Daß ich bey vorheriger Rechnung nicht zu viel angenommen, wenn ich von 40 einen todten gerech- net, scheinet folgende Liste zu bestättigen, die mir einst zu Händen gekommen. Es sind in der gantzen Chur-Marck Königliche Unterthanen, nemlich in de- nen Dörffern die dem Könige, und die also zur Do- mainen-Cammer gehören,
15211, Bauren und Halbspänner,
10111, Cossäten,
24199, Einlieger, Hausl. Hirten, Handwercker,
49521 Summa der Familien
5
247605 eintzelne
204392 Einwohner der Städte,
451997 Summa der Königl. Unterthanen und Einwohner der Städte.
Ich habe die Zahl der Königl. Unterthanen für so viele Häupter der Familien gerechnet, weil nur die Bauren, nicht aber ihre Weiber und Kin- der gezehlet. Jede Familie habe ich zu 5 Perso- nen gezehlet, wie oben (§. 56.) bewiesen. Hierzu habe ich die Zahl der Einwohner in Städten gese- tzet, und so kommen schon etliche zwantzig tausend mehr als vorher in der Tabelle. Wenn ich nun die sämtlichen Regimenter, so in derselben liegen, mit allem Zugehör nur auf 30 tausend rechne, so habe ich schon an die 480000 Seelen in der Chur-Marck.
Wie viel soll ich nun für die Dörffer rechnen, die denen Cämmereyen, Edelleuten, Stifftern und andern zugehören? Wären hundert tausend See- len zu viel? mich dünckt es nicht, denn es ist lange
nicht
zur Beſtimmung der Lebendigen.
Daß ich bey vorheriger Rechnung nicht zu viel angenommen, wenn ich von 40 einen todten gerech- net, ſcheinet folgende Liſte zu beſtaͤttigen, die mir einſt zu Haͤnden gekommen. Es ſind in der gantzen Chur-Marck Koͤnigliche Unterthanen, nemlich in de- nen Doͤrffern die dem Koͤnige, und die alſo zur Do- mainen-Cammer gehoͤren,
15211, Bauren und Halbſpaͤnner,
10111, Coſſaͤten,
24199, Einlieger, Hausl. Hirten, Handwercker,
49521 Summa der Familien
5
247605 eintzelne
204392 Einwohner der Staͤdte,
451997 Summa der Koͤnigl. Unterthanen und Einwohner der Staͤdte.
Ich habe die Zahl der Koͤnigl. Unterthanen fuͤr ſo viele Haͤupter der Familien gerechnet, weil nur die Bauren, nicht aber ihre Weiber und Kin- der gezehlet. Jede Familie habe ich zu 5 Perſo- nen gezehlet, wie oben (§. 56.) bewieſen. Hierzu habe ich die Zahl der Einwohner in Staͤdten geſe- tzet, und ſo kommen ſchon etliche zwantzig tauſend mehr als vorher in der Tabelle. Wenn ich nun die ſaͤmtlichen Regimenter, ſo in derſelben liegen, mit allem Zugehoͤr nur auf 30 tauſend rechne, ſo habe ich ſchon an die 480000 Seelen in der Chur-Marck.
Wie viel ſoll ich nun fuͤr die Doͤrffer rechnen, die denen Caͤmmereyen, Edelleuten, Stifftern und andern zugehoͤren? Waͤren hundert tauſend See- len zu viel? mich duͤnckt es nicht, denn es iſt lange
nicht
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zur Beſtimmung der Lebendigen.
Daß ich bey vorheriger Rechnung nicht zu viel
angenommen, wenn ich von 40 einen todten gerech-
net, ſcheinet folgende Liſte zu beſtaͤttigen, die mir
einſt zu Haͤnden gekommen. Es ſind in der gantzen
Chur-Marck Koͤnigliche Unterthanen, nemlich in de-
nen Doͤrffern die dem Koͤnige, und die alſo zur Do-
mainen-Cammer gehoͤren,
15211, Bauren und Halbſpaͤnner,
10111, Coſſaͤten,
24199, Einlieger, Hausl. Hirten, Handwercker,
49521 Summa der Familien
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247605 eintzelne
204392 Einwohner der Staͤdte,
451997 Summa der Koͤnigl. Unterthanen und
Einwohner der Staͤdte.
Ich habe die Zahl der Koͤnigl. Unterthanen
fuͤr ſo viele Haͤupter der Familien gerechnet, weil
nur die Bauren, nicht aber ihre Weiber und Kin-
der gezehlet. Jede Familie habe ich zu 5 Perſo-
nen gezehlet, wie oben (§. 56.) bewieſen. Hierzu
habe ich die Zahl der Einwohner in Staͤdten geſe-
tzet, und ſo kommen ſchon etliche zwantzig tauſend
mehr als vorher in der Tabelle. Wenn ich nun die
ſaͤmtlichen Regimenter, ſo in derſelben liegen, mit
allem Zugehoͤr nur auf 30 tauſend rechne, ſo habe
ich ſchon an die 480000 Seelen in der Chur-Marck.
Wie viel ſoll ich nun fuͤr die Doͤrffer rechnen,
die denen Caͤmmereyen, Edelleuten, Stifftern und
andern zugehoͤren? Waͤren hundert tauſend See-
len zu viel? mich duͤnckt es nicht, denn es iſt lange
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/367>, abgerufen am 25.11.2024.
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