Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794.

Bild:
<< vorherige Seite

sein Gehülfe; das sämmtliche übrige Perso-
nale ist zu untergeordneten Zwecken bestimmt.

Immer um das dritte Jahr nimmt das
Korps hundert und zwanzig, fünf- bis sechs-
jährige Knaben auf. Zu den Erfordernissen
der Aufnahme gehört, daß die Väter von
Adel seyn, d. h. in bürgerlichen oder Kriegs-
diensten den Rang als Stabsoffiziere haben, und
daß die Kinder vollkommen gesund seyn müssen,
weshalb sie auch der Besichtigung des Arztes
unterworfen werden. Vorzügliche Ansprüche
an die Aufnahme haben die Kinder, deren
Väter arm sind, oder in Schlachten für das
Vaterland ihr Leben verloren haben, oder die
aus sehr entfernten Provinzen hierher geschickt
sind. Alle einmal Aufgenommene können unter
keinerley Vorwand wieder weggenommen wer-
den, sondern müssen, bis zur Vollendung
ihrer Erziehung im Institute bleiben. Außer
diesen hundert und zwanzig Knaben, werden,
nach einer Stiftung des wirklichen Geheimen-
raths Bezkoi, noch fünfe unter eben diesen
Bedingungen aufgenommen; und im Jahr
1772 legte die Kaiserinn eine Summe von
100,000 Rubeln nieder, deren Zinsen dazu

ſein Gehuͤlfe; das ſaͤmmtliche uͤbrige Perſo-
nale iſt zu untergeordneten Zwecken beſtimmt.

Immer um das dritte Jahr nimmt das
Korps hundert und zwanzig, fuͤnf- bis ſechs-
jaͤhrige Knaben auf. Zu den Erforderniſſen
der Aufnahme gehoͤrt, daß die Vaͤter von
Adel ſeyn, d. h. in buͤrgerlichen oder Kriegs-
dienſten den Rang als Stabsoffiziere haben, und
daß die Kinder vollkommen geſund ſeyn muͤſſen,
weshalb ſie auch der Beſichtigung des Arztes
unterworfen werden. Vorzuͤgliche Anſpruͤche
an die Aufnahme haben die Kinder, deren
Vaͤter arm ſind, oder in Schlachten fuͤr das
Vaterland ihr Leben verloren haben, oder die
aus ſehr entfernten Provinzen hierher geſchickt
ſind. Alle einmal Aufgenommene koͤnnen unter
keinerley Vorwand wieder weggenommen wer-
den, ſondern muͤſſen, bis zur Vollendung
ihrer Erziehung im Inſtitute bleiben. Außer
dieſen hundert und zwanzig Knaben, werden,
nach einer Stiftung des wirklichen Geheimen-
raths Bezkoi, noch fuͤnfe unter eben dieſen
Bedingungen aufgenommen; und im Jahr
1772 legte die Kaiſerinn eine Summe von
100,000 Rubeln nieder, deren Zinſen dazu

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0318" n="282"/>
&#x017F;ein Gehu&#x0364;lfe; das &#x017F;a&#x0364;mmtliche u&#x0364;brige Per&#x017F;o-<lb/>
nale i&#x017F;t zu untergeordneten Zwecken be&#x017F;timmt.</p><lb/>
          <p>Immer um das dritte Jahr nimmt das<lb/>
Korps hundert und zwanzig, fu&#x0364;nf- bis &#x017F;echs-<lb/>
ja&#x0364;hrige Knaben auf. Zu den Erforderni&#x017F;&#x017F;en<lb/>
der Aufnahme geho&#x0364;rt, daß die Va&#x0364;ter von<lb/>
Adel &#x017F;eyn, d. h. in bu&#x0364;rgerlichen oder Kriegs-<lb/>
dien&#x017F;ten den Rang als Stabsoffiziere haben, und<lb/>
daß die Kinder vollkommen ge&#x017F;und &#x017F;eyn mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en,<lb/>
weshalb &#x017F;ie auch der Be&#x017F;ichtigung des Arztes<lb/>
unterworfen werden. Vorzu&#x0364;gliche An&#x017F;pru&#x0364;che<lb/>
an die Aufnahme haben die Kinder, deren<lb/>
Va&#x0364;ter arm &#x017F;ind, oder in Schlachten fu&#x0364;r das<lb/>
Vaterland ihr Leben verloren haben, oder die<lb/>
aus &#x017F;ehr entfernten Provinzen hierher ge&#x017F;chickt<lb/>
&#x017F;ind. Alle einmal Aufgenommene ko&#x0364;nnen unter<lb/>
keinerley Vorwand wieder weggenommen wer-<lb/>
den, &#x017F;ondern mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en, bis zur Vollendung<lb/>
ihrer Erziehung im In&#x017F;titute bleiben. Außer<lb/>
die&#x017F;en hundert und zwanzig Knaben, werden,<lb/>
nach einer Stiftung des wirklichen Geheimen-<lb/>
raths <hi rendition="#g">Bezkoi</hi>, noch fu&#x0364;nfe unter eben die&#x017F;en<lb/>
Bedingungen aufgenommen; und im Jahr<lb/>
1772 legte die Kai&#x017F;erinn eine Summe von<lb/>
100,000 Rubeln nieder, deren Zin&#x017F;en dazu<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[282/0318] ſein Gehuͤlfe; das ſaͤmmtliche uͤbrige Perſo- nale iſt zu untergeordneten Zwecken beſtimmt. Immer um das dritte Jahr nimmt das Korps hundert und zwanzig, fuͤnf- bis ſechs- jaͤhrige Knaben auf. Zu den Erforderniſſen der Aufnahme gehoͤrt, daß die Vaͤter von Adel ſeyn, d. h. in buͤrgerlichen oder Kriegs- dienſten den Rang als Stabsoffiziere haben, und daß die Kinder vollkommen geſund ſeyn muͤſſen, weshalb ſie auch der Beſichtigung des Arztes unterworfen werden. Vorzuͤgliche Anſpruͤche an die Aufnahme haben die Kinder, deren Vaͤter arm ſind, oder in Schlachten fuͤr das Vaterland ihr Leben verloren haben, oder die aus ſehr entfernten Provinzen hierher geſchickt ſind. Alle einmal Aufgenommene koͤnnen unter keinerley Vorwand wieder weggenommen wer- den, ſondern muͤſſen, bis zur Vollendung ihrer Erziehung im Inſtitute bleiben. Außer dieſen hundert und zwanzig Knaben, werden, nach einer Stiftung des wirklichen Geheimen- raths Bezkoi, noch fuͤnfe unter eben dieſen Bedingungen aufgenommen; und im Jahr 1772 legte die Kaiſerinn eine Summe von 100,000 Rubeln nieder, deren Zinſen dazu

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/318
Zitationshilfe: Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/318>, abgerufen am 10.05.2024.