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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794.

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hafte und vernünftige Konversation nicht so
gänzlich aus, wie dies bey andern Klubbs der
Fall ist. Seinen Namen führt er mit Un-
recht, denn er ist weder bloß von Engländern
gestiftet, noch bloß von ihnen besucht. Es be-
finden sich Leute von den mehresten hier ange-
sessenen Nationen in dieser Gesellschaft, deren
Anzahl übrigens nur auf dreyhundert beschränkt
ist, welche 40 R. Eintrittsgeld und einen jähr-
lichen Beytrag von 20 R. zahlen. Es werden
hier die besten Zeitungen und einige Journale
gehalten; auch ist der Anfang zu einer kleinen
aber gewählten Büchersammlung gemacht.

Der unlängst errichtete Klubb für den
Adel
kommt im Wesentlichen mit den ebenge-
nannten überein. Man würde sich aber sehr
irren, wenn man glaubte, daß diese Gesellschaft
allen Bürgerlichen den Zutritt versagte. Das
Kastensystem, welches in Deutschland und an-
dern Ländern die Menschen nach ihrem Ge-
burtsrang sondert, ist in Rußland und vor-
züglich in der Residenz völlig unbekannt. Jeder
rechtliche Mann, der entweder den Dienstadel
besitzt, oder sich zu den nahmhaften Bürgern
rechnen kann, hat Ansprüche an die Aufnahme.

Zweiter Theil. T

hafte und vernuͤnftige Konverſation nicht ſo
gaͤnzlich aus, wie dies bey andern Klubbs der
Fall iſt. Seinen Namen fuͤhrt er mit Un-
recht, denn er iſt weder bloß von Englaͤndern
geſtiftet, noch bloß von ihnen beſucht. Es be-
finden ſich Leute von den mehreſten hier ange-
ſeſſenen Nationen in dieſer Geſellſchaft, deren
Anzahl uͤbrigens nur auf dreyhundert beſchraͤnkt
iſt, welche 40 R. Eintrittsgeld und einen jaͤhr-
lichen Beytrag von 20 R. zahlen. Es werden
hier die beſten Zeitungen und einige Journale
gehalten; auch iſt der Anfang zu einer kleinen
aber gewaͤhlten Buͤcherſammlung gemacht.

Der unlaͤngſt errichtete Klubb fuͤr den
Adel
kommt im Weſentlichen mit den ebenge-
nannten uͤberein. Man wuͤrde ſich aber ſehr
irren, wenn man glaubte, daß dieſe Geſellſchaft
allen Buͤrgerlichen den Zutritt verſagte. Das
Kaſtenſyſtem, welches in Deutſchland und an-
dern Laͤndern die Menſchen nach ihrem Ge-
burtsrang ſondert, iſt in Rußland und vor-
zuͤglich in der Reſidenz voͤllig unbekannt. Jeder
rechtliche Mann, der entweder den Dienſtadel
beſitzt, oder ſich zu den nahmhaften Buͤrgern
rechnen kann, hat Anſpruͤche an die Aufnahme.

Zweiter Theil. T
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[289/0307] hafte und vernuͤnftige Konverſation nicht ſo gaͤnzlich aus, wie dies bey andern Klubbs der Fall iſt. Seinen Namen fuͤhrt er mit Un- recht, denn er iſt weder bloß von Englaͤndern geſtiftet, noch bloß von ihnen beſucht. Es be- finden ſich Leute von den mehreſten hier ange- ſeſſenen Nationen in dieſer Geſellſchaft, deren Anzahl uͤbrigens nur auf dreyhundert beſchraͤnkt iſt, welche 40 R. Eintrittsgeld und einen jaͤhr- lichen Beytrag von 20 R. zahlen. Es werden hier die beſten Zeitungen und einige Journale gehalten; auch iſt der Anfang zu einer kleinen aber gewaͤhlten Buͤcherſammlung gemacht. Der unlaͤngſt errichtete Klubb fuͤr den Adel kommt im Weſentlichen mit den ebenge- nannten uͤberein. Man wuͤrde ſich aber ſehr irren, wenn man glaubte, daß dieſe Geſellſchaft allen Buͤrgerlichen den Zutritt verſagte. Das Kaſtenſyſtem, welches in Deutſchland und an- dern Laͤndern die Menſchen nach ihrem Ge- burtsrang ſondert, iſt in Rußland und vor- zuͤglich in der Reſidenz voͤllig unbekannt. Jeder rechtliche Mann, der entweder den Dienſtadel beſitzt, oder ſich zu den nahmhaften Buͤrgern rechnen kann, hat Anſpruͤche an die Aufnahme. Zweiter Theil. T

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Zitationshilfe: Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg02_1794/307>, abgerufen am 10.05.2024.