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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794.

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ländischen Kaufmann adressirte Schiff entrich-
tet. Hievon sind jedoch die beyden lutherischen
Gemeinen ausgenommen, welche mit dem Land-
und Artilleriekadettenkorps verbunden sind und
deren öffentliche Kosten von der Krone bestrit-
ten werden. Die ökonomischen Angelegenhei-
ten jeder Gemeine werden von einem Konvent
besorgt, die Prediger aber von der Gemeine
erwählt und berufen. Ihre äußere Verfassung
ist übrigens der Aufsicht des sogenannten Ju-
stizkollegiums untergeordnet, welches seit der
Errichtung der Statthalterschaften auf diesen
Wirkungskreis begrenzt ist, nun aber, wie man
glaubt, in ein eigentliches Konsistorium um-
geändert werden soll. Die große Religions-
freyheit dieser Gemeinen ist nur durch das
Verbot eingeschränkt, daß sie keine Glocken auf
den Thürmen haben, und keine Proselyten aus
der griechischen Kirche machen dürfen. -- Die
katholische Gemeine ist aus den mehresten
Nationen zusammengesetzt; sie hat aber nur
Eine, jedoch vorzüglich schöne, Kirche. Sie
genießt der nämlichen gesetzmäßigen Freyheit,
deren sich die Protestanten erfreuen, und steht
in Kirchensachen unter dem Erzbischof von Mo-

J 5

laͤndiſchen Kaufmann adreſſirte Schiff entrich-
tet. Hievon ſind jedoch die beyden lutheriſchen
Gemeinen ausgenommen, welche mit dem Land-
und Artilleriekadettenkorps verbunden ſind und
deren oͤffentliche Koſten von der Krone beſtrit-
ten werden. Die oͤkonomiſchen Angelegenhei-
ten jeder Gemeine werden von einem Konvent
beſorgt, die Prediger aber von der Gemeine
erwaͤhlt und berufen. Ihre aͤußere Verfaſſung
iſt uͤbrigens der Aufſicht des ſogenannten Ju-
ſtizkollegiums untergeordnet, welches ſeit der
Errichtung der Statthalterſchaften auf dieſen
Wirkungskreis begrenzt iſt, nun aber, wie man
glaubt, in ein eigentliches Konſiſtorium um-
geaͤndert werden ſoll. Die große Religions-
freyheit dieſer Gemeinen iſt nur durch das
Verbot eingeſchraͤnkt, daß ſie keine Glocken auf
den Thuͤrmen haben, und keine Proſelyten aus
der griechiſchen Kirche machen duͤrfen. — Die
katholiſche Gemeine iſt aus den mehreſten
Nationen zuſammengeſetzt; ſie hat aber nur
Eine, jedoch vorzuͤglich ſchoͤne, Kirche. Sie
genießt der naͤmlichen geſetzmaͤßigen Freyheit,
deren ſich die Proteſtanten erfreuen, und ſteht
in Kirchenſachen unter dem Erzbiſchof von Mo-

J 5
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[137/0171] laͤndiſchen Kaufmann adreſſirte Schiff entrich- tet. Hievon ſind jedoch die beyden lutheriſchen Gemeinen ausgenommen, welche mit dem Land- und Artilleriekadettenkorps verbunden ſind und deren oͤffentliche Koſten von der Krone beſtrit- ten werden. Die oͤkonomiſchen Angelegenhei- ten jeder Gemeine werden von einem Konvent beſorgt, die Prediger aber von der Gemeine erwaͤhlt und berufen. Ihre aͤußere Verfaſſung iſt uͤbrigens der Aufſicht des ſogenannten Ju- ſtizkollegiums untergeordnet, welches ſeit der Errichtung der Statthalterſchaften auf dieſen Wirkungskreis begrenzt iſt, nun aber, wie man glaubt, in ein eigentliches Konſiſtorium um- geaͤndert werden ſoll. Die große Religions- freyheit dieſer Gemeinen iſt nur durch das Verbot eingeſchraͤnkt, daß ſie keine Glocken auf den Thuͤrmen haben, und keine Proſelyten aus der griechiſchen Kirche machen duͤrfen. — Die katholiſche Gemeine iſt aus den mehreſten Nationen zuſammengeſetzt; ſie hat aber nur Eine, jedoch vorzuͤglich ſchoͤne, Kirche. Sie genießt der naͤmlichen geſetzmaͤßigen Freyheit, deren ſich die Proteſtanten erfreuen, und ſteht in Kirchenſachen unter dem Erzbiſchof von Mo- J 5

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Zitationshilfe: Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/171>, abgerufen am 26.11.2024.