Die Sterbe-Listen können auch noch in einer Stadt oder Lande gebraucht werden, um daraus die Anzahl der verschiedenen Nationen und Reli- gions-Verwandten, wenn sich dergleichen finden, daraus zu erkennen. Herr Struyck hat gemuth- maasset, wiewohl seine Gründe eben nicht die rich- tigsten, daß in Amsterdam gegen hundert Refor- mirte 36 Lutheraner, 5 Mennoniten und Remon- stranten, 3 Portugieser und 9 hochteutsche und pol- nische Juden sich befinden. Von Papisten hat er keine sichere Nachricht gehabt.
So könte man auch hier in Berlin aus denen ehemahls gedruckten Listen die Verhältniß der verschiedenen Religionen erkennen, wenn daran was gelegen wäre. Im Jahr 1732, wiewohl sel- biges wegen der im Herbste graßirenden Brust- Kranckheiten ungesund war, war die Zahl der ge- storbenen bey der Frantzösischen Nation 424, daß sie also etwan 1/8 bis aller Einwohner betrüge. Unter den Juden waren 28 todte, also wären ohn- gefehr an 700 Juden in allen, die ein von allen ausmachten.
§. 115.
Die Engelländer haben auf diesen Rechnun- gen ihre so genannte politische Rechen-Kunst gegrün- det. Sie haben angenommen, daß nicht nur die Macht sondern auch der Reichthum eines Fürsten auf die Menge der Unterthanen beruhe. Sie ha- ben ferner gemuthmaasset, was ein jeder Unterthan #[o]
jähr-
[o]Inleid. P. 2. p. 344.
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zur Beſtimmung der Lebendigen.
§. 114.
Die Sterbe-Liſten koͤnnen auch noch in einer Stadt oder Lande gebraucht werden, um daraus die Anzahl der verſchiedenen Nationen und Reli- gions-Verwandten, wenn ſich dergleichen finden, daraus zu erkennen. Herr Struyck hat gemuth- maaſſet, wiewohl ſeine Gruͤnde eben nicht die rich- tigſten, daß in Amſterdam gegen hundert Refor- mirte 36 Lutheraner, 5 Mennoniten und Remon- ſtranten, 3 Portugieſer und 9 hochteutſche und pol- niſche Juden ſich befinden. Von Papiſten hat er keine ſichere Nachricht gehabt.
So koͤnte man auch hier in Berlin aus denen ehemahls gedruckten Liſten die Verhaͤltniß der verſchiedenen Religionen erkennen, wenn daran was gelegen waͤre. Im Jahr 1732, wiewohl ſel- biges wegen der im Herbſte graßirenden Bruſt- Kranckheiten ungeſund war, war die Zahl der ge- ſtorbenen bey der Frantzoͤſiſchen Nation 424, daß ſie alſo etwan ⅛ bis ⅑ aller Einwohner betruͤge. Unter den Juden waren 28 todte, alſo waͤren ohn- gefehr an 700 Juden in allen, die ein von allen ausmachten.
§. 115.
Die Engellaͤnder haben auf dieſen Rechnun- gen ihre ſo genannte politiſche Rechen-Kunſt gegruͤn- det. Sie haben angenommen, daß nicht nur die Macht ſondern auch der Reichthum eines Fuͤrſten auf die Menge der Unterthanen beruhe. Sie ha- ben ferner gemuthmaaſſet, was ein jeder Unterthan #[o]
jaͤhr-
[o]Inleid. P. 2. p. 344.
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zur Beſtimmung der Lebendigen.
§. 114.
Die Sterbe-Liſten koͤnnen auch noch in einer
Stadt oder Lande gebraucht werden, um daraus
die Anzahl der verſchiedenen Nationen und Reli-
gions-Verwandten, wenn ſich dergleichen finden,
daraus zu erkennen. Herr Struyck hat gemuth-
maaſſet, wiewohl ſeine Gruͤnde eben nicht die rich-
tigſten, daß in Amſterdam gegen hundert Refor-
mirte 36 Lutheraner, 5 Mennoniten und Remon-
ſtranten, 3 Portugieſer und 9 hochteutſche und pol-
niſche Juden ſich befinden. Von Papiſten hat er
keine ſichere Nachricht gehabt.
So koͤnte man auch hier in Berlin aus
denen ehemahls gedruckten Liſten die Verhaͤltniß
der verſchiedenen Religionen erkennen, wenn daran
was gelegen waͤre. Im Jahr 1732, wiewohl ſel-
biges wegen der im Herbſte graßirenden Bruſt-
Kranckheiten ungeſund war, war die Zahl der ge-
ſtorbenen bey der Frantzoͤſiſchen Nation 424, daß
ſie alſo etwan ⅛ bis ⅑ aller Einwohner betruͤge.
Unter den Juden waren 28 todte, alſo waͤren ohn-
gefehr an 700 Juden in allen, die ein [FORMEL] von allen
ausmachten.
§. 115.
Die Engellaͤnder haben auf dieſen Rechnun-
gen ihre ſo genannte politiſche Rechen-Kunſt gegruͤn-
det. Sie haben angenommen, daß nicht nur die
Macht ſondern auch der Reichthum eines Fuͤrſten
auf die Menge der Unterthanen beruhe. Sie ha-
ben ferner gemuthmaaſſet, was ein jeder Unterthan
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[o] Inleid. P. 2. p. 344.
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/389>, abgerufen am 25.11.2024.
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