Swedenborg, Emanuel: Auserlesene Schriften. Bd. 4. Frankfurt (Main), 1776.Von andern Höllen, macht sie hitzig, sich heraus zu wickeln; weilnun einer ein einiges mal eingerollet ist, so meynt er, er werde leichtlich heraus gewickelt werden, wann er aber anfangt sich heraus zu winden, so fährt er in die Länge, und die Aus- wicklung bleibt beständig, biß er die Hofnung aufgiebt. So viel von den Höllen und von ihren Es ist anzumerken, daß niemand in dem Wann die Bösen bestraft werden, sind wür-
Von andern Hoͤllen, macht ſie hitzig, ſich heraus zu wickeln; weilnun einer ein einiges mal eingerollet iſt, ſo meynt er, er werde leichtlich heraus gewickelt werden, wann er aber anfangt ſich heraus zu winden, ſo faͤhrt er in die Laͤnge, und die Aus- wicklung bleibt beſtaͤndig, biß er die Hofnung aufgiebt. So viel von den Hoͤllen und von ihren Es iſt anzumerken, daß niemand in dem Wann die Boͤſen beſtraft werden, ſind wuͤr-
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Von andern Hoͤllen,
macht ſie hitzig, ſich heraus zu wickeln; weil
nun einer ein einiges mal eingerollet iſt, ſo
meynt er, er werde leichtlich heraus gewickelt
werden, wann er aber anfangt ſich heraus zu
winden, ſo faͤhrt er in die Laͤnge, und die Aus-
wicklung bleibt beſtaͤndig, biß er die Hofnung
aufgiebt.
So viel von den Hoͤllen und von ihren
Straffen. Die hoͤlliſchen Plagen ſind nicht,
wie einige dafuͤr halten, Gewiſſensbiſſe;
Dann die in der Hoͤlle ſind, haben kein Ge-
wiſſen gehabt, deswegen koͤnnen ſie auch an
demſelben nicht gequaͤlet werden: Welche
ein Gewiſſen gehabt haben, ſind unter den
Seligen.
Es iſt anzumerken, daß niemand in dem
andern Leben einige Strafe oder Marter um
ſeiner Erbſuͤnde willen zu leiden hat, ſondern
um ſeiner wuͤrklichen Suͤnden willen, die er
ſelbſt gethan hat.
Wann die Boͤſen beſtraft werden, ſind
die Engel allezeit dabey, welche die Straffe
maͤßigen, und die Schmerzen der Erbar-
mungs-wuͤrdigen lindern, aber nicht weg-
nehmen koͤnnen, weil in dem andern Leben
bey allen ein Gleichgewicht iſt, daß das Boͤ-
ſe ſelbſt ſich beſtraft; und wann dieſes nicht
durch die Beſtraffungen weggeſchaft wuͤrde,
ſo muͤßten ſolche nothwendig in einer Hoͤlle
in Ewigkeit aufbehalten werden, dann ſonſt
wuͤr-
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