lizey bey großen Versammlungen, bey Volksfesten, beym Eisgange der Newa. Vorsicht bey der Versen- dung der Arzneyen. -- Merkwürdige Form bey der Bekanntmachung der Gesetze.
Unter allen politischen Einrichtungen und Ver- fassungen hat keine nähern Bezug auf das Wohlseyn und die Zufriedenheit jedes Einzel- nen, als die Polizey. Die ehrwürdigen Zwecke dieses Theils der Staatsverwaltung: Sicherheit und Bequemlichkeit, vereinigen sich in dem großen Begriff von bürgerlicher Glück- seligkeit, ohne welche sich keine Staatsglückse- ligkeit denken läßt. Die Verhältnisse der aus- wärtigen Macht, des Staatsreichthums, ja selbst der politischen Freyheit haben einen weit entferntern Bezug auf die Glückseligkeit der In- dividuen, weil sie mehr die ganze Masse der Nation treffen, da die Ausübung der Polizey es gerade mit solchen Pflichten zu thun hat, die den Menschen in seinen feinsten und zarte- sten Verhältnissen, als Bürger, Geschäftsmann, Gatten und Vater, berühren. Es giebt Län- der, in denen der Bürger bey der größten
lizey bey großen Verſammlungen, bey Volksfeſten, beym Eisgange der Newa. Vorſicht bey der Verſen- dung der Arzneyen. — Merkwürdige Form bey der Bekanntmachung der Geſetze.
Unter allen politiſchen Einrichtungen und Ver- faſſungen hat keine naͤhern Bezug auf das Wohlſeyn und die Zufriedenheit jedes Einzel- nen, als die Polizey. Die ehrwuͤrdigen Zwecke dieſes Theils der Staatsverwaltung: Sicherheit und Bequemlichkeit, vereinigen ſich in dem großen Begriff von buͤrgerlicher Gluͤck- ſeligkeit, ohne welche ſich keine Staatsgluͤckſe- ligkeit denken laͤßt. Die Verhaͤltniſſe der aus- waͤrtigen Macht, des Staatsreichthums, ja ſelbſt der politiſchen Freyheit haben einen weit entferntern Bezug auf die Gluͤckſeligkeit der In- dividuen, weil ſie mehr die ganze Maſſe der Nation treffen, da die Ausuͤbung der Polizey es gerade mit ſolchen Pflichten zu thun hat, die den Menſchen in ſeinen feinſten und zarte- ſten Verhaͤltniſſen, als Buͤrger, Geſchaͤftsmann, Gatten und Vater, beruͤhren. Es giebt Laͤn- der, in denen der Buͤrger bey der groͤßten
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><argument><p><pbfacs="#f0191"n="157"/>
lizey bey großen Verſammlungen, bey Volksfeſten,<lb/>
beym Eisgange der Newa. Vorſicht bey der Verſen-<lb/>
dung der Arzneyen. — Merkwürdige Form bey der<lb/>
Bekanntmachung der Geſetze.</p></argument><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p><hirendition="#in">U</hi>nter allen politiſchen Einrichtungen und Ver-<lb/>
faſſungen hat keine naͤhern Bezug auf das<lb/>
Wohlſeyn und die Zufriedenheit jedes Einzel-<lb/>
nen, als die <hirendition="#g">Polizey</hi>. Die ehrwuͤrdigen<lb/>
Zwecke dieſes Theils der Staatsverwaltung:<lb/>
Sicherheit und Bequemlichkeit, vereinigen ſich<lb/>
in dem großen Begriff von buͤrgerlicher Gluͤck-<lb/>ſeligkeit, ohne welche ſich keine Staatsgluͤckſe-<lb/>
ligkeit denken laͤßt. Die Verhaͤltniſſe der aus-<lb/>
waͤrtigen Macht, des Staatsreichthums, ja<lb/>ſelbſt der politiſchen Freyheit haben einen weit<lb/>
entferntern Bezug auf die Gluͤckſeligkeit der In-<lb/>
dividuen, weil ſie mehr die ganze Maſſe der<lb/>
Nation treffen, da die Ausuͤbung der Polizey<lb/>
es gerade mit ſolchen Pflichten zu thun hat,<lb/>
die den Menſchen in ſeinen feinſten und zarte-<lb/>ſten Verhaͤltniſſen, als Buͤrger, Geſchaͤftsmann,<lb/>
Gatten und Vater, beruͤhren. Es giebt Laͤn-<lb/>
der, in denen der Buͤrger bey der groͤßten<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[157/0191]
lizey bey großen Verſammlungen, bey Volksfeſten,
beym Eisgange der Newa. Vorſicht bey der Verſen-
dung der Arzneyen. — Merkwürdige Form bey der
Bekanntmachung der Geſetze.
Unter allen politiſchen Einrichtungen und Ver-
faſſungen hat keine naͤhern Bezug auf das
Wohlſeyn und die Zufriedenheit jedes Einzel-
nen, als die Polizey. Die ehrwuͤrdigen
Zwecke dieſes Theils der Staatsverwaltung:
Sicherheit und Bequemlichkeit, vereinigen ſich
in dem großen Begriff von buͤrgerlicher Gluͤck-
ſeligkeit, ohne welche ſich keine Staatsgluͤckſe-
ligkeit denken laͤßt. Die Verhaͤltniſſe der aus-
waͤrtigen Macht, des Staatsreichthums, ja
ſelbſt der politiſchen Freyheit haben einen weit
entferntern Bezug auf die Gluͤckſeligkeit der In-
dividuen, weil ſie mehr die ganze Maſſe der
Nation treffen, da die Ausuͤbung der Polizey
es gerade mit ſolchen Pflichten zu thun hat,
die den Menſchen in ſeinen feinſten und zarte-
ſten Verhaͤltniſſen, als Buͤrger, Geſchaͤftsmann,
Gatten und Vater, beruͤhren. Es giebt Laͤn-
der, in denen der Buͤrger bey der groͤßten
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/191>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.