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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741.

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nach dem verschiedenem Alter.
§. 90.

Unter vielen andern guten Einrichtungen in
Holland sind auch die Häuser zu zehlen, in denen
Leute für ein gewisses, so sie mit einem mahl bezah-
len, ihren Unterhalt auf Zeitlebens kauffen können.
Das Capital, so bezahlet werden muß, muß aus
eben denen Gründen, worauf die Leib-Renten be-
ruhen, proportioniret werden. Daher zeigt Herr
Struyck den Gebrauch der vorherigen Tabellen in
diesem Stücke. Z. E. wenn eine Frau von 48
Jahren ihren Unterhalt auf ihre übrige Lebens-Zeit
in einem Hause kauffen will, darinn derselbe mit al-
lem was dazu gehöret, jährlich 3 hundert Gulden
kostet, so frägt sich, wie viel muß davor baares
Geld bezahlet werden? Dieses wird also gefunden.
Die Leib-Renten auf eine Person von 45 Jahr sind
1140, auf eine von 50 sind 1020 Gulden, die Dif-
ferentz ist 120 Gulden. Denn sage ich: In 5 Jah-
ren ist der Unterscheid 120, wie viel in 3 Jahren?
Kommt 72 Gulden. Dieses abgezogen von 1140,
so bleiben 1068 Gulden für die Leib-Renten einer
Frau von 48 Jahren, die sie zahlen muß, wenn sie
80 Gulden rein Geld ziehen will. Ferner inferirt
man: 80 Gulden jährliche Einkünfte kosten 1068
Gulden, was kosten 300 als die jährliche Zehrungs-
Kosten? Facit, 4005 Gulden. Hiebey aber wolte
nur dieses erinnern, daß statt der 80 Gulden hun-
dert fallen solten, wenn nicht die Landes-Obrigkeit
1/5 von denen Leib-Renten zöge. Dieses solte aber
wohl bey einem solchen Hause nicht verlanget wer-
den. Daher würden alsdenn nur 3204 Gulden zu
bezahlen seyn. Warum aber werden dergleichen oder

ähn-
Q 5
nach dem verſchiedenem Alter.
§. 90.

Unter vielen andern guten Einrichtungen in
Holland ſind auch die Haͤuſer zu zehlen, in denen
Leute fuͤr ein gewiſſes, ſo ſie mit einem mahl bezah-
len, ihren Unterhalt auf Zeitlebens kauffen koͤnnen.
Das Capital, ſo bezahlet werden muß, muß aus
eben denen Gruͤnden, worauf die Leib-Renten be-
ruhen, proportioniret werden. Daher zeigt Herr
Struyck den Gebrauch der vorherigen Tabellen in
dieſem Stuͤcke. Z. E. wenn eine Frau von 48
Jahren ihren Unterhalt auf ihre uͤbrige Lebens-Zeit
in einem Hauſe kauffen will, darinn derſelbe mit al-
lem was dazu gehoͤret, jaͤhrlich 3 hundert Gulden
koſtet, ſo fraͤgt ſich, wie viel muß davor baares
Geld bezahlet werden? Dieſes wird alſo gefunden.
Die Leib-Renten auf eine Perſon von 45 Jahr ſind
1140, auf eine von 50 ſind 1020 Gulden, die Dif-
ferentz iſt 120 Gulden. Denn ſage ich: In 5 Jah-
ren iſt der Unterſcheid 120, wie viel in 3 Jahren?
Kommt 72 Gulden. Dieſes abgezogen von 1140,
ſo bleiben 1068 Gulden fuͤr die Leib-Renten einer
Frau von 48 Jahren, die ſie zahlen muß, wenn ſie
80 Gulden rein Geld ziehen will. Ferner inferirt
man: 80 Gulden jaͤhrliche Einkuͤnfte koſten 1068
Gulden, was koſten 300 als die jaͤhrliche Zehrungs-
Koſten? Facit, 4005 Gulden. Hiebey aber wolte
nur dieſes erinnern, daß ſtatt der 80 Gulden hun-
dert fallen ſolten, wenn nicht die Landes-Obrigkeit
⅕ von denen Leib-Renten zoͤge. Dieſes ſolte aber
wohl bey einem ſolchen Hauſe nicht verlanget wer-
den. Daher wuͤrden alsdenn nur 3204 Gulden zu
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Q 5
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[249/0297] nach dem verſchiedenem Alter. §. 90. Unter vielen andern guten Einrichtungen in Holland ſind auch die Haͤuſer zu zehlen, in denen Leute fuͤr ein gewiſſes, ſo ſie mit einem mahl bezah- len, ihren Unterhalt auf Zeitlebens kauffen koͤnnen. Das Capital, ſo bezahlet werden muß, muß aus eben denen Gruͤnden, worauf die Leib-Renten be- ruhen, proportioniret werden. Daher zeigt Herr Struyck den Gebrauch der vorherigen Tabellen in dieſem Stuͤcke. Z. E. wenn eine Frau von 48 Jahren ihren Unterhalt auf ihre uͤbrige Lebens-Zeit in einem Hauſe kauffen will, darinn derſelbe mit al- lem was dazu gehoͤret, jaͤhrlich 3 hundert Gulden koſtet, ſo fraͤgt ſich, wie viel muß davor baares Geld bezahlet werden? Dieſes wird alſo gefunden. Die Leib-Renten auf eine Perſon von 45 Jahr ſind 1140, auf eine von 50 ſind 1020 Gulden, die Dif- ferentz iſt 120 Gulden. Denn ſage ich: In 5 Jah- ren iſt der Unterſcheid 120, wie viel in 3 Jahren? Kommt 72 Gulden. Dieſes abgezogen von 1140, ſo bleiben 1068 Gulden fuͤr die Leib-Renten einer Frau von 48 Jahren, die ſie zahlen muß, wenn ſie 80 Gulden rein Geld ziehen will. Ferner inferirt man: 80 Gulden jaͤhrliche Einkuͤnfte koſten 1068 Gulden, was koſten 300 als die jaͤhrliche Zehrungs- Koſten? Facit, 4005 Gulden. Hiebey aber wolte nur dieſes erinnern, daß ſtatt der 80 Gulden hun- dert fallen ſolten, wenn nicht die Landes-Obrigkeit ⅕ von denen Leib-Renten zoͤge. Dieſes ſolte aber wohl bey einem ſolchen Hauſe nicht verlanget wer- den. Daher wuͤrden alsdenn nur 3204 Gulden zu bezahlen ſeyn. Warum aber werden dergleichen oder aͤhn- Q 5

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Zitationshilfe: Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/297>, abgerufen am 18.05.2024.