Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741.

Bild:
<< vorherige Seite
nach dem verschiedenem Alter.

Herr Struyck meldet noch, daß im Jahr 1738
zu London ein Tractat [g] heraus gekommen, in
welchem die Lebens-Zeit der Menschen von 10 bis
15 Jahr auf 28 Jahr, von 15 bis 20 auf 271/2,
von 20 bis 25 auf 263/4 Jahr und so weiter gestellet
wird, so daß allezeit die folgenden 5 Jahre um 1/4
abnehmen. Da aber solches wieder die Erfahrung
streitet, und zwar wieder eine gedoppelte, so ist es
freylich nicht der Mühe werth dergleichen zu wieder-
legen. Der Engelländer muß nicht gewust haben,
was sein grosser Landsmann Halley bereits hierinn
geleistet hat.

§. 86.

Halley macht hiebey weiter diese Anmerckung,
die allerdings ein reiffes Nachdencken verdienet, daß
nemlich der Anwachs der Menschen durch nichts
so sehr als durch die vorsichtige Schwierigkeiten
aufgehalten werde, die sich die Menschen machen,
ehe sie schlüßig werden können sich zu verehligen.
Sie sehen vorher und stellen sich die Lasten und Un-
ruhen vor, die die Versorgung einer Familie verur-
sachet. Nach seiner Breßlauer Tabelle sind über
15 tausend Menschen über 16 und unter 45 Jahr.
Hierunter sind nun wenigstens 7 tausend Frauens-
Personen, so zum Kinderzeugen tüchtig. Gleich
wohl wurden damahls nur jährlich 1238 Kinder
gebohren, welches etwa der 6te Theil ist, also daß
unter 6 Frauens-Leuten, die Kinder zeugen könten,
nur eine jährlich ein Kind zeuget. Wenn sie alle
verheyrathet wären, könte es nicht fremde scheinen,

daß
[g] An Essay to ascertain Value of Leases and Annuities
for Years and Lives &c. London. 1738. p.
459.
Cap. VI. VII. Q
nach dem verſchiedenem Alter.

Herr Struyck meldet noch, daß im Jahr 1738
zu London ein Tractat [g] heraus gekommen, in
welchem die Lebens-Zeit der Menſchen von 10 bis
15 Jahr auf 28 Jahr, von 15 bis 20 auf 27½,
von 20 bis 25 auf 26¾ Jahr und ſo weiter geſtellet
wird, ſo daß allezeit die folgenden 5 Jahre um ¼
abnehmen. Da aber ſolches wieder die Erfahrung
ſtreitet, und zwar wieder eine gedoppelte, ſo iſt es
freylich nicht der Muͤhe werth dergleichen zu wieder-
legen. Der Engellaͤnder muß nicht gewuſt haben,
was ſein groſſer Landsmann Halley bereits hierinn
geleiſtet hat.

§. 86.

Halley macht hiebey weiter dieſe Anmerckung,
die allerdings ein reiffes Nachdencken verdienet, daß
nemlich der Anwachs der Menſchen durch nichts
ſo ſehr als durch die vorſichtige Schwierigkeiten
aufgehalten werde, die ſich die Menſchen machen,
ehe ſie ſchluͤßig werden koͤnnen ſich zu verehligen.
Sie ſehen vorher und ſtellen ſich die Laſten und Un-
ruhen vor, die die Verſorgung einer Familie verur-
ſachet. Nach ſeiner Breßlauer Tabelle ſind uͤber
15 tauſend Menſchen uͤber 16 und unter 45 Jahr.
Hierunter ſind nun wenigſtens 7 tauſend Frauens-
Perſonen, ſo zum Kinderzeugen tuͤchtig. Gleich
wohl wurden damahls nur jaͤhrlich 1238 Kinder
gebohren, welches etwa der 6te Theil iſt, alſo daß
unter 6 Frauens-Leuten, die Kinder zeugen koͤnten,
nur eine jaͤhrlich ein Kind zeuget. Wenn ſie alle
verheyrathet waͤren, koͤnte es nicht fremde ſcheinen,

