mal die jüdische Regierung wünschen, die Römer in die Sache zu ziehen, weil nur deren Macht ihr gegen einen thorubos en to lao, den sie von einer Hinrichtung Jesu während der Festzeit befürchtete (Matth. 26, 5. parall.), Sicherheit gewähren konnte.
Bei'm Prätorium angekommen, blieben, nach der Dar- stellung des vierten Evangeliums, die Juden aus Scheue vor levitischer Verunreinigung aussen, Jesus aber wurde in das Innere des Gebäudes geführt, so dass Pilatus ab- wechslungsweise, wenn er mit den Juden verhandeln woll- te, herauskommen, wenn er aber Jesum inquirirte, hin- eingehen musste (18, 28 ff.). Die Synoptiker stellen im Verfolg Jesum mit Pilatus und den Juden in Einem und demselben Lokal vor, da bei ihnen Jesus die Anklagen der Juden unmittelbar hört, und vor Pilatus beantwortet. Da sie, wie Johannes, die Verurtheilung unter freiem Himmel vorgehen lassen (nach derselben lassen sie ja Jesum in das Prätorium hineingeführt werden, Matth. 27, 27., und Matthäus wie Johannes 19, 13., lässt den Pilatus das bema besteigen, V. 19., welches nach Josephus 3) unter freiem Himmel stand), ohne im Verhältniss zum Verhör einer Ortsveränderung zu gedenken: so haben sie sich wahr- scheinlich die ganze Verhandlung, aber, abweichend von Johannes, auch Jesum selbst, auf jenem Vorplaz gedacht.
ne dicat, quod non judicarunt judicia mulctativa, sed quod non judicarunt judicia capitalia -- womit noch die Notiz bei Josephus, Antiq. 20, 9, 1., verglichen werden kann, dass es ouk exon en Anano (dem Hohenpriester) khoris tes ekeinou (des Procurators) gnomes kathisai sunedrion. Dagegen könnte zwar die ohne Zuziehung der Römer erfolgte Hinrichtung des Ste- phanus, A. G. 7, zu sprechen scheinen: allein diess war ein tumultuarischer Akt, unternommen vielleicht im Vertrauen auf die Abwesenheit des Pilatus. Vgl. über diesen Punkt Lücke, 2, S. 631 ff.
3) De bell. jud. 2, 9, 3.
Dritter Abschnitt.
mal die jüdische Regierung wünschen, die Römer in die Sache zu ziehen, weil nur deren Macht ihr gegen einen ϑόρυβος ἐν τῷ λαῷ, den sie von einer Hinrichtung Jesu während der Festzeit befürchtete (Matth. 26, 5. parall.), Sicherheit gewähren konnte.
Bei'm Prätorium angekommen, blieben, nach der Dar- stellung des vierten Evangeliums, die Juden aus Scheue vor levitischer Verunreinigung aussen, Jesus aber wurde in das Innere des Gebäudes geführt, so daſs Pilatus ab- wechslungsweise, wenn er mit den Juden verhandeln woll- te, herauskommen, wenn er aber Jesum inquirirte, hin- eingehen muſste (18, 28 ff.). Die Synoptiker stellen im Verfolg Jesum mit Pilatus und den Juden in Einem und demselben Lokal vor, da bei ihnen Jesus die Anklagen der Juden unmittelbar hört, und vor Pilatus beantwortet. Da sie, wie Johannes, die Verurtheilung unter freiem Himmel vorgehen lassen (nach derselben lassen sie ja Jesum in das Prätorium hineingeführt werden, Matth. 27, 27., und Matthäus wie Johannes 19, 13., läſst den Pilatus das βῆμα besteigen, V. 19., welches nach Josephus 3) unter freiem Himmel stand), ohne im Verhältniſs zum Verhör einer Ortsveränderung zu gedenken: so haben sie sich wahr- scheinlich die ganze Verhandlung, aber, abweichend von Johannes, auch Jesum selbst, auf jenem Vorplaz gedacht.
ne dicat, quod non judicârunt judicia mulctativa, sed quod non judicârunt judicia capitalia — womit noch die Notiz bei Josephus, Antiq. 20, 9, 1., verglichen werden kann, dass es ουκ ἐξὸν ῆν Ἀνάνῳ (dem Hohenpriester) χωρὶς τῆς ἐκείνου (des Procurators) γνώμης καϑίσαι συνέδριον. Dagegen könnte zwar die ohne Zuziehung der Römer erfolgte Hinrichtung des Ste- phanus, A. G. 7, zu sprechen scheinen: allein diess war ein tumultuarischer Akt, unternommen vielleicht im Vertrauen auf die Abwesenheit des Pilatus. Vgl. über diesen Punkt Lücke, 2, S. 631 ff.
3) De bell. jud. 2, 9, 3.
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Dritter Abschnitt.
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Sache zu ziehen, weil nur deren Macht ihr gegen einen
ϑόρυβος ἐν τῷ λαῷ, den sie von einer Hinrichtung Jesu
während der Festzeit befürchtete (Matth. 26, 5. parall.),
Sicherheit gewähren konnte.
Bei'm Prätorium angekommen, blieben, nach der Dar-
stellung des vierten Evangeliums, die Juden aus Scheue
vor levitischer Verunreinigung aussen, Jesus aber wurde
in das Innere des Gebäudes geführt, so daſs Pilatus ab-
wechslungsweise, wenn er mit den Juden verhandeln woll-
te, herauskommen, wenn er aber Jesum inquirirte, hin-
eingehen muſste (18, 28 ff.). Die Synoptiker stellen im
Verfolg Jesum mit Pilatus und den Juden in Einem und
demselben Lokal vor, da bei ihnen Jesus die Anklagen der
Juden unmittelbar hört, und vor Pilatus beantwortet. Da
sie, wie Johannes, die Verurtheilung unter freiem Himmel
vorgehen lassen (nach derselben lassen sie ja Jesum in
das Prätorium hineingeführt werden, Matth. 27, 27., und
Matthäus wie Johannes 19, 13., läſst den Pilatus das βῆμα
besteigen, V. 19., welches nach Josephus 3) unter freiem
Himmel stand), ohne im Verhältniſs zum Verhör einer
Ortsveränderung zu gedenken: so haben sie sich wahr-
scheinlich die ganze Verhandlung, aber, abweichend von
Johannes, auch Jesum selbst, auf jenem Vorplaz gedacht.
2)
3) De bell. jud. 2, 9, 3.
2) ne dicat, quod non judicârunt judicia mulctativa, sed quod
non judicârunt judicia capitalia — womit noch die Notiz bei
Josephus, Antiq. 20, 9, 1., verglichen werden kann, dass es
ουκ ἐξὸν ῆν Ἀνάνῳ (dem Hohenpriester) χωρὶς τῆς ἐκείνου (des
Procurators) γνώμης καϑίσαι συνέδριον. Dagegen könnte zwar
die ohne Zuziehung der Römer erfolgte Hinrichtung des Ste-
phanus, A. G. 7, zu sprechen scheinen: allein diess war ein
tumultuarischer Akt, unternommen vielleicht im Vertrauen
auf die Abwesenheit des Pilatus. Vgl. über diesen Punkt
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Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 2. Tübingen, 1836, S. 512. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus02_1836/531>, abgerufen am 22.11.2024.
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