die indessen nur sehr roh hier angenommen
werden kann, und wobei die Mägde helfen, rechnet man per Morgen jährlich
5 Arbeitstage.

11) Zur Aufraumung der Gräben und Wasserfurchen, zur Herstellung der
Befriedigungen, Ausbesserungen entstandener Schäden und der Wege muß man
per Morgen der ganzen Feldmark nach den Umständen 1/2 oder 1 Person rechnen.
Es kömmt dabei besonders auf mehrere oder wenige Befriedigungen, Wege und
Gräben an.

12) Meliorationsarbeiten können nicht berechnet werden. Man benutzt aber
die arbeitenden Menschen dazu in den freieren Zeiten.

13) Das Abdreschen des Getreides, welches in den meisten Fällen gegen eine
bestimmte Drescherhebe geschiehet, gewöhnlich gegen den 16ten Scheffel.

Es versteht sich, daß diese Sätze nicht ganz allgemein angenommen werden
können, und daß sie bei der verschiedenen Manipulation, Geschicklichkeit und Ar-
beitsamkeit der Menschen variiren. Die Arbeitssätze sind so angenommen, wie
man sie von der unangestrengten Arbeit eines Tagelöhners erwarten kann, nicht so
wie sie ein rüstiger, thätiger Arbeiter, der in Verding arbeitet, verrichtet. Indes-
sen wird man sie in Wirthschaften, die nicht an besondern Lokalübeln laboriren,
oder in einer allgemeinen Kraftlosigkeit versunken sind, auch bei gewöhnlichen Ta-
gelöhnern zureichend finden.


Handarbeiten.

Beim Aufnehmen und Abſchneiden des Krauts werden vier bis fuͤnf Weiber
per Morgen erforderlich ſeyn.

9) Wenn bei der Futterung und Wartung des ſaͤmmtlichen Viehes das Ge-
ſinde nicht zureicht, insbeſondere wenn viel Haͤckſel gefuͤttert wird, ſo muͤſſen dazu
Tageloͤhner angeſtellt werden, deren Zahl ſich aber bei den mannigfaltigen Ver-
haͤltniſſen nicht berechnen laͤßt.

Beim Waſchen und Scheeren der Schafe rechnet man auf 1000 Stuͤck 60 bis
70 Arbeitstage.

Auch werden zu mancherlei Hof- und Hausarbeiten Tageloͤhner noͤthig ſeyn,
wenn man nicht uͤberfluͤſſiges Geſinde unterhaͤlt. Auch an die Stelle des kranken
Geſindes muͤſſen zuweilen welche angenommen werden.

10) Bei der Gartenbeſtellung, die indeſſen nur ſehr roh hier angenommen
werden kann, und wobei die Maͤgde helfen, rechnet man per Morgen jaͤhrlich
5 Arbeitstage.

11) Zur Aufraumung der Graͤben und Waſſerfurchen, zur Herſtellung der
Befriedigungen, Ausbeſſerungen entſtandener Schaͤden und der Wege muß man
per Morgen der ganzen Feldmark nach den Umſtaͤnden ½ oder 1 Perſon rechnen.
Es koͤmmt dabei beſonders auf mehrere oder wenige Befriedigungen, Wege und
Graͤben an.

12) Meliorationsarbeiten koͤnnen nicht berechnet werden. Man benutzt aber
die arbeitenden Menſchen dazu in den freieren Zeiten.

13) Das Abdreſchen des Getreides, welches in den meiſten Faͤllen gegen eine
beſtimmte Dreſcherhebe geſchiehet, gewoͤhnlich gegen den 16ten Scheffel.

Es verſteht ſich, daß dieſe Saͤtze nicht ganz allgemein angenommen werden
koͤnnen, und daß ſie bei der verſchiedenen Manipulation, Geſchicklichkeit und Ar-
beitſamkeit der Menſchen variiren. Die Arbeitsſaͤtze ſind ſo angenommen, wie
man ſie von der unangeſtrengten Arbeit eines Tageloͤhners erwarten kann, nicht ſo
wie ſie ein ruͤſtiger, thaͤtiger Arbeiter, der in Verding arbeitet, verrichtet. Indeſ-
ſen wird man ſie in Wirthſchaften, die nicht an beſondern Lokaluͤbeln laboriren,
oder in einer allgemeinen Kraftloſigkeit verſunken ſind, auch bei gewoͤhnlichen Ta-
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[150/0180] Handarbeiten. Beim Aufnehmen und Abſchneiden des Krauts werden vier bis fuͤnf Weiber per Morgen erforderlich ſeyn. 9) Wenn bei der Futterung und Wartung des ſaͤmmtlichen Viehes das Ge- ſinde nicht zureicht, insbeſondere wenn viel Haͤckſel gefuͤttert wird, ſo muͤſſen dazu Tageloͤhner angeſtellt werden, deren Zahl ſich aber bei den mannigfaltigen Ver- haͤltniſſen nicht berechnen laͤßt. Beim Waſchen und Scheeren der Schafe rechnet man auf 1000 Stuͤck 60 bis 70 Arbeitstage. Auch werden zu mancherlei Hof- und Hausarbeiten Tageloͤhner noͤthig ſeyn, wenn man nicht uͤberfluͤſſiges Geſinde unterhaͤlt. Auch an die Stelle des kranken Geſindes muͤſſen zuweilen welche angenommen werden. 10) Bei der Gartenbeſtellung, die indeſſen nur ſehr roh hier angenommen werden kann, und wobei die Maͤgde helfen, rechnet man per Morgen jaͤhrlich 5 Arbeitstage. 11) Zur Aufraumung der Graͤben und Waſſerfurchen, zur Herſtellung der Befriedigungen, Ausbeſſerungen entſtandener Schaͤden und der Wege muß man per Morgen der ganzen Feldmark nach den Umſtaͤnden ½ oder 1 Perſon rechnen. Es koͤmmt dabei beſonders auf mehrere oder wenige Befriedigungen, Wege und Graͤben an. 12) Meliorationsarbeiten koͤnnen nicht berechnet werden. Man benutzt aber die arbeitenden Menſchen dazu in den freieren Zeiten. 13) Das Abdreſchen des Getreides, welches in den meiſten Faͤllen gegen eine beſtimmte Dreſcherhebe geſchiehet, gewoͤhnlich gegen den 16ten Scheffel. Es verſteht ſich, daß dieſe Saͤtze nicht ganz allgemein angenommen werden koͤnnen, und daß ſie bei der verſchiedenen Manipulation, Geſchicklichkeit und Ar- beitſamkeit der Menſchen variiren. Die Arbeitsſaͤtze ſind ſo angenommen, wie man ſie von der unangeſtrengten Arbeit eines Tageloͤhners erwarten kann, nicht ſo wie ſie ein ruͤſtiger, thaͤtiger Arbeiter, der in Verding arbeitet, verrichtet. Indeſ- ſen wird man ſie in Wirthſchaften, die nicht an beſondern Lokaluͤbeln laboriren, oder in einer allgemeinen Kraftloſigkeit verſunken ſind, auch bei gewoͤhnlichen Ta- geloͤhnern zureichend finden.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/180>, abgerufen am 21.11.2024.