daß
[g] An Eſſay to aſcertain Value of Leaſes and Annuities
for Years and Lives &c. London. 1738. p.
459.
Cap. VI. VII. Q
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0289" n="241"/>
          <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">nach dem ver&#x017F;chiedenem Alter.</hi> </fw><lb/>
          <p>Herr Struyck meldet noch, daß im Jahr 1738<lb/>
zu London ein Tractat <note place="foot" n="[g]"><hi rendition="#aq">An E&#x017F;&#x017F;ay to a&#x017F;certain Value of Lea&#x017F;es and Annuities<lb/>
for Years and Lives &amp;c. London. 1738. p.</hi> 459.</note> heraus gekommen, in<lb/>
welchem die Lebens-Zeit der Men&#x017F;chen von 10 bis<lb/>
15 Jahr auf 28 Jahr, von 15 bis 20 auf 27½,<lb/>
von 20 bis 25 auf 26¾ Jahr und &#x017F;o weiter ge&#x017F;tellet<lb/>
wird, &#x017F;o daß allezeit die folgenden 5 Jahre um ¼<lb/>
abnehmen. Da aber &#x017F;olches wieder die Erfahrung<lb/>
&#x017F;treitet, und zwar wieder eine gedoppelte, &#x017F;o i&#x017F;t es<lb/>
freylich nicht der Mu&#x0364;he werth dergleichen zu wieder-<lb/>
legen. Der Engella&#x0364;nder muß nicht gewu&#x017F;t haben,<lb/>
was &#x017F;ein gro&#x017F;&#x017F;er Landsmann Halley bereits hierinn<lb/>
gelei&#x017F;tet hat.</p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>§. 86.</head><lb/>
          <p>Halley macht hiebey weiter die&#x017F;e Anmerckung,<lb/>
die allerdings ein reiffes Nachdencken verdienet, daß<lb/>
nemlich der Anwachs der Men&#x017F;chen durch nichts<lb/>
&#x017F;o &#x017F;ehr als durch die vor&#x017F;ichtige Schwierigkeiten<lb/>
aufgehalten werde, die &#x017F;ich die Men&#x017F;chen machen,<lb/>
ehe &#x017F;ie &#x017F;chlu&#x0364;ßig werden ko&#x0364;nnen &#x017F;ich zu verehligen.<lb/>
Sie &#x017F;ehen vorher und &#x017F;tellen &#x017F;ich die La&#x017F;ten und Un-<lb/>
ruhen vor, die die Ver&#x017F;orgung einer Familie verur-<lb/>
&#x017F;achet. Nach &#x017F;einer Breßlauer Tabelle &#x017F;ind u&#x0364;ber<lb/>
15 tau&#x017F;end Men&#x017F;chen u&#x0364;ber 16 und unter 45 Jahr.<lb/>
Hierunter &#x017F;ind nun wenig&#x017F;tens 7 tau&#x017F;end Frauens-<lb/>
Per&#x017F;onen, &#x017F;o zum Kinderzeugen tu&#x0364;chtig. Gleich<lb/>
wohl wurden damahls nur ja&#x0364;hrlich 1238 Kinder<lb/>
gebohren, welches etwa der 6te Theil i&#x017F;t, al&#x017F;o daß<lb/>
unter 6 Frauens-Leuten, die Kinder zeugen ko&#x0364;nten,<lb/>
nur eine ja&#x0364;hrlich ein Kind zeuget. Wenn &#x017F;ie alle<lb/>
verheyrathet wa&#x0364;ren, ko&#x0364;nte es nicht fremde &#x017F;cheinen,<lb/>
<fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#fr">Cap.</hi><hi rendition="#aq">VI. VII.</hi> Q</fw><fw place="bottom" type="catch">daß</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[241/0289] nach dem verſchiedenem Alter. Herr Struyck meldet noch, daß im Jahr 1738 zu London ein Tractat [g] heraus gekommen, in welchem die Lebens-Zeit der Menſchen von 10 bis 15 Jahr auf 28 Jahr, von 15 bis 20 auf 27½, von 20 bis 25 auf 26¾ Jahr und ſo weiter geſtellet wird, ſo daß allezeit die folgenden 5 Jahre um ¼ abnehmen. Da aber ſolches wieder die Erfahrung ſtreitet, und zwar wieder eine gedoppelte, ſo iſt es freylich nicht der Muͤhe werth dergleichen zu wieder- legen. Der Engellaͤnder muß nicht gewuſt haben, was ſein groſſer Landsmann Halley bereits hierinn geleiſtet hat. §. 86. Halley macht hiebey weiter dieſe Anmerckung, die allerdings ein reiffes Nachdencken verdienet, daß nemlich der Anwachs der Menſchen durch nichts ſo ſehr als durch die vorſichtige Schwierigkeiten aufgehalten werde, die ſich die Menſchen machen, ehe ſie ſchluͤßig werden koͤnnen ſich zu verehligen. Sie ſehen vorher und ſtellen ſich die Laſten und Un- ruhen vor, die die Verſorgung einer Familie verur- ſachet. Nach ſeiner Breßlauer Tabelle ſind uͤber 15 tauſend Menſchen uͤber 16 und unter 45 Jahr. Hierunter ſind nun wenigſtens 7 tauſend Frauens- Perſonen, ſo zum Kinderzeugen tuͤchtig. Gleich wohl wurden damahls nur jaͤhrlich 1238 Kinder gebohren, welches etwa der 6te Theil iſt, alſo daß unter 6 Frauens-Leuten, die Kinder zeugen koͤnten, nur eine jaͤhrlich ein Kind zeuget. Wenn ſie alle verheyrathet waͤren, koͤnte es nicht fremde ſcheinen, daß [g] An Eſſay to aſcertain Value of Leaſes and Annuities for Years and Lives &c. London. 1738. p. 459. Cap. VI. VII. Q

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/289
Zitationshilfe: Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/289>, abgerufen am 27.11.2024.