gel der andern Jahre läst sich hieraus nichts ge- wisses schliessen.
6.) Mit der Neu-Marck stimmet das Hertzog- thum Magdeburg sehr genau überein, obschon die- se beyde Provincien in andern Stücken sehr unter- schieden sind. Die gestorbenen von 1699-1703. sind zu denen von 1720-24. wie 4264. zu 6264. das ist, wie 1. zu 1 oder 1 2/5 . Also beläuft sich der Anwachs in 20. Jahren auf 2/5 , und also wird die Zahl der Einwohner in 50. Jahren sich verdop- peln. Ich habe die ersten Jahre auch mit denen drey letzten von 1733. 35. und 36. verglichen, sie verhalten sich wie 4264. zu 7152. das ist wie 1. zu 1 , oder 3/5 . Also ist der Anwachs in 30. Jah- ren 3/5 . Es liesse sich also hieraus für Magdeburg eine Regel herleiten, daß die Einwohner sich alle 10. Jahre um 1/5 vermehren, und in 50. Jahren sich verdoppeln. Und da dieses Hertzogthum nicht so vielen Veränderungen unterworffen, indem nicht so viel von fremden Orten hineinkommen als in an- dere Provincien, überdem auch die Neu-Marck hie- mit übereinkommt: so erlanget diese Anmerckung eine ziemliche Wahrscheinlichkeit.
7.) Das Fürstenthum Minden stimmet mit dem was die General-Tabelle No. 1. gegeben, am genauesten überein. Es scheinen auch in selbigem keine sonderliche Veränderungen vorgefallen zu seyn, daher es zu unserm Zweck sehr dienlich. Die dar- inn gestorbene von 1688. bis 1692. sind zu denen von 1718. bis 1722. wie 1167. zu 1733. oder wie 1200. zu 1700. das ist wie 12. zu 17. oder wie 1. zu 1 . Weil das Jahr 1719. als ein epidemi- sches dabey ist, so kan man die mittel Zahl der
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des Menſchlichen Geſchlechts.
gel der andern Jahre laͤſt ſich hieraus nichts ge- wiſſes ſchlieſſen.
6.) Mit der Neu-Marck ſtimmet das Hertzog- thum Magdeburg ſehr genau uͤberein, obſchon die- ſe beyde Provincien in andern Stuͤcken ſehr unter- ſchieden ſind. Die geſtorbenen von 1699-1703. ſind zu denen von 1720-24. wie 4264. zu 6264. das iſt, wie 1. zu 1 oder 1 ⅖. Alſo belaͤuft ſich der Anwachs in 20. Jahren auf ⅖, und alſo wird die Zahl der Einwohner in 50. Jahren ſich verdop- peln. Ich habe die erſten Jahre auch mit denen drey letzten von 1733. 35. und 36. verglichen, ſie verhalten ſich wie 4264. zu 7152. das iſt wie 1. zu 1 , oder ⅗. Alſo iſt der Anwachs in 30. Jah- ren ⅗. Es lieſſe ſich alſo hieraus fuͤr Magdeburg eine Regel herleiten, daß die Einwohner ſich alle 10. Jahre um ⅕ vermehren, und in 50. Jahren ſich verdoppeln. Und da dieſes Hertzogthum nicht ſo vielen Veraͤnderungen unterworffen, indem nicht ſo viel von fremden Orten hineinkommen als in an- dere Provincien, uͤberdem auch die Neu-Marck hie- mit uͤbereinkommt: ſo erlanget dieſe Anmerckung eine ziemliche Wahrſcheinlichkeit.
7.) Das Fuͤrſtenthum Minden ſtimmet mit dem was die General-Tabelle No. 1. gegeben, am genaueſten uͤberein. Es ſcheinen auch in ſelbigem keine ſonderliche Veraͤnderungen vorgefallen zu ſeyn, daher es zu unſerm Zweck ſehr dienlich. Die dar- inn geſtorbene von 1688. bis 1692. ſind zu denen von 1718. bis 1722. wie 1167. zu 1733. oder wie 1200. zu 1700. das iſt wie 12. zu 17. oder wie 1. zu 1 . Weil das Jahr 1719. als ein epidemi- ſches dabey iſt, ſo kan man die mittel Zahl der
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des Menſchlichen Geſchlechts.
gel der andern Jahre laͤſt ſich hieraus nichts ge-
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6.) Mit der Neu-Marck ſtimmet das Hertzog-
thum Magdeburg ſehr genau uͤberein, obſchon die-
ſe beyde Provincien in andern Stuͤcken ſehr unter-
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ren ⅗. Es lieſſe ſich alſo hieraus fuͤr Magdeburg
eine Regel herleiten, daß die Einwohner ſich alle 10.
Jahre um ⅕ vermehren, und in 50. Jahren ſich
verdoppeln. Und da dieſes Hertzogthum nicht ſo
vielen Veraͤnderungen unterworffen, indem nicht ſo
viel von fremden Orten hineinkommen als in an-
dere Provincien, uͤberdem auch die Neu-Marck hie-
mit uͤbereinkommt: ſo erlanget dieſe Anmerckung
eine ziemliche Wahrſcheinlichkeit.
7.) Das Fuͤrſtenthum Minden ſtimmet mit
dem was die General-Tabelle No. 1. gegeben, am
genaueſten uͤberein. Es ſcheinen auch in ſelbigem
keine ſonderliche Veraͤnderungen vorgefallen zu ſeyn,
daher es zu unſerm Zweck ſehr dienlich. Die dar-
inn geſtorbene von 1688. bis 1692. ſind zu denen
von 1718. bis 1722. wie 1167. zu 1733. oder wie
1200. zu 1700. das iſt wie 12. zu 17. oder wie 1.
zu 1 [FORMEL]. Weil das Jahr 1719. als ein epidemi-
ſches dabey iſt, ſo kan man die mittel Zahl der
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/55>, abgerufen am 17.02.2025.
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