Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 1. Tübingen, 1835.

Bild:
<< vorherige Seite

Viertes Kapitel. §. 63.
Arbeit, hklm@ verlangte (2 Mos. 20, 8 ff. 31, 12 ff. 5 Mos.
5, 12 ff.), worunter namentlich Pflügen und Ernten (2 Mos.
34, 21.), Holzsammeln (4 Mos. 15, 32 ff.) u. dergl. subsu-
mirt war, Heilen aber und Abpflücken einiger Ähren nur
von dem späteren Kleinigkeitsgeist subsumirt wurde 6);
ebenso war das Waschen der Hände vor dem Essen nur
eine höchst gezwungene rabbinische Folgerung aus 3 Mos.
15, 11. 7); so wie, was das Fasten betrifft, im Gesetze nur
Ein jährliches allgemeines (3 Mos. 16, 29 ff. 23, 27 ff.), von
Privatfasten aber nichts geboten war 8). -- Von Aussprü-
chen Jesu findet sich in derselben Bergpredigt, in welcher
er die geistige Religiosität so weit über alles Rituale sezt,
neben der deutlichen Voraussetzung des Fortbestehens der
Opfer (Matth. 5, 23 f.), die Erklärung, dass er nicht ge-
kommen sei, das Gesez und die Propheten aufzulösen, son-
dern zu erfüllen (Matth. 5, 17.), wo, wenn auch wahr-
scheinlich pl[e]rosai hauptsächlich von Verwirklichung der
messianischen Weissagungen des A. T.s zu verstehen ist, doch
das ouk elthonkatalusai zugleich von Beibehaltung des mosai-
schen Gesetzes verstanden werden muss, wenn sogleich im
Folgenden dem kleinsten Buchstaben des Gesetzes ewige
Dauer verheissen, und demjenigen, der auch nur das ge-
ringste Gebot desselben als unverbindlich darstelle, mit Zu-
rücksetzung im Himmelreich gedroht wird 9). Demgemäss
hielten sich die Apostel selbst nach dem ersten Pfingstfest
noch streng an das jüdische Gesez, sie giengen um die
Gebetsstunde in den Tempel (A. G. 3, 1.), hielten sich zu
den Synagogen, hiengen an den mosaischen Speiseverboten
(10, 14., und wussten die Klagen der judaisirenden Par-
tei über das Verfahren des Barnabas und Paulus, welche

6) S. Winer, Realwörterb. 1te Aufl. S. 585.
7) Paulus, exeg. Handb. 2, S. 273.
8) Winer, Realw. 2te Aufl. 1. Bd. S. 426.
9) Fritzsche, S. 214 ff.
Das Leben Jesu I. Band. 32

Viertes Kapitel. §. 63.
Arbeit, הכׇאלׇמְ verlangte (2 Mos. 20, 8 ff. 31, 12 ff. 5 Mos.
5, 12 ff.), worunter namentlich Pflügen und Ernten (2 Mos.
34, 21.), Holzsammeln (4 Mos. 15, 32 ff.) u. dergl. subsu-
mirt war, Heilen aber und Abpflücken einiger Ähren nur
von dem späteren Kleinigkeitsgeist subsumirt wurde 6);
ebenso war das Waschen der Hände vor dem Essen nur
eine höchst gezwungene rabbinische Folgerung aus 3 Mos.
15, 11. 7); so wie, was das Fasten betrifft, im Gesetze nur
Ein jährliches allgemeines (3 Mos. 16, 29 ff. 23, 27 ff.), von
Privatfasten aber nichts geboten war 8). — Von Aussprü-
chen Jesu findet sich in derselben Bergpredigt, in welcher
er die geistige Religiosität so weit über alles Rituale sezt,
neben der deutlichen Voraussetzung des Fortbestehens der
Opfer (Matth. 5, 23 f.), die Erklärung, daſs er nicht ge-
kommen sei, das Gesez und die Propheten aufzulösen, son-
dern zu erfüllen (Matth. 5, 17.), wo, wenn auch wahr-
scheinlich πλ[η]ρῶσαι hauptsächlich von Verwirklichung der
messianischen Weissagungen des A. T.s zu verstehen ist, doch
das οὐκ ἠλϑονκαταλῦσαι zugleich von Beibehaltung des mosai-
schen Gesetzes verstanden werden muſs, wenn sogleich im
Folgenden dem kleinsten Buchstaben des Gesetzes ewige
Dauer verheiſsen, und demjenigen, der auch nur das ge-
ringste Gebot desselben als unverbindlich darstelle, mit Zu-
rücksetzung im Himmelreich gedroht wird 9). Demgemäſs
hielten sich die Apostel selbst nach dem ersten Pfingstfest
noch streng an das jüdische Gesez, sie giengen um die
Gebetsstunde in den Tempel (A. G. 3, 1.), hielten sich zu
den Synagogen, hiengen an den mosaischen Speiseverboten
(10, 14., und wuſsten die Klagen der judaisirenden Par-
tei über das Verfahren des Barnabas und Paulus, welche

