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Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840.

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dem Volke bedeutungsvoll wäre, daß es nur dafür Empfänglichkeit hätte. Wie sehr Unrecht würde man dadurch seinem richtigen, und für alles Schöne und Große empfänglichen Sinne, seinem Geiste zufügen! Wie arm und beschränkt würde man seine Sage machen, wenn man ihm jene schönen, herrlichen Erzählungen nähme, in denen es auf seine Weise die historischen Thaten seiner Vorfahren, die glänzenden Eigenschaften seiner Fürsten feiert!

Es ist freilich nicht zu verkennen, daß auf solche Weise Sage und Geschichte sehr nahe an einander gebracht, in manchen Fällen gar mit einander verschmolzen werden. Aber darum bleibt noch immer ein großer Unterschied zwischen beiden. Was die Geschichte uns mittheilt, ist wahr, wenigstens so wahr, als es historische Wahrheit überhaupt giebt. Es ist also durch gültige Zeugnisse erwiesen. Was uns aber die Sage erzählt, dafür giebt es keine Zeugnisse weiter, als nur den Glauben. So wie die Geschichte durch die Feuerprobe der Kritik bewährt ist, so besteht die Sage, ein Kind des Glaubens, nur durch Glauben. Treffen nun gleichwohl Geschichte und Sage ganz zusammen, was indeß kaum in einem Falle ganz seyn dürfte, so ist das ein Zufall, der weiter nicht in Betracht kommen, namentlich auf das Wesen der Sage keinen Einfluß äußern kann. Wie Geschichte und Sage an einander grenzen, möge z.B. die Sage unter Nr. 104. (der Landvogt Barnekow) dieser Sammlung zeigen.

Dabei ist das poetische Kleid nicht zu übersehen, mit welchem das Volk seine Sage umgiebt und welches ebenfalls ein durchaus wesentlicher, nothwendiger Theil derselben ist. Was in dem Gewande der Geschichte, wenn auch ohne alle höhere Gelehrsamkeit, vorgetragen ist, wird nie

dem Volke bedeutungsvoll wäre, daß es nur dafür Empfänglichkeit hätte. Wie sehr Unrecht würde man dadurch seinem richtigen, und für alles Schöne und Große empfänglichen Sinne, seinem Geiste zufügen! Wie arm und beschränkt würde man seine Sage machen, wenn man ihm jene schönen, herrlichen Erzählungen nähme, in denen es auf seine Weise die historischen Thaten seiner Vorfahren, die glänzenden Eigenschaften seiner Fürsten feiert!

Es ist freilich nicht zu verkennen, daß auf solche Weise Sage und Geschichte sehr nahe an einander gebracht, in manchen Fällen gar mit einander verschmolzen werden. Aber darum bleibt noch immer ein großer Unterschied zwischen beiden. Was die Geschichte uns mittheilt, ist wahr, wenigstens so wahr, als es historische Wahrheit überhaupt giebt. Es ist also durch gültige Zeugnisse erwiesen. Was uns aber die Sage erzählt, dafür giebt es keine Zeugnisse weiter, als nur den Glauben. So wie die Geschichte durch die Feuerprobe der Kritik bewährt ist, so besteht die Sage, ein Kind des Glaubens, nur durch Glauben. Treffen nun gleichwohl Geschichte und Sage ganz zusammen, was indeß kaum in einem Falle ganz seyn dürfte, so ist das ein Zufall, der weiter nicht in Betracht kommen, namentlich auf das Wesen der Sage keinen Einfluß äußern kann. Wie Geschichte und Sage an einander grenzen, möge z.B. die Sage unter Nr. 104. (der Landvogt Barnekow) dieser Sammlung zeigen.

Dabei ist das poetische Kleid nicht zu übersehen, mit welchem das Volk seine Sage umgiebt und welches ebenfalls ein durchaus wesentlicher, nothwendiger Theil derselben ist. Was in dem Gewande der Geschichte, wenn auch ohne alle höhere Gelehrsamkeit, vorgetragen ist, wird nie

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[VI/0008] dem Volke bedeutungsvoll wäre, daß es nur dafür Empfänglichkeit hätte. Wie sehr Unrecht würde man dadurch seinem richtigen, und für alles Schöne und Große empfänglichen Sinne, seinem Geiste zufügen! Wie arm und beschränkt würde man seine Sage machen, wenn man ihm jene schönen, herrlichen Erzählungen nähme, in denen es auf seine Weise die historischen Thaten seiner Vorfahren, die glänzenden Eigenschaften seiner Fürsten feiert! Es ist freilich nicht zu verkennen, daß auf solche Weise Sage und Geschichte sehr nahe an einander gebracht, in manchen Fällen gar mit einander verschmolzen werden. Aber darum bleibt noch immer ein großer Unterschied zwischen beiden. Was die Geschichte uns mittheilt, ist wahr, wenigstens so wahr, als es historische Wahrheit überhaupt giebt. Es ist also durch gültige Zeugnisse erwiesen. Was uns aber die Sage erzählt, dafür giebt es keine Zeugnisse weiter, als nur den Glauben. So wie die Geschichte durch die Feuerprobe der Kritik bewährt ist, so besteht die Sage, ein Kind des Glaubens, nur durch Glauben. Treffen nun gleichwohl Geschichte und Sage ganz zusammen, was indeß kaum in einem Falle ganz seyn dürfte, so ist das ein Zufall, der weiter nicht in Betracht kommen, namentlich auf das Wesen der Sage keinen Einfluß äußern kann. Wie Geschichte und Sage an einander grenzen, möge z.B. die Sage unter Nr. 104. (der Landvogt Barnekow) dieser Sammlung zeigen. Dabei ist das poetische Kleid nicht zu übersehen, mit welchem das Volk seine Sage umgiebt und welches ebenfalls ein durchaus wesentlicher, nothwendiger Theil derselben ist. Was in dem Gewande der Geschichte, wenn auch ohne alle höhere Gelehrsamkeit, vorgetragen ist, wird nie

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Zitationshilfe: Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840, S. VI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/temme_volkssagen_1840/8>, abgerufen am 23.11.2024.