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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794.

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und nützliche Kenntnisse in der Landessprache
vortragen und ihnen auf diese Weise den leich-
testen und sichersten Eingang bey der Nation
verschaffen konnten. Zu diesem Endzweck ward
mit der Akademie zugleich ein Gymnasium und
eine Universität verbunden, und die Verord-
nung gemacht, daß nur einheimische Zöglinge
in diesen Anstalten aufgenommen, ausgebildet
und zu Adjunkten der Akademie befördert wer-
den sollten. Wäre man diesem Plan getreu
geblieben, so würden die Akademie und die
von ihr abhängigen Institute bald nur mit
Russen besetzt worden seyn; es würde vielleicht
mancher glänzende Name auf ihren Listen feh-
len, aber sie würde diesen Schimmer durch
eine ausgebreitete, nützliche und sichere Wirk-
samkeit ersetzen. Nach der itzigen Verfassung
ist von allen diesen Einrichtungen nur das
Gymnasium übrig, in welchem Jünglinge rus-
sischer und anderer Nationen zu gelehrten Be-
stimmungen gebildet und zuweilen nach aus-
wärtigen Universitäten versendet werden.

Unter diesen Umständen schränkt sich die
Akademie jetzt vorzüglich auf die allgemeine
Bestimmung aller ihrer Mitschwestern ein.

und nuͤtzliche Kenntniſſe in der Landesſprache
vortragen und ihnen auf dieſe Weiſe den leich-
teſten und ſicherſten Eingang bey der Nation
verſchaffen konnten. Zu dieſem Endzweck ward
mit der Akademie zugleich ein Gymnaſium und
eine Univerſitaͤt verbunden, und die Verord-
nung gemacht, daß nur einheimiſche Zoͤglinge
in dieſen Anſtalten aufgenommen, ausgebildet
und zu Adjunkten der Akademie befoͤrdert wer-
den ſollten. Waͤre man dieſem Plan getreu
geblieben, ſo wuͤrden die Akademie und die
von ihr abhaͤngigen Inſtitute bald nur mit
Ruſſen beſetzt worden ſeyn; es wuͤrde vielleicht
mancher glaͤnzende Name auf ihren Liſten feh-
len, aber ſie wuͤrde dieſen Schimmer durch
eine ausgebreitete, nuͤtzliche und ſichere Wirk-
ſamkeit erſetzen. Nach der itzigen Verfaſſung
iſt von allen dieſen Einrichtungen nur das
Gymnaſium uͤbrig, in welchem Juͤnglinge ruſ-
ſiſcher und anderer Nationen zu gelehrten Be-
ſtimmungen gebildet und zuweilen nach aus-
waͤrtigen Univerſitaͤten verſendet werden.

Unter dieſen Umſtaͤnden ſchraͤnkt ſich die
Akademie jetzt vorzuͤglich auf die allgemeine
Beſtimmung aller ihrer Mitſchweſtern ein.

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[74/0090] und nuͤtzliche Kenntniſſe in der Landesſprache vortragen und ihnen auf dieſe Weiſe den leich- teſten und ſicherſten Eingang bey der Nation verſchaffen konnten. Zu dieſem Endzweck ward mit der Akademie zugleich ein Gymnaſium und eine Univerſitaͤt verbunden, und die Verord- nung gemacht, daß nur einheimiſche Zoͤglinge in dieſen Anſtalten aufgenommen, ausgebildet und zu Adjunkten der Akademie befoͤrdert wer- den ſollten. Waͤre man dieſem Plan getreu geblieben, ſo wuͤrden die Akademie und die von ihr abhaͤngigen Inſtitute bald nur mit Ruſſen beſetzt worden ſeyn; es wuͤrde vielleicht mancher glaͤnzende Name auf ihren Liſten feh- len, aber ſie wuͤrde dieſen Schimmer durch eine ausgebreitete, nuͤtzliche und ſichere Wirk- ſamkeit erſetzen. Nach der itzigen Verfaſſung iſt von allen dieſen Einrichtungen nur das Gymnaſium uͤbrig, in welchem Juͤnglinge ruſ- ſiſcher und anderer Nationen zu gelehrten Be- ſtimmungen gebildet und zuweilen nach aus- waͤrtigen Univerſitaͤten verſendet werden. Unter dieſen Umſtaͤnden ſchraͤnkt ſich die Akademie jetzt vorzuͤglich auf die allgemeine Beſtimmung aller ihrer Mitſchweſtern ein.

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Zitationshilfe: Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg02_1794/90>, abgerufen am 03.05.2024.