6) S. Winer, Realwörterb. 1te Aufl. S. 585.
7) Paulus, exeg. Handb. 2, S. 273.
8) Winer, Realw. 2te Aufl. 1. Bd. S. 426.
9) Fritzsche, S. 214 ff.
Das Leben Jesu I. Band. 32
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0521" n="497"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Viertes Kapitel</hi>. §. 63.</fw><lb/>
Arbeit, &#x05D4;&#x05DB;&#x05C7;&#x05D0;&#x05DC;&#x05C7;&#x05DE;&#x05B0; verlangte (2 Mos. 20, 8 ff. 31, 12 ff. 5 Mos.<lb/>
5, 12 ff.), worunter namentlich Pflügen und Ernten (2 Mos.<lb/>
34, 21.), Holzsammeln (4 Mos. 15, 32 ff.) u. dergl. subsu-<lb/>
mirt war, Heilen aber und Abpflücken einiger Ähren nur<lb/>
von dem späteren Kleinigkeitsgeist subsumirt wurde <note place="foot" n="6)">S. <hi rendition="#k">Winer</hi>, Realwörterb. 1te Aufl. S. 585.</note>;<lb/>
ebenso war das Waschen der Hände vor dem Essen nur<lb/>
eine höchst gezwungene rabbinische Folgerung aus 3 Mos.<lb/>
15, 11. <note place="foot" n="7)"><hi rendition="#k">Paulus</hi>, exeg. Handb. 2, S. 273.</note>; so wie, was das Fasten betrifft, im Gesetze nur<lb/>
Ein jährliches allgemeines (3 Mos. 16, 29 ff. 23, 27 ff.), von<lb/>
Privatfasten aber nichts geboten war <note place="foot" n="8)"><hi rendition="#k">Winer</hi>, Realw. 2te Aufl. 1. Bd. S. 426.</note>. &#x2014; Von Aussprü-<lb/>
chen Jesu findet sich in derselben Bergpredigt, in welcher<lb/>
er die geistige Religiosität so weit über alles Rituale sezt,<lb/>
neben der deutlichen Voraussetzung des Fortbestehens der<lb/>
Opfer (Matth. 5, 23 f.), die Erklärung, da&#x017F;s er nicht ge-<lb/>
kommen sei, das Gesez und die Propheten aufzulösen, son-<lb/>
dern zu erfüllen (Matth. 5, 17.), wo, wenn auch wahr-<lb/>
scheinlich <foreign xml:lang="ell">&#x03C0;&#x03BB;<supplied>&#x03B7;</supplied>&#x03C1;&#x1FF6;&#x03C3;&#x03B1;&#x03B9;</foreign> hauptsächlich von Verwirklichung der<lb/>
messianischen Weissagungen des A. T.s zu verstehen ist, doch<lb/>
das <foreign xml:lang="ell">&#x03BF;&#x1F50;&#x03BA; &#x1F20;&#x03BB;&#x03D1;&#x03BF;&#x03BD;&#x03BA;&#x03B1;&#x03C4;&#x03B1;&#x03BB;&#x1FE6;&#x03C3;&#x03B1;&#x03B9;</foreign> zugleich von Beibehaltung des mosai-<lb/>
schen Gesetzes verstanden werden mu&#x017F;s, wenn sogleich im<lb/>
Folgenden dem kleinsten Buchstaben des Gesetzes ewige<lb/>
Dauer verhei&#x017F;sen, und demjenigen, der auch nur das ge-<lb/>
ringste Gebot desselben als unverbindlich darstelle, mit Zu-<lb/>
rücksetzung im Himmelreich gedroht wird <note place="foot" n="9)"><hi rendition="#k">Fritzsche</hi>, S. 214 ff.</note>. Demgemä&#x017F;s<lb/>
hielten sich die Apostel selbst nach dem ersten Pfingstfest<lb/>
noch streng an das jüdische Gesez, sie giengen um die<lb/>
