Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794.die Grenzen unsers Zwecks gänzlich aus dem Folgende in den Jahren 1782 bis 87 1. Anweisung für die Lehrer der er- stenund zweyten Klasse der Volks- schulen des russischen Reichs. (20 Kop.) In vier Theilen. -- Lehrart. Ge- die Grenzen unſers Zwecks gaͤnzlich aus dem Folgende in den Jahren 1782 bis 87 1. Anweiſung fuͤr die Lehrer der er- ſtenund zweyten Klaſſe der Volks- ſchulen des ruſſiſchen Reichs. (20 Kop.) In vier Theilen. — Lehrart. Ge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0226" n="210"/> die Grenzen unſers Zwecks gaͤnzlich aus dem<lb/> Geſichte verlieren wollen. Eine bloße Anzeige,<lb/> hin und wieder durch ein kleines Beyſpiel er-<lb/> laͤutert, iſt alles, was uns dieſer erlaubt.</p><lb/> <p>Folgende in den Jahren 1782 bis 87<lb/> herausgekommene Lehrbuͤcher umfaſſen den<lb/> ganzen vorhin angegebenen Unterricht. Sie<lb/> ſind unter der Aufſicht der Schulkommiſſion,<lb/> mit beſtaͤndiger Hinſicht auf das Beduͤrfniß der<lb/> Nation und auf den einmal angenommenen<lb/> Plan, von verdienſtvollen Gelehrten und<lb/> Schulmaͤnnern verfaßt, und fuͤhren ſaͤmmtlich<lb/> auf dem Titel die Worte: zum Gebrauch der<lb/> Volksſchulen herausgegeben auf den hoͤchſten<lb/> Befehl der regierenden Kaiſerinn Katharina<lb/> der Zweyten. Der Preis iſt jedesmal auf<lb/> dem Titelblatte bemerkt. Von den mehreſten<lb/> ſind ſchon deutſche Ueberſetzungen, ebenfalls<lb/> auf kaiſerliche Koſten, veranſtalte, und es iſt<lb/> zu vermuthen, daß alle Schulbuͤcher in dieſe<lb/> Sprache uͤbergetragen werden.</p><lb/> <list> <item>1. <hi rendition="#g">Anweiſung fuͤr die Lehrer der er-<lb/> ſtenund zweyten Klaſſe der Volks-<lb/> ſchulen des ruſſiſchen Reichs</hi>. (20<lb/> Kop.) In vier Theilen. — Lehrart. Ge-<lb/></item> </list> </div> </div> </body> </text> </TEI> [210/0226]
die Grenzen unſers Zwecks gaͤnzlich aus dem
Geſichte verlieren wollen. Eine bloße Anzeige,
hin und wieder durch ein kleines Beyſpiel er-
laͤutert, iſt alles, was uns dieſer erlaubt.
Folgende in den Jahren 1782 bis 87
herausgekommene Lehrbuͤcher umfaſſen den
ganzen vorhin angegebenen Unterricht. Sie
ſind unter der Aufſicht der Schulkommiſſion,
mit beſtaͤndiger Hinſicht auf das Beduͤrfniß der
Nation und auf den einmal angenommenen
Plan, von verdienſtvollen Gelehrten und
Schulmaͤnnern verfaßt, und fuͤhren ſaͤmmtlich
auf dem Titel die Worte: zum Gebrauch der
Volksſchulen herausgegeben auf den hoͤchſten
Befehl der regierenden Kaiſerinn Katharina
der Zweyten. Der Preis iſt jedesmal auf
dem Titelblatte bemerkt. Von den mehreſten
ſind ſchon deutſche Ueberſetzungen, ebenfalls
auf kaiſerliche Koſten, veranſtalte, und es iſt
zu vermuthen, daß alle Schulbuͤcher in dieſe
Sprache uͤbergetragen werden.
1. Anweiſung fuͤr die Lehrer der er-
ſtenund zweyten Klaſſe der Volks-
ſchulen des ruſſiſchen Reichs. (20
Kop.) In vier Theilen. — Lehrart. Ge-
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