Sulzer, Johann Georg: Tagebuch einer von Berlin nach den mittäglichen Ländern von Europa in den Jahren 1775 und 1776 gethanen Reise und Rückreise. Leipzig, 1780.Tagebuch von der Rückreise nig ernennet wird. Er besteht aus dem Großkanzler,vier Riformatori, die ansehnliche königliche Räthe sind, und einem Censore, denen noch ein Beysitzer, der ein Rechtsgelehrter seyn muß, und ein Secretair zugeordnet sind. Dieses Collegium hat also die Ober- aufsicht und Regierung über die Universität und alle andern weltlichen Schulen des Landes, und bestellt auch in den Provinzen die besondern Riformatori und Aufseher der größern und kleinern Provinzialalschulen. Es besetzt alle zu diesen Anstalten erforderlichen Stel- len und Aemter, und entsetzt auch von diesen Stellen. Nur die Professoren der Universität bekommen ihre Pa- tente von dem Könige, und können auch nur auf kö- niglichen Befehl entsetzt werden. Sie werden aber dem König von dem Magistrato della Riforma vorgeschlagen. Dieser schreibet auch die besondern Verordnungen über alle Geschäffte und Arbeiten, der königlichen Fundamentalconstitution gemäß, vor. Allezeit nach drey Jahren überreicht dieses Colle- Täglich muß einer der vier Riformatori sich auf chen
Tagebuch von der Ruͤckreiſe nig ernennet wird. Er beſteht aus dem Großkanzler,vier Riformatori, die anſehnliche koͤnigliche Raͤthe ſind, und einem Cenſore, denen noch ein Beyſitzer, der ein Rechtsgelehrter ſeyn muß, und ein Secretair zugeordnet ſind. Dieſes Collegium hat alſo die Ober- aufſicht und Regierung uͤber die Univerſitaͤt und alle andern weltlichen Schulen des Landes, und beſtellt auch in den Provinzen die beſondern Riformatori und Aufſeher der groͤßern und kleinern Provinzialalſchulen. Es beſetzt alle zu dieſen Anſtalten erforderlichen Stel- len und Aemter, und entſetzt auch von dieſen Stellen. Nur die Profeſſoren der Univerſitaͤt bekommen ihre Pa- tente von dem Koͤnige, und koͤnnen auch nur auf koͤ- niglichen Befehl entſetzt werden. Sie werden aber dem Koͤnig von dem Magiſtrato della Riforma vorgeſchlagen. Dieſer ſchreibet auch die beſondern Verordnungen uͤber alle Geſchaͤffte und Arbeiten, der koͤniglichen Fundamentalconſtitution gemaͤß, vor. Allezeit nach drey Jahren uͤberreicht dieſes Colle- Taͤglich muß einer der vier Riformatori ſich auf chen
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Tagebuch von der Ruͤckreiſe
nig ernennet wird. Er beſteht aus dem Großkanzler,
vier Riformatori, die anſehnliche koͤnigliche Raͤthe
ſind, und einem Cenſore, denen noch ein Beyſitzer,
der ein Rechtsgelehrter ſeyn muß, und ein Secretair
zugeordnet ſind. Dieſes Collegium hat alſo die Ober-
aufſicht und Regierung uͤber die Univerſitaͤt und alle
andern weltlichen Schulen des Landes, und beſtellt
auch in den Provinzen die beſondern Riformatori und
Aufſeher der groͤßern und kleinern Provinzialalſchulen.
Es beſetzt alle zu dieſen Anſtalten erforderlichen Stel-
len und Aemter, und entſetzt auch von dieſen Stellen.
Nur die Profeſſoren der Univerſitaͤt bekommen ihre Pa-
tente von dem Koͤnige, und koͤnnen auch nur auf koͤ-
niglichen Befehl entſetzt werden. Sie werden aber
dem Koͤnig von dem Magiſtrato della Riforma
vorgeſchlagen. Dieſer ſchreibet auch die beſondern
Verordnungen uͤber alle Geſchaͤffte und Arbeiten, der
koͤniglichen Fundamentalconſtitution gemaͤß, vor.
Allezeit nach drey Jahren uͤberreicht dieſes Colle-
gium dem Koͤnig einen Bericht uͤber den allgemeinen
Zuſtand der Erziehungsanſtalten, uͤber die darin ſich
aͤußernden Maͤngel, und die darin etwa zu treffenden
Hauptveraͤnderungen. Zu Anfang jedes akademi-
ſchen Jahres, der auf den 3 November faͤllt, wird
jeder Profeſſor der Univerſitaͤt vor dieſem Collegio aufs
neue beeidigt, und muß beſonders auch darauf ſchwoͤ-
ren, daß er in den vorkommenden Pruͤfungen der Can-
didaten unpartheyiſch ſeyn, und keinem die Fragen
und Ausarbeitungen, wodurch er gepruͤft wird, vor-
her wolle zukommen laſſen.
Taͤglich muß einer der vier Riformatori ſich auf
der Univerſitaͤt einfinden, um die eingehenden ſchriftli-
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