Gebetsstunde in den Tempel (A. G. 3, 1.), hielten sich zu<lb/>
den Synagogen, hiengen an den mosaischen Speiseverboten<lb/>
(10, 14., und wu&#x017F;sten die Klagen der judaisirenden Par-<lb/>
tei über das Verfahren des Barnabas und Paulus, welche<lb/>
<fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#i">Das Leben Jesu I. Band.</hi> 32</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[497/0521] Viertes Kapitel. §. 63. Arbeit, הכׇאלׇמְ verlangte (2 Mos. 20, 8 ff. 31, 12 ff. 5 Mos. 5, 12 ff.), worunter namentlich Pflügen und Ernten (2 Mos. 34, 21.), Holzsammeln (4 Mos. 15, 32 ff.) u. dergl. subsu- mirt war, Heilen aber und Abpflücken einiger Ähren nur von dem späteren Kleinigkeitsgeist subsumirt wurde 6); ebenso war das Waschen der Hände vor dem Essen nur eine höchst gezwungene rabbinische Folgerung aus 3 Mos. 15, 11. 7); so wie, was das Fasten betrifft, im Gesetze nur Ein jährliches allgemeines (3 Mos. 16, 29 ff. 23, 27 ff.), von Privatfasten aber nichts geboten war 8). — Von Aussprü- chen Jesu findet sich in derselben Bergpredigt, in welcher er die geistige Religiosität so weit über alles Rituale sezt, neben der deutlichen Voraussetzung des Fortbestehens der Opfer (Matth. 5, 23 f.), die Erklärung, daſs er nicht ge- kommen sei, das Gesez und die Propheten aufzulösen, son- dern zu erfüllen (Matth. 5, 17.), wo, wenn auch wahr- scheinlich πληρῶσαι hauptsächlich von Verwirklichung der messianischen Weissagungen des A. T.s zu verstehen ist, doch das οὐκ ἠλϑονκαταλῦσαι zugleich von Beibehaltung des mosai- schen Gesetzes verstanden werden muſs, wenn sogleich im Folgenden dem kleinsten Buchstaben des Gesetzes ewige Dauer verheiſsen, und demjenigen, der auch nur das ge- ringste Gebot desselben als unverbindlich darstelle, mit Zu- rücksetzung im Himmelreich gedroht wird 9). Demgemäſs hielten sich die Apostel selbst nach dem ersten Pfingstfest noch streng an das jüdische Gesez, sie giengen um die Gebetsstunde in den Tempel (A. G. 3, 1.), hielten sich zu den Synagogen, hiengen an den mosaischen Speiseverboten (10, 14., und wuſsten die Klagen der judaisirenden Par- tei über das Verfahren des Barnabas und Paulus, welche 6) S. Winer, Realwörterb. 1te Aufl. S. 585. 7) Paulus, exeg. Handb. 2, S. 273. 8) Winer, Realw. 2te Aufl. 1. Bd. S. 426. 9) Fritzsche, S. 214 ff. Das Leben Jesu I. Band. 32

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus01_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus01_1835/521
Zitationshilfe: Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 1. Tübingen, 1835, S. 497. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus01_1835/521>, abgerufen am 18.06.2024.